Audienz bei Erzbischof Mayer
Gedächtnisprotokoll von meiner Audienz beim Sekretär der Kongregation für die Religiösen, Erzbischof Augustinus Mayer, am Montag, den 2. April 1979, von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr in seinen Diensträumen am Petersplatz in Rom.
»Nach kurzer Vorstellung unseres Anliegens meint der aus Bayern stammende Erzbischof Mayer OSB, es gehe bei der Handkommunion und unserem Widerstand gegen sie doch wohl um ein Problem am Rande.
Wichtig sei die Erziehung zur Ehrfurcht in Katechese und Verkündigung, auch die beispielhafte Art, ehrfürchtig die hl. Messe zu zelebrieren. Da könne der einzelne Priester viel bewirken! Nicht wenige Priester würden so schnodderig die Worte der heiligen Wandlung hersagen und eine schlechte Haltung einnehmen.
Ich stimme Erzbischof Mayer vollkommen zu in dieser Intention; ergänze aber: >Das eine wohl tun, das andere aber nicht lassen! Wer sich im Gewissen gehalten weiß aufgrund seiner negativen Erfahrungen, kann keine Handkommunion austeilen !<
Als mein Gegenüber von mir erfährt, daß wir alle Möglichkeiten nutzen, um die Gläubigen zur eucharistischen Anbetung zu führen, und er erkennen muß, daß wir das heiligste Altarsakrament wirklich zur kirchlichen Mitte machen, da wird er unserer Bitte sehr zugänglich. Er erklärt sich gerne bereit, unsere Unterlagen für den Heiligen Vater Erzbischof Caprio, dem kommissarischen Staatssekretär, zu übergeben. Auf diesem Wege würde dann unser gesamtes Material in die Hände des Papstes gelegt. Sicherlich würde sich dieser in unsere Petition vertiefen!
Erzbischof Mayer geht schließlich noch von sich aus auf die Vorgeschichte der Einführung der Handkommunion ein: >Die deutschen Bischöfe wollten es so. Mein ehemaliger Abtprimas, Kardinal Gut, hat sich als Präfekt der Kongregation für den Kultus bis zum Äußersten gewehrt. Nun aber ist sie eingeführt.<
Es erhebt sich die Frage nach einem >modus vivendi< für >Gewissensverweigerer<. Seinen Hinweis, der Bischofssekretär von Regensburg teile auch keine Handkommunion aus, beantworte ich mit der Darstellung der Wirklichkeit: >Bischof Graber deckt seinen Sekretär und verhindert Situationen, wo sein Mitarbeiter gegen sein Gewissen handeln müßte. Wir aber werden von unseren Bischöfen gezwungen, was ja die Unterlagen beweisen !<
Rom, 2. April 1979 Wilhelm Schallinger«
Zum Ende der Audienz teilt mir Erzbischof Mayer noch mit, daß die Erlaubnis zur Handkommunion nun wohl bald für Rom und Italien gegeben werde. Wie richtig also der Zeitpunkt für unsere Gegenaktion! Vielleicht wird der Papst keine weiteren Zugeständnisse für andere Länder mehr machen. Damit allein wäre vorerst schon viel erreicht!