Bayerischer Gerichtshof spricht Benedikt XVI. schuldig
Zu dem tendenziösen Urteil selber, das sich mit ganzen 19 Seiten begründet, noch eine schwerwiegende Feststellung: Auf parteiliche Voreingenommenheit des Gerichtsvorsitzenden läßt die aussagekräftige Stelle auf S. 13 schließen, womit er aus dem Opfer (Papst) einen Schuldigen macht:
»Mit der Teilnahme des Wagens der Kläger an dem im Rahmen des Christopher Street Days von Homosexuellen und Bisexuellen veranstalteten Aufzug wurde auf die sehr kritische und ablehnende, von den Klägern und auch von Teilen der Bevölkerung als diskriminierend und diffamierend empfundene Haltung des Papstes und der katholischen Kirche gegenüber Homosexuellen aufmerksam gemacht. Daß sich die Kritik auf den derzeitigen Papst konzentriert, hängt zum einen damit zusammen, daß der Papst Oberhaupt der katholischen Kirche ist, zum anderen, daß Benedikt XVI. in seiner Eigenschaft als Präfekt der Glaubenskongregation bereits vor seiner Wahl zum Papst für die Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, die sich ganz entschieden gegen homosexuelle Neigungen und Lebensgemeinschaften gewandt haben, verantwortlich war.«
»Im Namen des Volkes« ist dieses Urteil ergangen, gerichtet gegen den Stellvertreter Christi auf Erden, der »im Namen Gottes« seinem Auftrage gemäß die Wahrheit verteidigt hat.
Hohe Richter, die sich über die Gebote Gottes stellen, — werden sie einst vor ihrem höchsten Richter bestehen?
Und Ihr Kläger bei Gericht, die Ihr euch nun zu Siegern erklärt, wird Euch der kurzlebige Triumph am Ende nicht zur Anklage?
Bitten wir Gott um Barmherzigkeit für sie alle!