7. Widerrechtliche Generalabsolution
Bei meiner Nebentätigkeit als Krankenhausseelsorger in der Rineckerklinik mache ich meistens diese Erfahrung: wenn ich auf die Bitte eines Patienten um die hl. Kommunion die leise Frage anmelde, ob eine Beichte nötig sei, kommt die überwiegende Antwort: >Alles in Ordnung, nehme regelmäßig teil an der Bußandacht in unserer Pfarrei.<
Aus Gründen der Erfahrung bohre ich dann weiter und bemühe mich um eine Zeitangabe für die letzte Beichte. Da bekomme ich sehr oft zur Antwort: >Das ist schon über zehn Jahre her<; >das ist schon viele Jahre her<.
Diese Patienten aus den verschiedensten Pfarreien Münchens sind durchwegs der subjektiven Meinung: Durch die Bußandacht erfolgt wie in der Beichte die sakramentale Sündenvergebung auch für schwere Sünden und Todsünden.
Obwohl, wie mir scheint, die Pfarrer in diesem Punkt langsam wieder zur legalen Praxis der Kirche zurückkehren, sperren sich nun ihrerseits die Gläubigen, die sich zum Teil von ihren Pfarrern betrogen sehen oder aus Bequemlichkeit nicht mehr von den >Fleischtöpfen Ägyptens< zurückkehren wollen.