Instruktion
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Instruktion
der Kongregation für den Gottesdienst „über die Art und Weise der
Kommunionspendung“ v. 29. 5. 1969 – Auszüge
Diese
Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls Vl. verfaßt.
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„Ausführlich bezeugten
jedoch die kirchlichen Vorschriften und die Lehren der Väter die allergrößte
Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der heiligen Eucharistie gegenüber.“
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„Mit dem tieferen
Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die
Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl der Ehrfurcht vor dem
allerheiligsten Sakrament und für Demut beim Empfang desselben wurde es dann später
üblich, daß der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die
Zunge des Empfangenden legte.“
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„Diese
Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll — beim gegenwärtigen Stand der
Kirche ganz allgemein betrachtet — erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur
auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der
Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die
personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt.
Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher
Empfang des Herrenleibes erfordert. (Vgl. Augustinus, Ennarrationes in
Psalmos, 98,9: PL 37, 1264 f.)“
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„Diese
herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche
Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie
hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen
„Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und
Mensch, wesentlich und dauernd“ (Vgl. ebd., Nr. 9: AAS 59 (1967) 547.);
sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des
konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt: „Denn was du zugrunde gehen läßt,
sollst du so betrachten, als ginge dir eines deiner eigenen Glieder verloren“.
(Cyrill von Jenisalern, Catecheses Mystagogicae 5, 21: PG, 33, 1126.)
Da
nun einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe den Antrag gestellt
haben, es möge in Ihren Territorien die Handkommunion zugelassen werden, hat
der Heilige Vater beschlossen, durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen
Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei, diese Form einzuführen.
Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern, betrifft ja
nicht nur die Disziplin. Es steht auch zu befürchten, daß die neue Form der
Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem
Allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung
der rechten Lehre.“
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„Nach den vorliegenden
Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe
keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden. Ein Gefühl
des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen
und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.“
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„In
Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die „der Heilige
Geist bestellt hat zu Bischöfen“ (vgl. Apg 20,29.), um die (Orts-)Kirchen
zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das
Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt,
die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.
Bischöfe
und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der
geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen. Daher sollen sie beachten:
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die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;
‑
die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;
‑
schließlich das Wohl der Kirche selbst.“
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„Um
jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes,
der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der
Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich,
bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last,
gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen. Voraussetzung ist jedoch:
Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über
die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden. Überdies sollen auch etwaige
andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.“