Die apostolische Exhortation Amoris laetitia, von Papst Franziskus am 19.März 2016 veröffentlicht und an Bischöfe, Priester, Diakone, geweihte Personen, verheiratete Christen und alle gläubigen Laien gerichtet, hat vielen Katholiken Leid und Verwirrung gebracht aufgrund ihrer offensichtlichen Nichtübereinstimmung mit einer Anzahl von Lehren der Katholischen Kirche über Glauben und Moral. Diese Situation stellt eine ernsthafte Gefahr für die Seelen dar. Denn, wie der Heilige Thomas Aquinas lehrt, Untergebene sind verpflichtet, ihre Oberen öffentlich zu korrigieren, wenn es eine drohende Gefahr für den Glauben gibt (Summa Theologiae, IIa IIae q. 33 a. 4 ad 2; a. 7 co.), und die katholischen Gläubigen haben das Recht und zuweilen die Pflicht, in Übereinstimmung mit ihrem Wissen, ihrer Kompetenz und Position, ihre Ansichten über Angelegenheit öffentlich zu machen, welche das Gut der Kirche betreffen (Kodex der Kirchenrechts, Kan. 212, §3), [und] katholische Theologen haben die strenge Verpflichtung, gegen die offensichtlichen Fehler im Dokument zu sprechen. Diese Stellungnahme zu Amoris laetitia ist dazu gedacht, diese Pflicht zu erfüllen und die Hierarchie der Kirche zu unterstützen, diese Situation anzusprechen.
Der offizielle Charakter von Amoris laetitia versetzt diese Schrift in die Lage, eine große Gefahr für den Glauben und der Moral der Katholiken darzustellen. Obwohl eine apostolische Exhortation sich normalerweise oder prinzipiell auf die rein pastorale Amtsgewalt [der Kirche] bezieht, so bezieht sie sich nichtsdestoweniger – wegen der Verbindung der [kirchlichen] Lehr- und Regierungsgewalt indirekt auch auf das Magisterium [d.h. sie ist ein Akt des Lehramtes]. Eine Exhortation kann daher auch ausdrücklich lehramtliche Passagen enthalten, die dann klar als solche gekennzeichnet sind. Dies war der Fall bei vorausgehenden Apostolischen Exhortationen, wie z. B. Evangelii nuntiandi, Familiaris consortio, und Reconciliatio et paenitentia.
Es besteht an sich kein Hindernis für den Papst, eine Apostolische Exhortation zu nutzen, um unfehlbar über Glaube und Moral zu lehren, aber es gibt keine unfehlbare Lehre in Amoris laetitia, da keine ihrer Sätzen die strengen Anforderungen für eine unfehlbare Definition erfüllen. Sie ist somit eine nicht-unfehlbare Ausübung des päpstlichen Lehramtes.
Einige Kommentatoren haben behauptet, dass das Dokument keine lehramtlichen Lehren als solche enthält, sondern nur persönliche Reflexionen des Papstes über die Themen, welche AL anspricht. Diese Behauptung – wenn sie dann wahr wäre – würde die Gefahr für Glaube und Moral nicht beseitigen, welche dieses Dokument darstellt. Wenn der Papst in einem lehramtlichen Schreiben eine persönliche Meinung ausdrückt, stellt sich diese fragliche ausgedrückte Meinung implizit dar als etwas, das für Katholiken rechtmäßig zu glauben ist. Als Schlussfolgerung werden viele Katholiken dazu kommen zu glauben, dass die [private] Meinung [des Papstes in einer Exhortation ausgedrückt] tatsächlich vereinbar mit katholischem Glauben und katholischer Moral ist. Einige Katholiken werden aus Respekt für ein Urteil, das vom Papst ausgesprochen wurde dazu kommen zu glauben, dass diese [päpstliche] Meinung nicht nur zulässig, sondern auch wahr sei. Wenn die in Frage stehende Meinung tatsächlich nicht mit dem katholischen Glauben oder der katholischen Moral vereinbar ist, so werden diese Katholiken folglich den Glauben und die Morallehre der katholischen Kirche zurückweisen, wie es zu dieser [päpstlichen] Meinung passt. Wenn die [päpstliche] Meinung Fragen der Moral betrifft, wird das praktische Ergebnis für die Taten der Katholiken dieselbe sein, als ob sie meinen würden, dass die [päpstliche] Meinung rechtmäßig oder tatsächlich wahr sei. Eine [päpstliche] Meinung zu Fragen der Moral, welche wahrheitsgemäß ein Papst rechtmäßig halten kann, ist dergestalt, dass es für Katholiken rechtmäßig ist, [dieser päpstlichen Meinung] zu folgen. Der Glaube an die Rechtmäßigkeit einer moralischen [päpstlichen] Meinung wird auf diese Art und Weise Katholiken dazu führen zu glauben, dass es rechtmäßig sei, so zu handeln, als sei diese [päpstliche] Meinung wahr. Wenn es eine starke Motivation gibt, auf diese Art und Weise zu handeln, wie es bei den hier angesprochenen Fragen für jene der Fall ist, in deren Lebenslagen diese Fragen aktuell sind, [so] werden die meisten Katholiken danach handeln. Dies ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung von Amoris laetitia, weil dieses Dokument konkrete moralische Fragen anspricht.
Es ist jedoch nicht der Fall, dass Amoris laetitia dazu gedacht ist, nichts mehr als die persönlichen Ansichten des Papstes auszudrücken. Das Dokument enthält Sätze über die persönlichen Standpunkte des gegenwärtigen Heiligen Vaters, aber solche Statements sind nicht unvereinbar mit den Stellungnahmen, welche von dem Dokument als Lehren der Kirche präsentiert werden. Vieles in dem Dokument enthält geradeheraus assertorische und imperatorische Stellungnahmen, die keinen Bezug auf die persönlichen Ansichten des Heiligen Vaters nehmen und daher die Form lehramtlicher Schreiben haben. Diese Form wird dazu führen, dass Katholiken glauben, dass diese Sätze nicht nur nicht einfach erlaubt sind, sondern Lehren des authentischen Lehramts seien, welche nach religiöser Unterwerfung von Verstand und Wille verlangen; [sie seien] Lehren, denen gegenüber Katholiken nicht nur respektvolles Stillschweigen von innerem Unfrieden begleitet entgegenbringen müssen, sondern tatsächlich eine innere Zustimmung verlangen.[1]
[1] Cf. Lucien Choupin, Valeur des décisions doctrinales et disciplinaires du Saint-Siège, 2nd ed. (Paris: Beauchesne, 1913), pp. 52-55; and A.-M. Aubry, Obéir ou assentir ? De la « soumission religieuse » au magistère simplement authentique, Paris, DDB, collection « Sed Contra », 2015.
Die Gefahren von Amoris laetitia
Die folgende Analyse negiert nicht den persönlichen Glauben von Papst Franziskus und stellt ihn auch nicht in Frage. Es ist nicht gerechtfertigt oder rechtmäßig, den Glauben irgendeines Autors auf der Grundlage eines einzigen Textes zu negieren, und dies ist besonders der Fall des Papstes im Fall. Es gibt weitere Gründe, warum der Text von Amoris laetitia nicht als ausreichender Grund verwendet werden kann zu behaupten, dass der Papst in Häresie gefallen sei. Das Dokument ist außerordentlich lang, und es ist wahrscheinlich, dass ein Großteil seines Originaltextes von einem Autor oder Autoren produziert wurde, die nicht Papst Franziskus sind, wie es bei den päpstlichen Dokumenten normal ist. Diese Stellungnahmen in [Amoris laetitia], die anscheinend dem Glauben widersprechen, könnten vielmehr ganz einfach auf einem Fehler von Papst Franziskus zurückzuführen werden als auf eine freiwillige Zurückweisung des Glaubens.
Was das Dokument selbst betrifft, so gibt es jedoch keinen Zweifel darüber, dass es eine ernsthafte Gefährdung für den katholischen Glauben und die katholische Moral darstellt. Es enthält viele Stellungnahmen, deren Unklarheit oder Zweideutigkeit Interpretationen erlauben, die gegen den Glauben oder die Moral sind, oder die einen Behauptung andeuten, die gegen den Glauben und die Moral ist, ohne dass sie es ausdrücklich festzustellen. Das Dokument enthält auch Stellungnahmen, deren natürliche Bedeutung Glauben und Moral entgegengesetzt scheinen.
Diese Aussagen, welche in Amoris laetitia gemacht werden, werden nicht mit wissenschaftlicher Genauigkeit ausgedrückt. Das kann vorteilhaft sein für die sehr kleine Anzahl von Katholiken, die eine wissenschaftliche Ausbildung in Theologie haben, weil diese Katholiken in der Lage sind zu unterscheiden, dass die Sätzen von Amoris laetitia nicht ihre religiöse Unterwerfung von Geist und Wille fordern oder gar eine respektvolles Stillschweigen in Bezug auf sie. Eine akkurate Formulierung und ordnungsgemäße gesetzliche Form sind notwendig, um eine lehramtliche Sätze auf diese Art und Weise bindend zu machen, und diese fehlen größtenteils in dem Dokument. Es ist jedoch schädlich für die überwiegende Mehrzahl der Katholiken, die keine theologische Ausbildung haben und die nicht ausreichend über die Katholische Lehre zu den Themen informiert sind, welche die apostolische Exhortation bespricht. Der Mangel an Präzision in den Sätzen des Dokuments macht es leicht, sie als den wahren Lehren der katholischen Kirche und der göttlichen Offenbarung widersprechend zu interpretieren und diese [ursprünglich katholische] Lehren in gerechtfertigter und gebotener Weise [mit Berufung auf Amoris Laetitia] von Katholiken in Theorie und Praxis zu verwerfen. Einige Kardinäle, Bischöfe und Priester, die ihre Pflicht Jesus Christus und der Sorge der Seelen gegenüber verraten, bieten Interpretationen dieser Art bereits an.
Das Problem mit Amoris laetitia besteht nicht darin, dass es rechtmäßig bindende Regeln auferlegt hätte, welche intrinsisch ungerecht wären oder autoritativ bindende Lehren, welche falsch sind, lehren würde. Das Dokument hat nicht die Autorität, ungerechte Gesetzte zu promulgieren oder Zustimmung zu falschen Lehren zu fordern, denn der Papst hat nicht die Macht, diese Dinge zu tun. Das Problem mit dem Dokument besteht darin, dass es Katholiken dazu verführen kann zu glauben, was falsch ist und das zu tun, was durch göttliches Recht verboten ist. Das Dokument ist in Begriffen formuliert, die entweder kirchenrechtlich oder theologisch nicht exakt sind, aber dies spielt keine Rolle für die Beurteilung seines Inhalts, denn auch die präziseste Formulierung kann Dekreten, die dem Göttlichen Gesetz und göttlicher Offenbarung widersprechen, keinen gesetzlichen und doktrinellen Status [was die wahre Doktrin der Kirchen anbelangt] geben. Was an dem Dokument wichtig ist, ist der schädigende Auswirkung, den es auf den Glauben und das moralische Leben der Katholiken haben kann. Der Charakter dieser Auswirkung wird bestimmt werden durch die Bedeutung, welche die meisten Katholiken ihm zumessen werden, nicht durch seine [eigentliche] Bedeutung, wenn das Dokument durch präzise theologische Kriterien beurteilt wird, und es ist diese Bedeutung, die hier angesprochen wird. Die Sätze von Amoris laetitia, welche eine [kirchliche] Zensur erfordern, müssen folglich in diesem Sinn verurteilt werden, in welchen der durchschnittliche Leser dazu neigt ist Amoris Laetitia zu geben. Der durchschnittliche Leser wird hier als jemand verstanden, der nicht versucht, die Worte des Dokumentes in irgend eine Richtung zu verdrehen, sondern derjenige, welcher den natürlichen oder den unmittelbaren Eindruck der Wortbedeutung als korrekt ansieht.
Es wurde festgestellt, dass manchen der monierten Sätze anderswo im Dokument widersprochen wird, und dass Amoris laetitia viele wertvolle Lehren enthält. Einige der Passagen von Amoris laetitia leisten einen wichtigen Beitrag zur Verteidigung und Lehre des Glaubens. Die Kritik, die hier an Amoris laetitia geboten wird, erlaubt diesen wertvollen Elementen, ihre wahre Wirkung zu zeigen, indem man sie von den problematischen Elementen im Dokument unterscheidet und die Bedrohung, welche von diesen ausgeht, neutralisiert. Um der theologischen Klarheit und Gerechtigkeit willen wird diese Kritik der schädlichen Teile vonAmoris laetitia die Form einer theologischen Zensur der einzelnen defizitären Passagen annehmen. Diese Zensuren werden in diesem Sinne verstanden, wie er traditionell in der Kirche verstanden wird werden[1] und sie werden auf die Passagen prout iacent, also wie sie vorliegen, angewendet. Die zensurierten Sätze sind so zerstörend, dass eine komplette Aufstellung der zu zensurierten Punkte nicht angestrebt wird. Die meisten, wenn nicht alle, fallen unter die Zensuraequivoca, ambigua, obscura, praesumptuosa, anxia, dubia, captiosa, male sonans, piarum aurium offensiva, ebenso wie jene, die wir aufzählen werden.
Die Zensuren listen auf
1. Zensuren, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der zu zensurierenden Sätzen stehen und
2. Zensuren, die im Zusammenhang mit zerstörerischer Auswirkung der zu zensurierenden Sätzen stehen.
Die Zensuren sind nicht als eine ausführliche Liste der Irrtümer von Amoris laetitiagedacht, welche nach einer Lektüre dieser Schrift plausibel erscheinen; sie versucht, die schlimmsten Bedrohungen des katholischen Glaubens und der Moral in diesem Dokument auszumachen. Die zensurierten Sätze sind aufgeteilt in jene, die häretisch sind und jene, die unter eine geringere Zensur fallen. Häretische Sätzen, zensuriert als ‘haeretica’, sind jene, die Sätzen widersprechen, die in der göttlichen Offenbarung enthalten sind und mit einem feierlichen Urteil als von Gott offenbarte Wahrheiten definiert werden, entweder durch den Papst, wenn er‚ex cathedra‘ spricht, oder durch das Bischofskollegium, das sich im Konzil versammelt, oder es handelt sich um Unfehlbarkeit, wie sie durch das ordentliche und universelle Lehramt zum Glauben vorgelegt wird. Jene Sätze, die unter eine geringere Zensur als Häresie fallen, wurden als solche beigefügt, da sie eine besonders schwerwiegende Gefahr für Glauben und Moral darstellen.
Die Zensuren dieser Sätzen sind keine Zensuren von administrativer, legislativer oder lehrmäßiger Handlungen des Papstes, da die zensurierten Sätzen [von AL] solche Handlungen nicht begründen und sie auch nicht begründen können. Die Zensuren sind das Subjekt einer kindlichen Anfrage an den Papst, das ihn bittet, definitiv und abschließend rechtlich und lehramtlich zu handeln, indem er die zensurierten Sätze verurteilt.
Schließlich behalten sich einige der Theologen, welche Unterzeichner dieses Briefes sind, das Recht vor, geringe Anpassungen einiger an die Kritiken angefügten Sätzen zu machen: ihre Unterschriften sollen dazu dienen, ihren Glauben anzuzeigen, dass alle diese Sätzen zensuriert werden sollten, und eine allgemeine Zustimmung [aller Unterzeichner des Briefes der 45] mit den hier vorgestellten Zensuren wird übereinstimmend angenommen.
[1] See H. Quilliet, ‘Censures doctrinales’, DTC II, 2101-2113, and the Sacred Congregation for the Doctrine of the Faith, ‘Doctrinal commentary on the concluding formula of the Professio fidei’, June 29th, 1998.
1).
AL 83; „[…] die Kirche […] lehnt [auch] nachdrücklich die Todesstrafe ab.“
Wenn es in diesem Sinne verstanden wird, dass es bedeutet, dass die Todesstrafe immer und überall ungerecht in sich selbst ist und daher nicht rechtmäßig von Staat verhängt werden kann:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Perniciosa.
Gen 9,6: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden. Denn nach Gottes Bild hat Gott den Menschen geschaffen.“ (Alle Bibelstellen: Henne/Rösch).[1]
Siehe auch Lev 20,1; Dtn 13,10-11; Mt 15,4; Mk 7,10; Joh19,11; Röm 13,4; Hebr 10,28; Innozenz I, Brief an Exsuperius, PL [Patrologia Latina] 120: 499A-B; Innozenz III, Glaubensbekenntnis für die Waldenser, DH [Denzinger-Hünermann][2] 7954; Pius V, Katechismus des Tridentinischen Konzils, Kommentar zum Fünften Gebot; Papst Pius XII, Ansprache zum ersten Kongress für Histopathologie des Nervensystems, AAS [Acta Apostolicae Sedis] 44 (1952): 787; Johannes Paul II, Katechismus der Katholischen Kirche, 2267.
2).
AL 156; „Es ist wichtig, in der Zurückweisung jeglicher Form von sexueller Unterwerfung eindeutig zu sein.“
Wenn es nicht nur als Verneinung verstanden wird, dass eine Ehefrau ihrem Ehemann sklavischen Gehorsam schuldet oder dass der Ehemann Autorität über seine Ehefrau eine Autorität hat, die der elterlichen Autorität gleicht, wenn aber gleicherweise verneint wird, dass der Ehemann irgendeine Form der Autorität über seine Ehefrau hat oder wenn es verneint, dass die Ehefrau irgendeine Pflicht hat, den legitimen Befehlen ihres Ehemannes zu folgen, kraft seiner Autorität als Ehemann:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Prava, perniciosa.
Eph 5,24: „Wie die Kirche Christus untertan ist, so seien es auch die Frauen ihren Männern in allem.”
Siehe auch: 1 Kor 11,3; Kol 3,18; Tit 2,3-5; 1 Petr 3,1-5; Pius V, Katechismus des Tridentinischen Konzils, Kommentar zum Sakrament der Ehe; Leo XIII, Arcanum, ASS 12 (1879): 389; Pius XI, Casti connubii, AAS 22 (1930): 549 (DH 3708-09); Johannes XXIII, Ad Petri cathedram, AAS 51 (1959): 509-10. 3).
3.)
AL 159; „ Der heilige Paulus empfahl sie [die Jungfräulichkeit], weil er die baldige Wiederkunft Jesu Christi erwartete und wollte, dass alle sich nur auf die Verkündigung des Evangeliums konzentrierten: „Die Zeit ist kurz.“ (1 Kor 7,29). … Vielmehr als absolut über die Überlegenheit der Jungfräulichkeit zu sprechen, sollte es genügen herauszustellen, dass die verschiedenen Lebensstände einander ergänzen, und daraus folgend, dass manche in einer Weise vollkommener sein können, andere in anderer [Weise].
Wenn es in diesem Sinne verstanden wird, dass man verneint, dass derjungfräuliche Stand des Christus geweihten Lebens an sich selbst betrachtet der Ehe überlegen ist:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Perniciosa, suspensiva gravis resolutionis.
Konzil von Trient, 24. Sitzung, Kanon 10:
„Wer sagt, der Ehestand sei dem Stand der Jungfräulichkeit oder des Zölibates vorzuziehen, und es sei nicht besser und seliger, in der Jungfräulichkeit und dem Zölibat zu bleiben, als sich in der Ehe zu verbinden: der sei mit dem Anathema belegt“. (DH 1810).
Siehe auch: Mt 19, 12; 21. 1 Kor 7,7-8; 38. 2 Thess 2,1-2; Apoc. 14,4; Konzil von Florenz, Dekret für die Jakobiter, DH 1353; Pius X, Antwort der Bibelkommission, DH 3629; Pius XII Sacra virginitas, AAS 46 (1954): 174; Vatikanum II, DekretOptatam totius, 10.
4).
AL 295: „Auf dieser Linie schlug der heilige Johannes Paul II. das sogenannte ‚Gesetz der Gradualität‘ vor, denn er wusste: Der Mensch ‚kennt, liebt und vollbringt […] das sittlich Gute […] in einem stufenweisen Wachsen‘.[323] Es ist keine ‚Gradualität des Gesetzes‘, sondern eine Gradualität in der angemessenen Ausübung freier Handlungen von Menschen, die nicht in der Lage sind, die objektiven Anforderungen des Gesetzes zu verstehen, zu schätzen oder ganz zu erfüllen. Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme, das man mit der Kraft der Gnade leben kann, auch wenn jeder Mensch ‚von Stufe zu Stufe entsprechend der fortschreitenden Hereinnahme der Gaben Gottes und der Forderungen seiner unwiderruflichen und absoluten Liebe in das gesamte persönliche und soziale Leben «[324] voranschreitet.’“
AL 301: „[…] Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten „irregulären“ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben. Die Einschränkungen haben nicht nur mit einer eventuellen Unkenntnis der Norm zu tun. Ein Mensch kann, obwohl er die Norm genau kennt, große Schwierigkeiten haben » im Verstehen der Werte, um die es in der sittlichen Norm geht «,[339] oder er kann sich in einer konkreten Lage befinden, die ihm nicht erlaubt, anders zu handeln und andere Entscheidungen zu treffen, ohne eine neue Schuld auf sich zu laden.“
Wenn es in diesem Sinne verstanden wird, dass eine gerechtfertigte Person mit Gottes Hilfe nicht die Kraft hat, die objektiven Anforderungen des göttlichen Gesetzes auszuführen, als ob irgendeines der Gebote Gottes für den Gerechtfertigten unmöglich sei; oder, wenn es dahingehend verstanden wird, dass Gottes Gnade, wenn sie in einem Individuum Rechtfertigung erzeugt, nicht unveränderlich und aus ihrer Natur heraus Abwendung von aller schweren Sünde erzeugt, oder [diese Gnade] nicht ausreichend ist, um sich von aller schweren Sünde abzuwenden:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Impia, blasphema.
Konzil von Trient, 6. Sitzung, Kanon 18:
„Wer sagt, die Gebote Gottes seien auch für einen gerechtfertigten und unter Gnade stehenden Menschen unmöglich zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt“. (DH 1568).
Siehe auch: Gen 4,7; Dtn 30,11-19; Ecclesiasticus/Sir 15,11-20; Mk 8,38; Lk 9,26; Hebr 10,26-29; 1 Joh 5,17; Zosimus, 15-te (oder 16-te) Synode von Karthago, Kanon 3 über die Gnade, DH 225; Felix III, 2. Synode von Orange, DH 397; Konzil von Trient, Sitzung 5, Kanon 5; Sitzung 6, Kanones 18-20, 22, 27 und 29; Pius V, Bulle Ex omnibus afflictionibus, Über die Irrtümer von Michael du Bay [Bajus], 54, (DH 1954); Innozenz X, Konstitution Cum occasione, Über die Irrtümer von Kornelius Jansen, 1 (DH 2001); Clemens XI, Konstitution Unigenitus, Über die Irrtümer von Pasquier Quesnel, 71 (DH 2471); Johannes Paul II, Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia 17: AAS 77 (1985): 222; Veritatis splendor65-70: AAS 85 (1993): 1185-89 (DH 4964-67).
[1] Nach der Vulgata.
[2] Denzinger-Hünermann – 43 Ausgabe.
AL 297; „Niemand darf auf ewig verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums!“
Wenn es in diesem Sinne verstanden wird, dass kein menschliches Wesen je zur ewigen Strafe in der Hölle verdammt werden kann oder verdammt wird:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Scandalosa, perniciosa.
Mt 25,46: „Diese werden eingehen in die ewige Pein, die Gerechten aber in das ewige Leben.“
Siehe auch: Mt 7,22-23. Lk 16,26. Joh 17,12. Apoc. 20,10; 16-te Synode von Toledo (DH 574); IV Konzil von Lateran, DH 801; Benedikt XII, Konstitution Benedictus Deus, DH 1002; Konzil von Florenz, Dekret Laetentur caeli, DH 1306; Johannes Paul II, Brief der Kongregation für Glaubenslehre, Recentiores episcoporum, AAS 71 (1979): 941; Katechismus der Katholischen Kirche, 1033-37
6)
AL 299: „Ich nehme die Bedenken vieler Synodenväter auf, die darauf hinweisen wollten, dass ‚Getaufte, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind, […] auf die verschiedenen möglichen Weisen stärker in die Gemeinschaft integriert werden [müssen], wobei zu vermeiden ist, jedwelchen Anstoß zu erregen. Die Logik der Integration ist der Schlüssel ihrer pastoralen Begleitung, damit sie nicht nur wissen, dass sie zum Leib Christi, der die Kirche ist, gehören, sondern dies als freudige und fruchtbare Erfahrung erleben können. Sie sind Getaufte, sie sind Brüder und Schwestern, der Heilige Geist gießt Gaben und Charismen zum Wohl aller auf sie aus. […] Sie sollen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen, indem sie diese wie eine Mutter empfinden, die sie immer aufnimmt, sich liebevoll um sie kümmert und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt.’“
Wenn es in diesem Sinne verstanden wird, dass die Geschiedenen und zivil wiederverheirateten, welche ihre Situation in vollem Wissen und voller Zustimmung des Willens wählen, nicht im Stand der Todsünde sind, und dass sie heiligmachende Gnade empfangen und in der Liebe wachsen können:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Scandalosa, prava, perversa.
Mk 10,11-12: „Er sprach zu ihnen: Wer seine Frau entlässt und eine andere nimmt, bricht ihr die Ehe; und wenn eine Frau ihren Mann entlässt und einen andern nimmt, bricht sie die Ehe.“
Siehe auch: Ex 20,14; Mt 5,32; 19,9; Lk 16,18; 1 Kor 7,10-11; Hebr 10,26-29; Konzil von Trient, Sitzung 6, Kanones 19-21, 27 (DH 1569-71, 1577); Sitzung 24, Kanones 5 und 7 (DH 1805, 1807); Innozenz XI, Verurteilte Sätze der ‘Laxisten’, 62-63 (DH 2162-63); Alexander VIII, Dekret des Heiligen Offizium über die ‘Philosophische Sünde’, DH 2291; Johannes Paul II, Veritatis splendor, 65-70: AAS 85 (1993): 1185-89 (DH 4964-67).
7).
AL 301: „[…] Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten „irregulären“ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben. Die Einschränkungen haben nicht nur mit einer eventuellen Unkenntnis der Norm zu tun. Ein Mensch kann, obwohl er die Norm genau kennt, große Schwierigkeiten haben » im Verstehen der Werte, um die es in der sittlichen Norm geht «,[339] oder er kann sich in einer konkreten Lage befinden, die ihm nicht erlaubt, anders zu handeln und andere Entscheidungen zu treffen, ohne eine neue Schuld auf sich zu laden.“
Wenn es in diesem Sinne verstanden wird, dass ein katholischer Gläubiger über das volle Wissen über das göttliche Gesetz haben und freiwillig wählen kann mit dem göttlichen Gesetz in schwerer Materie zu brechen, dennoch in keiner Todsünde als Ergebnis dieser Tat sich befinden kann:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Prava, perversa.
Konzil von Trient, Sitzung 6, Kanon 20:
“Wer von einem gerechtfertigten und noch so vollkommenen Menschen sagt, er sei nicht gehalten zur Beobachtung der Gebote Gottes und der Kirche, sondern nur zum Glauben, so als ob das Evangelium die bloße und unbedingte Verheißung des ewigen Lebens sei, ohne die Bedingung, die Gebote zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt“. (DH 1570).
Siehe also: Mk 8,38; Lk 9,26; Hebr 10,26-29; 1 Joh 5,17; Konzil von Trient, Sitzung 6, Kanones 19 and 27; Clemens XI, Konstitution Unigenitus, Über die Irrtümer von Pasquier Quesnel, 71 (DH 2471); Johannes Paul II, Apostolische ExhortationReconciliatio et paenitentia 17: AAS 77 (1985): 222; Veritatis splendor, 65-70: AAS 85 (1993): 1185-89 (DH 4964-67).
8).
AL 301: „[…] Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten „irregulären“ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben. Die Einschränkungen haben nicht nur mit einer eventuellen Unkenntnis der Norm zu tun. Ein Mensch kann, obwohl er die Norm genau kennt, große Schwierigkeiten haben » im Verstehen der Werte, um die es in der sittlichen Norm geht «,[339] oder er kann sich in einer konkreten Lage befinden, die ihm nicht erlaubt, anders zu handeln und andere Entscheidungen zu treffen, ohne eine neue Schuld auf sich zu laden.“
Wenn es in diesem Sinne verstanden wird, dass eine Person mit voller Kenntnis des göttlichen Gesetzes sündigen kann, indem sie wählt, dieses Gesetz zu befolgen:
[dann verdient diese Aussage die Zensur]
i). Haeretica, sacrae Scripturae contraria.
ii). Prava, perversa.
Ps18/19,8: „Die Lehre des Herrn ist ein sicherer Führer, geleitet die Seele […]“
Siehe auch: Ecclesiasticus/Sirach 15,21; Konzil von Trient, Sitzung 6, Kanones 20; Clemens XI, Konstitution Unigenitus, Über die Irrtümer von Pasquier Quesnel, 71 (DH 2471); Leo XIII, Libertas praestantissimum, ASS 20 (1887-88): 598 (DH 3248); Johnannes Paul II, Veritatis splendor, 40: AAS 85 (1993): 1165 (DH 4953).