Kapitel 14
Martin Luther ein Teufel in Menschengestalt im Habit eines Mönches
Mit den Worten „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“, soll Luther auf dem Reichstag zu Worms den Widerruf seiner Irrlehren verweigert haben. Was viele als Standhaftigkeit bejubeln, beklagen wir als hartnäckige Verstocktheit.
Angesichts der unverhohlenen Unterstützung Luthers durch die Mehrzahl der Reichsfürsten reagierte der tiefgläubige, erst 19-jährige Kaiser Karl V. mit wahrhaft mutigen Worten [Zitat]: „Denn es ist sicher, dass ein einzelner Mönch in seiner Meinung irrt, wenn diese gegen die der ganzen Christenheit, wie sie seit mehr als 1000 Jahren gelehrt wird, steht. Deshalb bin ich fest entschlossen, an diese Sache meine Reiche und Herrschaften, mein Leib, mein Blut und meine Seele zu setzen!“ Daraufhin erließ er das sog. Wormser Edikt gegen Luther und seine Lehren zum Schutz der Römischen Kirche. Hören wir dazu aus der „Darstellung des Luthertums“ des hl. Kirchenlehrers Laurentius von Brindisi:
„Es wird der Sache wie der Mühe nach nicht umsonst sein, hier etliche der vielen Verbrechen Luthers wiederzugeben, welche im kaiserlichen Edikt [von Worms] benannt werden und um derentwillen Luther angezeigt und als Häretiker verurteilt wurde:
· Daß er die über so viele Jahrhunderte in der Kirche bewahrte Siebenzahl der Sakramente abtat;
· daß er die auf wunderbare Weise unverletzten Gesetze der Ehe aufs Abscheulichste befleckte;
· daß er das überaus heilsame Bekenntnis der Sünden in Verwirrung brachte und erschütterte;
· daß er sowohl das Priestertum wie die himmlische Schlüsselgewalt für wertlos erachtete [und] sie Laien gemein machte, sowie Laien zum Blutvergießen an Priestern aufstachelte;
· daß er den Hohenpriester unserer Religion, den Nachfolger Petri und wahren Stellvertreter Christi auf Erden, nicht nur mit entehrenden Worten beschimpfte, sondern ihn auch in seinen Schriften durch fortdauernde Lästerungen verhöhnte;
· daß er lehrte, der freie Wille sei für nichts zu erachten, und alles stehe nach vorherbestimmter Satzung fest;
· daß er schrieb, das verehrenswerte Meßopfer sei weder den Lebenden noch den Verstorbenen zu irgendetwas nütze;
· daß er gegen die Kirche mit den Waldensern über die Fegfeuer[lehre] übereinstimmte wie auch hinsichtlich der Lehre über die streitende Kirche mit den Pelagianern und Hussiten;
· daß er die von der Kirche sich zu eigen gemachte Autorität und die Schriften der heiligen Väter für nichts erachtete, häufig sogar verlachte, sowie den Heiligen die schuldige Verehrung und Andacht vorenthielt;
· daß er Gehorsam und jedwede Regierung geradezu aufhob, und von daher die Völker aufstachelte zu Abfall und Rebellion, zu Raub, Mordtaten und Brandstiftungen verbunden mit großem und offenkundigem Schaden für die christliche Gesellschaft;
· daß er versuchte, ein völlig ungebundenes und von allen Gesetzen freies und verwildertes Leben zu führen, sowie die Dekrete der Väter und die Canones öffentlich verbrannte.
Zuletzt kommt der kaiserliche Erlaß zu dem Schluß, Martin Luther sei ein Teufel in Menschengestalt im Habit eines Mönches.
Aber was tat nun dieser allerbescheidenste Mensch, da er erkannte, als notorischer Häretiker verurteilt worden zu sein? Rasend und trotzig verfaßte er zwei Schriften: Die eine nennt er Warnung an seine geliebten Deutschen, langatmig, bösartig und beleidigend, in der Luther geradezu tobt und außer Verleumdungen, Lügen, Gezänk und Vorwürfen alles nur Drohung, Aufruhr und Gewalttätigkeit atmet. Dort lügt er vom Feinsten, und zwar nicht [nur] einmal, sondern immer wieder, wenn er sagt, die Papisten wüßten sehr wohl, die Lehre Luthers sei ja das reine und unverfälschte Evangelium Christi, würden dieses aber wider besseres Wissen verfolgen. O schamloseste Lüge eines verlogenen Propheten!
[In der] andere[n] Schrift [mit dem Titel] Anmerkung zum vorliegenden Kaisererlaß lädt er ganze Wagenladungen an Schimpfworten gegen die Römische Kirche und die ihn verurteilenden Fürsten ab, die er Schweine nennt. [Alle] Ermahnungen und Zurechtweisungen blieben ohne Erfolg [und] ohne Hoffnung auf Heil. Luther entwickelte sich immer mehr zum Schlechteren und erwies sich als unverbesserlich, [wie die Schrift sagt]:Wenn der Gottlose tief in Sünden versunken ist, so achtet er es gering (Spr. 18, 3).
Hartnäckig, unbezähmbaren Herzens, im Irrtum verfestigt durch eigensinnige Treulosigkeit, will er [geradezu] zugrunde gehen, durch eigenes Urteil verdammt (Tit 3,11). Paulus bezeichnet nämlich den Irrlehrer als einen durch eigenes Urteil verdammten Menschen, der nach Zurechtweisungen weder zur Besinnung kommt noch sich bessert. Und er befiehlt [dem Titus] einen solchen zu meiden (Tit 3,10) wie einen Menschen, der [von Gott seiner] verworfenen Gesinnung anheimgegeben ist (Röm. 1, 28)“.
(aus: Laurentius von Brindisi, Opera omnia, Vol. II HypotyposisLutheranismi, Pars I Hypotyposis Martini Lutheri, Patavii, ex officinatypographicaseminarii 1930, SectioQuarta, DissertatioSecunda,VII-IX S. 158ff.)