Der Schachzug gelingt

Die gespannte Situation läßt mich am 13. Juni 1993 an das Erzbischöfliche Ordinariat appellieren und den Stellvertretenden Generalvikar um neue Anweisungen bitten:

 

»Monsignore,

vor Stellenantritt scheint es geboten, daß auch die Diözesanleitung über die gegenwärtige Situation informiert wird!

Ich sende Ihnen deswegen die Kopie meines Briefes an die Mutter Oberin vom Herzogspital zusammen mit meinem dem Erzbischöflichen Ordinariat bereits vorliegenden Gewissensentscheid vom 18. November 1974.

Es tut mir leid, daß die Mutter Oberin von ihrer anfänglichen Bereitschaft, meine Gewissensgründe gelten zu lassen, abgerückt ist und im Gegensatz zu den Vereinbarungen Erwartungen hegt, die ich nicht erfüllen kann. Sie verlangt nicht weniger, als daß ich gegen mein Gewissen handle. Ich überlasse das Urteil über diese Vorgänge der Diözesanleitung!«

Generalvikar Dr. Simon trifft nach wenigen Tagen die neue Entscheidung:

 

»Aufgrund nicht zu überbrückender Meinungsverschiedenheiten über die Gestaltung der Feier der Liturgie wird Ihre Anweisung vom 24. Mai 1993 als Kirchenrektor der Herzogspitalkirche und Spiritual im Servitinnenkloster, GV-Nr. 3504/93/2, annulliert.«

Problem beseitigt, der »Sperrmüll« bleibt! Endlösung: in die Wüste!