Instruktion

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Instruktion der Kongregation für den Gottesdienst „über die Art und Weise der Kommunionspendung“ v. 29. 5. 1969 – Auszüge

Diese Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls Vl. verfaßt.

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„Ausführlich bezeugten jedoch die kirchlichen Vorschriften und die Lehren der Väter die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der heiligen Eucharistie gegenüber.“

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„Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich, daß der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des Empfangenden legte.“

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„Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll — beim gegenwärtigen Stand der Kirche ganz allgemein betrachtet — erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert. (Vgl. Augustinus, Ennarrationes in Psalmos, 98,9: PL 37, 1264 f.)“

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„Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen „Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd“ (Vgl. ebd., Nr. 9: AAS 59 (1967) 547.); sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt: „Denn was du zugrunde gehen läßt, sollst du so betrachten, als ginge dir eines deiner eigenen Glieder verloren“. (Cyrill von Jenisalern, Catecheses Mystagogicae 5, 21: PG, 33, 1126.) 

Da nun einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe den Antrag gestellt haben, es möge in Ihren Territorien die Handkommunion zugelassen werden, hat der Heilige Vater beschlossen, durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei, diese Form einzuführen. Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern, betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch zu befürchten, daß die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.“

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„Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.“

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„In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die „der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen“ (vgl. Apg 20,29.), um die (Orts-)Kirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern. 

Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen. Daher sollen sie beachten: 

‑ die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;

‑ die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;

‑ schließlich das Wohl der Kirche selbst.“

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„Um jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen. Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden. Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.“