Servitinnenkloster am Herzogspital

Durch die Annahme meines Widerspruchs gegen das Vorhaben »Holzkirchen« entsteht ein Personalstau: Inzwischen ist für St. Maria-Thalkirchen bereits ein Nachfolger erwählt. Wohin aber nun mit mir? Es werden neue Überlegungen angestellt. Gesucht, gefunden: das Münchner Servitinnenkloster! Ich äußere dazu meine Bereitschaft, aber auch meine Bedenken am 8. Mai 1993:

 

»Monsignore,

in Ihrem telephonischen Anruf am Freitag, den 6. Mai, setzten Sie mich von einem neuen Plan der Diözesanleitung für einen Stellenwechsel in Kenntnis: Spiritual im Servitinnenkloster am Herzogspital, dies doch offensichtlich — entgegen bisheriger Tradition und Praxis — ohne die Verbindung mit der Aufgabe des Kirchenrektors der Herzogspitalkirche. Das würde eine bewußte und beabsichtigte Diskriminierung, Abhängigmachung und Arbeitserschwernis bedeuten!

Mit Mutter Oberin habe ich gemäß Ihrer Weisung an Ort und Stelle ein erstes Gespräch geführt. Sie zeigte für sich und den ganzen Konvent die Bereitschaft an, sich von der Handkommunion, zu der sie einheitlich im Gehorsam< mehr oder weniger gezwungen wurden, nun wieder auf die Mundkommunion umzustellen — wohl etwas traurig darüber, aber mit dem Sinn für die Realität und nach dem Motto: >Cuius regio, eius religio.< Es würde mich sehr dauern, wenn die Schwestern neuerdings >im Namen des Gehorsams< ein disziplinares Wechselbad erdulden müßten!

Zum gesamten bisherigen Vorgang meine Meinung:

Ich werde nun bestraft wegen keines anderen Vergehens als der Verweigerung der Handkommunion aus Gewissensgründen, die ich vor fast zwanzig Jahren (18. November 1974) Generalvikar Dr. Gruber schriftlich dargelegt habe und die damals auch von Kardinal Döpfner respektiert worden sind.

Soll diese bis jetzt gültige Kirchenpolitik mit einem plötzlichen >Hau-Ruck-Verfahren< beendigt werden?

Nachdem die Diözesanleitung jetzt vom Unternehmen >Holzkirchen<, mich von einem jungen Pfarrer und seinen vierzehn Kommunionausteilern bändigen und dressieren zu lassen, Abstand genommen hat, scheint sie nun die lautlose >Endlösung< meines Falles anzustreben: mich einfach aus dem Verkehr zu ziehen und mich mit meinen Gottesdiensten hinter Klausurmauern verschwinden zu lassen. Bei meinen Wochentagsmessen dürften neben den Schwestern keine weiteren Gläubigen teilnehmen; in der Herzogspitalkirche selber hätte ich über einen Frühgottesdienst am Sonntag hinaus keine Zuständigkeit, keine Befugnis und keine Möglichkeit!

Einen Vorschlag und eine Bitte zum Schluß:

Wäre es unter diesen Umständen nicht am besten für alle Seiten, wenn ich vorerst noch in St. Maria-Thalkirchen verbliebe?

Ich danke Ihnen, Monsignore, für Ihre Bemühungen!«