DEKRET DER APOSTOLISCHEN PÖNITENTIARIE
ÜBER DEN VOLLKOMMENEN ABLASS IN ZEITEN DER PANDEMIE
Die Apostolische Pönitentiarie hat wegen der derzeitigen Pandemie am 22. Oktober Richtlinien zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses im Allerseelenmonat November erlassen.
Wegen der „Covid-19-Pandemie“ werden im Hinblick auf die Sicherstellung des Seelenheils der Gläubigen in diesem Jahr die vollkommenen Ablässe für die verstorbenen Gläubigen unter veränderten Bedingungen und durch angepaßte fromme Übungen auf den ganzen November ausgedehnt.
In jüngster Zeit erreichten die Apostolische Pönitentiarie recht viele Bittgesuche von Hirten mit dem Verlangen, daß in diesem Jahr wegen der Epidemie „Covid-19“ die frommen Werke zur Erlangung von vollkommenen Ablässen, die gemäß den Normen des Enchiridion Indulgentiarum (cons. 29 § 1) ausschließlich den Verstorbenen im Purgatorium appliziert werden, zu ändern. Aufgrund eines besonderen Mandates von Papst Franziskus bestimmt, legt die Apostolische Pönitentiarie fest, daß in diesem Jahr zur Vermeidung von Zusammenkünften, von denen in einigen Ländern und Gebieten abgeraten worden ist:
a) der vollkommene Ablaß, der normalerweise für die einzelnen acht Tagen, vom 1. bis zum 8. November festgelegt ist, für die, die einen Friedhof besuchen, und für die, die – auch nur im Geiste – für die Verstorbenen beten, zum Nutzen der Gläubigen auf andere acht Tage im November verschoben werden kann. Diese Tage sind, auch in getrennter Abfolge, von den Gläubigen frei zu wählen;
b) der vollkommene Ablaß, der für den 2. November, den Allerseelentag, festgelegt ist, für die, die eine Kirche oder eine Kapelle in frommer Gesinnung besuchen und dort das „Vater unser“ und das Glaubensbekenntnis beten, nicht nur auf den vorausgehenden oder folgenden Sonntag oder auf das Hochfest von Allerheiligen, sondern auch auf einen anderen Tag im November verschoben werden kann, der von den einzelnen Gläubigen frei zu wählen ist.
Alte, Kranke und solche, die aus schwerem Grund das Haus nicht verlassen können – z. B. wegen Verordnungen, die Zusammenkünfte einer großen Anzahl von Gläubigen in Kirchen verbieten –, können einen vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn sie vor irgendeinem Bildnis unseres Herrn Jesus Christus oder der Jungfrau Maria fromme Gebete für die Verstorbenen (z. B. die Laudes, die Vesper für die Verstorbenen, den Rosenkranz, den Barmherzigkeitsrosenkranz und andere Gebete für die Verstorbenen, die sehr kostbar sind) sprechen oder das Evangelium aus der Liturgie für die Verstorbenen in der Form einer geistlichen Lesung lesen oder sich einem Werk der Barmherzigkeit widmen, nachdem sie ihre Schmerzen oder die Mühsal des eigenen Lebens dem gnädigen Gott aufopfert haben. Dies alles geschieht, indem sie sich mit denen im Geiste verbinden, die Kirchen und Kapellen besuchen, und nachdem sie sich von jedweder Sünde losgesagt haben mit dem Vorsatz, die drei Bedingungen (Beichte, Kommunion und Gebet in der Meinung des Heilige Vaters) sobald wie möglich zu erfüllen.
Damit also die Erlangung der göttlichen Gnade durch die Schlüsselgewalt der Kirche entsprechend der pastoralen Liebe leichter zugänglich ist, bittet die Pönitentiarie nachdrücklich, daß rechtmäßig befugte und zugelassene Priester bereitwillig und großzügig sich für die Feier des Bußsakramentes zur Verfügung stellen und den Kranken die Heiligen Kommunion spenden.
Zur Erlangung des vollkommenen Ablasses gilt jedoch in Bezug auf die geistlichen Bedingungen immer das Schreiben „De Reconciliationis Sacramento, tempore pandemiae morbi „covid 19 celebrando“
der Apostolischen Poenitentiarie.
Weil aber den Seelen im Purgatorium durch Fürbitten der Gläubigen, besonders aber durch das Gott gefällige Messopfer Hilfe zuteil wird (vgl. Conc. Tr., Sess. XXV, decr. De Purgatorio), ergeht die eindringliche Bitte an alle Priester, gemäß der Norm der Apostolischen Konstitution “Incruentum Altaris” von Papst Benedikt XV vom 10. August 1915 am Allerseelentag drei heilige Messen zu zelebrieren.
Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten für den ganzen Monat November. Gegenteilige Bestimmungen stehen diesen nicht entgegen.
Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, den 22. Oktober 2020