Soeben erreicht uns der
verzweifelte Hilfeschrei von der Rechtsanwältin Bahner aus Heidelberg. Bitte
verbreiten Sie diesen Hilferuf.
Von:
Fachanwaltskanzlei Bahner [mailto:info@beatebahner.de]
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 11:39
An: Beate Bahner <kanzlei@beatebahner.de>
Betreff: Beate Bahner reicht Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland ein
Sehr geehrte
Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Anbei finden Sie meinen Eilantrag beim
Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.
Ich habe folgende
Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser
Mail berechtigt!
1.
Es
wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet
sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die
Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung
nach Art. 20 GG zu gefährden.
2.
Der
Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur
Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
3.
Es
wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der
Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie
wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG
zulässig ist und nicht verboten werden darf.
4.
Es
wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin
seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit
in Gefahr sieht.
5.
Die
Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands
der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller
Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines
diktatorischen Polizeistaats.
6.
Es
wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den
am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder
Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2
BVerfGG.
Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine
Homepage gesperrt.
Tausend Dank für
Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen,
weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst
eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim
zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht
online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und
Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der
fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem
Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr
versammeln – und werden die Homepages gesperrt.
Mit herzlichen
Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! J
Ihre Beate Bahner