Dekret

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 ÜBER DIE HANDKOMMUNION

 Aus der Erklärung der Kongregation für den Gottesdienst über die Handkommunion

Der Apostolische Stuhl hält zwar die traditionelle Art der Kommunionspendung aufrecht, hat aber seit 1969 denjenigen Bischofskonferenzen, die darum gebeten hatten, die Erlaubnis erteilt, die Kommunion in der Weise zu spenden, daß den Gläubigen die Hostie in die Hand gelegt wird. Diese Erlaubnis wird bestimmt durch die Instructio Memoriale Domini und die Instructio Immensae caritatis sowie durch das Rituale De sacra Communione. 

Dennoch scheint es angebracht zu sein, sein Augenmerk auf folgende Punkte zu richten:

1. Genauso wie bei der Mundkommunion sollte man bei der Handkommunion der Realpräsenz Christi in der Eucharistie gebührende Ehrfurcht erweisen. Daher sollte, so wie es die Kirchenväter getan haben, auf die Würde der Geste des Kommunikanten großen Wert gelegt werden.

Demgemäß wurden Ende des 4. Jahrhunderts die neu Getauften angewiesen, beide Hände auszustrecken und "mit beiden Händen einen Thron zu bilden, welche den König empfangen".

2. Wiederum nach den Lehren der Väter muß eindringlich auf die Bedeutung des Amen hingewiesen werden, mit dem man dem Priester auf die Formel "Der Leib Christi" antwortet; dieses Amen ist eine Bekräftigung des Glaubens: "Cum ergo petieris, dicit tibi sacerdos <Corpus Christi> et tu dicis <Amen>, hoc est <verum>,  quod confitetur lingua, teneat affectus".

3. Wenn der Kommunikant die Eucharistie in die Hand empfangen hat, soll er sie verzehren, indem er beiseite tritt, jedoch mit dem Gesicht zum Altar gewandt, um dem ihm Nachfolgenden die Möglichkeit zu geben, sich dem Priester zu nähern.

4. Die Gläubigen erhalten die Hl. Eucharistie, die Teilhabe am Leib des Herrn und an der Kirche; von der Kirche; aus diesem Grunde sollte der Kommunikant die Hostie nicht von der Patene oder aus dem Gefäß nehmen, so wie man es mit gewöhnlichem Brot machen würde, sondern die Hände müssen ausgestreckt sein, um sie von dem die Kommunion austeilenden Priester zu empfangen.

5. Aus Ehrfurcht vor der Eucharistie wird Reinlichkeit der Hände erwartet; Kinder müssen daran erinnert werden.

6. Es ist unerläßlich, daß die Gläubigen eine gute fundierte Katechese diesbezüglich erhalten und daß mit Nachdruck auf die Empfindung der Verehrung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Allerheiligste Sakrament verlangt. Es muß darauf geachtet werden, daß kein Teilchen der konsekrierten Hostie verlorengeht. 

7. Die Gläubigen sollen nicht gezwungen werden, die Handkommunion zu praktizieren; jeder kann frei entscheiden, auf weiche Art er kommunizieren möchte. Diese Richtlinien und jene, die in den oben genannten Dokumenten angegeben sind, sollen an die Pflicht der Ehrfurcht vor der Eucharistie und deren Anwendung erinnern, unabhängig von der Art des Kommunionempfangs. Diejenigen, die in der Seelsorge tätig sind, sollten nicht nur auf die notwendigen Vorkehrungen für einen fruchtbaren Kommunionempfang dringen, der in gewissen Fällen ein Zurückgreifen auf das Sakrament der Versöhnung verlangt, sondern auch auf eine äußere Haltung, die im allgemeinen ein Empfingen von Ehrfurcht ausdrückt und im einzelnen den Glauben der Gläubigen an die Eucharistie.

Kongregation für den Gottesdienst, 3. April 1985