Mysterium Fidei 44.Jahrgang, Nummer 12, Dezember 2018
QUO PRIMUM
Diesen Titel trägt bekanntlich das Apostolische Siegelschreiben des heiligen Papstes Pius V., das am Beginn jedes Altarmessbuches steht und das die oben zitierten Befehlstexte enthält. «Sobald Wir auf die höchste Stufe des Apostelamtes erhoben wurden, haben Wir hinsichtlich der Reinerhaltung des Kirchlichen Gottesdienstes bereitwillig unsere Aufmerksamkeit und Unsere Kräfte darauf hingelenkt und alle Überlegungen dahingehend ausgerichtet, um zu diesem Zweck alles vorzubereiten und mit Gottes unmittelbarer Hilfe voll eifrigen Bestrebens zu vollenden. Denn es lag ja im Sinne der Beschlüsse des Heiligen Konzils von Trient (1545-63) an Uns, Anordnungen über die Herausgabe und die Verbesserung der Heiligen Bücher: des Katechismus, des Missale (=Messbuch) und des Breviers, zu treffen...
Was aber von der hochheiligen Römischen Kirche, der Mutter und Lehrerin der übrigen Kirchen, überliefert wird, das sollen an jedem Orte alle liebend annehmen und es befolgen: so soll daher VON NUN AN IMMERWÄHREND FÜR ALLE KÜNFTIGEN ZEITEN in allen Gebieten des Christlichen Erdkreises in den Patriarchat-, Dom-, Kollegiats- und Pfarrkirchen, den Kirchen des Weltklerus, und den Kirchen jeglicher Orden, den Klosterkirchen (sowohl der männlichen als auch der weiblichen Gemeinschaften), in den Kirchen der Rittorden, den Kirchen ohne Seelsorge und in den Kapellen —- sei es, dass die Messe dort selbst als Konventmesse laut und mit Chor, sei es, dass sie still gefeiert wird — in welchen die Zelebration gemäss dem Ritus (= den gottesdienstlichen Satzungen) der Römischen Kirche zu erfolgen gepflegt, oder dazu die Verpflichtung besteht, KEINE MESSE ANDERS GESUNGEN ODER GELESEN WERDE, als gemäss der Vorschrift des von Uns herausgegebenen Messebuches... Die einzige Ausnahme bildet eine vom Apostolischen Stuhl von deren Anfang an gebilligte Anordnung, oder eine gesetzmässige Gewohnheit, welche in der betreffenden Kirche bei der Zelebration der Heiligen Messen über zweihundert Jahre lang ununterbrochen eingehalten wurde; stellen es aber frei, dass auch dort — ohne dass dem irgendetwas im Wege stehen könnte — die Heiligen Messen nach diesem Messbuch zelebriert werden können. Für alle übrigen vorher genannten Kirchen heben wir den Gebrauch ihrer Messbücher auf, indem wir diese völlig und zur Gänze verwerfen. Gleichzeitig entscheiden wir ferner, dass unter Strafe Unseres Unwillens bei diesem jüngst von Uns herausgegebenen Messbuch niemals etwas hinzugefügt, hinweggenommen oder verändert werden darf.»