Außergewöhnlicher Einsatz der Priester

Zweifellos war die gesamte Aktion begleitet vom Segen des Himmels und der Begeisterung der Mitbrüder. Am Ende standen 243 Unterschriften für die Bittschrift an den Heiligen Vater.

Heute, nach über dreißig Jahren, seien von den Unterzeichnern in Dankbarkeit mit Namen erwähnt:

Päpstlicher Protonotar, Dr. Emil Janik, Domprobst von Passau

Prälat Prof. Ferdinand Holböck, Domkapitular von Salzburg

Prälat Prof. Hans Pfeil, Philosophieprofessor in Bamberg

Prof. Johannes Stöhr, Dogmatikprofessor in Bamberg

Prof. Josef Behringer, Naturwissenschaftler, Eichstätt

Prof. Tibor Gallus SJ.

Prof. Karl Fuchs, Hofrat, Wien

Prof. Georg May, Professor des Kirchenrechts, Universität Mainz

Prälat Erwin Hesse , Wien

Prof. Alfred Kolaska, Wien

Prof. J. P. M. van der Ploeg O.P

Monsignore Dr. Klaus Gamber, Institutum Liturgicum, Regensburg

Dr. Georg Eder, Altenmarkt i. Pz., nachmaliger Erzbischof von Salzburg

 

Der Mitunterzeichner Prof. Dr. rer. nat. Josef Behringer von der Universität Eichstätt unterstützt mit den folgenden treffenden und wesentlichen Aussagen unser Vorhaben:

»Was meine eigene Person betrifft, so habe ich zwar im Gehorsam gegenüber der vom Bischof von Eichstätt verfügten Anordnung bisher das heilige Altarsakrament je nach Wunsch des betreffenden Empfängers in jeder der beiden gegenwärtig in Deutschland zugelassenen Formen gespendet. Insofern zähle ich also nicht zu jenen Priestern, die aus Gewissensgründen keine Handkommunion austeilen können. Ich bin aber dennoch der Meinung, daß aus Ehrfurcht vor dem im Sakrament gegenwärtigen Herrn die Handkommunion so bald als möglich verboten und die Verwendung der Kommunionbänke wieder vorgeschrieben werden sollte. Ich wünsche dies um so mehr, als ich selbst Zeuge von Mißbräuchen geworden bin, die sich meines Erachtens in Zukunft nur durch eine offizielle Revision der gegenwärtig in Deutschland üblichen Praxis der Spendung der heiligen Kommunion verhindern lassen. Aus diesem Grund möchte ich diese Aktion unterstützen. Ich bin der Meinung, daß die Bischöfe und ihre Mitarbeiter in den Diözesanverwaltungen die Gewissensentscheidung von Priestern in Fragen der rechten Ausspendung der göttlichen Geheimnisse respektieren sollten. Wenn uns Deutschen der letzte Krieg mit seinen furchtbaren Verfehlungen formalrechtlich Untergebener etwas gelehrt hat, dann dies, daß dem individuellen Menschen, der seinem Gewissen gemäß die konkrete Handlung zu setzen hat, dieses Gewissen und damit die Verantwortung für die Folgen seiner Handlung gelassen werden muß. Auch und gerade auch auf religiösem Gebiet muß sich Bevormundung verwirrend und zerstörerisch auswirken. Ich empfinde es als empörend, wenn Priester, die aufgrund ihrer eigenen früheren religiösen Erziehung in ihrem Gewissen die Ehrfurcht vor dem in der hl. Eucharistie gegenwärtigen Herrn höher bewerten als die Willfährigkeit gegenüber einer auf undurchschaubare und fragwürdige Weise zustandegekommenen partikularrechtlichen Anordnung mit nachweisbar bedenklichen Konsequenzen, von oberhirtlicher Stelle getadelt, unter Druck gesetzt und in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden.«