Peter Christoph Düren

Der Ablass

in Lehre und Praxis

Die vollkommenen Ablässe

der katholischen Kirche

Stella Maris Verlag

Buttenwiesen 2000

II. Die Ablasspraxis

der katholischen Kirche        45

1. Tägliche vollkommene Ablässe          47

Eucharistische Anbetung      50

Andächtige Lesung der Heiligen Schrift          52

Kreuzwegandacht         53

Rosenkranzgebet          57

Gebete der Orientalischen Kirchen        62

Hymnos „Akäthistos“    63

Offizium „Paräklesis“  80

Der kleine Kanon         81

Der große Kanon        87

2. Vollkommene Ablässe im Jahreslauf          95

Besuch der römischen Stationskirchen 97

Feste von Ordensgründern 102

Fest der neuen Heiligen und Seligen     107

Feier eines religiösen Anliegens 110

Weihnachtszeit   112

1. Januar Hymnus »Veni, Creator«        112

Jahreskreis         116

22. Januar Pallottiner-Kirche         116

18.-25. Januar Wo. Einheit der Christen         117

27. Januar Ursulinen-Kirche 118

3L Januar  Salesianer-Kirche        120

22. Februar         Besuch der Kathedrale        121

Fasten- und Osterzeit 122

Freitage der Fastenzeit        122

8. März       Barmh. Brüder-Kirche 126

Gründonn.tag Eucharistische Prozession       127

Karfreitag Kreuzverehrung   130

Osternacht Taufversprechen        130

Ostern       Päpstl. Segen »urbi et orbi« .135

7. April       Christi. Schulbrüder-Kirche ... 136

4. So d. Ost.z. Weltgebetstag f. geistl. Berufel37

26. Mai       Oratorianer-Kirche        138

Pfingstfest Hymnus »Veni, Creator«      139

Jahreskreis         143

Fronleichnam Eucharistische Prozession .... 143 Herz-Jesu-Fest Sühneg. »Liebreicher Jesus« 146

6. Juni        Prämonstratenser-Kirche      149

29. Juni      Hl. Petrus u. hl. Paulus         151

...Andachtsgegenstand        151

               ... Besuch der Kathedrale .... 154 11. Juli Benediktiner-Kirche      155

14. Juli       Kamillianer-Kirche       156

23. Juli       Birgittinnen-Kirche       158

31. Juli       Jesuiten-Kirche  159

1. August   Redemptoristen-Kirche        160

2. August/So Portiuncula-Ablass 162

2. August   Eucharistiner-Kirche    165

8. August   Dominikaner-Kirche     166

11. August Klarissen-Kirche          167

27. September Barmh. Schwestern-Kirche    169

 

4. Oktober Franziskaner-Kirche    170

6. Oktober Kartäuser-Kirche         172

15. Oktober        Unbesch. Karmelit.-Kirche   173

19. Oktober        Passionisten-Kirche    175

1. -8. November Ablass für die Armen Seelen 177

2. November Allerseelentag         178

9. November      Besuch der Kathedrale        178

Christkönig Weihegb. »O liebster Jesus«. 179

Advent und Weihnachtszeit 181

12. Dezember    Salesianerinnen-Kirche        181

14. Dezember    Unbesch. Karmelit.-Kirche   182

Weihnachten Päpstl. Segen »urbi et orbi« . 184 31. Dezember        Hymnus »Te Deum«          185

3. Vollkommene Ablässe

zu besonderen Anlässen     189

Weltkirche 191

Rom - Besuch einer Patriarchalbasilika           191

Eucharistischer Kongress    194

Besuch eines Heiligtums     195

Bistum und Pfarrgemeinde                     197

Besuch der Kathedrale        197

Besuch einer Basilica minor 198

Besuch eines Heiligtums     199

Diözesansynode         200

Vom Bischof erteilter Päpstlicher Segen        201

Bischofs- oder Priesterjubiläum    204

Erste Messe der Priester (Primiz)          207

Oberhirtliche Visitation / Besuch des Bischofs .. 208

Kirchweihtag / Altarweihtag  209

Besuch der Pfarrkirche        211

Volksmission      212

 

Die Ablasslehre

der katholischen Kirche

1. Ist die Ablassgewinnung überholt?

Als Papst Johannes Paul II. Ende des Jahres 1998 seine Verkündigungsbulle »Incamationis mysterium« zum Großen Jubiläum des Jahres 2000 veröffentlichte, ging ein Aufschrei der Empörung durch die Presse. Was war geschehen? Papst Johannes Paul II. hatte sich nicht damit begnügt, zur Jahrtausendwende ein Jubeljahr auszurufen und für dieses Heilige Jahr zur Pilgerfahrt nach Rom einzuladen. Er hatte in diesem Zusammenhang wieder eine kirchliche Lehre ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht, die angesichts des ökumenischen Dialoges viele bereits als »ad acta« gelegt betrachtet hatten. Der Heilige Vater erinnerte nämlich in seinem Schreiben ausdrücklich an die Lehre vom Ablass und kündigte besondere Jubiläumsablässe für die Gläubigen an. So schrieb der Papst: „Ein weiteres, den Gläubigen wohlbekanntes besonderes Zeichen ist der Ablass, der eines der wesentlichen Elemente des Jubiläumsereignisses ausmacht ... Mit dem Ablass wird dem reuigen Sünder die zeitliche Strafe für Sünden erlassen, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind ... Indem ich mich auf diese Lehraussagen stütze und den mütterlichen Sinn der Kirche deute, verfüge ich, dass alle Gläubigen, sofern sie angemessen vorbereitet sind, während des ganzen Jubiläumsjahres in den reichlichen Genuss des Ablassgeschenkes kommen können, wie es den dieser Bulle beigefügten Anweisungen entspricht (vgl. Dekret)“ (Johannes Paul II., »Incamationis mysterium« 9f). [siehe S. 243-247]

 

Martin Luther und die Ablässe

Die Verstimmung bei evangelischen Kirchenführem und auch bei katholischen Ökumenikem war nicht gering. War es doch neben der Lehre über das Bußsakrament und das Fegefeuer vor allem die Ablasslehre und -praxis, die Martin Luther (1483-1546) am 31. Oktober 1517 in seinen 95 Thesen heftig kritisiert hatte und die mithin zu einem Auslöser der Reformation und der bis heute andauernden Spaltung der Christenheit im Abendland wurde. Noch heute begehen die evangelischen Christen im Andenken daran den 31. Oktober als Reformationstag.

Luther schrieb beispielsweise in seiner 21. These: „Somit irren die Ablassprediger, die sagen, dass durch Ablässe des Papstes der Mensch von aller Strafe befreit und selig werde.“ Kritisiert wurde von Luther auch die Auffassung, durch ein Geldopfer könne man einem Verstorbenen im Fegefeuer helfen: „Menschenwerk predigen die, die da sagen, dass, sobald der Groschen im Kasten klingt, die Seele befreit werde“ (27. These). Luther versprach denjenigen, die sich auf den Ablass verlassen, sogar die Hölle: „Verdammt in Ewigkeit werden mit ihren Lehrern diejenigen sein, die durch Ablassbriefe ihres Heils gewiss zu sein glauben“ (32. These). Zu Anfang wollte Luther nur Auswüchse der Ablasspraxis zurückdämmen; doch seine Lehre hatte „immer schon die innere Tendenz, die Ablasspraxis im ganzen entbehrlich zu machen. Die Reformatoren Me- lanchthon und Calvin lehnten den Ablass von Anfang an wegen der fehlenden biblischen Grundlage ab“ (Vor- grimler).

Mit dem Dekret »Cum postquam« (1518) reagierte der Papst auf die Thesen Luthers und hob die Rechtmäßigkeit der Ablasslehre hervor: die Kirche könne den Christgläubigen, „ob sie nun in diesem Leben seien oder am Reinigungsort, aus dem Überfluss der Verdienste Christi und der Heiligen Ablässe gewähren“ (DzH 1448). Papst Leo X. verurteilte dann im Jahre 1520 in der Bulle »Exsurge Domini« ausdrücklich eine Reihe von Lehren Martin Luthers in der Ablassfrage, z.B.: „Die Ablässe sind fromme Täuschungen der Gläubigen“ (DzH 1468). Nachdem Luther die päpstliche Bulle noch im gleichen Jahr verbrannt hatte, wurde er im Jahre 1521 durch die Bulle »Decet Romanum Pontificem« exkommuniziert.

Das Konzil von Trient und die Ablässe

Einige Jahre nach Luthers Tod legte das Konzil von Trient am 4. Dezember 1563 die katholische Ablasslehre ausführlich dar. Dabei wurde einerseits gegen die Kritik Martin Luthers erneut die katholische Lehre verteidigt. So heißt es, „dass der Gebrauch von Ablässen, der für das christliche Volk äußerst heilsam und durch die Autorität der heiligen Konzilien gebilligt ist, in der Kirche beibehalten werden soll; und es verurteilt die mit dem Anathema, die entweder behaupten, sie seien unnütz, oder sagen, es stehe nicht in der Macht der Kirche, sie zu gewähren“ (DzH 1835). Andererseits wurden vom Trienter Konzil aber auch offensichtliche Missbräuche zurückgewiesen. So heißt es wörtlich: Die Kirche „wünscht jedoch, dass man sich beim Gewähren von diesen <Ablässen> der Mäßigung ... befleißige, damit nicht durch allzu große Willfährigkeit die kirchli-

che Ordnung geschwächt werde. Da sie aber die Missbräuche, die sich darin eingeschlichen haben und anlässlich derer der Ruf der Ablässe von Häretikern geschmäht wird, verbessert und korrigiert wünscht, setzt sie durch das vorliegende Dekret allgemein fest, dass alle Unrechten Gewinne für die Erlangung ... vollständig abzuschaffen sind“ (DzH 1835). Das Konzil erklärte also die Möglichkeit zur Gewinnung von Ablässen und deren segensreiche Wirkung als zum Glaubensgut gehörig und beseitigte zugleich missbräuchliche Praktiken (z.B. ärgemiserregendes Geldgeschäft), die mitverantwortlich für Luthers Kritik am Ablass waren.

Das „Trienter Glaubensbekenntnis“ von 1564 hält ausdrücklich fest: „Ich versichere auch, dass die Vollmacht zu Ablässen von Christus in der Kirche hinterlassen wurde und ihr Gebrauch für das christliche Volk höchst heilsam ist“ (DzH 1867). Und wenn wir nun einen Sprung von zweihundert Jahren machen, lesen wir, dass Papst Benedikt XIV. im Jahre 1743 in seinem den Orientalen vorgeschriebenen Glaubensbekenntnis formulierte: Ich bekenne, „dass der Kirche von Christus die Vollmacht über Ablässe überlassen worden ist und deren Gebrauch für das christliche Volk äußerst heilsam ist“ (DzH 2537). Vierzig Jahre später (1786) lehrte die Synode von Pistoia noch einmal Irriges über die Ablässe, was dann Papst Pius VI. im Jahre 1794 eigens verurteilte (vgl. DzH 2640-2643).

Die Ablasspraxis vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil

„Abusus non tollit usum“ - der Missbrauch hebt den Brauch nicht auf. Wenn also mit dem Ablass Missbrauch getrieben wurde, ist das kein Argument gegen

 

Ablassgewinnung an sich. Bis vor einigen Jahrzehnten •• ar die Gewinnung von Ablässen eine häufig und gerne gepflegte religiöse Übung unter Katholiken. Im »Laudate« beispielsweise, dem Gebet- und Gesangbuch für das Bistum Augsburg aus dem Jahre 1954, gab es noch ein eigenes Kapitel »Ablassgebete« (S. 33-36); ebenso in dem bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gültigen Schott«-Messbuch (1951, S. [205]f.).

Zudem gab es viele Ablass-Bücher. Wirft man einen Blick in eine Liste dieser Bücher, so stellt man fest, dass kontinuierlich durch die Jahrhunderte hindurch die Ablassgewinnung von den Gläubigen gepflegt wurde:

Im 16. Jahrhundert:

Das seint die Kirchen und der Ablass zu Rom, Rom 1512.

Ein schöns tractetlein von dem Gütlichen, und römischen Ablas, uffs gegenwärtig Jubel jar yetzt zu Rom, gemacht durch ein ungelärten Leyen, Speyer 1525.

Paul III., Bulla, bebstlicher Ablass und Fasten, Petten, Almusen, Ingolstadt 1544.

Anton Otto, Von dem fröhlichen Ablass auf das güldene Jar des itzigen fünfzigsten Jars, Magdeburg 1550.

Jakob Feucht, Zehn christliche Predigt vom Ablass, Cöln 1575.

Jacob Heerbrand, Neuer Bäpstischer Ablass, Tübingen 1580.

Copey oder Verzaychnuß der gnedigsten unnd vätterlichen, auch hayligen Indulgentien oder Ablass, welche Bapst Sixtus Quintus Pontifex ... vätterlich verliehen hatt, Augsburg 1588.

Im 17. Jahrhundert:

Summa aller der ablass, von underschiedlichen Römischen Bäpsten, verliehen dem hailigen Orden der mündern Brüder, Augspurg 1605. Beschreibung der VII Haupt oder Ertzkirchen Zue Rohm, Augspurg 1610.

Kurzer Bericht von dem großen Ablass der sieben privilegirten Altären in der Haupt-Kirchen S. Peters zu Rom, München 1668.

 

Bruderschafft Der Todt-Angst Jesu Christi am heiligen Creutz, Augspurg 1671.

Vitus Faber, Seelen-Heil, oder vollkommener Ablass Portiuncula, Amberg 1674.

Marcus Eschenloher, Goldener Schlüssel zu den Schatz der kathol. Kirchen deß vollkommenen Ablass Jubilaeum genannt, Augsburg 1675.

Im 18. Jahrhundert:

Verzeichniß deren Indulgenzen, und Ablass, ca. 1700.

Martin von Cochem, Köstliches Ablass-Büchlein, Augspurg u. Dillingen 1722.

Matthäus Seutter, Le Sette Chiese Di Roma con le loro principali Reliquie, Stationi et indulgenze, Augsburg 1725.

Geistlicher Fasten-Spiegel, in Welchem die Stationes und Ablass, Epistel und Evangelia, für jeden Tag der gantzen Fasten-Zeit, München 1734.

Philipp J. Spener, Der Römischen Kirchen Ablass und Jubel-Jahr, Frankfurt 1750.

Kurzer Auszug der großen und vielfältigen Ablaß, welche die Brüder und Schwestern der heiligen Erzbruderschaft Mariä von Trost oder schwarz-ledernen Gürtel der heiligen Mutter Monica theils täglich, theils zu gewissen Zeiten erlangen können Tegernsee, [ca. 1750]. Andächtige Christliche Übungen, Mayntz 1759.

Johann M. Schweighofer, Vollkommemer Ablass, Wien 1782.

Patent des bischöflichen Vicariats zu Augsburg, die Decanen diser Diöcese, den gelegentlich der Anwesenheit des Pabstes Pius VI. in genannter Stadt von ihm ertheilenden Segen und vollkommenen Ablass betreffend, Augspurg 1782.

Erneuerte Päbstliche Gnade des Sieben-Kirchen-Ablasses in der Heiligen Röm. Reichstadt Augsburg, oder Bericht von den sieben Kirchen zu Rom, und den sieben dagegen von Hochgeistl. Obrigkeit genannten Kirchen zu Augsburg Gestellt von einem gutmeynenden Petriner nach der romanischen Anweisung. Mit Erlaubniß der Obern, Augsburg 1789.

Im 19. Jahrhundert:

Pius Brunquell, Abhandlung über den Ablass, Bamberg 1816. Satzungen, Ablässe und Andachtübungen der löblichen Bruderschaft der Todesangst Christi in der Wallfahrtkirche zum heiligen Kreuz zu

Mindelaltheim Bruderschaft der Todesangst Christi in der Wallfahrtkirche zum Heiligen Kreuz <Mindelaltheim>. Augsburg 1816.

Martin Königsdorfer, Das heilige Jubiläum und andere Ablässe der •latholischen Kirche bei Gelegenheit Seiner Heiligkeit Leo XII sün- :ger Christenheit ausgeschriebenen Jubelablasses, Augsburg 1825. Ablass-Büchlein oder Unterricht über den vollkommenen Ablass ..., Oettingen 1833.

Heinrich Roßwurm, Ueber den Ablass, Augsburg 1833.

Predigt über den Ablass, als Einleitung zur Feier des elfhundertjährigen Jubiläums der Diözese Regensburg, Regensburg 1840.

.' A. Eberle, Der Seelsorger als Tröster am Kranken- und Sterbelager 5er Gläubigen, Schaffhausen 1850.

Sammlung von Gebeten u. frommen Werken, Regensburg 1859. Antonin Maurel, Die Ablässe, ihr Wesen und ihr Gebrauch, Paderborn 1863.

Marquard Pichler, Ablassbüchlein, Augsburg 1865.

Julius Müllendorff, Unterweisung über die mit gesegneten Gegenständen verbundenen Ablässe, Regensburg u.a. 1866.

Congregatio Indulgentiis Sacrisque Reliquiis Praeposita, Die geistliche Schatzkammer von der Heiligen Congregation der Ablässe hrsg., Regensburg 1878.

Wilhelm Auer, Anbetung Jesu im heiligsten Altarsacramente, Augsburg 1888.

Im 20. Jahrhundert:

Die Ablässe, ihr Wesen und Gebrauch. Handbuch für Geistliche und Laien nach den neuesten Entscheidungen und Bewilligungen der hl. Ablasskongregation bearb. von Franz Beringer, Paderborn 131906. Bonifazius Schneider, Ablass-Brevier oder praktisches Ablass-, Hand- und Andachtsbuch, München 1907.

Nazarius Sasse, Gewinnt mehr Ablässe!, Paderborn 1913.

Joseph Hilgers, Das goldene Büchlein für Priester und Volk, Regensburg u.a. 1919.

Ablassbuch. Neue amtliche Sammlung der von der Kirche mit Ablässen versehenen Gebete und frommen Werke, Regensburg 1939.

Der deutsche Rompilger. Das kirchliche Reisegebet und der Heilig- Jahr-Ablass, Fulda 1950.

Ablassbuch. Neue amtliche Sammlung der von der Kirche mit Ablässen versehenen Gebete und frommen Werke, einzige von der Pöni- tentiarie genehmigte vollständige Ausgabe, Regensburg 31952.

Ablass-Gebetbüchlein, München 1953.

Eugen Herrbach, Der Ablass. Praktische Belehrung über Begriff, Bedingungen und höheren Zweck der Ablässe nach den neuesten Bestimmungen der Kirche, Freiburg/CH 1954.

Die Ablasspraxis seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) befasste sich vom 9.-13. November 1965 mit Lehre und Praxis der Ablässe; aus Zeitnot und mangels rascher Einigung wurden die Beratungen über diesen Punkt aber abgebrochen. So kommt es, dass der Begriff »Ablass« kein einziges Mal im Text der 16 Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils auftaucht (vgl. aber S. 36). Man könnte daraus schließen, dass sich Martin Luther 450 Jahre nach der Abfassung der 95 Thesen nun doch durchgesetzt und die nachkonziliare Kirche die Ablässe abgeschafft habe. Denn tatsächlich ist in den letzten 35 Jahren seit dem Konzil in der kirchlichen Verkündigung und Predigt kaum von Ablässen die Rede gewesen. Auf diesem Hintergrund kann man die ökumenische Verstimmung verstehen, die Papst Johannes Paul II. durch eine erneute Verkündigung von Ablässen ausgelöst hat. Die Ansicht, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil seien in der katholischen Kirche die Ablässe abgeschafft, ist jedoch völlig verfehlt. Papst Paul VI. erließ nämlich gut ein Jahr nach Abschluss des Konzils, am 1. Januar 1967, die Apostolische Konstitution »Indulgenti- arum doctrina«, in der er die Ablasslehre ins Gedächtnis der Gläubigen zurückrief und die Ablasspraxis neu regelte (lateinisch-deutsch in: NKD 2, Trier 1967, S. 72-127). Am 29. Juni des darauffolgenden Jahres approbierte Papst Paul VI. das offizielle Ablassverzeichnis, das im Jahre 1968 gleich in zwei Auflagen erschien:

Enchiridion indulgentiarum. Normae et concessiones, Roma u1968.

Drei Jahre später kamen private Übersetzungen ins Deutsche heraus:

Handbuch der Ablässe. Normen und Bewilligungen, München (Rosenkranz-Verlag) 1971.

Arnold Guillet, Die Ablassgebete der katholischen Kirche, Stein am Rhein (Christiana-Verlag) 1971 51999.

Die Promulgation des neuen kirchlichen Gesetzbuches CIC machte eine Überarbeitung der lateinischen Fassung notwendig; so erschien das verbindliche Ablassverzeichnis in 3. Auflage:

Enchiridion indulgentiarum. Normae et concessiones, Roma 31986.

Drei Jahre später wurde das Buch in einer vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen deutschen Übersetzung publiziert:

Handbuch der Ablässe. Normen und Gewährungen, Bonn 1989.

Diese zeitliche Verzögerung einer offiziellen Übersetzung (21 Jahre nach der Publikation der ersten lateinischen Fassung) hing wohl damit zusammen, dass man gerade im Land der Reformation seine (psychologisch wohl verständlichen) Schwierigkeiten mit der Ablasslehre hat. Und so wurde dem Ablassbuch der Bischofskonferenz ein teilweise kritischer Beitrag von Herbert Vorgrimler über den Ablass beigefügt: Der Begriff „Sündenstrafen“ wird als „Katechismussprache“ (ab-)- qualifiziert; außerdem habe man „aus einem Läuterungsgeschehen einen Reinigungsort gemacht und sich rhantasievoll ein regelrechtes Fegefeuer ausgemalt“ (S.

31. was gegen die Lehre der Kirche sei. Gegen diese .Ansicht ist festzuhalten, dass die Kirche diese Läuterung nach wie vor „Purgatorium“ [Reinigungsort] oder „Fegefeuer“ nennt (vgl. KKK 1031).

Im »Gotteslob«, dem gemeinsamen deutschsprachigen katholischen Gebet- und Gesangbuch aus dem Jahre 1975, spielt die christliche Frömmigkeitsübung der Ablassgewinnung eine ganz untergeordnete Rolle; so wird dort lediglich der „Portiunkula-Ablass " (GL 54,7), der Ablass „in unmittelbarer Todesgefahr“ (GL 76) und der „Ablass für die Verstorbenen“ (GL 77,3) erwähnt - allerdings nur im »Kleingedruckten«. Die große Zahl der Ablassgebete bleibt ungenannt. Diese Tatsache, dass die Ablassgebete im offiziellen Gebetbuch der deutschsprachigen Katholiken fast völlig verschwunden sind, ist bedenklich, da nach dem Grundsatz »lex orandi - lex credendi« das Gebet - auch das fehlende - das Glaubensbewusstsein prägt - in diesem Falle negativ.

Wenn jedoch die Ablasslehre zum katholischen Glaubensgut gehört, die Gewährung von Ablässen „äußerst heilsam“ (Konzil von Trient) ist und die Kirche „ihren Gläubigen aufs neue den Gebrauch der Ablässe empfiehlt“ (Paul VI.), wäre es unverantwortbar, diesen Schatz der Gnade den Gläubigen und den Verstorbenen vorzuenthalten. Daher erwähnt beispielsweise der liturgische Kalender (Direktorium) der Diözese Augsburg seit 1996 ausdrücklich die im Laufe des Jahres zu gewinnenden Ablässe.

Das vorliegende Buch war bereits druckreif, als unerwarteterweise 13 Jahre nach der Herausgabe der 3. Auflage - mit einem auf den 16.07.1999 datierten und am 01.10.1999 im deutschsprachigen L’Osservatore

Romano publizierten Dekret der Apostolischen Pöni- tentiarie - eine systematisch völlig überarbeitete 4. Auflage des offiziellen Ablassverzeichnisses erschien:

Enchiridion indulgentiarum. Normae et concessiones, Roma 41999.

Aufgrund einer anderen Zusammenstellung der Ablässe konnte die Anzahl der „Gewährungen“ (concessiones) von 70 auf 33 reduziert werden, ohne dass dadurch inhaltlich etwas verlorenging. Im Gegenteil: es kamen neue Ablassgewährungen hinzu. Neu sind die Gewährungen eines vollkommenen Ablasses:

• bei der „Weihe der Familie“ (Nr. 1) an das Heiligste Herz Jesu oder an die Heilige Familie,

• am „Allgemeinen Tag zur Feier eines religiösen Anliegens“ (Nr. 5),

• bei der „Gebetswoche für die Einheit der Christen“ (Nr. 11),

• für „Gebete der Orientalischen Kirchen“ (Nr. 23), und zwar für den „Hymnus Akäthistos“ oder das „Offizium Paräklesis“,

• anlässlich der Feier des „25., 40. oder 50. Jahrestages einer Bischofsweihe“ (Nr. 27) und

• bei einem Besuch einer Kathedralkirche, päpstlichen Basilika oder eines Heiligtums an bestimmten Tagen (Nr. 33).

Neu ist auch die Bestimmung, dass vollkommene Ablässe gewonnen werden können, wenn man sich

• mit dem über Radio oder Fernsehen übertragenen Rosenkranzgebet des Papstes (Nr. 17) oder der vom Papst vorgetragenen Kreuzwegandacht (Nr. 13) vereinigt, was bislang schon beim Segen „urbi et orbi“ möglich war.

D:e Glaubenskommission der Deutschen Bischofskon- Vrenz veröffentlichte am 26.11.1999 einen Text unter ;:m Titel: „Der Ablass. Zum Verständnis der katholi- 5 :hen Lehre und Praxis. Ein Thema ökumenischer Diskussion“. Das bislang nur als Manuskript vorliegende Papier (abgedruckt in: Kirche heute 1/2000, S. 14-20) wird später in die geplante deutsche Ausgabe der Neuauflage des „Handbuches der Ablässe“ aufgenommen werden. Der Text verweist auf „Verwunderung und Befremden“, die die Verkündigung des Jubiläumsablasses hervorgerufen habe, und auf die Gefahr, dass „der mühsame Prozess einer Verständigung über die Rechtfertigung, der in der gemeinsamen Erklämng der katholischen Kirche und dem Lutherischen Weltbund1 einen wesentlichen Schritt vorangekommen“ sei, „gestört werden“ könnte. Im Begriff „Ablass“ sammelten „sich viele Animositäten und negative Erinnerungen in der Geschichte der Kirchen und Konfessionen der letzten 500 Jahre“. Daher stelle sich „die Frage, ob der Ablass gegenwärtig ein sinnvolles Thema“ sei.

Das Papier betont aber positiv, dass „die im Gang der Theologiegeschichte zutage getretene, in der Sache begründete Unterscheidung der Sünde nach den Aspekten der Schuld und Strafe ... nicht zugunsten einer undifferenzierten Redeweise rückgängig gemacht werden“ kann. Positiv wird auch notiert, dass „die Gnade der Läuterung“ sich „aus der Sühne Christi für unsere Sünden“ ergibt und „eine Teilnahme an dem Ergebnis der stellvertretenden Sühne (=dem unendlichen Verdienst Christi)“ ist. „Diese Verknüpfung der Sühne Christi mit dem Handeln und Beten der Christen (Kol 1,24) ergibt sich aus der inneren Verbindung zwischen Haupt und

2. Was ist ein Ablass?

Aufgrund eines ungenauen Wissens um das, was eigentlich der Ablass ist, halten viele Gläubige den Ablass für überholt. Viele denken sogleich an den mittelalterlichen »Ablasshandel« und damit verbundene Missbräuche. Daher ist es notwendig, sich zunächst zu fragen, was die Kirche eigentlich unter einem Ablass versteht. Der Ablass in seiner heutigen Form ist im 11. Jahrhundert entstanden. Er ging aus den frühmittelalterlichen außersakramentalen Absolutionen (Lossprechungen) hervor, mit denen Papst, Bischöfe und Priester die Barmherzigkeit Gottes für einzelne Personen herabriefen. Als man daranging, die von Gott erhoffte Vergebung der zeitlichen Sündenstrafen auf die nach der sakramentalen Buße sich ergebende kirchliche Bußzeit anzurechnen, wurde daraus der Ablass.

Erstmals beschäftigte sich im Jahre 1215 ein Konzil mit der Ablasspraxis (DzH 819). Die erste abgeschlossene Ablasslehre formulierte der hl. Kirchenlehrer Thomas von Aquin (1225-1274) in seiner Summa theologiae, suppl, qq. 25-27. In neuerer Zeit legten Bernhard Alfred R. Felmberg, Johannes Hüttenbügel, Christiane Neuhausen, Nikolaus Paulus, Bernhard Poschmann, Karl Rahner, Alexander Seibold und Herbert Vorgrim- ler dogmengeschichtliche Forschungen und Studien zum Ablass vor.

Schwere Sünde und ewige Sündenstrafe

Die Lehre vom Ablass kann man nur verstehen, wenn man um den Zusammenhang von Sünde und Sündenstrafe weiß.

Die Kirche lehrt: Wenn jemand eine schwere Sünde begeht, stirbt dadurch das Leben der Gnade in ihm; er verliert die lebendige Beziehung zu Gott und ist kein Freund Gottes mehr. Um eine solche Todsünde handelt es sich, wenn sich jemand in einer wichtigen Angelegenheit mit freiem Willen und voller Erkenntnis verfehlt (vgl. KKK 1857-1860). Wenn jemand nun im Zustand der Todsünde ohne Reue über seine Sünden sterben würde, gelangte er in die Hölle, und dort bliebe er auf ewig (vgl. KKK 1035; 1861). Dies versteht die Kirche unter dem Begriff »ewige Sündenstrafe«. Wenn jemand, der eine Todsünde begangen hat, jedoch beichtet oder mit dem Vorsatz zur Beichte aus Liebe zu Gott seine Sünden bereut, vergibt Gott ihm sogleich die Sünden und erlässt ihm die Höllenstrafe (vgl. KKK 1446; 1452).

„Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt ,die ewige Sündenstrafe1 “ (KKK 1472). Wenn die Todsünde „nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle“ (KKK 1861).

Leichte Sünde und zeitliche Sündenstrafe

Wer leichte Sünden begeht, verletzt die Freundschaft mit Gott. Sie kann durch das Bußsakrament oder durch Werke der Buße (Gebet, Fasten, Nächstenliebe) aber wieder erneuert werden. Zeitliche Sündenstrafen bleiben dem Sünder jedoch. Er muss entweder im Diesseits oder im Fegefeuer für seine Sünden büßen. Stirbt er, ohne von seinen Sündenstrafen befreit worden zu sein, gelangt er in einen Läuterungszustand, auch „Purgatori- um“ (Reinigungsort) oder Fegefeuer genannt. Denn bevor jemand das Angesicht Gottes schauen und die Freude des Himmels in der Gemeinschaft der Heiligen genießen kann, muss er ganz rein und heilig geworden sein. Dies geschieht entweder durch die Leiden, die Not und die Mühsal des irdischen Lebens oder nach dem Tod mittels Strafen, die die sogenannte »Arme Seele« im Fegefeuer passiv erleiden muss.

„Nach der Lehre der göttlichen Offenbarung folgen aus den Sünden von Gottes Heiligkeit und Gerechtigkeit auferlegte Strafen. Sie müssen in dieser Welt durch Leiden, Not und Mühsal des Lebens und besonders durch den Tod oder in der künftigen Welt durch Feuer und Qual oder Reinigungsstrafen abgebüßt werden“ (Paul VI., »Indulgentiarum doctrina«; vgl. KKK 1472t).

Das Fegefeuer als Läuterungsort

Es ist Lehre der Kirche, dass diejenigen, die in der Gnade Gottes sterben, aber noch nicht vollkommen geläutert sind, zwar ihres Heiles sicher sind, aber nach dem Tod noch geläutert werden müssen, und zwar im Pur-

gatorium (Reinigungsort) oder Fegefeuer (vgl. KKK 1033f).

„Dass auch nach der Sündenvergebung noch Strafen abzubüßen und Überbleibsel der Sünden zu tilgen bleiben können und oft tatsächlich bleiben, zeigt ganz deutlich die Lehre vom Fegefeuer/Reinigungsort. Hier werden ja die Seelen der Verstorbenen, die ,mit wahrer Buße in der Liebe Gottes gestorben sind, ohne zuvor durch würdige Früchte der Buße für ihre Vergehen und Unterlassungen Genugtuung geleistet zu haben’, nach dem Tode durch Reinigungsstrafen geläutert“ (Paul VL, »Indulgentiarum doctrina«).

 

Arme-Seelen-Altar. Marienmünster Dießen/Ammersee

Der Ablass als Nachlass zeitlicher Strafe (Fegefeuer)

Wenn nun aber ein Gläubiger in seinem irdischen Leben einen vollkommenen Ablass gewinnt, so wird er dadurch aufgrund der Fürbitte der Kirche von seinen zeitlichen Sündenstrafen, die er nach dem Leben für bereits vergebene Sünden erleiden müsste, befreit.

Der deutsche Begriff »Ablass« kann das Gemeinte vielleicht nicht so deutlich machen wie das dafür seit dem 13. Jahrhundert allgemein verwendete lateinische Wort »indulgentia«; dies lässt sich mit »Nachsicht, Güte, Zärtlichkeit, Gnade, Straferlass« übersetzen. Ein »vollkommener Ablass« ist also ein »vollständiger Straferlass«. Man könnte auch - analog zum weltlichen Bereich von »Begnadigung« sprechen, die vom Staatsoberhaupt gegenüber einem Straftäter ausgesprochen wird und die ihn vor weiterer Strafverbüßung verschont. Es handelt sich beim Ablass somit um eine äußerst positive und sympathische Angelegenheit. Nach der Lehre der Kirche ist der »Ablass« wie folgt definiert:

„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet“ (KKK 1471; vgl. c. 992 CIC).        

 

Der Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen

Möglich wird die Gewährung von Ablässen durch den Schatz der Verdienste Jesu Christi und der Heiligen, den diese während ihres irdischen Lebens durch Gebete und gute Werke, Leiden und Sterben erworben haben. Dieser Schatz wird von der Kirche „verwaltet“ und kann vom Papst aufgrund seiner Schlüsselgewalt den Lebenden durch Lossprechung und den Verstorbenen auf dem Wege der Fürbitte frei zugewendet werden. Diese von Theologen des 13. Jahrhunderts, vor allem Hugo von St.-Cher (1230) und Thomas von Aquin unter Berufung auf 2 Kor 5,10 und Kol 1,24 erarbeitete Lehre vom Kirchenschatz (thesaurus Ecclesiae) wurde erstmals im Jahre 1343 von Papst Clemens VI. anlässlich des Heiligen Jahres 1350 vorgelegt (DzH 1025-1027) und von Papst Johannes Paul II. anlässlich des Heiligen Jahres 2000 in Erinnerung gerufen:

„Alles kommt von Christus, aber da wir sein Eigentum sind, wird auch das, was uns gehört, zu seinem Eigentum und gewinnt eine heilbringende Kraft. Das ist gemeint, wenn man vom »Schatz der Kirche« spricht, der aus den guten Werken der Heiligen besteht. Für die Erlangung des Ablasses beten heißt, in diese geistliche Gemeinschaft eintreten und sich damit ganz den anderen öffnen. Denn auch im geistlichen Bereich lebt keiner nur für sich allein“ (Johannes Paul II., »Incamatio- nis mysterium« 10).

So ist der Ablass keineswegs nur auf unser persönliches Heil ausgerichtet.

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Im Fegefeuer bleiben die leidenden Seelen trotz der Marter hoffnungsfroh. Wenn die Qual vorüber ist, wartet auf sie der Himmel.

 

Hilfe für die Armen Seelen im Fegefeuer

Im Bewusstsein der Gemeinschaft der Gläubigen mit den Armen Seelen im Fegefeuer pflegt die Kirche das fürbittende Gebet für die Verstorbenen:

„Schon die Apostel haben ihre Schüler ermahnt, für das Heil der Sünder zu beten; diese Übung hat der uralte Brauch der Kirche heilig bewahrt, vor allem, ... wenn dem Verstorbenen durch den Beistand, besonders durch die Darbringung des eucharistischen Opfers, geholfen wurde ... Da durch die Ablässe die Glieder der sich läuternden Kirche rascher der himmlischen Kirche eingegliedert werden, wird gerade durch die Ablässe die Königsherrschaft Christi immer mehr und schneller verwirklicht“ (Paul VI., »Indulgentiarum doctrina«).

Es ist also möglich, die Ablässe, die man gewinnt, für- bittweise bestimmten Verstorbenen zukommen zu lassen, was schon seit Mitte des 13. Jahrhunderts praktiziert wird. Das kirchliche Gesetzbuch aus dem Jahre 1983 legt fest:

„Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden“ (c. 994 CIC).

Sorge um das Heil des Anderen

Aus dem Gesagten wird ersichtlich, wie wichtig das Gebet der Gläubigen für die Armen Seelen im Fegefeuer ist. Denn diese können nichts mehr selbst dafür wirken, um von ihren Sündenstrafen befreit zu werden und zur ewigen Anschauung Gottes sowie zur Freude der

 

Erlösten zu gelangen. Sie sind bezüglich der Abkürzung ihrer Fegefeuerzeit völlig darauf angewiesen, dass die sogenannte streitende Kirche auf Erden ihnen zu Hilfe kommt.

„Die heilsame Sorge um das eigene Seelenheil wird erst dann von Furcht und Egoismus befreit, wenn sie zur Sorge auch um das Heil des anderen wird“ (Johannes Paul II., »Incamationis mysterium« 10).

Diese solidarische Hilfe der Gläubigen auf Erden mit den Verstorbenen wird möglich durch die „lebendige Gemeinschaft mit den Brüdern, die ... noch nach dem Tode gereinigt werden“, wie das Zweite Vatikanische Konzil formuliert (»Lumen gentium« 51). Wenn also auch der Begriff »Ablass« kein einziges Mal in den Dokumenten des letzten Konzils auftaucht, so doch die Nützlichkeit des Gebetes für die Verstorbenen:

„Aus der tiefen Anerkennung dieser Gemeinschaft des ganzen mystischen Leibes Jesu Christi hat die pilgernde Kirche seit den Anfängen der christlichen Religion das Gedächtnis der Verstorbenen mit großer Ehrfurcht gepflegt und hat auch Fürbitten für sie dargebracht, ,weil es ein heiliger und heilsamer Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren Sünden erlöst werden’ (2 Makk 12,46)“ (Zweites Vatikanisches Konzil, »Lumen gentium« 50).

3. Warum soll man Ablässe gewinnen?

Es ist heute oft vom Priestertum der Gläubigen die Rede. Dabei meinen viele, sie könnten nur dann prie- sterlich leben und wirken, wenn sie irgendeine liturgische Funktion während der Messfeier ausüben. Diesen Gläubigen sei die Gewinnung von Ablässen ans Herz gelegt.

Priestertum der Gläubigen

Aufgrund der Taufe haben alle Christen Anteil am königlichen Priestertum Christi „zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der Menschen“ (Zweites Vatikanisches Konzil, »Lumen gentium« 34). Die Christgläubigen „üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe“ (ebd. 10), also auch bei der Ablassgewinnung. Alle Gläubigen haben die Möglichkeit, durch entsprechende Ablassgebete jeden Tag einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, den sie fürbittweise den Verstorbenen zukommen lassen können (vgl. S. 47-94). Das heißt: Sie können mit Hilfe der Kirche aufgrund der Verdienste Christi und der Heiligen durch die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses Tag für Tag darum beten, dass eine Seele aus dem Fegefeuer erlöst wird. Dies ist eine wahrhaft prie- sterliche Aufgabe, für die es sich wohl lohnt, täglich oder wenigstens ab und zu eine halbe Stunde geistlichen Tuns zu investieren.

Apostolat der Kranken

Dieser Heilsdienst ist im übrigen auch den Kranken möglich, die häufig meinen, sie seien unnütz, könnten niemandem helfen und würden anderen nur zur Last fallen. Nein: vielmehr können Kranke beispielsweise durch das Rosenkranzgebet oder durch eine halbstündige Betrachtung der Heiligen Schrift einen vollkommenen Ablass gewinnen sowie durch die Aufopfemng ihrer Krankheit und mit ihrem Gebet viel Gutes für die lebenden und verstorbenen Glieder der Kirche tun. Auch den Jubiläumsablass können die Kranken täglich gewinnen, ohne dazu nach Rom fahren zu müssen:

Die „Kranken und alle, die nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen“, können ja bekanntlich „den Ablass dadurch gewinnen, dass sie sich geistig mit denen verbinden, die das vorgeschriebene Werk in ordentlicher Weise erfüllen, und dass sie Gott ihre Gebete, Leiden und Entbehrungen aufopfem“ (Apost. Pönitenti- arie, 29.11.1998). [s. S. 243-247]  

Bezüglich aller übrigen Ablässe gilt für die Kranken:

„Die Beichtväter sind bevollmächtigt, das für die Gewinnung eines Ablasses vorgeschriebene Werk oder die Bedingungen für all jene umzuwandeln, die zufolge rechtmäßiger Verhinderung diese nicht erfüllen kön- nen“ (EI 1999, Nr, 24, S. 27; HA 1989, Nr. 27, S. 24).

Kein ökumenischer Affront

Wenn die katholische Kirche nun zum Heiligen Jahr 2000 den Schatz der Verdienste Christi und der Heili

gen wieder in besonderer Weise öffnet und die Gläubigen zur Gewinnung von Ablässen einlädt, so handelt es sich dabei nicht um einen ökumenischen Affront. Der Papst sagte bei der Generalaudienz am 29.09.1999:

„Es handelt sich um ein brisantes Thema, über das es an geschichtlichen Missverständnissen nicht gefehlt hat, die sich negativ auf die Gemeinschaft der Christen selbst auswirkten. Im gegenwärtigen ökumenischen Umfeld verspürt die Kirche die Notwendigkeit, dass diese alte Praxis, begriffen als bedeutungsvoller Ausdruck des Erbarmens Gottes, recht verstanden und angenommen werde ... Der Ausgangspunkt, um den Ablass zu verstehen, ist die Überfülle des Erbarmens Gottes, die am Kreuz Christi offenkundig wurde. Der gekreuzigte Jesus ist der große »Ablass«, den der Vater den Menschen gewährt hat ... Im Lichte dieses Grundsatzes ist es nicht schwer zu verstehen, wie die Versöhnung mit Gott, die zwar auf einem ungeschuldeten und überreichen Angebot des Erbarmens beruht, dennoch zugleich einen anstrengenden Prozess erforderlich macht, in den der Mensch mit seinem persönlichen Einsatz und die Kirche mit ihrem sakramentalen Auftrag einbezogen ist“ (Oss. Romano [dt.] v. 08.10.1999, S. 2).

Solidarität mit den Verstorbenen

Wenn man sich bewusst ist, dass es möglich ist, täglich einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, könnte man sich fragen, was ein zweiter und jeder weitere vollkommene Ablass bewirken soll, da doch bereits der einmalige vollkommene Ablass „vollkommen“ von Sündenstrafen befreit. Dazu ist folgendes zu sagen:

 

Erstens ist es sinnvoll, hin und wieder für sich selbst diesen vollkommenen Ablass zu erlangen, da die täglichen (leichten) Sünden, die wir auf uns laden, zwar im Bußsakrament oder durch gute Werke nachgelassen werden, aber immer wieder auch Sündenstrafen nach sich ziehen. Von diesen Sündenstrafen befreit der Ablass.

Zweitens - und das ist wohl der Sinn dessen, dass es möglich ist, „täglich“ einen vollkommenen Ablass zu gewinnen - kann der Ablass fürbittweise den Verstorbenen zugewendet werden. Auf diese Weise hilft unser Gebet auf Erden den Armen Seelen, damit sie rascher aus dem Fegefeuer erlöst werden.

Drittens tut dieses täglich mögliche fürbittende Gebet für die Verstorbenen aber unserem eigenen Heil keinen Abbruch. Denn in der Sterbestunde können wir für uns selbst einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn wir während des Lebens die Gewohnheit hatten, regelmäßig zu beten - auch wenn beim Sterben kein Priester zugegen ist, der den Päpstlichen Segen erteilen könnte, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist (vgl. S. 230-234).

Wie es in den „Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses“ zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen durch das Zuwenden eines Ablasses für die Verstorbenen „eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe ..., kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben.“

Es handelt sich also um die Wiederentdeckung einer katholischen Lehre und religiösen Praxis, die dem Heil

der Gläubigen und vor allem der Erlösung der Armen Seelen aus dem Fegefeuer dient. Es wäre ein Zeichen mangelnder Solidarität mit unseren Verstorbenen, würden wir Ihrer vergessen und nicht mehr für sie beten. Papst Johannes Paul II. schreibt in der Verkündigungsbulle »Incamationis mysterium«:

Die Offenbarung lehrt, „dass der Christ auf seinem Bekehrungsweg nicht allein gelassen ist. In Christus und durch Christus ist sein Leben durch ein geheimnisvolles Band mit dem Leben aller anderen Christen in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes verbunden. So kommt es zwischen den Gläubigen zu einem wunderbaren Austausch geistlicher Güter, kraft dessen die Heiligkeit des einen den anderen zugute kommt, und zwar mehr als die Sünde des einen den anderen schaden kann.“ Wir sind in das Heilswirken Christi mit einbezogen. „Das besagt die bekannte Stelle aus dem Kolosserbrief: ,Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt“ (1,24)“ (Johannes Paul II., »Incamationis mysterium« 10).

 

Ablass als göttliche Amnestie

Die Lehre vom Ablass ist etwas ganz Großes und Tröstliches. Sie besagt, dass Gott uns durch kirchliche Ablassverleihung die konsequente Strafe für unsere lässlichen Sünden - das Fegefeuer - ersparen will. Der Ablass ist also eine Art göttliche »Amnestie«. Die Ablasslehre besagt auch, dass es möglich ist, unseren lieben Verstorbenen helfen zu können, indem wir ihnen fürbittweise einen Ablass zukommen lassen, um ihre Leidenszeit abzukürzen.

Der Ablass ist der Nachlass von Sündenstrafen, die unsere Verstorbenen im Fegefeuer abbüßen müssen. Wäre es da nicht unterlassene Hilfeleistung, wenn wir nicht regelmäßig und häufig Ablässe gewinnen und sie den Verstorbenen zukommen ließen?

4. Bedingungen und Voraussetzungen zur Ablassgewinnung

Ablässe für sich oder für Verstorbene zu gewinnen, ist im Grunde ganz einfach. Zunächst soll hier auf die »vollkommenen Ablässe« hingewiesen werden, die von allen Sündenstrafen befreien. Teilablässe bewirken einen Teilerlass der Sündenstrafen. Ein vollständiges Verzeichnis der mit vollkommenen oder Teilablässen versehenen Gebete findet sich im Enchiridion indulgen- tiarum, Roma 41999 und wird wohl demnächst in einer Neuauflage des „Handbuches der Ablässe“ auf Deutsch erscheinen.

 

Tägliche vollkommene Ablässe

Die Kirche ist sehr großzügig bei der Gewährung von Ablässen; dies zeigt sich besonders bei den „Gewährungen, die mit Werken verbunden sind, durch die der Gläubige - und zwar jeder für sich allein und an allen Tagen des Jahres - einen vollkommenen Ablass erlangen kann ... Die besagten Werke sind:

·        die Anbetung des Allerheiligsten Altarssakramentes, wenigstens eine halbe Stunde lang;

·        die Kreuzwegandacht;

·        das Rosenkranzgebet oder der Hymnus „Akäthi- stos“ in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, einer religiösen Gemeinschaft, einer christlichen Vereinigung und überhaupt, wenn mehrere zu irgendeinem ehrenhaften Zweck Zusammenkommen;

·        die andächtige Lesung der Heiligen Schrift, wenigstens eine halbe Stunde lang.“

(EI 1999, S. 49; vgl. HA 1989, S. 38, EI 1986, S. 440

Wer alle sechs Wochen beichten geht, sich von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde lossagt, täglich das Sakrament der Eucharistie empfängt und ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters spricht, kann jeden Tag einen vollkommenen Ablass gewinnen, den er entweder für sich selbst gewinnen oder den Verstorbenen zuwenden kann; dazu ist entweder eine halbstündige euchari- stische Anbetung erforderlich oder eine halbstündige geistliche Lesung der Heiligen Schrift oder eine Kreuzwegandacht an den 14 Stationen oder das Rosenkranzgebet bzw. der Hymnus „Akäthistos“ in einer Kirche, in der Familie oder in frommer Gemeinschaft.

 

Eucharistische Anbetung

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... das Allerheiligste Altarssakrament für wenigstens eine halbe Stunde besucht und anbetet.        

(EI 1999, Nr. 7 §1, n. 1, S. 54; vgl. HA 1989, Nr. 3, S. 39)

Da Jesus Christus im Sakrament der Eucharistie unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft, wirklich und wesenhaft gegenwärtig ist, gebührt der Eucharistie die Anbetung, die Gott zu erweisen ist (vgl. KKK 1374- 1381).

Um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, müssen wir eine Kirche oder Kapelle besuchen, in der das Allerheiligste Altarssakrament aufbewahrt wird, also eine Kathedrale, eine Pfarrkirche oder eine Ordenskirche bzw. -kapelle. Wir nehmen uns eine halbe Stunde Zeit, um den im Sakrament der Eucharistie gegenwärtigen Herrn und Gott Jesus Christus anzubeten.

H

err Jesus Christus,

       im wunderbaren Sakrament des Altares hast du uns das Gedächtnis deines Leidens und deiner Auferstehung hinterlassen.

Gib uns die Gnade, die heiligen Geheimnisse deines Leibes und Blutes so zu verehren, daß uns die Frucht der Erlösung zuteil wird.

Der du in der Einheit des Heiligen Geistes mit Gott dem Vater lebst und herrschest in alle Ewigkeit.

Tagesgebet von Fronleichnam

Das Anbetungsgebet kann ein inneres Herzensgebet sein. Man kann aber auch vorformulierte Gebetstexte verwenden. Kurze Anbetungstexte befinden sich im Gotteslob« unter Nr. 3ff.

Hier sei besonders verwiesen auf die eucharistischen Lieder im »Gotteslob«:

GL 541: Tantum ergo [s. S. 128]

GL 542: Sakrament der Liebe Gottes GL 543: Fange, lingua

GL 544: Das Geheimnis lasst uns künden [s. S. 129]

GL 545: Lobe, Zion, deinen Hirten GL 546: Gottheit tief verborgen GL 547: Das Heil der Welt

Geeignet sind auch »Jesus Christus«- Lieder (GL 548ff) oder die Psalmen als vom Heiligen Geist inspirierte Gebete: GL 707-761.

Folgende im »Gotteslob« befindliche Andachten können ebenfalls verwendet werden:

GL 779: Eucharistische Andacht GL 780: Andacht zum heiligsten Herzen Jesu GL 781: Andacht zu Jesus Christus GL 782: Andacht über das Gebet des Herrn

Zu empfehlen sind auch diese Litaneien:

GL 763: Namen-Gottes-Litanei

GL 764: Litanei von der Gegenwart Gottes

GL 765: Jesus-Litanei

GL 766: Litanei vom Leiden Jesu

GL 767: Litanei vom heiligsten Sakrament

GL 768: Herz-Jesu-Litanei

Andächtige Lesung der Heiligen Schrift

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der die Heilige Schrift in einer von der zuständigen Autorität approbierten Fassung mit der dem göttlichen Worte gebührenden Ehrfurcht und nach Art einer geistlichen Lesung liest, und dies für die Dauer

von mindestens einer halben Stunde.   

(EI 1999, Nr. 30, § 1, S. 75; vgl. HA 1989, Nr. 50, S. 56)

Jesus Christus ist „gegenwärtig ... in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden " (Zweites Vatikanisches Konzil, »Sacrosanctum Concilium« 7). Das Konzil mahnt die Priester, Diakone und Katecheten, „in beständiger heiliger Lesung und gründlichem Studium sich mit der Schrift [zu] befassen, damit keiner von ihnen werde zu , einem hohlen und äußerlichen Prediger des Wortes Gottes, ohne dessen innerer Hörer zu sein' (Augustinus) ... Ebenso ermahnt die Heilige Synode alle an Christus Glaubenden, zumal die Glieder religiöser Gemeinschaften, besonders eindringlich, durch häufige Lesung der Heiligen Schrift sich die ,alles übertreffende Erkenntnis Christi‘ (Phil 3,8) anzueignen. ,Die Schrift nicht kennen heißt Christus nicht kennen ‘ (Hieronymus). Sie sollen deshalb gern an den heiligen Text selbst herantreten, einmal in der mit göttlichen Worten gesättigten heiligen Liturgie, dann in frommer Lesung ... Sie sollen daran denken, dass Gebet die Lesung der Heiligen Schrift begleiten muss, damit sie zu einem Gespräch werde zwischen Gott und Mensch“ (»Dei Verbum« 25).

Um diesen Ablass zu gewinnen, brauchen wir nicht ?unbedingt eine Kirche aufzusuchen, weshalb diese Ablassgewährung besonders für diejenigen geeignet ist, die zuhause einen Ablass gewinnen wollen. Wir können die Heilige Schrift daheim zur Hand nehmen und uns einen Raum und eine Zeit der Stille suchen. Vielleicht zünden wir eine Kerze an - eingedenk dessen, dass wir nun das lebendige Wort Gottes hören.

Wir suchen uns ein oder mehrere Kapitel aus dem Alten oder Neuen Testament aus. Liest man die Heilige Schrift Tag für Tag Stück für Stück, so nennt man dies »lectio continua« - fortlaufende Schriftlesung. Man muss jedoch nicht während der ganzen Zeit lesen, sondern hält bei einzelnen Versen, von denen man sich besonders angesprochen fühlt, inne und erwägt im Herzen, was der Heilige Geist mit diesem Wort der Kirche und uns selbst sagen möchte.

Kreuzwegandacht

Gedächtnis des Leidens und Sterbens des Herrn

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... entweder selbst die fromme Übung des Kreuzweges vollzieht oder, wenn sie vom Papst vollzogen und über Fernsehen oder Radio verbreitet wird, sich andächtig damit vereinigt.

(EI 1999, Nr. 13, 2°, S. 59; vgl. HA 1989, Nr. 63, S. 601)

In der Kreuzwegandacht wird der Schmerzen gedacht, die unser göttlicher Erlöser auf seinem Weg vom Haus des Pilatus, wo er zum Tode verurteilt wurde, bis zum Kalvarienberg, wo er zu unserem Heil am Kreuz gestorben ist, erlitten hat.

Der Kreuzweg hat seinen Ursprung darin, dass man in Jerusalem schon recht früh einige Stellen des Kreuzweges des Herrn mit Steinen oder Kapellen bezeichnete. Diese wurden dann von Pilgern besucht, die im 14.-16. Jahrhundert von den Franziskanern auf diesen Weg geführt wurden. Zunächst ging man verschiedene Wegstrecken, und auch die Anzahl der Stationen wechselte. Im Abendland errichtete man im 15. Jahrhundert Nachbildungen des Kreuzweges; die endgültige Festlegung auf 14 Stationen erfolgte im Jahre 1515. Weltweit verbreitet wurde dieser Kreuzweg im 18. Jahrhundert; 1731 und 1742 wurde das Beten des Kreuzweges mit Ablassgewährungen verbunden.

Für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses gilt:

a) Die Andacht muss an den dafür vorgesehenen Kreuzwegstationen verrichtet werden.

b) Zur Errichtung eines Kreuzweges sind 14 Kreuze erforderlich, denen meist Tafeln oder Bilder beigefügt werden, welche die Leidensstationen von Jerusalem darstellen.

c) Üblicherweise gehört zum Kreuzweg die Lesung von 14 Schriftstellen, auf welche jeweils Gebete folgen.

Zum rechten Vollzug dieser geistlichen Übung genügt aber auch die Betrachtung des Leidens und Sterbens des Herrn, ohne dass jeweils ausdrücklich die einzelnen Stationsgeheimnisse berücksichtigt werden.

d) Zur Verrichtung der Kreuzwegandacht gehört das Gehen von der einen zur nächsten Station. Wenn beim gemeinsamen (öffentlichen) Vollzug nicht alle Teilnehmer ohne Unbequemlichkeit mitgehen können, genügt es, wenn der Vorbeter sich zu den einzelnen Stationen begibt und die übrigen an ihren Plätzen bleiben.

? Gläubigen, denen der Mitvollzug der Kreuzwegandacht aus einsichtigem Grund nicht möglich ist, können denselben Ablass gewinnen, wenn sie in geistlicher Lesung und Betrachtung des Leidens und Sterbens unseres Herrn Jesus Christus wenigstens eine gewisse Zeit (Viertelstunde) verharren. Der Kreuzwegandacht können - im Hinblick auf die Ablassgewährung - auch andere von der kirchlichen Autorität approbierte fromme Übungen entsprechen, die dem Gedächtnis des Leidens und Sterbens unseres Herrn dienen und gleichfalls in 14 Stationen aufgebaut sind.

g) Für die Orientalen, bei denen diese fromme Übung kein Brauch ist, können die Patriarchen für ihre Gläubigen zur Gewinnung dieses Ablasses eine andere Frömmigkeitsform zum Gedächtnis an das Leiden und Sterben unseres Herrn Jesus Christus bestimmen.

Neu ist, dass der vollkommene Ablass nun auch gewonnen werden kann, wenn man sich am Radio oder Fernsehen mit dem vom Papst vorgebeteten Kreuzweg in frommer Weise vereinigt.

(EI 1999, Nr. 13, S. 59f; vgl. HA 1989, Nr. 63, S. 60f)

Rosenkranzgebet

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der

lc den Rosenkranz in frommer Weise betet in einer Kirche oder einer öffentlichen Kapelle oder auch in der Familie, einer religiösen Gemeinschaft, einer christlichen Vereinigung und überhaupt, wenn mehrere zu irgendeinem ehrenhaften Zweck Zusammenkommen;

2° wenn er sich mit dem vom Papst vorgesprochenen Gebet, das über Fernsehen oder Radio übertragen wird, m frommer Weise verbindet.

(EI 1999, Nr. 17, § 1, S. 62; vgl. HA 1989, Nr. 48, S. 55f)

Im 11. Jahrhundert beteten die des Lesens unkundigen Laienbrüder anstelle von 50 Psalmen 50 Paternoster (Vaterunser); zur Zählung diente die Paternosterschnur. Das spätestens im 9. Jahrhundert rezipierte Ave Maria wurde im 12./13. Jahrhundert regelmäßig dem Vaterunser angefügt. Dann entstand der Marienpsalter: eine ununterbrochene Reihe von 150 Ave-Maria. Die Zisterzienser rieten dazu, die Anzahl auf 50 zu begrenzen, damit das Gebet nicht zu einem „Geplapper der Heiden “ (Mt 6,7) werde. Für die 50 Ave Maria kam der Begriff »Rosarium« auf. Der Legende nach habe Maria einem Zisterziensermönch geraten, anstelle von 50 Rosen, die dieser häufig zu einem Kranz fügte und damit eine Madonnenstatue schmückte, lieber einen geistlichen Kranz von 50 Ave Maria zu beten. Mit der Zeit wurde die Ave-Maria-Reihe mit Betrachtungspunkten angereichert. Der Rosenkranz leitet dazu an, die Geheimnisse der Menschwerdung, des Menschenlebens

 

Jesu, seines Leidens sowie seiner Auferstehung und Himmelfahrt betend zu betrachten.

Die Gebetsform des Rosenkranzes umfasst 15 Gesätze [Dekaden] des »Gegrüßet seist du, Maria«, in denen die Beter die entsprechend zugeordneten Geheimnisse unserer Erlösung betrachten. Zwischen den einzelnen Gesätzen wird das »Vater unser« gebetet.

Für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses für das Rosenkranzgebet gilt:

a) Es genügt, ein Drittel des Rosenkranzes zu verrichten, jedoch müssen die fünf Dekaden (Geheimnisse) ohne Unterbrechung gebetet werden.

b) Das mündliche Beten muss von der geistlichen Betrachtung der Geheimnisse begleitet sein.

c) Beim öffentlichen (gemeinsamen) Gebet sollen die Geheimnisse - nach örtlicher Gewohnheit - erwähnt werden. Beim privaten Beten genügt es, dass beim mündlichen Gebet der Gläubigen die Betrachtung der Geheimnisse damit verbunden wird.

Neu ist, dass der vollkommene Ablass nun auch gewonnen werden kann, wenn man sich am Radio oder Fernsehen mit dem vom Papst vorgebeteten Rosenkranz in frommer Weise vereinigt. Dies ist jeden ersten Samstag im Monat um 20.30 Uhr möglich, wenn der Rosenkranz des Papstes bei Radio Vatikan auf Mittelwelle (1530 kHz), Kurzwelle (5880, 7250, 9645 kHz) übertragen wird.

(EI 1999, Nr. 17 § 1, S. 62; vgl. HA 1989, Nr. 48, S. 55f)

ROSENKRANZ

Im Namen des Vaters + und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Ich glaube an Gott... (S. 151f)

Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen

Geist,*

wie im Anfang, so auch jetzt und alle Zeit* und in Ewigkeit. Amen.

V

ater unser im Himmel,* geheiligt werde dein Name.* Dein Reich komme.* Dein Wille geschehe,* wie im Himmel, so auf Erden.* Unser tägliches Brot gib uns heute.* Und vergib uns unsere Schuld,* wie auch wir vergeben unsern Schuldigem.* Und führe uns nicht in Versuchung,* sondern erlöse uns von dem Bösen.

G

egrüßet seist du, Maria,* voll der Gnade,* der Herr ist mit dir.* Du bist gebenedeit unter den Frauen,* und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus,* der in uns den Glauben vermehre*.

Heilige Maria, Mutter Gottes,* bitte für uns Sünder* jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.*

Gegrüßet seist du, Maria ... (Jesus, der in uns die Hoffnung stärke)

Gegrüßet seist du, Maria ... (Jesus, der in uns die Liebe entzünde)

Ehre sei dem Vater ...

Vater unser ...

Gegrüßet seist du, Maria ... (zehnmal mit Einfügung des ersten Geheimnisses des freudenreichen, des schmerzhaften oder des glorreichen Rosenkranzes)

Ehre sei dem Vater ...

Vater unser ...

Gegrüßet seist du, Maria ... (zehnmal mit Einfügung des zweiten Geheimnisses)

Ehre sei dem Vater ...

Vater unser ...

Gegrüßet seist du, Maria ... (zehnmal mit Einfügung des dritten Geheimnisses)

Ehre sei dem Vater ...

Vater unser ...

Gegrüßet seist du, Maria ... (zehnmal mit Einfügung des vierten Geheimnisses)

Ehre sei dem Vater ...

Vater unser ...

Gegrüßet seist du, Maria ... (zehnmal mit Einfügung des fünften Geheimnisses)

Ehre sei dem Vater ...

 

Beim ,,freudenreichen Rosenkranz“ werden folgende Geheimnisse eingefügt:

Jesus, den du, o Jungfrau, vom Heiligen Geist empfangen hast

Jesus, den du, o Jungfrau, zu Elisabet getragen hast Jesus, den du, o Jungfrau, (in Betlehem) geboren hast

Jesus, den du, o Jungfrau, im Tempel aufgeopfert hast

Jesus, den du, o Jungfrau, im Tempel wiedergefunden hast

Beim ,,schmerzhaften Rosenkranz“ werden folgende Geheimnisse eingefügt:

Jesus, der für uns Blut geschwitzt hat Jesus, der für uns gegeißelt worden ist Jesus, der für uns mit Dornen gekrönt worden ist Jesus, der für uns das schwere Kreuz getragen hat Jesus, der für uns gekreuzigt worden ist

Beim „glorreichen Rosenkranz“ werden folgende Geheimnisse eingefügt:

Jesus, der von den Toten auferstanden ist Jesus, der in den Himmel aufgefahren ist Jesus, der uns den Heiligen Geist gesandt hat Jesus, der dich, o Jungfrau, in den Himmel aufgenommen hat

Jesus, der dich, o Jungfrau, im Himmel gekrönt hat

Gebete der Orientalischen Kirchen

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den Hymnus „Akäthistos“ oder das Offizium „Paräklesis“ andächtig betet in einer Kirche oder einer öffentlichen Kapelle oder auch in der Familie, einer religiösen Gemeinschaft, einer christlichen Vereinigung und überhaupt, wenn mehrere zu einem ehrenvollen Zweck Zusammenkommen; in anderen Fällen ist es ein Teilablass.

(EI 1999, Nr. 23, § 1,S. 68f)

Bislang galten diese Ablassgewährungen nur für Angehörige von Orientalischen Rituskirchen (vgl. HA 1989, Nr. 48, § 4, S. 56). Nun können auch die Christen der Westkirche den damit verbundenen Ablass gewinnen. Dies begründet das Ablassbuch wie folgt: »Kraft ihrer Katholizität „bringen die einzelnen Teile der Kirche ihre eigenen Gaben den übrigen Teilen und der ganzen Kirche hinzu“, so dass das Ganze und die einzelnen Teile gefördert werden (»Lumen gentium« 13) hinsichtlich der universellen geistlichen Gaben der göttlichen Freigebigkeit. So ist es gekommen, dass die Gebete aus verschiedenen orientalischen Traditionen auch bei den Gläubigen des lateinischen Ritus, besonders in den letzten Jahren, Verbreitung fanden und mit keinem geringen Vorteil für die religiöse Frömmigkeit, sei es die private, sei es die öffentliche, in Gebrauch kamen.« (EI 1999, Nr. 23, S. 68)

HYMNOS „AKÄTHISTOS“

Der Hymnos „Akäthistos “ gilt als die älteste und schönte Mariendichtung und wird seit über 1200 Jahren in der Ostkirche gebetet und gesungen. In verschiedenen Entstehungsgeschichten mischen sich byzantinische und heidnische Historie und Legende und berichten von seiner gewaltigen Kraft bei der Abwehr von Angriffen auf das christliche Byzanz-Konstantinopel. G.G. Meers- seman O.P. (Der Hymnos Akäthistos im Abendland, 1. Akäthistos-Akoluthie und Grußhymnen, Freiburg/ Schweiz 1958; Hymnos Akäthistos, Die älteste Andacht zur Gottesmutter, Freiburg/Schweiz 1958) hat die wissenschaftlichen Aspekte der Entstehungsgeschichte und damit zusammenhängend vermutbarer Autorschaft dargestellt. Das traditionelle Attribut a-käthistos bedeutet, „nicht im Sitzen“ zu singen und betont das Hervorragende gerade dieses Hymnos ‘ im Gegensatz zu anderen, gewöhnlich sitzend wiedergegebenen. Im ersten (Strophen 1-6) und zweiten (7-12) Viertel orientiert sich der Text weitgehend am Lukas-Evangelium, verwendet daneben geringfügig verschiedene Apokryphen und setzt mit einer Fülle von „Begrüßungen“ der Mutter Gottes den Englischen Gruß Gabriels fort. Das dritte (Strophen 13-18) und vierte (19-24) Viertel meditieren über das neue Schöpfungswunder der Menschwerdung Christi aus Maria und über die Wirkungen dieses seines Erlösungswerkes durch die Zeiten bis zu den beispiellosen Gedankengängen einer umgreifenden kosmischen Frömmigkeit. Hier können sich urchristlich chaldäische Weisheit und Erkenntnisse des Raumfahrtzeitalters dialogisch ergänzen.

Erbarmen, Wegweisung und Fürbitte - Grundtypen der Marienikonen - bestimmen auch die Dimensionen der

tiefsten Marienandacht. Ihre 24 Strophen beginnen im Griechischen nacheinander mit sämtlichen Buchstaben des Alphabets. Strophe für Strophe erweist eine geradezu schöpferische Synthese von Paradoxien als dichterisches Prinzip. Diese Tatsache lässt den uralten Text aber zugleich in lebendigem Bezug zur Gegenwart vernehmen. Erfahren wir doch selbst ein Leben voller Widersprüche in Fragen nach dem Diesseits wie nach dem Jenseits. In einer vergleichsweise ähnlich angespannten Existenz muss sich also schon der griechische Dichter - wer immer es nun sei — erlebt haben, als er die Mittel seiner Sprache und des seinerzeitigen Bildungsbewusstseins beschwor, Unwahrscheinliches und Widersprüchliches provokativ zu formulieren, um es alsdann im Lichte christlichen Glaubens zu meditieren: „Sei gegrüßt, Unversöhnliches hast du versöhnt. “

„Um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es nicht erforderlich, den gesamten Hymnos ,Akäthistos‘ zu beten; es genügt das ununterbrochene Gebet irgendeines Teiles gemäß rechtmäßiger Gewohnheit“ (EI 1999, Nr. 23, S. 69).

Der erste und zweite Teil erzählt die Heilsgeschichte; der dritte und vierte Teil ist theologisch-dogmatischer Natur und preist die neue Schöpfung, die durch Inkarnation und Erlösung geschieht. Es kann jeder Teil separat gebetet werden. Am Ende jeden Teils endet man dann mit dem Schlussgebet.

Text und Kommentar: Eberhard Maria Zumbroich, Das Geheimnis der Gottesmutter - Hymnos Akäthistos, Gaildorf 1970.

Vgl. V. Trenner, Art. Akäthistos Hymnos, in: Marienlexikon 1, St. Ottilien 1988, S. 66-68.

Ist ein Priester gegenwärtig, beginnt man folgendermaßen:

P: Gepriesen sei unser + Gott allezeit, jetzt und immerdar und von Ewigkeit zu Ewigkeit.

A: Amen.

Ist kein Priester gegenwärtig, beginnt man wie folgt:

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen, (dreimal)

Durch die Gebete unserer heiligen Väter, Herr Jesus Christus, erbarme Dich unser.

Ehre sei + Dir, unser Gott, Ehre sei Dir.

Himmlischer König, Tröster, Geist der Wahrheit,* der Du überall bist und alles erfüllst,* Schatzkammer aller guten Gaben und Spender des Lebens.* Komm und nimm Wohnung in uns,* reinige uns von jeglichem Makel* und rette, o Guter, unsere Seelen. Heiliger + Gott, heiliger Starker, heiliger Unsterblicher, erbarme Dich unser, (dreimal)

Ehre sei dem + Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste,* jetzt und allezeit und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

Allheilige Dreifaltigkeit, erbarme Dich unser,* Herr, mach uns rein von unseren Sünden.* Gebieter, vergib unsere Verfehlungen,* Heiliger, blick auf uns hernieder und heile unsere Schwächen* um Deines Namens Willen.

Herr, erbarme Dich, (dreimal)

Ehre sei dem + Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste,* jetzt und allezeit und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

Vater unser im Himmel,* geheiligt werde dein Name.* Dein Reich komme.* Dein Wille geschehe,* wie im Himmel, so auf Erden.* Unser tägliches Brot gib uns heute.* Und vergib uns unsere Schuld,* wie auch wir vergeben unsern Schuldigem.* Und führe uns nicht in Versuchung,* sondern erlöse uns von dem Bösen.

Nur wenn ein Priester gegenwärtig ist:

P: Denn Dein ist das Reich, die Macht und die Herrlichkeit, des Vaters + und des Sohnes und des Heiligen Geistes, jetzt und immerdar und von Ewigkeit zu Ewigkeit.

A: Amen.

Hier beginnt der eigentliche Hymnos „Akäthistos “

U

nbesiegbare Heerführerin, dir gelten die Lieder des Sieges! Aus der Gefahr befreit, bringt deine Stadt, Gottesgebärerin, dir Hymnen des Dankes entgegen. Du, von unwiderstehlicher Macht, befreie mich von jeder Gefahr, damit ich dir zurufen kann:

A: Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

1. Teil

Die Verkündigung des Herrn (Lk 1,26-38)

P: Aus dem Himmel her trat ein Erzengel in die Welt des Sichtbaren, der Gottesmutter den Freudengruß zu sagen. Und als er dich mit seinem leiblosen Wort zugleich leibhaft werden sah, o Herr, da stand er außerstande und jubelte ihr zu:

Sei gegrüßt, durch dich leuchtet das Heil hervor; sei gegrüßt, dunkel wird das Unheil vor dir.

>ei gegrüßt, den gefallenen Adam richtest du wieder

auf;

'ei gegrüßt, von ihren Tränen erlösest du Eva.

'ei gegrüßt, allem menschlichen Überlegen hoch -berlegen bist du;

sei gegrüßt, so abgrundtief erschauen dich die Engel nicht einmal.

'ei gegrüßt, von Uranfang des Friedefürsten Thron; sei gegrüßt, denn du trägst den, der alles erträgt.

'ei gegrüßt, du Stern, der offenbart die Sonne; sei gegrüßt, aus deinem Leib wird Gott der Menschensohn.

Sei gegrüßt, aus dir wird die Schöpfung neu geboren;

sei gegrüßt, durch dich wirkt der Schöpfer ungeboren als Kind.

Sei gegrüßt,* du jungfräuliche Mutter!

- So ganz ihres lauteren Wesens inne bekannte sie vor Gabriel: Das Wunder deiner Rede vermag ich nicht wahrzuhaben; denn mit Jauchzen kündest du mir die göttliche Erwählung an: Halleluja, Halleluja.* Halleluja!

“ Die unerkannte Kunde zu erkunden suchend flehte die Jungfrau zum Gottesdiener: Wie es mir möglich sei, aus meinem unversehrten Leibe Gottes Sohn zu gebären, das sollst du mir sagen! Jener aber sprach voll Schauer, umso mehr ihr verkündend:

Sei gegrüßt, der geheimnisvolle Ratschluß ist dir anvertraut;

sei gegrüßt, Vertrauende, da es des Schweigens bedarf.

Sei gegrüßt, der Wunder Christi bist du der Anbeginn;

sei gegrüßt, der Inbegriff von allen seinen Lehren bist du.

Sei gegrüßt, Himmelsleiter, darauf Gott herniederstieg;

sei gegrüßt, unsere Brücke von der Erde zum Himmelreich.

Sei gegrüßt, von den Engeln wieder und wieder erwogenes Wunder;

sei gegrüßt, du für die Widersacher heillose Wunde. Sei gegrüßt, empfangen hast du unsagbar das Licht; sei gegrüßt, niemanden hast du gelehrt, wie solches geschieht.

Sei gegrüßt, die der Weisen Weisheit übertrifft; sei gegrüßt, die der Gläubigen Glauben vertieft.

Sei gegrüßt,* du jungfräuliche Mutter!

P: Da überschattete die Kraft des Allerhöchsten die Unvermählte, und ihren mütterlichen Schoß ließ sie einen würdigen Nährboden werden allen, die Erlösung ernten wollen, indem sie also singen: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

Besuch Mariens bei Elisabeth (Lk 1,39-56)

P: Da Maria Gott empfangen, eilte sie zu Elisabeth. Deren Ungeborenes erkannte sogleich ihren liebenden Gruß und freute sich ihrer Freude, als sänge es der Mutter Gottes:

Sei gegrüßt, Reis des nie verdorrenden Stammes; sei gegrüßt, reich bist du an lauterer Frucht.

Sei gegrüßt, du ernährst den, der uns Nahrung gewährt;

sei gegrüßt, du geleitest zum Leben den, der unser Leben leitet.

 

Sei gegrüßt, solchen Reichtum des Erbarmens ziehst du auf deiner Flur;

sei gegrüßt, wie von einem Altar hebst du den Segen der Versöhnung.

Sei gegrüßt, dass du dem Leibe Stärkung in Fülle gewährst;

sei gegrüßt, dass du den Seelen die bergende Hülle bereitest.

Sei gegrüßt, des Lobgesanges Weihe;

sei gegrüßt, du Aussöhnung für das unendliche All.

Sei gegrüßt, du bist Gottes Wohlgefallen bei den

Sterblichen;

sei gegrüßt, der Sterblichen Fürbitte bei Gott bist

du.

Sei gegrüßt,* du jungfräuliche Mutter!

Die Zweifel des heiligen Josef (Mt 1,18-21)

P: Ein innerer Ansturm zweideutiger Gedanken verwirrte den besonnenen Josef. Er, der dich als die Unvermählte kannte, tadelte dich im Argwohn hinterlistiger Verbindung, du ohne Fehl. Als er aber deiner Erwählung vom Heiligen Geiste gewahr wurde. sprach er: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

2. Teil

Die Anbetung der Hirten (Lk 2,8-20)

P Aus den Jubelchören der Engel vernahmen die Hirten die fleischgewordene Gegenwart Christi. Wie zu einem Hirten liefen sie zu ihm und sahen das Lamm Gottes unschuldig in Mariens Schoße weiden. Da jubelten auch sie:

Sei gegrüßt, des Lammes Mutter und des Hirten; sei gegrüßt, Hürde der geistigen Schafe.

Sei gegrüßt, du beschützest vor den unerkannten Gegnern;

sei gegrüßt, du erschließest das Heiligtum des Paradieses.

Sei gegrüßt, die Himmel jauchzen mit der Erde; sei gegrüßt, in Christus frohlocken alle Geschöpfe.

Sei gegrüßt, durch dich sind die Apostel mündig geworden;

sei gegrüßt, an dir haben die Märtyrer Gleichmut gewonnen.

Sei gegrüßt, du starker Halt des Glaubens; sei gegrüßt, du lichte Offenbarung der Gnade.

Sei gegrüßt, durch dich wird die Unterwelt entmachtet;

sei gegrüßt, von dir sind wir im Glauben ermächtigt. Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

Die Anbetung der Sterndeuter (Mt 2,1-12)

P: Einen Stern beachteten die Weisen, der sie auf Gott hin deutete. Sie vermochten dessen Weisung zu folgen und hielten sich daran gleichwie an eine Fak- kel. So fanden sie den Herrschenden-Mächtigen. Nun ihm nahe, sagten sie dem Unnahbaren ihre Liebe zu: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

P: Die den Stern deuten, sahen in den Händen der Jungfrau den, der mit seiner Hand die Menschen gebildet. Eingedenk dessen, dass er in Knechtesgestalt jedoch ihr Gebieter sei, trachteten sie mit ihren ehrenden Gaben ihm zu dienen und der Benedeiten zu huldigen:

Sei gegrüßt, Mutter des allerheiligsten Sternes; sei gegrüßt, Morgenglanz des mystischen Lebens.

Sei gegrüßt, den glühenden Irrtum löschest du aus;

sei gegrüßt, allen der Dreifaltigkeit Geweihten zeigst du ihre Majestät.

Sei gegrüßt, Gewalt verwirfst du und Unmenschlichkeit;

sei gegrüßt, in Christus schauen wir den Menschenfreund als Herrn.

Sei gegrüßt, du befreist uns von heidnischem Götzendienst;

sei gegrüßt, du bewahrst uns vor der Ausgeburt der Zwietracht.

Sei gegrüßt, du setzest der Anbetung des Feuers ein Ende;

sei gegrüßt, du befreist die von Begierden Besessenen.

Sei gegrüßt, den Gläubigen weisest du den Weg zur Weisheit;

sei gegrüßt, alle Wesen erfüllst du mit Seligkeit.

Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

P: Zu gotterfüllten Kindern geworden, kehrten die Seher zurück nach Babylon und erfüllten dort die Prophezeiung, indem sie allen dich als den Messias verkündeten. Herodes, den Heuchler, verließen sie, der Lob zu singen nicht verstand: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

Die Flucht nach Ägypten (Mt 2,13-15)

P: Nach Ägypten hast du das Feuer der Wahrheit getragen, das Dunkel des Irrwahns hat sich verflüchtigt. Dir, Erretter, unterlagen seine Götzen, da sie an deiner Macht nichts vermochten. Die aber so befreit waren, dankten der Gottesgebärerin:

Sei gegrüßt, du erneuerst die Würde des Menschen; sei gegrüßt, zu Grunde gehen lässt du die Verführer.

Sei gegrüßt, zertreten hast du den betrogenen Betrüger;

sei gegrüßt, die vergötterten Abgötter hast du entthront.

Sei gegrüßt, du Meer, das verschlungen die Welt der Pharaonen;

sei gegrüßt, du Fels, daran getrunken, die nach Leben dürsten.

Sei gegrüßt, Flammenzeichen, welches die Umnach- teten geführt;

sei gegrüßt, du Schutzmantel um aller Welt Drangsal.

Sei gegrüßt, du Nahrung, die das Manna abgelöst; sei gegrüßt, denn du dienst mit heiliger Speise.

Sei gegrüßt, du Land der Verheißungen; sei gegrüßt, daraus Milch und Honig fließt.

Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter.

Die Darstellung Jesu im Tempel (Lk 2,25-35)

P: Als Simeon bestimmt war, vor der Schwelle zwischen Zeit und Ewigkeit zu stehen, da wurdest du, o Herr, als Kind ihm dargereicht. Er aber schaute zudem den vollkommenen Gott in dir. Außer sich vor Staunen über dein unvorstellbares Dasein rief er aus: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

3. Teil

Das Mysterium der Menschwerdung des Schöpfers P: Eine neue Schöpfung brachte der Schöpfer hervor, die so noch nie war, da er uns erschien, die wir von ihm geschaffen. Aus dem jungfräulichen Schoß stammt er und behütet ihn, wie er war: - rein, auf

 

dass wir das Wunder wahrhaben und mit Lobgesang die Gottesmutter preisen:

>ei gegrüßt, Blüte der Unvergänglichkeit; sei gegrüßt, Sieg der Gewaltlosigkeit.

Sei gegrüßt, der Auferstehung leuchtende Spur; sei gegrüßt, den Engeln gleich lebst du im Lichtschein.

Sei gegrüßt, herrlich fruchtender Baum, der die Gläubigen labt;

sei gegrüßt, schützendes Laubdach, darunter viele sich bergen.

Sei gegrüßt, den Ziellosen hast du den Weg gewiesen;

sei gegrüßt, anheimgestellt hast du den Unfreien die Freiheit.

Sei gegrüßt, ehrfürchtig stehst du vor dem All- Richter;

sei gegrüßt, in dir findet unser Fehlen Beistand bei ihm.

Sei gegrüßt, denen, die ohne Zuversicht wandern, bist du ein Gewand;

sei gegrüßt, dein Lieben ist über alles Verlangen groß.

Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

P: Solch ungewöhnlicher Geburt nachsinnend werden wir dem Gewöhnlichen mehr und mehr entwöhnt und wenden unser Sinnen zum Himmel. Denn der Gewaltige hat die Schwäche des Menschseins auf sich genommen, damit er aus der Tiefe führe, die als Herrn ihn glauben: Halleluja, Halleluja,* Halleluja! P: Ganz war er eins mit uns bis in den Tod und war seiner Gottheit doch gar nie entkleidet. Nicht dass er etwa von einem Ort hin zu einem andern ging; son-

 

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dem hernieder kam das unumschränkte Wort in der Niederkunft der Jungfrau. Uns neigt sie sich zu:

Sei gegrüßt, Raum Gottes, den der Raum nicht zu fassen vermag;

sei gegrüßt, Zugang zum unverfügbaren Geheimnis. Sei gegrüßt, den Ungläubigen ein widersprüchliches Gerücht;

sei gegrüßt, den Gläubigen ein unwidersprochenes Rühmen.

Sei gegrüßt, du auserwähltes Gefährt dessen über den Cherubim;

sei gegrüßt, du erlesenes Gefäß dessen über den Seraphim.

Sei gegrüßt, Unversöhnliches hast du versöhnt; sei gegrüßt, jungfräulich hast du geboren.

Sei gegrüßt, vergänglich geworden ist durch dich unser Vergehen;

sei gegrüßt, das Paradies hast du wieder zugänglich gemacht.

Sei gegrüßt, du bist der Schlüssel zu Christi Königreich;

sei gegrüßt, du nährst die Hoffnung auf die ewige Güte.

Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

Engel erschauern vor dem Geheimnis der Inkarnation P: Durch und durch erschauerten die Engel vor dem gewaltigen Geschehen deiner Menschwerdung. Sie nämlich schauten den Unzugänglichen vordem als Gott, nun aber als Menschen zugänglich allen, wie er mitten unter uns wohnt und von uns allen hört: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

 

Maria thront über den Rhetoren

P: Sprachlos werden die wortwendigen Redner vor dir, o Gottesmutter. Solcher Ohnmacht versagt sich das Wort: wie du jungfräulich gebären konntest. Staunend schauen wir das Geheimnis des Glaubens: Sei gegrüßt, du Gefäß der Weisheit Gottes; sei gegrüßt, du Gemach seiner Vorsehung.

Sei gegrüßt, Philosophen hast du an die Grenzen geführt;

sei gegrüßt, Wissensforschern hast du das Uner- forschliche gezeigt.

Sei gegrüßt, denn die gelehrten Streiter schwindelte; sei gegrüßt, denn die Mythendichter schwanden dahin.

Sei gegrüßt, spitzfindige Denkgeflechte hast du zerrissen;

sei gegrüßt, gefüllt hast du die Netze der Fischer.

Sei gegrüßt, aus unbekanntem Abgrund hast du uns herausgeführt;

sei gegrüßt, bereichert hast du viele an Erkenntnis. Sei gegrüßt, du rettendes Schiff derer, die erstreben das Heil;

sei gegrüßt, du Hafen derer, die das Leben erfahren. Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

Gott will seine Schöpfung erlösen P: Der All-Herrscher hat sich erboten, das Universum seiner Schöpfung zu erlösen. Unser Gott, unser Hirte, erschien uns als Lamm. Ihn, der sich für uns und uns zu seinesgleichen bestimmt hat, beten wir an: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

4. Teil

Maria thront über den Jungfrauen P: Bei dir, jungfräuliche Gottesgebärerin, sind die Jungfrauen geborgen und alle, die zu dir Zuflucht nehmen. Denn des Himmels und der Erde Schöpfer schmückte dich, Reine, da er in dir als seiner Mutter wohnte und alle lehrte, dir zuzurufen.

Sei gegrüßt, du Pfeiler der Reinheit; sei gegrüßt, du Pforte zum Erlösungswerk.

Sei gegrüßt, durch dich wird der menschliche Geist neu geprägt;

sei gegrüßt, du stattest ihn aus mit göttlicher Gnade. Sei gegrüßt, denn du überzeugst jene, die das Vergangene betrog;

sei gegrüßt, denn du begeisterst die Entgeisterten.

Sei gegrüßt, weil du vernichtest, was die Seelen verdirbt;

sei gegrüßt, weil du den gebierst, der Lauterkeit sät. Sei gegrüßt, du Brautgemach des unversehrten Verlöbnisses;

sei gegrüßt, die sich ihm vertrauen, die vertraust du dem Herrn.

Sei gegrüßt, du keusches Leitbild der Heranwachsenden;

sei gegrüßt, bräutlich geleitest du heilige Seelen.

Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

Maria thront über den Sängern

P. Jeglicher Lobgesang vermisst sich vergebens, das Ausmaß deines unendlichen Erbarmens zu ermessen. Könnten wir dir selbst ebensoviele Loblieder opfern, wie Sandkörner sind, Heiliger König, nichts vermochten wir zu vollenden, dem angemessen, was du uns geschenkt hast, die wir zu dir rufen: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

P Im leuchtenden Strahlenkleide den Verblendeten erschienen, schauen wir die Heilige Jungfrau. Seit sie das ewige Feuer ergriffen, führt sie auf immer zur Gotteserkenntnis, strahlenden Blickes den Geist erleuchtend. Wir huldigen ihr mit Rufen:

Sei gegrüßt, du Morgenstern der geistigen Sonne; sei gegrüßt, du Lichtträger des Allerheiligsten.

Sei gegrüßt, du Wetterstrahl, der unsere Seelen trifft;

sei gegrüßt, wie vor dem Donnergroll entsetzen sich die Feinde.

Sei gegrüßt, du bringst die himmlische Erleuchtung ans Licht;

sei gegrüßt, denn dir entquillt, was überquellend uns tränkt.

Sei gegrüßt, das heilende Bad stellst du vor; sei gegrüßt, den Makel der Sünde nimmst du fort.

Sei gegrüßt, du Schale, darin das Gewissen geläutert; sei gegrüßt, du Kelch, daraus Jubel geschenkt.

Sei gegrüßt, du mystische Rose, daraus uns Christus entströmt;

sei gegrüßt, du der Inbrunst kostbarer Odem.

Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

Christus zerreißt den Schuldbrief P Weil er aus Liebe alle begnadigen wollte, welche der Strafe schuldig sind, kam ureigens er, der alle Menschen freispricht, heim als ein Fremder zu denen, welche fern seiner Gnade lebten. Und als er so den Schuldbrief zerriß, hörte er aus aller Munde: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

Maria thront über den Heiligen und Priestern P: Deinem Sohn Lob singend wollen wir alle auch dich als lebendiges Heiligtum preisen, o Gottesgebärerin. Der in deinem Leibe gewohnt hat, der mit seiner Hand alles zusammenhält, der Herr hat dich geheiligt, dich verherrlicht und uns gelehrt, dir zu singen:

Sei gegrüßt, du Tempel Gottes und des Wortes; sei gegrüßt, heilig bist du über allen Heiligen.

Sei gegrüßt, du vom Heiligen Geiste vergoldeter Schrein;

sei gegrüßt, du unschätzbarer Quell des Lebens.

Sei gegrüßt, du Ehrenkrone aller, die Gott fürchten; sei gegrüßt, rühmend erhöhst du priesterliche Diener.

Sei gegrüßt, bei dir ist die Kirche geborgen; sei gegrüßt, des Reiches uneinnehmbare Mauer.

Sei gegrüßt, du setzest Zeichen der Überwindung; sei gegrüßt, durch dich fallen die feind Gesinnten ab. Sei gegrüßt, meine Seele geleitest du; sei gegrüßt, meinen Leib machst du heil.

Sei gegrüßt, du jungfräuliche Mutter!

Schlußgebet

P: Du über alles gepriesene Mutter hast geboren das allen Heiligen heiligste Wort. Nimm auf, was wir hier und jetzt vor dich bringen, von allem Missgeschick uns zu befreien, und bewahre uns vor zukünftiger Strafe, die wir einig beten: Halleluja, Halleluja,* Halleluja!

Ist ein Priester gegenwärtig, endet das Gebet wie folgt: P Weisheit.

   Geehrter als die Cherubim* und unvergleichlich herrlicher als die Seraphim,* unversehrt hast du das göttliche Wort geboren:* du wahrhaft Gottesgebärerin, sei hochgepriesen.

P Ehre sei + Dir, Christus, Gott, unsere Hoffnung, Ehre sei Dir.

A Ehre sei dem + Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, jetzt und allezeit und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen. Herr, erbarme Dich, Herr, erbarme Dich, Herr, erbarme Dich. Gib den Segen.

P: Christus, unser wahrer Gott, durch die Fürsprache Seiner allreinen Mutter, der heiligen, glorreichen und allverehrten Apostel, unserer gotttragenden Väter und aller Heiligen, erbarme sich und errette uns, denn Er ist gütig und liebt die Menschen.

.-1 Amen.

Ist kein Priester gegenwärtig, endet man wie folgt: Durch die Gebete unserer heiligen Väter, Herr Jesus Christus, erbarme Dich unser.

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen, (dreimal)

OFFIZIUM „PARÄKLESIS“

Der Begriff „Paräklesis“ hat zwei verschiedene Bedeutungen: erstens meint er ,, Tröstung“, weswegen der Heilige Geist auch „Paraklet“ (von griechisch „para- kaleo ", „ herbei rufen “) oder „ Tröster “ genannt wird. Die zweite Bedeutung ist,,Flehen“ oder ,,Bitten“. Das Offizium „Paräklesis“ setzt sich aus Bitt-Hymnen zusammen, um Trost und Mut zu erlangen. Es sollte in Zeiten der Versuchung, Entmutigung oder Krankheit gebetet werden. Vor allem wird es in den zwei Wochen vor „Entschlafung“ oder „Aufnahme“ der allerseligsten Muttergottes (15. August) verwendet.

Das Offizium „Paräklesis“ ist ein Bittgottesdienst, der sich an die Gottesmutter richtet. Er kann sowohl in Kirchen als auch in Privathäusern gehalten werden, um göttliche Hilfe bei geistigen oder körperlichen Leiden oder sonstigen persönlichen Schwierigkeiten auf die Fürsprache Mariens zu erflehen. Während des Gottesdienstes nennt der Priester die Namen jener, in deren Anliegen gebetet wird.

Es gibt zwei Formen des „Paräklesis“. Der Kleine parakletische Kanon ist in der Regel das, was „Paräklesis“ genannt wird; der Große parakletische Kanon wird meist in Kirchen gelesen.

Für den Verfasser des Kleinen Kanons hält man den Hymnographen Theophanes bzw. Theosteriktos Mona- chos (wahrscheinlich 9. Jh.), über den sonst nichts bekannt ist. Der Verfasser des Großen Kanons ist Kaiser Theodoros II. Laskaris in Nikaia (etwa Mitte des 13. Jh.s). Es scheint, dass der Kern, aus dem beide Kanones erwachsen sind, bis ins 5. Jh. zurückgeht. Beide Kanones werden abwechselnd an den Abenden des Muttergottesfastens (1.-15. August) gesungen, nicht jedoch an Jen Festen Christi Verklärung und Entschlafung der Gottesmutter (Aufnahme Mariens in den Himmel).

\fadey, Paräklesis, in: Marienlexikon 5, St. Ottilien 1993, S. 89f.

Der kleine Kanon auf die Gottesmutter von Theosteriktos Monachos

Erste Ode:

D

a es die Flut wie trockenen Grund durchschritten und der Fron Ägyptens entflohen, schrie auf Israel: Lasst uns singen unserm Gott und Erretter.

Bedrängt von vielen Prüfungen, fliehe ich zu dir und suche das Heil: o Mutter des Wortes und Jungfrau. Sei mir Retterin vor Beschwernis und Schrecken. Stürme der Leidenschaft umtosen mich. Mit großer Verzagtheit erfüllen sie mir meine Seele. Gib Frieden, o Braut, durch die Ruhe deines Sohns, deines Gottes, über allen Tadel Erhabene.

Ich flehe dich an, o Jungfrau, die Gott, den Heiland, geboren, von den Feinden mich zu befreien. Denn da ich jetzt zu dir meine Zuflucht nehme, halte hin ich dir die Seele, den Geist.

Ihn, der an Leib und Seele erkrankt ist, würdige deiner heiligen Sorge und Fügung, einzige Gottesmutter, die du als Gute den Guten geboren.

Dritte Ode: Du der Himmelskuppel Bedacher, Herr, der Kirche Erbauer, mach mich stark in deiner Liebe, du der Gebieter oberster Herr, der Gläubigen Halt, Menschenfreund du allein.

Zu meines Lebens Schutz und Schirm bestelle ich dich, Gottesgebärerin, Jungfrau. Zu meinem Hafen

lenke du mich, du Ursache alles Guten, der Gläubigen Stab, einzig allgefeiert in Hymnen.

Jungfrau, ich flehe zu dir: Zerstreu mir der Seele Verwirrung, der Mutlosigkeit Stürme. Denn du, Gottesbraut, hast Christus, den Fürsten des Friedens, empfangen, du allein Makellose.

Du hast geboren den gnädigen Herrn, der Tugend Begründer. Lasse allen sprudeln den Reichtum der Huld. Denn du kannst ja alles, da du Christus geboren, Gottseligste, als den, der mächtig an Kraft.

Von schlimmer Kraftlosigkeit, von krankhafter Leidenschaft werde ich versucht, o Jungfrau. Sei du mir Helferin. Denn als der Heilungen Schatz erkenne ich dich, der nicht vergeht, o Allreine, den man niemals erschöpft.

Errette aus Gefahren deine Knechte, Gebärerin Gottes, weil wir alle nächst Gott zu dir unsre Zuflucht nehmen als einer unzerbrechlichen Mauer und Hilfe.

Schaue in Huld, Gebärerin Gottes, allbesungen in Hymnen, auf meines Leibes schlimme Bedrängnis und heile den Schmerz meiner Seele.

Warmherzige Mittlerin, unbezwingliche Mauer, der Erbarmung Born, Zuflucht der Welt, mit ausgebreiteten Armen rufen wir zu dir: Gottesgebärerin, Herrin, zuvorkommend befreie uns aus Gefahren, du allein hilfst uns schnell.

Vierte Ode: Vernommen hab ich, Herr, deiner Heilsordnung Mysterium, bedacht deine Werke, deine Gottheit gerühmt.

Beruhige meiner Leidenschaften Verwirrung und meiner Fehler Brandung, die du, Braut Gottes, Christus, den Steurer, geboren.

Die Tiefe deiner Erbarmung schenke mir, der darum lieht. Denn du hast den Erbarmer geboren, den Retter aller, die dich besingen in Hymnen.

Da wir, Allheilige, genießen deine Geschenke, senden wir empor eine Hymne des Dankes, die wir als Gottes Mutter dich kennen.

Da wir in dir die Hoffnung besitzen, den Halt, des Heiles unerschütterte Mauer, in Hymnen Allgepriesene, werden wir von allem Ungemache befreit.

-iinfte Ode: Erleuchte uns, Herr, durch deine Gebote, mit deinem erhabenen Arme reiche, Menschenfreund, deinen Frieden uns dar.

Mit Heiterkeit, Reine, erfülle mein Herz: Gib uns deine ungemischte Freude, die du der Heiterkeit Bringer geboren.

Befreie uns aus Gefahren, Gottesgebärerin, Reine, die du ewige Erlösung geboren und jenen Frieden, der allen Verstand übersteigt.

Die Nacht meiner Fehler verscheuche, Gottes Braut, durch das Licht deines Glanzes, die du geboren das göttliche und ewige Licht.

Meiner Seele Krankheit heile, o Reine, deiner Sorge würdige mich, durch deine Fürbitte schenk mir die Heilung.

sechste Ode: Das Flehen gieße aus ich beim Herrn, ihm künde ich meine Bedrängnisse. Denn von Sünden ist meine Seele erfüllt, und dem Hades hat sich

mein Leben genaht. Und ich flehe wie Jonas: Aus dem Verderben, o Gott, führ mich empor.

Der Retter aus Tod und Verwesung überlieferte sich selber dem Tod. Ihn, deinen Herrn, deinen Sohn, o Jungfrau, fleh an, dass er meine Natur, die dem Verderben, dem Tode verfallen, von der Feinde Bosheit befreie.

Als des Lebens Schirmerin erkenne ich dich, als seine zuverlässige Wächterin, Jungfrau, die auflöst der Versuchungen Schwarm und den Übermut der Dämonen verjagt. Und ich bitte, mich stets zu befreien aus der Leidenschaften Verderben.

Eine Mauer der Zuflucht besitzen wir in dir, der Seelen vollendete Rettung, eine Weite in den Drangsalen, Braut. Und wir freuen uns stets deines Lichtes, o Herrin. Aus Leidenschaften und Gefahren sei uns Retterin auch jetzt.

Auf dem Lager der Kranken liege jetzt ich danieder. Nicht gibt für mein Fleisch es noch Heilung. Wohlan, die du Gott hast empfangen, den Heiland der Welt, den Befreier von Krankheit, dich, Gute, flehe ich an: Erhebe mich von der Krankheit Verderben.

Errette aus Gefahren deine Knechte, Gebärerin Gottes, weil wir alle nächst Gott zu dir unsre Zuflucht nehmen als einer unzerbrechlichen Mauer und Hilfe.

Schaue in Huld, Gebärerin Gottes, allbesungen in Hymnen, auf meines Leibes schlimme Bedrängnis und heile den Schmerz meiner Seele.

Der Christen Helferin, die nicht wird zuschanden, unwandelbare Mittlerin beim Bildner, verachte nicht die Rufe der Gebete der Sünder. Nein, komm uns zu Hilfe, o Gute, die wir gläubig rufen zu dir: Eilig

 

bitte, schnell flehe, die stets du jene beschirmst, Gottesmutter, die dich verehren.

Siebente Ode: Die Jünglinge, die aus Judäa einst nach Babylon kamen, im Glauben an die Dreiheit traten die Glut des Ofens sie nieder und sangen: Gott unserer Väter, gepriesen bist du.

Weil du unsere Rettung, Heiland, betreiben wolltest, hast du im Schoße der Jungfrau gewohnt, die du der Welt als Beschirmerin zeigtest: Gott unserer Väter, gepriesen bist du.

Ihn, der da liebt das Erbarmen, den du geboren, Mutter, du Reine, fleh an, zu befreien von Fehlern, von den Makeln der Seele, die gläubig rufen: Gott unserer Väter, gepriesen bist du.

Als Schatz des Heiles, als der Unverweslichkeit Quell hast du die gezeigt, welche dich empfangen, als der Sicherheit Burg, als Pforte der Reue denen, die rufen: Gott unserer Väter, gepriesen bist du.

Des Körpers Weichlichkeit und der Seele Kraftlosigkeit, Gottesgebärerin, lass dich herab, denen zu heilen, die in Liebe unter deinen heiligen Schutz eilen, die du uns Christus, den Heiland, geboren.

Achte Ode: Den König der Himmel, den die Heere der Engel in Hymnen besingen, preiset in Hymnen und erhebet ihn in alle Äonen.

Verachte, Jungfrau, nicht, die Hilfe von dir erflehen, die dich in Hymnen besingen und, Braut, dich erheben in die Äonen.

Der Heilungen Reichtum gieße aus über die, welche gläubig dich, Jungfrau, in Hymnen besingen und erheben dein unsagbares Gebären.

Meiner Seele Schwachheiten heile, die Leiden des Fleisches, o Jungfrau, dass ich dich, die Begnadete, preise.

Der Versuchungen Stürmen und der Leidenschaft Andrang verjagst du, o Jungfrau. Drum erheben in Hymnen wir dich in alle Äonen.

Neunte Ode: Mit Recht bekennen wir dich als Gottesgebärerin, wir, die durch dich errettet sind, Jungfrau, du Reine, mit den Reigen der Körperlosen erheben wir dich.

Den Strom der Tränen entferne mir nicht, die du, Jungfrau, Christus geboren, der aus jedem Antlitz jede Träne entfernte.

Mit Freude erfülle, o Jungfrau, mein Herz, die du die Fülle der Freude empfangen und zunichte machtest die Trauer der Sünde.

Hafen und Hilfe sei denen, die ihre Zuflucht, Jungfrau, nehmen zu dir, und unerschütterte Mauer, Zuflucht, Schutz und Frohlocken.

Mit den Strahlen des Lichtes erleuchte, o Jungfrau, der Unwissenheit Dunkel verscheuchend, jene, die als Gottesgebärerin gläubig dich künden.

Ihn, der am Orte der Trübsal durch Schwachheit gebeugt ist, heile, o Jungfrau, aus Kraftlosigkeit führe ihn zur Kraft.

 

Der große Kanon auf die Gottesmutter \on Kaiser Theodorus Laskaris II.

Erste Ode:

D

en Wagenkämpfer Pharao versenkte einst des Moses Wunderstab. Mit des Kreuzes Zeichen peitschte, teilte er das Meer. Doch Israel, das zog zu Lande, hat er errettet auf der Flucht, dass es ein Lied ihm sang.

Der Leiden Andrang umstürmt meine elende Seele. Und die Wolken des Unheils verhüllen mein Herz, Gottesbraut. Wohlan, du hast geboren das heilige, ewige Licht, der Freude Licht lass mir leuchten.

Aus maßlosen Nöten, Bedrängnissen, von grollenden Feinden, vom Unheil des Lebens durch deine gewaltige Macht erlöst, o Allreine, besinge ich in Hymnen, erhebe ich deine unermessliche Liebe, die Tröstung, die du mir gabst.

Nun nehme vertrauend ich meine Zuflucht zu deiner mächtigen Hilfe, und mit ganzer Seele bin unter deinen Schutz ich geeilt, und ich beuge, o Herrin, das Knie und weine und seufze: Mich Armen verachte nicht, Zuflucht der Christen.

Nicht will ich schweigen. Laut will ich deine Großtaten künden. Denn ständest nicht du, Braut, stets als Schirmerin da, zu deinem Sohn, deinem Gotte flehend für mich, wer hätte mich dann aus so gewaltiger Brandung und furchtbaren Gefahren errettet?

Dritte Ode: Du der Himmelskuppel Bedacher, du der Kirche Erbauer, mach mich stark in deiner Liebe, du der Gebieter oberster Herr, der Gläubigen Halt, Menschenfreund du allein.

Mangel leidend an allem, rufe ich klagend zu dir: Warmherzige Helferin, schenke zuvorkommend Hilfe deinem Knechte, dem Niedrigen, Armen, der heiß deine Hilfe begehrt.

Du hast nun in Wahrheit wunderbar an mir bewiesen, Herrin, Braut, deine Wohltaten, deine Erbarmungen. Drum preise ich dich, besinge ich in Hymnen, rühme im Liede ich deine reiche, unermessliche Sorge.

Das Brausen des Unheils, Herrin, umstürmt mich. Es versenken mich die Brandungen der Leiden. Wohlan denn, zuvorkommend reiche mir deine helfende Hand, meine warmherzige Helferin und Beschirmerin.

Als wahre Gottesgebärerin bekenne ich dich, o Herrin, die des Todes Macht vernichtet hat. Denn als Beleberin hast du aus den Banden des Hades zum Leben mich hingeführet, der zerronnen zu Staub. Errette aus Gefahren deine Knechte, Gebärerin Gottes, weil wir alle nächst Gott zu dir unsre Zuflucht nehmen als einer unzerbrechlichen Mauer und Hilfe. Schaue in Huld, Gebärerin Gottes, allbesungen in Hymnen, auf meines Leibes schlimme Bedrängnis und heile den Schmerz meiner Seele.

Warmherzige Mittlerin, unbezwingliche Mauer, der Erbarmung Born, Zuflucht der Welt, mit ausgebreiteten Armen rufen wir zu dir: Gottesgebärerin, Herrin, zuvorkommend befreie uns aus Gefahren, du allein hilfst uns schnell.

Vierte Ode: Du bist meine Stärke, Herr, bist meine Kraft, du mein Gott, mein Frohlocken. Du hast nicht den Schoß des Vaters verlassen und doch unsre Armut geschaut. Drum rufe ich zu dir mit Habakuk, dem Propheten: Preis sei deiner Macht.

Und wo denn will ich sonst eine Hilfe finden? Wohin soll ich fliehen? Wo soll ich gerettet werden? Wen soll ich als warmherzige Helferin haben, von den Nöten, wehe mir, den Stürmen des Lebens bedrängt? Zu dir allein geht mein Hoffen, zu dir mein Vertrauen, mein Rühmen. Unter deinen Schutz eile ich. Sei Retterin mir.

Den süßen Strom deiner Erbarmung, der mit reichen Gaben meine ganz arme und elende Seele benetzt, die von des Unheils, der Bedrängnisse Feuer entzündet, Allreine, erhebe ich, künde ich. Unter deinen Schutz eile ich. Sei Retterin mir.

Dich, reine, makellose Jungfrau, allein habe ich als unbezwingliche Mauer, als Zuflucht, als mächtige Helferin, als Bollwerk des Heils. Verachte mich, den Verzweifelten, nicht, Hoffnung der Hoffnungslosen, der Kranken Beistand, der Bedrängten Freude und Schutz.

Wie soll ich vermögen, würdig dein unermessliches Erbarmen, o Herrin, zu künden, das stets meine furchtbar brennende Seele wie Wasser besprengte? Doch, o deiner Sorge, o deiner Wohltat, die so reich ich gekostet.

Fünfte Ode: Warum hast du mich verstoßen von deinem Angesicht, unzugängliches Licht? Warum hat feindseliges Dunkel mich Armen bedeckt? Wohlan, bekehre mich und zum Licht deiner Gebote, ich bitte, lenk meine Wege.

Dankbar ruf ich zu dir: Freude dir, Mutter und Jungfrau. Freude dir, Gottes Braut. Freude dir,

heilige Schirmerin. Freude dir, Wehr und unzerstörbare Mauer. Freude dir, Patronin, derer, die gläubig eilen zu dir, Hilfe und Heil.

Die töricht mich hassen, hielten Geschosse und Schwerter und Gruben bereit, und zu zerfleischen suchen sie meinen armseligen Leib, suchen ihn zur Erde zu werfen, o Reine. Drum, zuvorkommend vor ihnen sei Retterin mir.

Erlöse mich aus jeglicher Not, aus Trauer und Krankheit und Schaden. Durch deine Macht in deinem Schutze behüte mich unversehrt vor jeder Gefahr, vor Feinden, die mich bekriegen und hassen, du in Hymnen allgefeierte Braut.

Welche Gabe des Dankes soll ich dir bringen als Entgelt für deine Geschenke und deine unermessliche Güte, die ich genießen durfte? So will ich denn preisen, in Hymnen besingen, erheben deine unsagbare Liebe zu mir.

Sechste Ode: Das Flehen gieße aus ich beim Herrn. Ihm künde ich meine Bedrängnisse. Denn von Sünden ist meine Seele erfüllt. Und dem Hades hat sich mein Leben genaht. Und ich flehe wie Jonas: Aus dem Verderben, o Gott, führ mich empor.

Die Wolken der Leiden bedecken meine elende Seele, mein Herz, und rufen hervor, o Braut, mir die Nacht. Du hast geboren das unzugängliche Licht. Durch das Wehen deines heiligen Flehens verjage sie weit.

Als Trost in der Trübsal stehst du mir vor Augen, als Arzt in Krankheiten erkenne ich dich, als die, welche gänzlich zerschmettert den Tod, als des Lebens uner-

 

schöpflichen Strom und als aller Leidenden schnelle, entschlossene Helferin.

Nicht verheimliche ich die Tiefe deiner Erbarmung und das Quellen unermesslicher Wunder und den wahrhaft nie versiegenden Born deiner Liebe, Herrin, zu mir. Wohlan denn, allen bekenne ich‘s, rufe und künd ich es, tue laut ich es kund.

Die Wogen des Lebens schlossen ringsum mich ein wie Bienen die Wabe, o Jungfrau, und quälen mein Herz, verwunden es mit dem Pfeile der Trübsal. O möchte ich dich als Helferin, Verfolgerin, Schirmerin linden, Allreine.

Errette aus Gefahren deine Knechte, Gebärerin Gottes, weil wir alle nächst Gott zu dir unsre Zuflucht nehmen als einer unzerbrechlichen Mauer und Hilfe.

Schaue in Huld, Gebärerin Gottes, allbesungen in Hymnen, auf meines Leibes schlimme Bedrängnis und heile den Schmerz meiner Seele.

Der Christen Helferin, die nicht wird zuschanden, unwandelbare Mittlerin beim Bildner, verachte nicht die Rufe der Gebete der Sünder. Nein, komm uns zu Hilfe, o Gute, die wir gläubig rufen zu dir: Eilig bitte, schnell flehe, die stets du jene beschirmst, Gottesmutter, die dich verehren.

Siebente Ode: Der Hebräer Jünglinge traten kühn nieder im Ofen die Glut und wandelten das Feuer in Tau, und sie riefen: Herr, Gott, gepriesen bist du in die Äonen.

Du hast, Gottesgebärerin, geboren das Licht. Erleuchte mich, der durch die Nacht der Sünden ver-

 

Freude dir, des Herren feuriger Thron. Freude dir, heiliges Mannagefäß. Freude dir, goldener Leuchter, unauslöschliches Licht. Freude dir, der Jungfrauen Glanz, der Mütter Zierde und Ruhm.

Xeunte Ode: Es erstaunte darüber der Himmel, und die Enden der Erde erschraken, dass Gott im Leibe den Menschen erschienen und dein Schoß weiträumiger ward als die Himmel. Drum, Gottesgebärerin, erheben dich die Ordnungen der Engel und Menschen.

Zu wem, Reine, sonst soll ich fliehen? Wohin soll ich noch eilen? Wo finden das Heil? Wohin soll ich wandern? Welche Zuflucht soll ich noch suchen? Welche warmherzige Helferin noch? Welchen Beistand in Trübsal? Zu dir allein geht mein Hoffen, auf dir allein steht mein Rühmen. Zu dir nehme vertrauend ich Zuflucht.

Nicht ist es möglich, Gottesbraut, deine Großtaten zu zählen und die unergründliche Tiefe deiner Wunder zu künden, die den Verstand überragen, die du ständig an denen gewirkt, die in Liebe dich ehren und gläubig dir huldigen als Gottes wirklicher Mutter.

In Dankeshymnen preise ich und in Liedern erhebe ich dein grenzenloses Erbarmen und bekenne allen deine gewaltige Macht. Und deine Wohltaten, die du ausgeschüttet auf mich, künde ich, erhebe stets ich mit Seele und Herz, mit den Lippen, im Geist.

Mein armseliges Flehen nimm an und mein Weinen verachte nicht, meine Tränen, mein Seufzen. Nein, nimm meiner, o Gute, dich an und erfüll meine Bitten. Denn du kannst ja alles, Mutter des allmächti-

gen Gottes und Herrn, wenn du nur noch dich neigest zu meiner elenden Ohnmacht.

Textquelle des Offizium Paräklesis: Kilian Kirchhoff, Hymnen der Ostkirche. Dreifaltigkeits-, Marien- und Totenhymnen, Münster 21979, S. 176-188.

Besuch der römischen Stationskirchen

Teilnahme am Gottesdienst

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläu- bigen gewährt, der in der entsprechenden Stationskirche an einer heiligen Handlung teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 33, § 2, S. 77; vgl. HA 1989, Nr. 56, S. 58)

Xach einem jährlich wiederkehrenden Plan wird an bestimmten Tagen des Jahres (den Tagen der Quadra- gesima [Fastenzeit], den wichtigsten Sonntagen und großen Festen des Flerren- und Heiligenjahres) in jeweils einer bestimmten Kirche Roms ein »Stationsgottesdienst« gefeiert. Seinen Ursprung hat dieser Brauch im 3. Jahrhundert, als die Priester in Rom mit ihren Gemeinden regelmäßig die Eucharistie in ihren Titelkirchen feierten. An bestimmten Tagen zelebrierte der Papst als Bischof von Rom diese Gottesdienste und erwies sich so als oberster Liturge in der Bischofsstadt. Im Laufe der Zeit bekam diese „statio“ (Standort, Wallfahrtsstation) die Bedeutung eines in einer bestimmten Kirche an einem bestimmten Tag gefeierten Papstgottesdienstes. Dabei wurde das Stundengebet und die Eucharistie gefeiert. An diesen Tagen wurden auch der Reliquienschatz der festlich geschmückten Stationskirche zur Verehrung ausgestellt und die Grabstätten lokaler Heiliger in der Unterkirche zugänglich gemacht. Im 7. Jahrhundert wurde (der Überlieferung gemäß von Papst Gregor dem Großen) ein fester Plan für diese Stationskirchen festgelegt. Während des Avignoner Exils (1305-1376) verlor diese Frömmigkeitsform an Bedeutung. Papst Johannes XXIII. (1958-1963) nahm

 

den altüberlieferten Brauch des Stationsgottesdienstes am Aschermittwoch in Santa Sabina wieder auf.

Auch andere Diözesen folgten dem Beispiel des Stationsgottesdienstes. Das neue Zeremoniale für die Bischöfe (1998) empfiehlt sehr, in der Fastenzeit nach römischem Brauch solche Stationsgottesdienste zu feiern (Nr. 260). Der Gottesdienst in der »Stationskirche«, zu dem sich Klerus und Laien versammeln, wird vom Bischof oder seinem Vertreter gefeiert und stellt den Hauptgottesdienst dar. Der Grundgedanke ist dabei die »überpfarrliehe« Liturgiefeier, die reihum in den verschiedenen Pfarrgemeinden vom Bischof zelebriert wird und so die Einheit der Diözese zum Ausdruck bringt.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, die jeweilige römische Stationskirche am betreffenden Tag aufzusuchen und dort am Morgenoder Abendgottesdienst teilzunehmen.

Literatur:

H.-J. Kracht u.a., Stationskirchen - Stätten geistlicher Sammlung (Serie), in: Oss. Rom. (dt.) v. 10.12.1999, S. 5 [und folgende Teile], Dino Satolli, Römische Fastenzeit. Betrachtungen zu den Stationsfeiern mit einer kurzen Beschreibung der Stationskirchen [Quaresima a Roma], Wien 1965.

Johann Peter Kirsch, Die Stationskirchen des Missale Romanum. Mit einer Untersuchung über Ursprung und Entwicklung der liturgischen Stationsfeier (=Ecclesia orans 19), Freiburg im Breisgau 1926.

Römische Stationskirchen:

Santa Maria Maggiore Santa Maria Maggiore Zu den hll. Zwölf Aposteln St. Peter

Zum hl. Kreuz in Jerusalem

Mo:

St. Markus

Sa:

St. Johann im Lateran

Di:

St. Pudentiana

Weißer Sonntag:

St. Pankratius

Mi:

St. Xystus

Bitttage - Mo:

Santa Maria Maggiore

Do:

St. Kosmas und Damian

Di:

St. Johann im Lateran

Fr:

St. Laurentius in Lucina

Mi:

St. Peter

Sa:

St. Susanna

Christi Himmelfahrt: St. Peter

4. Fastensonntag:

Zum hl. Kreuz in Jerusalem

Pfingstvigil:

St. Johann im Lateran

Mo:

Zu den hll. Vier Gekrönten

Pfingstsonntag:

St. Peter

Di:

St. Laurentius in Damaso

Pfingstmontag:

St. Peter zu den Ketten

Mi:

St. Paul

Di:

St. Anastasia

Do:

St. Silvester und Martinas

Mi:

Santa Maria Maggiore

Fr:

St. Eusebius

Do:

St. Laurentius vor den Mauern

Sa:

St. Nikolaus im Kerker

Fr:

Zu den hll. Zwölf Aposteln

Passionssonntag:

St. Peter

Sa:

St. Peter

Mo:

St. Chrysogonus

Herbst-Quatember

 

Di:

St. Maria in via lata

Mi:

Santa Maria Maggiore

Mi:

St. Marcellus

Fr:

Zu den hll. Zwölf Aposteln

Do:

St. Apollinaris

Sa:

St. Peter

Fr:

St. Stephanus auf d. Mons Caelius

 

 

Sa:

St. Johannes v.d. Latein. Pforte

 

 

Palmsonntag:

St. Johann im Lateran

 

 

Mo:

St. Praxedis

 

 

Di:

St. Prisca

 

 

Mi:

Santa Maria Maggiore

 

 

Do:

St. Johann im Lateran

 

 

Fr:

Zum hl. Kreuz in Jerusalem

 

 

Sa:

St. Johann im Lateran

 

 

Ostersonntag:

Santa Maria Maggiore

 

 

Mo:

St. Peter

 

 

Di:

St. Paul

 

 

Mi:

St. Laurentius vor den Mauern

 

 

Do:

Zu den hll. Zwölf Aposteln

 

 

Fr:

St. Maria bei den Märtyrern

 

 

 

 

Feste von Ordensgründem

(EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; vgl. HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Das Zweite Vatikanische Konzil hat dargelegt, dass das „Streben nach vollkommener Liebe auf dem Weg der evangelischen Räte [Armut, Gehorsam, Keuschheit] in Lehre und Leben des göttlichen Meisters seinen Ursprung hat“ (Perfectae caritatis 1). Seinen Anfang nahm das Mönchtum, als Einsiedler (Eremiten) ihre Familien verließen, freiwillig arm und ehelos lebten und in die Wüste gingen, um dort durch Enthaltsamkeit (Askese) den Kampf gegen die Dämonen aufzunehmen und Jesus Christus nachzufolgen. Später bildeten diese Mönche eine Gemeinschaft (Kloster). Im Osten prägte der hl. Basilius von Caesarea (330-379), im Westen der hl. Benedikt von Nursia (480-547) das Mönchtum. Im Laufe der Kirchengeschichte haben viele weitere Heilige religiöse Gemeinschaften und Orden gegründet und so zur Heiligung der Menschen und zur Verherrlichung Gottes beigetragen.

Die aufgeführten heiligen Ordensgründer befinden sich im liturgischen Generalkalender oder im deutschen Regionalkalender. Die Feste von Ordensgründern größerer und in Deutschland angesiedelter Gemeinschaften (s. Fettdruck) werden an den entsprechenden Tagen

 

- ingereiht; die übrigen entnehme man der nachfolgenden Liste.

dm den vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, die entsprechende Ordenskirche oder -kapelle :.m Gedenktag des heiligen Gründers aufzusuchen und das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu beten. Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Januar:       Hl. Raimund von Penafort (1175/80-

1275), Gründer des Ordo B. Mariae de Mercede redemptionis captivorum (OdeM, Mercedarier)

7. Januar:  Hl. Antonius (251/2-356), Mönchsva

ter

22. Januar:          Hl.     Vinzenz      Pallotti        (1795-1850),

Gründer der Gesellschaft des Katholischen Apostolates (SAC, Pallottiner)

27. Januar:          Hl.     Angela       Merici         (1474-1540),

Gründerin der Gesellschaft der hl. Ursula (OSU, Ursulinen)

: 1 Januar: Hl.     Johannes  Bosco        (1815-1888),

Gründer der Frommen Gesellschaft vom heiligen Franz von Sales (SDB, Salesianer) und der Kongregation der Mariahilf-Schwestern.

5. Februar: Hl. Hieronymus Aemiliani (1486-

1537), Gründer der Compagnia dei servi dei poveri (CRS, Somasker)

7. Februar: Die heiligen Gründer des Servitenor-

dens (OSM, Orden der Diener Mariens)

 

Literatur zu Geschichte, Spiritualität und deutschen Niederlassungen der Orden:

Claus Schreiner (Hg.), Frauenorden in Deutschland, Fulda u.a. 1993. ISBN3-7900-0227-5.

Leonhard Holtz (Hg.), Männerorden in der Bundesrepublik Deutschland, Köln u.a. 1984. ISBN3-545-21053-7.

Zur Förderung der frommen Verehrung der neuen Heiligen und Seligen wird demjenigen Christgläubigen einmal ein vollkommener Ablass gewährt, der die Kirchen oder Kapellen, in denen das Fest innerhalb des Jahres (der Selig- bzw. Heiligsprechung) zu deren Ehren gefeiert wird, besucht und das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Zu Anfang der Kirche wurden von den Christen zunächst ohne eine besondere Heiligsprechung die Apostel und Märtyrer verehrt, die zum Zeugnis für den Glauben ihr Leben geopfert hatten. Hinzu kamen neben der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria und den Engeln die Bekenner, die Jungfrauen und die anderen Vorbilder im Glauben, deren Fürsprache angerufen, deren Leben nachgeahmt und deren ehrend in der Liturgie gedacht wurde (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, »Lumen gentium« 50).

Der erste in einem förmlichen Kanonisationsverfahren heiliggesprochene Christ war der heilige Ulrich (890- 973), seit 923 Bischof von Augsburg, der im Jahre 993 kanonisiert wurde. Eine schier unzählbare Menge von Christen wurde seitdem von den Päpsten selig- oder heiliggesprochen. Die Heiligsprechung ist das feierliche und endgültige Urteil des Papstes als des unfehlbaren Lehrers der Kirche über die Heiligkeit eines Dieners Gottes oder dessen Märtyrertod sowie über seine Verklärung im Himmel. Dies findet seinen Ausdruck in der Einreihung in das Verzeichnis (Kanon, daher „Kanoni- sation “) der Heiligen.

Der im Jahre 1968 (AAS 60, S. 602) eingeführte, nun erstmals in das Ablassverzeichnis aufgenommene vollkommene Ablass dient der Bekanntmachung und Verehrung der neuen Heiligen und Seligen. Wie kein Papst vor ihm hat Johannes Paul II. eine ungewöhnlich große Anzahl von verstorbenen Christgläubigen zur Ehre der Altäre erhoben: in den Jahren 1979-1999 295 Heilige und 940 Selige, und Jahr für Jahr kommen neue Selige und Heilige hinzu.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an der Liturgie, die zu Ehren eines neuen Seligen oder Heiligen erstmals an seinem/ihrem Gedenktag gefeiert wird, andächtig teilzunehmen und das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu beten.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Lebensbilder der neuen Heiligen findet man in:

Ferdinand Holböck, Neue Heilige der katholischen Kirche: Bd 1: Von Papst Johannes Paul II. in den Jahren 1979 bis 1984 kanonisierte Selige und Heilige, Stein am Rhein

1990, 210 S., 71 Abb. ISBN 3-7171-0941-3.

Ferdinand Holböck, Neue Heilige der katholischen Kirche:

Bd 2: Von Papst Johannes Paul II in den Jahren 1984 bis

1987 kanonisierte Selige und Heilige, Stein am Rhein

1991, 262 S, 118 Abb. ISBN 3-7171-0950-2.

Ferdinand Holböck, Die neuen Heiligen der katholischen

Kirche: Bd 3: Von Papst Johannes Paul II in den Jahren

1988 bis 1991 kanonisierte Selige und Heilige, Stein am Rhein 1994, 350 S, 128 Abb. ISBN3-7171-0973-1.

Weitere Bände der Reihe werden wohl folgen.

W eitere Literatur zum Thema:

Index ac Status causarum / Sacra Congregatio pro Causis Sanctorum, Roma, ¡985, VII, 402 S.

Günter Beaugrand (Hg.), Die neuen Heiligen. Große Christen auf dem Weg zur Heilig- oder Seligsprechung, Augsburg 1991, 328 S. ISBN3-629-00579-9.

Sabine Düren, Edith Stein - große Jüdin und christliche Märtyrerin, Buttenwiesen 1999. ISBN 3-934225-00-4.

Gerardus <Augustanus>, Vita sancti Uodalrici. Die älteste Lebensbeschreibung des heiligen Ulrich. Lateinischdeutsch. Mit der Kanonisationsurkunde von 993. Einl., kritische Ed. und Ubers, besorgt von Walter Berschin (=Editiones Heidelbergenses 24), Heidelberg 1993, 440 S. ISBN 3-8253-0018-8.

Wilhelm Schamoni, Wunder sind Tatsachen. Eine Dokumentation aus Heiligsprechungsakten - Sonderaufl. d. Orig.- Ausg., 4. Auf!., Würzburg 1976. - XXIII, 373 S. ISBN 3- 7171-0625-2. - 3-85329-111-2. 1. Aufl. u.d.T: Parallelen zum Neuen Testament, Abensberg 1971, XIV S., 450 Sp.

Winfried Schulz, Das neue Selig- und Heiligsprechungsverfahren, Paderborn 1988, 213 S. ISBN 3-87088- 543-2.

Marcus Sieger, Die Heiligsprechung. Geschichte und heutige Rechtslage (=Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft 23). Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 1992, Würzburg 1995, XII, 485 S. ISBN3-429-01746-7.

Allgemeine Tage zur

Feier eines religiösen Anliegens

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an jedwedem, für die Erlangung eines religiösen Zieles allgemein bestimmten Tag (z.B. zur Förderung der Priester- und Ordensberufe, aus pa- storaler Sorge um die Leidenden und Kranken, zur Stärkung der Jugendlichen im Glaubensbekenntnis und zur Unterstützung der Einführung in ein heiliges Leben usw.) an einer derartigen Feier andächtig teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 5, S. 53)

Dieser neu eingeführte vollkommene Ablass kann an verschiedenen Tagen während des Jahres gewonnen werden, beispielsweise an einem „Priesterdonnerstag“, der vor dem „Herz-Jesu-Freitag“ (erster Freitag im Monat) vielerorts begangen wird (vgl. Direktorium für das Bistum Augsburg 2000, S. 23J). Auch der ,, Weltgebetstag für geistliche Berufe “ am 4. Sonntag der Osterzeit oder der „Welttag der Kranken“ am Gedenktag Unserer Lieben Frau in Lourdes (11. Februar) sind solche Tage. Weitere vom Papst oder dem Bischof bestimmte Tage können hinzukommen.

Weihnachtszeit

 1. Januar Neujahrstag

Bittgebet: Hymnus »Veni, Creator«

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am ersten Tag des Jahres in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle am feierlichen Gesang oder Gebet des Hymnus „Veni, Creator“ teilnimmt, um die Kraft Gottes für den Verlauf des gesamten Jahres herabzurufen.

(EI 1999, Nr. 26, § 1, 1°, S. 70; vgl. HA 1989, Nr. 61, S. 60)

Acht Tage nach Weihnachten, am Oktavtag, feiert die Kirche das Hochfest der Gottesmutter Maria. Am gleichen Tag beginnt das neue Kalenderjahr. Im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, beginnen wir das Neue Jahr und bitten ihn um den Heiligen Geist, die „Kraft Gottes“.

Um diesen vollkommenen Ablass zu gewinnen, beten wir in einer Kirche oder Kapelle gemeinsam einen der drei folgenden Texte:

©

V

eni, Creator Spiritus, mentes tuörum visita: imple superna grätia, quae tu creästi pectora.

Qui diceris Paräclitus, donum Dei altissimi, fons vivus, ignis, cäritas et spiritälis ünctio.

Tu septifórmis muñere, dextrae Dei tu digitus,

:u rite promíssum Patris sermone ditans gúttura.

Aceénde lumen sénsibus, infúnde amórem córdibus, ¡nfirma nostri córporis virtúte firmans pérpeti.

Hostem repéllas lóngius pacémque dones prótinus; ductóre sie te praevio vitémus omne nóxium.

Per te sciámus da Patrem noscámus atque Fílium, te utriúsque Spíritum credámus omni témpore. Amen.

Emítte Spíritum tuum, et creabúntur, et renovábis fáciem terrae.

Oremus.

Deus, qui corda fidelium Sancti Spiritus illustratiöne doeuisti, da nobis in eödem Spiritu recta säpere, et de eius semper consolatione gaudere. Per Christum, Dominum nostrum.

A Amen.

' Gotteslob, Nr. 240)

K

omm, Heilger Geist, der Leben schafft, erfülle uns mit deiner Kraft.

       Dein Schöpferwort rief uns zum Sein: nun hauch uns Gottes Odem ein.

Komm, Tröster, der die Herzen lenkt, du Beistand, den der Vater schenkt; aus dir strömt Leben, Licht und Glut,

durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes gelehrt. Gib, dass wir in diesem Geist erkennen, was recht ist, und allezeit seinen Trost und seine Hilfe erfahren. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn.

A: Amen.

/ Gotteslob, Nr. 241, T: »Veni Creator Spiritus«, Übertragung Friedrich Dörr 1970, © Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.)

®

K

omm, Schöpfer Geist, kehr bei uns ein, besuch das Herz der Kinder dein: die deine Macht erschaffen hat, erfülle nun mit deiner Gnad.

Der du der Tröster wirst genannt, vom höchsten Gott ein Gnadenpfand, du Lebensbrunn, Licht, Lieb und Glut, der Seele Salbung, höchstes Gut.

O Schatz, der siebenfältig ziert,

O Finger Gottes, der uns führt,

Geschenk, vom Vater zugesagt, du, der die Zungen reden macht.

Zünd an in uns des Lichtes Schein, gieß Liebe in die Herzen ein, stärk unsres Leibs Gebrechlichkeit mit deiner Kraft zu jeder Zeit.

Treib weit von uns des Feinds Gewalt, in deinem Frieden uns erhalt, dass wir, geführt von deinem Licht, in Sünd und Elend fallen nicht.

 

Den Vater auf dem ewgen Thron lehr uns erkennen und den Sohn; dich, beider Geist, sei'n wir bereit zu preisen gläubig alle Zeit.

(Gotteslob, Nr. 245)

Jahreskreis

22.Januar

Fest des hl. Vinzenz Pallotti

Besuch einer Pallottiner-Kirche

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Vinzenz Pallotti (1795-1850) war Priester und wirkte in Rom als Seelsorger der Jugend, der Kranken u. Gefangenen sowie als Exerzitienmeister und Volksmissionar. 1834/35 gründete er die »Gesellschaft des Katholischen Apostolates zur Vertiefung, Verbreitung und Verteidigung der Frömmigkeit und des katholischen Glaubens«, deren Mitte und Träger eine Priestergemeinschaft (SAC, Pallottiner) wurde. Er gilt als Bahnbrecher der Katholischen Aktion. 1950 wurde er selig-, 1963 heiliggesprochen.

 

 

L:e Pallottiner wurden 1835 vom Papst belobigt, 1904 - ndgültig approbiert. Aus ihrem Geist entstand in Schönstatt die apostolische Bewegung von Schönstatt 'Schönstattwerk). Die Pallottiner arbeiten besonders in ier außerordentlichen Seelsorge (Schulungskurse, Exerzitien, Volksmission, Priesterbildung, Jugenderziehung). Sitz der norddeutschen Provinz ist Limburg a.d. Lahn, wo auch die Pallottinerinnen eine Niederlassung haben; Sitz der süddeutschen Provinz ist Friedberg bei 4 ugsburg.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Pallotiner zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

' ater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

18.-25. Januar

Gebetswoche für die Einheit der Christen

Em vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläu- rigen gewährt, der an einigen Veranstaltungen der Woche für die Einheit der Christen teilnimmt und bei der Schlussveranstaltung dieser Woche zugegen ist.  

  EI 1999, Nr. 11, § 1,S. 58)

  Die Katholische Kirche nimmt sich das Gebet ihres Gründers, das er vor seinem Leiden an den Vater rich- :ete, zu Herzen, „dass alle eins sind“, und daher werden die Christgläubigen eifrig aufgefordert, für die Einheit der Christen beständig zu beten.«

  EI 1999, Nr. 11, S. 58)

Vom 18. bis 25. Januar wird die Gebetswoche für die Einheit der Christen begangen. In den Gottesdiensten soll für die Einheit der Christen gebetet werden (Fürbitten). Die Messe um die Einheit der Christen (Messbuch II, 8. 1040-1047 bzw. IP, S. 1062-1069, Mess- lektionar VIII, S. 110—130) kann an allen Tagen (auch am Sonntag) gefeiert werden.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an einigen Veranstaltungen der Woche für die Einheit der Christen und an der Schlussveranstaltung dieser Woche teilzunehmen.

27. Januar

Fest der hl. Angela Merici

Besuch einer Ursulinen-Kirche

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Ursulinen am Festtag der hl. Angela Merici, der heiligen Gründerin dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, §1,7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Die hl. Angela Merici (1474-1540) erkannte als Heranwachsende die zeitgenössische Gefahr für Frauen und Mädchen und unterrichtete mit Gleichgesinnten Kinder in der christlichen Lehre. Die weibliche Gesellschaft der hl. Ursula (OSU, Ursulinen) konstituierte sich im Jahre 1535. Der Leichnam der hl. Angela ist in der St.- Afra-Kirche zu Brescia beigesetzt. 1768 wurde ihr Kult bestätigt; die Heiligsprechung erfolgte 1807.

Das Anliegen der hl. Angela bestand darin, zur Jung- •räulichkeit bereite junge Mädchen zu sammeln und sie :n einer Zeit sittlichen Verfalls in ihrer Haltung zu betör ken. Ursprünglich sollten die Mitglieder dieses Ordens in ihrer Familie und ohne Ordenstracht leben >erstes Säkularinstitut«). Spätere Gründungen machten sich durch Internate und Schulen für Kinder aller Stände um das Mädchenbildungswesen verdient. Die Gesellschaften der hl. Ursula bilden keine kirchenrechtliche Einheit, sondern umfassen in Vielfalt der Formen geistliche Jungfrauen im Dienst der weiblichen Jugend unter der Schutzherrschaft der hl. Ursula. Zu den charakteristischen Aufgabenfeldern von Schule und Internat kamen in jüngerer Zeit Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, Behindertenarbeit und Krankenhausseelsorge hinzu. Weltweit gibt es etwa 10.000 Ursulinen.

Deutsche Nierderlassungen der Ursulinen gibt es in Attendorn, Bad Münstereifel, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bielefeld, Bornheim, Dorsten, Duderstadt, Düren, Düsseldorf, Emmerich, Erfurt, Fritzlar, Geilenkirchen, Geisenheim, Haselünne, Hofheim a. Taunus, Köln, Königstein a. Taunus, Landshut, Mannheim, Niederal- :aich, Offenbach, Osnabrück, Straubing, Villingen- Schwenningen, Werl, Wipperfürth und Würzburg. Neben der Föderation deutschsprachiger Ursulinen mit mnd 450 Schwestern bestehen die Kongregationen von CalvarienberglAhrweiler und die Föderation der Schwestern der heiligen Ursula von Dole.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Ursulinen zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

 

31. Januar

Fest des hl. Don Bosco

Besuch einer Salesianer-Kirche

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Salesianer am Festtag des hl. Don Bosco, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Don Giovanni Bosco (1815-1888) ist Gründer eines weltumspannenden sozialen Jugendwerkes und Stifter der Salesianer Don Boscos (SDB). Er war erfolgreicher Schriftsteller und Verleger. Seine priesterliche Tätigkeit begann er als Seelsorger für die Arbeiterjugend von Turin. In seinem Leben gab es auffallende Einflüsse des Übernatürlichen (Wunder, Visionen, Prophezeiungen, Herzenskenntnis). Durch Gründung von Tagesheimen und verschiedensten Schulen wurde er ein Pionier des Bildungs- und Erziehungswesens. Der Leichnam Don Boscos ruht in der Maria-Hilf-Basilika in Turin-Valdocco. Im Jahre 1934 wurde er heiliggesprochen und 1950 zum Patron der katholischen Verleger-Verbände ernannt.

Der Orden mit heute etwa 17.300 Salesianern, 1841 begonnen, wurde 1874 approbiert und dient dem Ziel, das von Don Bosco begonnene soziale Jugendwerk zu sichern und fortzuführen, nämlich die Jugend in Unter-

Ucht und Freizeit zu erziehen und sie zu verantwortungsvollen Staatsbürgern und guten Christen heranzubilden unter Entfaltung ihrer charakterlichen, berufli- .hen und intellektuellen Fähigkeiten. Salesianer arbei- :en in heil- und sonderpädagogischen Maßnahmen, in der Heimerziehung, in der Jugendarbeit und —pastoral, in der Lehre, in der Pfarrpastoral, in Verlagen, in der Mission und in sozialen Berufen. In Benediktbeuern unterhalten sie eine Phil.-Theo! Hochschide. Die beiden deutschen Provinzen sind in München und Köln beheimatet. Don-Bosco-Schwestern gibt es in München. Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Salesianer zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

22. Februar

Kathedra Petri

Besuch der Kathedrale

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der bei der Feier der Liturgie von „Kathedra Petri“ die Käthedralkirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

'EI 1999, Nr. 33, § l,3°c, S. 76f)

Zur Bedeutung der „Kathedra Petri“ siehe S. 193; zur Ablassgewinnung siehe S. 197.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

 

Fasten- und Osterzeit

Freitage der Fastenzeit

Gebet nach dem Kommunionempfang

(EI 1999, Nr. 8, § 1, 2°, S. 55f; vgl. HA 1989, Nr. 22, S. 47)

An den Freitagen der österlichen Bußzeit denken wir in besonderer Weise an das Kreuzesopfer, das Jesus Christus am Karfreitag seinem himmlischen Vater als Sühnopfer für die Sünden der Menschen dargebracht hat. Durch das nachfolgende Gebet, das nach dem Kommunionempfang gesprochen wird, bitten wir um Vergebung für unsere Sünden und vereinigen uns mit den fünf Wunden Jesu. In anbetendem Knien bitten wir den Herrn, mit den drei göttlichen Tugenden - Glaube, Hoffnung und Liebe - beschenkt zu werden und die Gnade einer wirklichen Reue und Lebensbesserung zu erlangen.

„Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun“ (c. 1249 CIC). An den Bußtagen, zu denen alle Freitage des

 

Jahres und die österliche Bußzeit gehören, sollen die Gläubigen „sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe [des kirchlichen Gesetzes] ... besonders Fasten und Abstinenz halten “ (ebd.).

,Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fallt; Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag. Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des sechs- zigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden “ (c. 125lf CIC).

Um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, das folgende Gebet nach dem Kommunionempfang vor dem Bildnis des Gekreuzigten zu sprechen.

 

En ego, o bone et dulcissime Iesu, ante conspec- tum tuum genibus me provolvo, ac maximo animi ardore te oro atque obtestor, ut meum in cor vividos fidei, spei et caritatis sensus, atque veram peccatorum meorum paenitentiam, eaque emendandi firmissimam voluntatem velis imprimere; dum magno animi affectu et dolore tua quinque vulnera mecum ipse considero, ac mente contemplor, illud prae oculis habens, quod iam in ore ponebat tuo David Propheta de te, o bone Iesu: «Foderunt manus meas et pedes meos; dinumeraverunt omnia ossa mea».

EI 1999, Nr. 8, S. 56f)

S

iehe, o guter und lieber Jesus, vor deinem Angesicht werfe ich mich auf die Knie nieder und bitte dich, aus tiefer Seele flehend: Präge meinem Herzen ein den lebendigen Geist des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, eine wahre Reue über meine Sünden und den festen Willen, mich zu bessern. Mit innigem Mitleid und tiefem Schmerze schaue ich auf deine fünf Wunden und erwäge dabei, was der Prophet David von dir, o guter Jesus, ge- weissagt hat: „Sie haben meine Hände und meine Füße durchbohrt; sie haben alle meine Gebeine gezählt.“

(HA 1989, Nr. 22, S. 47)

 

Im Kreuz ist Heil, im Kreuz ist Leben, im Kreuz ist Hoffnung.

8. März

Fest des hl. Johannes von Gott

Besuch einer Kirche der Barmherzigen Brüder

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Barmherzigen Brüder am Festtag des hl. Johannes von Gott, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vatemnser und das Glaubensbe-

 

kenntnis andächtig betet.    

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, §1,7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Johannes von Gott (1495-1550) wurde im Alter von acht Jahren entführt, mit 27 Jahren Soldat, Handlanger in Afrika, fliegender Buchhändler. 1539 bekehrt, widmete er sich fortan der Krankenpflege und gründete im Jahr darauf ein Krankenhaus in Granada. In der Krankenpflege war er seiner Zeit weit voraus (psychoanalytische Behandlung, gütige Aussprache, ganzheitliche Pflege). Sein Leichnam ruht in der Ordensbasilika in Granada; 1630 wurde er selig-, 1690 heiliggesprochen.

Der Orden der Barmherzigen Brüder (OHosp, Hospitalorden des hl. Johannes von Gott), 1572 von der Kirche anerkannt mit heute 1700 Mitgliedern, ist der bedeutendste Männerorden für Krankenpflege. Die Barmherzigen Brüder wirken vorwiegend in Krankenhäusern sowie in Behinderten- und Altenheimen. Deutsche Niederlassungen sind in Regensburg (Provinzialat), München, Algasing, Gremsdorf Reichenbach, Straubing und Kostenz sowie in Frankfurt (Provinzialat), Falkenstein und Püttlingen.

Lm einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Barmherzigen Brüder zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Gründonnerstagsmesse

Eucharistische Prozession

Hymnusstrophe »Tantum ergo«

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... am Gründonnerstag nach der Messe vom Letzten Abendmahl - während das Aller- heiligste Altarssakrament feierlich zum Aufbewahrungsort übertragen wird - die Strophen des „Tantum

ergo“ andächtig betet oder singt. 

EI 1999, Nr. 7, § 1, 2°, S. 54; vgl. HA 1989, Nr. 59, S. 59)

Mit der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag beginnen wir die heiligste Zeit des Kirchenjahres: die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod ..nd von der Auferstehung des Herrn (Triduum pascha- e An allen diesen Tagen (Gründonnerstag, Karfreitag, Osternacht und Ostersonntag) können besondere voll-

? smmene Ablässe gewonnen werden.

Lnser Erlöser hat beim Letzten Abendmahl in der acht, da er überliefert wurde, das eucharistische Op- ~er seines Leibes und Blutes eingesetzt, um dadurch das - pfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunftfortdauern zu lassen“ (Zweites Vati-

? znisches Konzil, »Sacrosanctum Concilium« 47).

Seit dem 15. Jahrhundert werden die beiden letzten Strophen des Liedes »Fange lingua« bei der feierlichen Aussetzung des Allerheiligsten gesungen. Der dem hl. Thomas von Aquin zugeschriebene Hymnus ist Ausdruck tiefster Ehrfurcht vor dem heiligsten Sakrament.

©

Lateinisch:

T

antum ergo sacramentum veneremur cernui, et antiquum documentum novo cedat ritui; praestet fides supplementum sensuum defectui.

Genitöri Genitöque laus et jubilätio, salus honor, virtus quoque sit et benedictio.

Procedenti ab utröque compar sit laudätio. Amen.

V: Panem de caelo praestitisti eis.

A: Omne delectamentum in se habentem.

V: Oremus. Deus, qui nobis sub sacramento miräbili passiönis tuae memöriam reliquisti: tribue, quäesu- mus, ita nos corporis et sanguinis tui sacra mysteria veneräri, ut redemptions tuae fructum in nobis jügi- ter sentiämus. Qui vivis et regnas in säecula saeculö- rum.

A: Amen.

(Gotteslob, Nr. 543 u. 542)

der deutsch:

 

G

ott ist nah in diesem Zeichen: knieet hin und betet an.

Das Gesetz der Furcht muss weichen,

:a der neue Bund begann;

Mahl der Liebe ohnegleichen: ehmt im Glauben teil daran.

Gott dem Vater und dem Sohne -inge Lob, du Christenheit;

¿uch dem Geist auf gleichem Throne -ei der Lobgesang geweiht.

Bringet Gott im Jubeltone

Ihre. Ruhm und Herrlichkeit. Amen.

   Brot vom Himmel hast du ihnen gegeben.

   Das alle Erquickung in sich birgt.

   Lasset uns beten. Herr Jesus Christus, im wunderbaren Sakrament des Altares hast du uns das Gedächtnis deines Leidens hinterlassen. Gib uns die Gnade, die heiligen Geheimnisse deines Leibes und Blutes so zu verehren, dass uns die Frucht der Erlö- ung zuteil wird. Der du lebst und herrschest in alle Ewigkeit. A: Amen.

Gotteslob, Nr. 544: T: Thomas von Aquino 1263/64, Übertragung itcria Luise Thurmair 1969, © Christophorus Verlag, Freiburg/Br.)

 

Karfreitag

Gedächtnis des Leidens und Sterbens des Herrn

Kreuzverehrung

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... am Karfreitag in der feierlichen Liturgie des Leidens und Sterbens des Herrn an der Kreuzverehrung andächtig teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 13, 1°, S. 59; vgl. HA 1989, Nr. 17, S. 45f)

Nach dem Wortgottesdienst und den großen Fürbitten und vor der Kommunionfeier folgt in der Feier vom Leiden und Sterben Christi die Erhebung und Verehrung des heiligen Kreuzes. Der Priester ruft beim Zeigen des heiligen Kreuzes:

Seht das Kreuz, an dem der Herr gehangen, das Heil der Welt.

Und die Gläubigen antworten:

Kommt, lasset uns anbeten.

Daraufhin kommen die Gläubigen in Prozession nach vorne und verehren das Kreuz durch Verneigung oder Kuss. Dabei gewinnen sie einen vollkommenen Ablass.

Ostemacht

Erneuerung des Taufversprechens

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der in der Feier der Ostemacht ... das Taufversprechen nach irgendeiner approbierten Formel erneuert.

(EI 1999, Nr. 28, § 1, S. 74; vgl. HA 1989, Nr. 70, S. 63)

 

„Die Taufe ist die Eingangspforte zu den Sakramenten; ihr tatsächlicher Empfang oder wenigstens das Verlangen danach ist zum Heil notwendig; durch sie werden die Menschen von den Sünden befreit, zu Kindern Gottes neu geschaffen und, durch ein untilgbares Prägemal Christus gleichgestaltet, der Kirche eingegliedert; sie wird nur durch Waschung mit wirklichem Wasser in Verbindung mit der gebotenen Form der Taufworte gültig gespendet“ (c. 849 CIC).

Normalerweise wird die Taufe den Säuglingen gespendet, denn die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder innerhalb der ersten Lebenswochen taufen zu lassen (c. 867 CIC). Da Taufe und Glaube untrennbar zusammengehören (vgl. Mk 16,16; Eph 4,5), bekennen die Eltern und Paten und mit ihnen die gesamte Kirche stellvertretend für den Säugling den katholischen Glauben. Wenn die Kinder heranwachsen, müssen sie sich selbst zum Glauben bekennen.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss man das Taufversprechen in der Osternacht erneuern.

Priester:

Liebe Brüder und Schwestern!

Wir alle sind einst durch das österliche Geheimnis der Taufe mit Christus begraben worden, damit wir mit ihm auferstehen zu einem neuen Leben. Nach den vierzig Tagen der Fastenzeit, in denen wir uns auf Ostern vorbereitet haben, wollen wir darum das Taufversprechen erneuern, mit dem wir einst dem Satan abgeschworen und Gott versprochen haben, ihm, unserem Herrn, in der heiligen katholischen Kirche zu dienen.

Deshalb frage ich euch:

P: Widersagt ihr dem Satan?

A: Ich widersage.

P: Und all seiner Bosheit?

A: Ich widersage.

P: Und all seinen Verlockungen?

A: Ich widersage.

Oder:

P: Widersagt ihr dem Bösen, um in der Freiheit der Kinder Gottes leben zu können?

A: Ich widersage.

P: Widersagt ihr den Verlockungen des Bösen, damit es nicht Macht über euch gewinnt?

A: Ich widersage.

P: Widersagt ihr dem Satan, dem Urheber des Bösen?

A: Ich widersage.

Dann fragt der Priester:

P: Glaubt ihr an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde?

A: Ich glaube.

P: Glaubt ihr an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn, der geboren ist von der Jungfrau Maria, der gelitten hat und begraben wurde, von den Toten auferstand und zur Rechten des Vaters sitzt?

A: Ich glaube.

P: Glaubt ihr an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen, die Vergebung der Sünden, die Auferstehung der Toten und das ewige Leben?

A: Ich glaube.

Der Priester schließt:

Der allmächtige Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, hat uns aus dem Wasser und dem Heiligen Geist neues Leben geschenkt und uns alle Sünden vergeben. Er bewahre uns durch seine Gnade in Christus Jesus, unserem Herrn, zum ewigen Leben. A Amen.

Der Priester besprengt die Gemeinde mit dem gesegneten Wasser, währenddessen singen alle die Antiphon:

Ich sah ein Wasser ausgehen vom Tempel, von dessen rechter Seite. Halleluja, Halleluja.

Und alle, zu denen das Wasser kam, wurden gerettet, und sie werden rufen: Halleluja, Halleluja.

oder lateinisch:

Vidi äquam egredientem de templo, a latere dextro, allelüja:

et ömnes, ad quos pervenit äqua ista, sälvi facti sunt, et dicent: allelüja, allelüja. (GL 424,2)

Ostern

Päpstlicher Segen »urbi et orbi«

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den vom Papst „urbi et orbi“ (der Stadt und dem Erdkreis) ... gespendeten Segen in frommer Weise empfängt, auch wenn er aus vernünftigen Gründen bei den heiligen Riten nicht körperlich anwesend ist, sofern er nur den Riten, während sie vollzogen werden, durch Fernsehen oder Radio gesendet, in frommer Gesinnung beiwohnt. iHI 1999, Nr. 4, S. 53; vgl. HA 1989, Nr. 12, S. 44)

An Ostern und Weihnachten und bei anderen feierlichen Anlässen spendet der Papst vom Balkon der Peterskirche aus der Stadt Rom (lateinisch: urbs) und dem Erd- kreis (lateinisch: orbis), d.h. der gesamten Kirche, den päpstlichen Segen, der mit einem vollkommenen Ablass erbunden ist. Eigens wird dabei darauf aufmerksam gemacht, dass der Ablass auch empfangen werden •:ann, wenn man via Radio oder Fernsehen an der Segenshandlung teilnimmt.

? '• !e die Lateranbasilika ,, Omnium ecclesiarum urbis et orbis mater et caput“ - „Mutter und Haupt aller Kirchen der Stadt Rom und des Erdkreises “ ist, so nennt man die Peterskirche „urbis et orbis ecclesiarum spe- culum et decus“ - „Abbild und Zierde der Kirchen der Stadt Rom und des Erdkreises “.

 

7. April

Fest des hl. Johannes Baptist de La Salle

Besuch einer Kirche der Christlichen Schulbrüder

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Christlichen Schulbrüder am Festtag des hl. Johannes Baptist de La Salle, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Johannes Baptist de La Salle (1651-1719) wurde 1678 Priester. Er lernte früh die leibliche und geistige Not der unteren Volksschichten kennen und gründete 1679 seine erste Freischule für Knaben. Er verzichtete auf eine Domherrenstelle sowie die dazu gehörigen Pfründe und schloss sich 1684 mit Gleichgesinnten zur Genossenschaft der Brüder der christlichen Freischulen zusammen. De La Salle gründete Volksschulen, Sonntagsschulen für berufstätige Jugendliche und Lehrerseminare. Bei seinem Tod gab es 22 Niederlassungen mit 200 Brüdern; er wurde 1888 selig- und 1900 heiliggesprochen.

Das Institutum Fratrum Scholarum Christianarum (FSC, Brüder von den christlichen Schulen, Christliche Schulbrüder) ist die größte Laienkongregation für Erziehung und Unterricht. In Deutschland gibt es Niederlassungen in Kirnach, Bad Honnef, Illertissen, Offenburg, Hamburg und Knutwil.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es

erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Christlichen

 

Schulbrüder zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

4. Sonntag der Osterzeit

Weltgebetstag für geistliche Berufe

Em vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an jedwedem, für die Erlangung eines religiösen Zieles allgemein bestimmten Tag (z.B. zur Förderung der Priester- und Ordensberufe ..., zur Stärkung der Jugendlichen im Glaubensbekenntnis und zur Unterstützung der Einführung in ein heiliges Leben usw.) an einer derartigen Feier andächtig teilnimmt. Wer aber in den genannten Anliegen betet, erlangt einen Teilablass.

(EI 1999, Nr. 5, S. 53)

Dieser neu eingeführte vollkommene Ablass kann an verschiedenen Tagen während des Jahres gewonnen werden, beispielsweise an einem „Priesterdonnerstag“, der vor dem ,,Herz-Jesu-Freitag“ (erster Freitag im Monat) vielerorts begangen wird (vgl. Direktorium für das Bistum Augsbwg 2000, S. 23f). Auch der „ Weltgebetstag für geistliche Berufe “ am 4. Sonntag der Osterzeit ist ein solcher Tag.

Am Priesterdonnerstag kann der Priester das Messformular „ Um Priesterberufe “ oder „ Um Ordensberufe " wählen: Messbuch II, S. 1035, 1037; Messlektionar VIII, S. 76ff.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an der Liturgie (celebratio), die in diesem Anliegen gefeiert wird, andächtig teilzunehmen.

26. Mai

Fest des hl. Philipp Neri

Besuch einer Kirche der Oratorianer

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Oratorianer am Festtag des hl. Philipp Neri, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet 

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1,7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Philipp Neri (1515-1595) kam mit 21 Jahren von Florenz nach Rom und lebte dort bis zu seinem Tod in äußerster Bedürfnislosigkeit. Sein Leben bestand aus Gebet, Nächstenliebe, Seelsorge und Buße. Er pflegte Kranke, führte mit ihnen religiöse Gespräche, gab auf öffentlichen Plätzen religiöse Unterweisungen und erlebte verschiedentlich mystische Begnadungen. Auf Drängen seines Beichtvaters ließ er sich 1551 zum Priester weihen und schloss sich einer Priestergemeinschaft an, aus der ein Jahr später das Oratorium erwuchs. Durch seine neuen Seelsorgsmethoden (Kinderpredigt, geistliche Lieder in der Volkssprache, Wallfahrten, geistliche Übungen) und seine humorvolle Lebenshaltung eroberte er die Herzen seiner Umgebung. Als »Apostel Roms« schon zu Lebzeiten als Heiliger verehrt, wurde Philipp Neri, dessen unverwester

 

Leichnam in der Chiesa Nuova, Rom, ruht, 1615 selig- und 1622 heiliggesprochen.

Die Oratorianer sind Weltpriester, die, ohne Gelübde, Eid oder Versprechen, ein Gemeinschaftsleben (vita communis) pflegen und einzig durch das Band der Liebe miteinander verbunden sind. Niederlassungen gibt es unter anderem in Aachen, Dresden, Frankfurt/M., Leipzig und München.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Oratorianer zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Pfingstfest

Bittgebet: Hymnus »Veni, Creator«

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... am Pfingstfest in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle am feierlichen Gesang oder Gebet des Hymnus „Veni, Creator“ teilnimmt.    

(EI 1999, Nr. 26, § 1, 1°, S. 70; vgl. HA 1989, Nr. 61, S. 60)

Fünfzig Tage (griechisch: pentekoste) nach Ostern, so heißt es in der Apostelgeschichte, wurden alle ,,mit dem Heiligen Geist erfüllt“ (Apg 2,4). Pfingsten wird somit zum Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes über die Kirche. Mit diesem Hochfest endet die Osterzeit.

Um diesen vollkommenen Ablass zu gewinnen, singen oder beten wir einen der drei folgenden Texte öffentlich in Gemeinschaft, z.B. in der Kirche:

 

©

V

eni, Creátor Spírítus, mentes tuórum visita: imple supérna grátia, quae tu creásti péctora.

Qui díceris Paráclitus, donum Dei altíssimi, fons vivus, ignis, cáritas et spiritális únctio.

Tu septifórmis muñere, dextrae Dei tu digitus, tu rite promíssum Patris sermone ditans gúttura.

Accénde lumen sénsibus, infúnde amórem córdibus, infirma nostri córporis virtúte firmans pérpeti.

Hostem repéllas lóngius pacémque dones prótinus; ductóre sic te praevio vitémus omne nóxium.

Per te sciämus da Patrem noscämus atque Filium, te utriüsque Spiritum credämus omni tempore. Amen.

V: Emitte Spiritum tuum, et creabüntur,

A: et renoväbis fäciem terrae.

Oremus.

Deus, qui corda fidelium Sancti Spiritus illustratiöne docuisti, da nobis in eödem Spiritu recta säpere, et de eius semper consolatiöne gaudere.

Per Christum, Dominum nostrum.

A: Amen.

(Gotteslob, Nr. 240)

©

K

omm, Heilger Geist, der Leben schafft, erfülle uns mit deiner Kraft.

       Dein Schöpferwort rief uns zum Sein: nun hauch uns Gottes Odem ein.

Komm, Tröster, der die Herzen lenkt, du Beistand, den der Vater schenkt; aus dir strömt Leben, Licht und Glut, du gibst uns Schwachen Kraft und Mut.

Dich sendet Gottes Allmacht aus im Feuer und in Sturmes Braus; du öffnest uns den stummen Mund und machst der Welt die Wahrheit kund.

Entflamme Sinne und Gemüt, dass Liebe unser Herz durchglüht und unser schwaches Fleisch und Blut in deiner Kraft das Gute tut.

Die Macht des Bösen banne weit, schenk deinen Frieden allezeit.

Erhalte uns auf rechter Bahn, dass Unheil uns nicht schaden kann.

Lass gläubig uns den Vater sehn, sein Ebenbild, den Sohn, verstehn und dir vertraun, der uns durchdringt und uns das Leben Gottes bringt.

Den Vater auf dem ewgen Thron und seinen auferstandnen Sohn,

 

dich, Odem Gottes, Heilger Geist, auf ewig Erd und Himmel preist. Amen.

V: Sendest du deinen Geist aus, so werden sie alle erschaffen,

A: und du erneust das Gesicht der Erde.

K

omm, Schöpfer Geist, kehr bei uns ein, besuch das Herz der Kinder dein: die deine Macht erschaffen hat, erfülle nun mit deiner Gnad.

Der du der Tröster wirst genannt, vom höchsten Gott ein Gnadenpfand, du Lebensbrunn, Licht, Lieb und Glut, der Seele Salbung, höchstes Gut.

O Schatz, der siebenfältig ziert,

O Finger Gottes, der uns führt, Geschenk, vom Vater zugesagt, du, der die Zungen reden macht.

 

Zünd an in uns des Lichtes Schein, gieß Liebe in die Herzen ein, stärk unsres Leibs Gebrechlichkeit mit deiner Kraft zu jeder Zeit.

Treib weit von uns des Feinds Gewalt, in deinem Frieden uns erhalt, dass wir, geführt von deinem Licht, in Sünd und Elend fallen nicht.

Den Vater auf dem ewgen Thron lehr uns erkennen und den Sohn; dich, beider Geist, sei'n wir bereit zu preisen gläubig alle Zeit.

'Gotteslob, Nr. 245)

Jahreskreis

Fronleichnam

Eucharistische Prozession

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... an der feierlichen eucharistischen Prozession - die an Fronleichnam, dem Hochfest des Leibes und Blutes Christi, von größter Bedeutung ist - entweder innerhalb der Kirche oder außerhalb andächtig teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 7, § 1, 3°, S. 54; vgl. HA 1989, Nr. 59, S. 59)

Die hl. Nonne Juliana von Lüttich hatte 1209 die Vision einer Scheibe des Vollmonds (=Kirche), an der eine dunkle Stelle das Fehlen eines eigenen Festes zu Ehren

der hl. Eucharistie darstellte. Bischof Robert von Lüttich ordnete 1246 für sein Bistum die Einführung eines solchen Festes an. Als Gründe nennt er: Widerlegung der Häretiker, Sühne für die Vernachlässigung und Erinnerung an die Einsetzung des Sakramentes. Papst Urban IV., der um 1242 Erzdiakon von Lüttich war, schrieb im Jahre 1264, zwei Monate vor seinem Tod, das Fronleichnamsfest für die ganze Kirche vor. Fronleichnam, von „fron “=Herr und „ lichnam “=Leib, ist das Hochfest des Leibes und Blutes Christi und wird am Donnerstag der 2. Woche nach Pfingsten gefeiert. Im Tagesgebet heißt es: „Herr Jesus Christus, im wunderbaren Sakrament des Altares hast du uns das Gedächtnis deines Leidens und deiner Auferstehung hinterlassen. Gib uns die Gnade, die heiligen Geheimnisse deines Leibes und Blutes so zu verehren, dass uns die Freude der Erlösung zuteil wird. “

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an der Fronleichnamsprozession innerhalb oder außerhalb der Kirche andächtig teilzunehmen. Dabei wird zumeist auch das »Tantum ergo« gesungen.

©

Lateinisch:

T

antum ergo sacramentum veneremur cernui, et antiquum documentum novo cedat ritui; praestet fldes supplementum sensuum defectui.

Genitöri Genitöque laus et jubilätio,

salus honor, virtus quoque sit et benedictio.

Procedenti ab utröque compar sit laudätio. Amen.

V: Panem de caelo praestitisti eis.

A: Omne delectamentum in se habentem.

V: Oremus. Deus, qui nobis sub sacramento miräbili passiönis tuae memöriam reliquisti: tribue, quaesu- mus, ita nos corporis et sanguinis tui sacra mysteria veneräri, ut redemptiönis tuae fructum in nobis jügi- ter sentiämus. Qui vivis et regnas in säecula saeculö- rum.

A: Amen.

(Gotteslob. Nr. 543 u. 542)

®

oder deutsch:

G

ott ist nah in diesem Zeichen: knieet hin und betet an.

       Das Gesetz der Furcht muss weichen, da der neue Bund begann;

Mahl der Liebe ohnegleichen: nehmt im Glauben teil daran.

Gott dem Vater und dem Sohne singe Lob, du Christenheit; auch dem Geist auf gleichem Throne sei der Lobgesang geweiht.

Bringet Gott im Jubeltone

Ehre, Ruhm und Herrlichkeit. Amen.

V: Brot vom Himmel hast du ihnen gegeben.

A: Das alle Erquickung in sich birgt.

V: Lasset uns beten. Herr Jesus Christus, im wunderbaren Sakrament des Altares hast du uns das Gedächtnis deines Leidens hinterlassen. Gib uns die Gnade, die heiligen Geheimnisse deines Leibes und Blutes so zu verehren, dass uns die Frucht der Erlösung zuteil wird. Der du lebst und herrschest in alle Ewigkeit. A: Amen.

(Gotteslob, Nr. 544: T: Thomas von Aquino 1263/64, Übertragung Maria Luise Thurmair 1969, © Christophorus Verlag, Freiburg/Br.)

Herz-Jesu-Fest

Sühnegebet »Liebreicher Jesus«

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu mit dem Gebet „Liebreicher Jesus“ (Iesu dulcissi- me) öffentlich einen Sühneakt vollzieht; in anderen Fällen ist es ein Teilablass.

(EI 1999, Nr. 3, S. 51; vgl. HA 1989, Nr. 26, S. 49)

Am Freitag der dritten Woche nach Pfingsten feiert die Kirche das Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu. Das Herz Jesu symbolisiert die überströmende Liebe des menschgewordenen Sohnes Gottes, der bereit war, sein irdisches Lebens hinzugeben, um die Menschen von Sünde, Tod und Teufel zu erlösen.

Das Johannesevangelium berichtet, dass nach dem Tode Jesu einer der Soldaten mit der Lanze in seine Seite stieß, „ und sogleich floss Blut und Wasser heraus“ (Joh 19,34). Nach der Theologie der Kirchenväter

 

entspringen daher die Sakramente dem geöffneten Herzen Jesu, das dadurch zum »fons vitae«, zur »Quelle des Lebens«, geworden ist. Während der Deutschen Mystik (1250-1350) war die Herz-Jesu-Frömmigkeit besonders ausgeprägt. Die heilige Mystikerin Marguerite-Marie Alacoque (1647-1690) erhielt in einer Erscheinung des Herrn den Auftrag, für die Einführung des Herz-Jesu- Festes zu wirken. 1765 wurden Messe und Offizium vom Herzen Jesu begrenzt gestattet, 1856 wurde das Fest von Papst Pius IX. weltweit vorgeschrieben. Aus Anlass des 100. Jahrestages widmete Papst Pius XII. 1956 der Verehrung des heiligsten Herzens Jesu die Enzyklika »Haurietis aquas«: „ Unmöglich können die Gnadengaben aufgezählt werden, welche die dem heiligsten Herzen Jesu erwiesene Verehrung in die Seelen der Gläubigen ergießt, sie reinigend, mit himmlischem Trost erquickend und zu allen Tugenden anregend“.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, das nachstehende Sühnegebet gemeinsam am Herz-Jesu-Fest zu beten.

(Siehe dazu auch das Herz-Jesu-Bild auf S. 217).

L

iebreicher Jesus, dessen übergroße Liebe zu uns Menschen mit soviel Gleichgültigkeit, Nachlässigkeit, Verachtung und Undank vergolten wird, siehe, wir werfen uns hier vor deinem Altäre nieder, um die frevelhafte Kälte der Menschen und das Unrecht, das sie deinem liebevollsten Herzen allenthalben zufügen, durch einen besonderen Ehrenerweis wieder gutzumachen.

A: Eingedenk jedoch, dass auch wir an diesem Unrecht nicht unbeteiligt waren, und durchdrungen

von tiefem Reueschmerz, erflehen wir vor allem deine Barmherzigkeit für uns selber.

V: Wir sind bereit, nicht nur unsere eigenen Sünden durch freiwillige Buße zu sühnen, sondern auch die Sünden jener, die weit vom Wege des Heiles abirrten, die, in Unglauben verstockt, dir als Hirt und Führer nicht folgen wollen, oder ihre Taufgelübde treulos missachten und das süße Joch deines Gesetzes zu tragen sich weigern.

 

A: Wir nehmen uns fest vor, alle diese beklagenswerten Vergehen zu sühnen.

V: Insbesondere aber wollen wir gutmachen: alle Unehrbarkeit und Unsittlichkeit im Leben und Treiben, wodurch so viele unschuldige Seelen ins Verderben gezogen werden, die Entheiligung der Sonn- und Feiertage, die schimpflichen Schmähungen gegen dich und deine Heiligen, die Beschimpfungen deines Stellvertreters und des Priesterstandes, ferner die Entweihung des Sakramentes deiner göttlichen Liebe durch Nachlässigkeit oder schändliche Sakri- legien, endlich die öffentlichen Vergehen der Völker, die sich den Rechten und Lehren der von dir gestifteten Kirche widersetzen. Könnten wir doch diese Sünden mit unserem Blute tilgen! Um indes für die Verletzung der Ehre Gottes einigermaßen Ersatz zu leisten, bieten wir dir jene Genugtuung an, die du selber einst am Kreuze dem Vater dargebracht hast und noch täglich auf den Altären erneuerst, in Vereinigung mit der Genugtuung deiner jungfräulichen Mutter, aller lieben Heiligen und frommen Christgläubigen.

A: Ernstlich geloben wir, die Sünden, die wir und andere begangen haben, sowie die Vernachlässigung

 

deiner großen Liebe wieder gutzumachen durch Festigkeit im Glauben, Reinheit im Lebenswandel und vollkommene Beobachtung des Gesetzes deines Evangeliums, besonders des Gebotes der Liebe, soviel wir mit dem Beistand deiner Gnade vermögen.

V: Auch wollen wir uns nach Kräften bemühen, in Zukunft alle Beleidigungen von dir fernzuhalten und möglichst viele Menschern zu deiner Nachfolge zu bewegen.

 

A: Wir bitten dich, o gütigster Jesus, du wollest durch die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria diese unsere freiwillige Huldigung und Sühne wohlgefällig aufnehmen. Bewahre uns durch die große Gnade der Beharrlichkeit in der treuen Hingabe an deinen Dienst, bis wir endlich alle zu jenem Vaterlande gelangen, wo du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebst und herrschest, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen. i HA 1989, Nr. 26, S. 48f)

6. Juni

Fest des hl. Norbert von Xanten

Besuch einer Kirche der Prämonstratenser

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Prämonstratenser am Festtag des hl. Norbert von Xanten, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Norbert von Xanten (1082-1134), Subdiakon und Kanoniker in Xanten, ergab sich zunächst dem Hofleben des Kölner Erzbischofs und des Kaisers. 1115 begann er jedoch, durch einen Blitzschlag dem Tode nahe, ein Leben der Buße, des Gebetes und der Arbeit im Geist der kirchlichen Reform. Im Tal von Premontre begann er 1120 mit seinen Schülern ein gemeinsames Leben; aus dieser Gemeinschaft ging der Prämonstra- tenserorden hervor. Als Bischof von Magdeburg starb der hl. Norbert im Jahre 1134; 1582 wurde er heiliggesprochen.

Gemäß seiner Devise sind die Prämonstratenser „zu jedem guten Werk bereit“ (ad omne opus bonum para- ti). Sie verbinden liturgisch betontes Klosterleben mit Apostolat jeder Art. Häufig widmen sie sich der Pfarr- seelsorge und dem Religionsunterricht. Prämonstraten- serabteien oder -stifte befinden sich in Duisburg, Speinshart, Magdeburg, Windberg, Roggenburg, Villin- gen und Hamburg.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Prämonstratenser zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

 

29. Juni

Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus

Benutzung eines vom Papst oder Bischof

geweihten Andachtsgegenstandes

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus einen Andachtsgegenstand, der nach Norm Nr. 15 vom Papst oder irgendeinem Bischof gesegnet wurde, in andächtiger Weise gebraucht und irgendeine rechtmäßige Formel des Glaubensbekenntnisses spricht.

(EI 1999, Nr. 14, S. 61; vgl. HA 1989, Nr. 35, S. 52)

„Segnen“, von lateinisch „signum“ (Zeichen) bedeutet, etwas mit dem Kreuz zu bezeichnen und durch Worte und/oder Auflegung der Hände göttliche Gnadengaben zuzusprechen (lateinisch „benedicere“ = gut sprechen). Die Gläubigen können sich selbst segnen, indem sie sich bekreuzigen; ebenso können auch Eltern ihre Kinder segnen. Eine besondere Segensvollmacht besitzen die Priester. Die größte Segensgewalt besitzen der Papst und die Bischöfe aufgrund ihrer Bischofskonsekration und ihrer hierarchischen Stellung.

Segnet der Papst oder ein Bischof einen Andachtsgegenstand, kann durch dessen Benutzung am Hochfest St. Peter und Paul ein vollkommener Ablass gewonnen werden, wenn man das Glaubensbekenntnis betet.

© Apostolisches Glaubensbekenntnis

I

ch glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, und an Jesus Christus, seinen eingeborenen

 

Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auf erstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen.

© Großes Glaubensbekenntnis

W

ir glauben an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt.

Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen. Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden. Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel. Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

 

Wir glauben an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten; und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Wir erwarten die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt. Amen.

® Symbolum Apostolicum

redo in Deum Patrem omnipotentem, Creato- rem caeli et terrae,

et in Iesum Christum, Filium Eius unicum, Dominum nostrum, qui conceptus est de Spiritu Sancto, natus ex Maria Virgine, passus sub Pontio Pilato, crucifixus, mortuus, et sepultus, descendit ad inferos, tertia die resurrexit a mortuis, ascendit ad caelos, sedet ad dexteram Dei Patris om- nipotentis, inde venturus est iudicare vivos et mortu- os.

Credo in Spiritum Sanctum, sanctam Ecclesiam catholicam, sanctorum communionem, remissionem peccatorum, carnis resurrectionem, vitam aeternam. Amen.

© Symbolum Nicaeno-Constantinopolitanum

C

redo in unum Deum, Patrem omnipotentem, factorem caeli et terrae, visibilium omnium et invisibilium.

Et in unum Dominum Jesum Christum, Filium Dei unigenitum, et ex Patre natum ante omnia saecula.

Deum de Deo, lumen de lumine, Deum verum de Deo vero, genitum non factum, consubstantialem Patri: per quem omnia facta sunt. Qui propter nos homines et propter nostram salutem descendit de caelis. Et incarnatus est de Spiritu Sancto ex Maria Virgine, et homo factus est. Crucifixus etiam pro nobis sub Pon- tio Pilato; passus et sepultus est, et resurrexit tertia die secundum Scripturas, et ascendit in caelum, sedet ad dexteram Patris. Et iterum venturus est cum gloria, iudicare vivos et mortuos, cuius regni non erit finis.

Et in Spiritum Sanctum, Dominum et vivificantem: qui ex Patre Filioque procedit. Qui cum Patre et Filio simul adoratur et conglorificatur: qui locutus est per prophetas. Et unam, sanctam, catholicam et apostolicam Ecclesiam. Confiteor unam baptisma in remissionem peccatorum. Et exspecto resurrectio- nem mortuorum, et vitam venturi saeculi. Amen.

Besuch der Kathedrale

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus die Kathedralkirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(EI 1999, Nr. 33, § l,3°a, S. 76f)

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, am 29. Juni die Kathedrale zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

11. Juli

Fest des hl. Benedikt von Nursia

Besuch einer Kirche der Benediktiner

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Benediktiner am Festtag des hl. Benedikt von Nursia, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Benedikt von Nursia (480-547) kam zum Studium nach Rom, entfloh aber bald dem sittenlosen Treiben der Stadt und lebte drei Jahre als Einsiedler in einer Höhle bei Subiaco. In der Nähe gründete er zwölf kleinere Klöster. 529 siedelte er nach Monte Cassino über, wo er seine Ordensregel (Benediktregel) niederschrieb und das daraufhin zu einem Zentrum des Mönchtums und der religiösen Kultur wurde (»ora et labora« - »bete und arbeite«).

Der Benediktinerorden ist der älteste heute noch bestehende abendländische Mönchsorden. Die Benediktiner pflegen die Liturgie und das monastische Leben und übernehmen Aufgaben in den verschiedenen Bereichen der Pastoral und der Mission. Die benediktinische Konföderation ist der Zusammenschluss von 15 eigenständigen Kongregationen mit etwa 12.000 Mönchen.

In Deutschland gibt es Benediktinerabteien der Bayerischen Benediktiner-Konföderation (Augsburg, Ettal, Metten, München, Niederaltaich, Ottobeuren, Plank- stetten, Schäftlarn, Scheyern und Weltenburg), der Beuroner Benediktiner-Konföderation (Bad Wimpfen,

Beuron, Gerleve, Heidelberg, Maria Laach, Neresheim, Travenbrück, Tholey und Weingarten), der Kongregation von St. Ottilien (Meschede, Münsterschwarzach, St. Ottilien, Vilshofen), der Kongregation von Subiaco (Kornelimünster und Siegburg), der Kongregation von der Verkündigung Mariens (Trier) und die direkt dem Abtprimas unterstellte Abtei in Rohr.

Deutsche Benediktinerinnenabteien (Klöster) sind in Alexanderdorf, Altenstadt, Berg, Beverungen, Bonn, Dießen, Dinklage, Dülmen, Eibingen, Eichstätt, Frauenchiemsee, Fulda, Hildesheim, Kall, Kempen, Köln, Neuß, Ortenburg, Osnabrück, Ostrach, Riedberg, Tet- tenweiß, Trier, Tutzing, Warendorf, Wutöschingen und Zapfendorf.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Benediktine- rinnen oder Benediktiner zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen. Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

14. Juli

Fest des hl. Kamillus von Lellis

Besuch einer Kirche der Kamillianer

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Kamillianer am Festtag des hl. Kamillus von Lellis, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vatemnser und das Glaubensbekenntnis an- dächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Kamillus von Lellis (1550-1614), früh verwaist und ohne ausreichende Erziehung, war zunächst Soldat in den Türkenkriegen. Nachdem er Hab und Gut verspielt hatte, erlebte er 1575 als Handlanger beim Bau eines Kapuzinerklosters seine Bekehrung. Als Krankenwärter und Spitalmeister reifte er unter der Führung des hl. Philipp Neri und wurde 1584 zum Priester geweiht. Die von ihm 1582 gegründete Gemeinschaft der Krankenpfleger entwickelte sich zum Orden der Kamillianer. 1742 wurde er selig-, 1746 heiliggesprochen. Seine Devise lautete: „Ein gutes Bett ist das wichtigste in der Sorge für die Kranken. Denn das Bett ist der Altar, auf dem der Kranke Gott das Opfer des eigenen Leidens darbringt. " 1886 wurde er zum Patron der Kranken und Spitäler und 1930 zum Patron der Krankenpflege ernannt.

Die etwa 1000 Kamillianer widmen sich den geistlichen und leiblichen Werken der Barmherzigkeit, besonders an den Kranken und Sterbenden. Zunächst für Seelsorge und Pflege der Kranken eingesetzt, erfolgte eine Beschränkung auf die Krankenseelsorge, vor allem in der Todesstunde (»Väter vom guten Tode«). Heute widmen sich die Kamillianer vor allem der Seelsorge, Pflege und Heilung in den Krankenhäusern und Altersheimen. Das deutsche Provinzialat ist in Essen-Heidhausen beheimatet; weitere Niederlassungen sind in Berlin, Freiburg, Mönchengladbach und Neuß. Kamillianerin- nen wirken in Asbach/Westerwald.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Kamillianer zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

23. Juli

Fest der hl. Birgitta von Schweden

Besuch einer Kirche des Birgittenordens

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle des Birgittenordens am Festtag der hl. Birgitta von Schweden, der heiligen Gründerin dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vatemnser und das Glaubensbe-

kenntnis andächtig betet.    

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Die hl. Birgitta von Schweden (1302/03-1373) wurde im Alter von 14 Jahren mit dem 18-jährigen Adelsmann Ulf Gudmarsson vermählt; aus der glücklichen Ehe stammten acht Kinder, u.a. die hl. Katharina von Schweden. 1341-1343 unternahm das Ehepaar eine Pilgerreise nach Santiago di Compostela. Ulf zog sich danach in ein Zisterzienserkloster zurück und starb 1344. Birgitta nahm darauf in einer Vision den Ruf Gottes wahr, seine Braut und Mittlerin zu sein. Birgitta gründete den Birgittenorden und verbrachte die letzten 24 Jahre ihres Lebens in Rom, wo sie auch starb; zuvor unternahm sie eine Pilgerreise in das Heilige Land. 1391 wurde sie heiliggesprochen und 1999 von Papst Johannes Paul II. zur Mitpatronin Europas erklärt.

Die Ordensregel betont besonders die Verehrung der Gottesmutter. Das Kloster sollte aus einem Mönchsund einem Nonnenkonvent bestehen. Die meisten Klöster gingen zur Zeit der Glaubensspaltung zugrunde. Heute existiert noch ein Kloster in Altomünster.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle des Birgittenordens zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

31. Juli

Fest des hl. Ignatius von Loyola Besuch einer Kirche der Jesuiten

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Jesuiten am Festtag des hl. Ignatius von Loyola, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis an- dächtig betet.    

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Ignatius von Loyola (1491-1556) war Offizier und wurde 1521 verwundet. Durch geistliche Schriftlesung bewegt, wandte er sich dem frommen Leben zu. Nach Studium in Paris und Venedig wurde er 1537 Priester und ließ sich in Rom nieder. 1539 gründete er den Jesuitenorden. 1622 wurde er heiliggesprochen. Seine ignatianischen Exerzitien (Geistliche Übungen), die dazu führen sollen, endgültig über das Leben zu entscheiden und Gott in der sichtbaren Kirche dienen zu wollen, sind von bleibender Bedeutung (vgl. S. 228f).

 

Die Gesellschaft Jesu (SJ, Jesuiten), 1540 gegründet, 1773 aufgehoben und 1814 wiedererrichtet mit heute

 

etwa 26.000 Jesuiten, hat zusätzlich zu den drei Gelübden (Armut, Gehorsam, Keuschheit) das Gelübde, direkt dem Papst unterstellt zu sein. Ziel der Jesuiten ist die Ausbreitung des Glaubens durch Predigt, Exerzitien, schriftstellerische Tätigkeit, Mission, Seelsorge, karitative Werke, christliche Unterweisung der Jugend und Beichthören. Die beiden deutschen Provinzialate sind in Köln und München. In Augsburg befindet sich das Jesuitenhaus bei der Kirche St. Peter am Perlach.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Jesuiten zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

1. August

Fest des hl. Alfons Maria von Liguori

Besuch einer Kirche der Redemptoristen

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Redemptoristen am Festtag des hl. Alfons Maria von Liguori, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. El 1999, Nr. 33, § 1,7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Alfons Maria von Liguori (1696-1787) war bereits 16-jährig Doktor beider Rechte. Mit 30 Jahren wurde er Priester und gründete bald die Kongregation des allerheiligsten Erlösers (CSsR, Redemptoristen). Seine Moraltheologie wurde zum Standardwerk (70

2. August

(oder darauffolgender Sonntag)

Portiuncula-Ablass

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass angeboten wird,

(a) die Kathedrale

(b) eine päpstliche Basilika (Basilica minor) oder

(c) die Pfarrkirche

besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(EI 1999, Nr. 33, §l,20c,3°e,5°b, S. 76f; vgl. HA 1989, Nr. 65, S. 62)

Unterhalb von Assisi befindet sich die päpstliche Basilika »Santa Maria degli Angeli«. Unter ihrer Kuppel steht die Portiunculakapelle, ein kleines Marienkirchlein. Der Überlieferung nach soll sie im 4. Jahrhundert von Pilgern, die vom Heiligen Land zurückkehrten, erbaut und der Gottesmutter geweiht worden sein. Weil man hier Engelsgesang zu hören glaubte, erhielt die Kapelle den Namen Santa Maria degli Angeli, heilige Maria von den Engeln.

Dort erkannte der heilige Franziskus von Assisi (1181/82-1226) seine Berufung, die „Kirche wieder aufzubauen “ (vgl. 4. Oktober, S. 170f). Nachdem er dies zunächst wortwörtlich verstanden und das verfallene Kirchlein restauriert hatte, erbat er dieses »Teilchen, Erbteilchen« (=Portiuncula) von den Benediktinern auf dem Monte Subasio. Portiuncula wurde die Lieblingskirche des hl. Franz; das Haus nebenan wurde Stammkloster des Franziskanerordens; hier gab er im Jahre

 

2. August

Fest des hl. Peter Julian Eymard

Besuch einer Kirche der Eucharistiner

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Eucharistiner am Festtag des hl. Peter Julian Eymard, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Pierre-Julien Eymard (1811-1868) gründete 1856 zu Paris die Kongregation der Eucharistiner und die Dienerinnen des allerheiligsten Altarssakraments. Die Eucharistiner sind eine Kongregation päpstlichen Rechtes zur Verherrlichung der heiligsten Eucharistie durch persönliche Anbetung und Chorgebet vor ausgesetztem Allerheiligsten sowie durch Messopfererziehung, Förderung der häufigen Kommunion und eucha- ristischen Anbetung. Niederlassungen sind u.a. in Bozen, Düren, Neuß, Ommerborn, Retzstadt, Rottweil, Wien und Meran.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Eucharistiner zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

8. August

Fest des hl. Dominikus

Besuch einer Kirche der Dominikaner

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Dominikaner am Festtag des hl. Dominikus, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Dominikus (1175-1221) wurde in Kastilien geboren. Als Domkapitular von Osma lernte er auf Reisen die Gefahr der Irrlehrer (Waldenser, Albigenser) kennen, der er daraufhin als armer Wanderprediger wehren wollte. Er gründete eine Gemeinschaft von Predigern, um dem Heil der Seelen durch religiöse Unterweisung des Volkes und Bekehrung der Häretiker zu dienen. Als erster Ordensgründer schrieb er ein grundsätzliches, systematisches Studium vor. Dominikus wurde 1234 heiliggesprochen.

Der Dominikanerorden (OP, Ordo fratrum Praedicato- rum, Orden der Predigerbrüder), 1215 gegründet, hat das Ziel, in evangelischer Armut und Einfachheit zu predigen und durch systematische Verkündigung und Verteidigung der katholischen Wahrheit dem Heil der Seelen zu dienen. Zu den Tätigkeiten der 7.100 Dominikaner gehören Glaubensverkündigung, Wissenschaft, Publizistik, Erwachsenenbildung, beratende Seelsorge, Jugendseelsorge, Unterricht, Behindertenseelsorge, Arbeiterseelsorge, Exerzitien und Mission. Provinzialate der deutschen Dominikaner sind in Köln und Augsburg.

Weitere Niederlassungen befinden sich in Berlin, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, Leipzig, München, Vechta, Walberberg, War- burg und Worms. Klöster der Dominikanerinnen sind in Augsburg, Bad Wörishofen, Bühl, Donauwörth, Düsseldorf, Kammeltal, Klausen, Koblenz, Konstanz, Lands- berg/L., Niederviehbach, Regensburg, Speyer und Schwalmtal.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Dominikanerinnen oder Dominikaner zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen. Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

11. August

Fest der hl. Klara

Besuch einer Kirche der Klarissen

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Klarissen am Festtag der hl. Klara von Assisi, der heiligen Gründerin dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1,7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Die hl. Klara von Assisi (1194-1253) floh, nachdem sie vom hl. Franz von Assisi für das Armutsideal gewonnen wurde, mit 18 Jahren aus dem Elternhaus. In der Porti- unculakirche (vgl. 2. August, S. 162ff) wurde sie von ihm eingekleidet und fand in San Damiano mit ihrer Schwester Agnes und später auch mit ihrer Mutter

Hortulana und ihrer Schwester Beatrix ihre Bleibe. Ihr Gebet zum allerheiligsten Sakrament befreite Assisi von den Sarazenen. Schon zu Lebzeiten heilte sie viele Kranke. 1255 wurde sie heiliggesprochen.

Der Klarissenorden ist der zweite Orden des hl. Franz (vgl. 4. Oktober, S.149J); er gründete ihn gemeinsam mit der hl. Klara in Portiuncula. Es handelt sich um einen beschaulichen, strengen Orden. Klarissen haben Niederlassungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bautzen, Bocholt, Dingolfing, Düsseldorf, Erftstadt, Hannover, Kevelaer, Koblenz, Köln, Limbach, Mainz, Münster, Paderborn, Senden, Trier, Waldfeucht, Wilnsdorf und Ziemetshausen-Maria Vesperbild.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Klarissen zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

27. September

  Fest des hl. Vinzenz von Paul Besuch einer Kirche der Vinzentiner oder der Barmherzigen Schwestern

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Vinzentiner oder der Barmherzigen Schwestern am Festtag des hl. Vinzenz von Paul, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vatemnser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Vinzenz von Paul (1581-1660) weihte sein Leben den Armen und gründete 1625 die Congregatio Missionis (CM, Lazaristen oder Vinzentiner). Maßgeblich war er an der Errichtung von Priesterseminaren beteiligt und organisierte Exerzitien für Priester und Laien. Seine größte Gründung waren 1633 die Filies de la Charité (Vinzentinerinnen), die er gemeinsam mit der hl. Louise von Marillac (f 15.3.1660) ins Leben rief.

Das Provinzialat der Vinzentiner befindet sich in Köln mit Niederlassungen in Lippstadt, Prüm und Trier (Vin- centinum). Ein Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul steht in Augsburg. Vinzentinerinnen haben auch Niederlassungen in Freiburg und Paderborn.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Vinzentinerinnen (Barmherzigen Schwestern) oder Vinzentiner zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

4. Oktober

Fest des hl. Franziskus von Assisi

Besuch einer Kirche der

Franziskaner, Klarissen oder Franziskanerinnen

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Franziskaner, Klarissen oder Franziskanerinnen am Festtag des hl. Franz, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Franziskus von Assisi (1181/82-1226) verließ im Alter von 25 Jahren das reiche Elternhaus Bernardone, wurde enterbt und lebte in radikaler Weise die Armut und das Evangelium. Sein Beispiel entflammte andere, ihm zu folgen. Die ersten Brüder nannten sich Minderbrüder, durften predigen und wohnten in Portiuncula (vgl. 2. August, S. 162ff). Rasch wuchs die Gemeinschaft und leitete eine vom Evangelium geprägte Erneuerungsbewegung ein. Zwei Jahre vor seinem Tod empfing der Diakon Franziskus die Wundmale Christi (Stigmatisation). Er starb, nachdem auf seinen Wunsch hin die Leidensgeschichte Christi (Passion) gelesen wurde, entkleidet wie bei der Enterbung auf nacktem Boden. 1228 wurde er heiliggesprochen.

Zu den Franziskanern gehören im weiteren Sinne alle Orden und Genossenschaften, die sich an Franziskus oder seine Ordensregel anlehnen; im engeren Sinne zählen dazu die Minderbrüder (OFM), die Konventua- len (OFMConv) und die Kapuziner (OFMCap). Die Ordensideale sind die Befolgung der evangelischen Räte (Armut, Keuschheit, Gehorsam), besonders die Armut des Einzelnen und der Gemeinschaft sowie die Selbstheiligung, das Apostolat der Arbeit und die Predigt unter den Gläubigen und Ungläubigen. Viele bedeutende Wissenschaftler stammen aus dem Orden.

Die Klarissen (vom hl. Franz gemeinsam mit der hl. Klara gegründet; vgl. 11. August, S. 167f) sind ein strenger, beschaulicher Orden. Die Franziskanerinnen leben nach der Drittordensregel des hl. Franziskus. Provinzialate der Franziskaner (OFM) befinden sich in Düsseldorf Fulda, München und Werl, der Konventua- len (OCMConv) in Würzburg, der Kapuziner (OFMCap) in Koblenz und München. Klarissen haben Niederlassungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bautzen, Bocholt, Dingolfing, Düsseldorf, Erftstadt, Hannover, Kevelaer, Koblenz, Köln, Limbach, Mainz, Münster, Paderborn, Senden, Trier, Waldfeucht, Wilnsdorf und Ziemetshausen-Maria Vesperbild. Franziskanerinnen des Dritten Ordens, beispielsweise die Dillinger Franziskanerinnen, gibt es an unzähligen Orten.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Franziskaner, Klarissen oder Franziskanerinnen zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

6. Oktober

Fest des hl. Bruno

Besuch einer Kirche der Kartäuser

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Kartäuser am Festtag des hl. Eremiten Bruno, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig be-

tet.             

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Bruno (1030/35-1101) stammte aus Köln, wo er Kanonikus an St. Kunibert war, bevor er Leiter der Domschule in Reims wurde. In der Einsamkeit von Cartusia (Chartreuse bei Grenoble) gründete er mit sechs gleichgesinnten Freunden eine Eremitensiedlung. Dies war die erste »Kartause« und der Anfang des Kartäuserordens, des einzigen Ordens der katholischen Kirche, der nie reformiert werden musste.

Das Leben der Kartäuser ist vorwiegend vom Eremitendasein (Einsamkeit und Schweigen) bestimmt. Eremiten üben keine Seelsorgstätigkeiten aus. Sie leben alleine in kleinen Häuschen, die jeweils einen kleinen Garten haben. Die Häuschen sind durch den Kreuzgang miteinander verbunden. Gemeinsam ist den Mönchen die Kirche als Hauptgebäude mit anliegendem Kapitelsaal, das Refektorium (Speisesaal) und die Bibliothek. Durch die gleiche Regel (strenges Fasten, Abstinenz), den gemeinsamen Chorgesang und den an Sonn- und Festtagen gemeinsamen Tisch pflegen sie die Gemeinschaft im Orden. Eine Kartause befindet sich in Bad Wurzach.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Kartäuser zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

15. Oktober

Fest der hl. Theresia von Ávila

Besuch einer Kirche der

Unbeschuhten Karmelitinnen oder Karmeliter

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Unbeschuhten Karmelitinnen oder Karmeliter am Festtag der hl. Kirchenlehrerin Theresia von Ávila, der heiligen Gründerin dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtigbetet

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Die hl. Theresia von Ávila (1515-1582) fühlte sich nach der Lektüre der Briefe des hl. Hieronymus zum Ordensleben berufen und trat in das Karmelkloster von Ávila ein. Nach schweren Krankheiten und einer schrecklichen Vision der Hölle 1560 legte sie das Gelübde ab, immer das Vollkommenere zu tun. 1562 gründete sie mit päpstlicher Erlaubnis für ihre Barfüßerinnen den Konvent des hl. Joseph und daraufhin weitere siebzehn Frauenklöster sowie gemeinsam mit dem hl. Johannes vom Kreuz zwei Männerklöster der Unbeschuhten Kar- meliten. Sie war eine begnadete Mystikerin; 1556feierte

sie in einer Vision ihre »geistliche Verlobung«, 1572 wurde ihr beim Empfang der hl. Eucharistie die Gnade der »geistlichen Ehe« zuteil. 1614 wurde Theresia selig- und 1622 (gemeinsam mit Ignatius von Loyola, Franz Xaver, Isidor und Philipp Neri) heiliggesprochen. 1970 wurde die Heilige zur Kirchenlehrerin erhoben.

Die Unbeschuhten Karmeliten (OCD, Ordo Carmelitar- um Discalceatorum) trennten sich 1593 völlig vom Stammorden der Karmeliten ab. Es handelt sich um einen beschaulichen Orden, dessen Mitglieder nach dem Vorbild ihres Vaters Elias und der Mutter Gottes in der Vereinigung mit Gott wachsen wollen.

Der männliche Zweig (vgl. 14. Dezember, S. 182f) ist nicht an die Klosterklausur gebunden und kann daher vielfältige Seelsorgsaufgaben wahrnehmen. In Deutschland gibt es Karmelitenklöster in Bad Reichenhall, Bamberg, Beilstein, Essen, Fürth, Kamp-Lintfort, Köln, Mainz, Springiersbach, Straubing, und Wegberg.

Die Unbeschuhten Karmelitinnen sind mit mehr als 13.000 Nonnen der größte beschauliche Orden der Welt. Die Lebensordnung der Gemeinschaft ist auf eine Atmosphäre der Stille und des Schweigens hingeordnet: Eucharistiefeier, zwei Stunden Meditation, gemeinsames Stundengebet, Arbeit für den Lebensunterhalt in den Werkstätten, Haus und Garten und eine gemeinsame Erholungsstunde sind wesentliche Elemente des Tages. Deutsche Niederlassungen gibt es in Aachen, Berg- Aufkirchen, Berlin, Bonn, Dachau, Duisburg, Düren, Essen, Hamburg, Hauenstein, Kirchzarten, Köln, Rödelmaier, Speyer, Tübingen, Vilsbiburg, Waldfrieden (Auderath), Weiden, Witten, Würzburg und Zweifall (Stolberg).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Unbeschuhten Karmeliten oder Karmelitinnen zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

19. Oktober

Fest des hl. Paul vom Kreuz

Besuch einer Kirche der Passionisten

oder Passionistinnen

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Passionisten oder Passionistinnen am Festtag des hl. Paul vom Kreuz, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vaterunser und das

Glaubensbekenntnis andächtig betet.   

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Paul vom Kreuz (¡694-1775) erlebte im Alter von 19 Jahren seine Bekehrung. Zunächst wollte er als Soldat im Krieg gegen die Türken für den Glauben sein Leben hingeben; dann erkannte er aber seine Berufung, ein Leben der Vollkommenheit zu führen und Kranke zu pflegen. Zu diesem Zweck sammelte er Gefährten um sich. 1732 entstand die erste Niederlassung der Passionisten (von lateinisch »passio«, »Leiden«), 1771 gründete er den weiblichen Zweig der Passionisten. Sein Lebensprogramm lautete: „Das Leiden Jesu ist das Wunder der Wunder der göttlichen Liebe “. Gemeinsam mit seinem Bruder Johannes als »Apostolischer Missionar« mit dem päpstlichen Privileg ausgestattet, am Schluss der Predigten den Apostolischen Segen erteilen zu dürfen, gehörte der hl. Paul zu den erfolgreichen Predigern seines Jahrhunderts. Als der hl. Paul starb, zählte die Kongregation bereits 200 Mitglieder in 12 Häusern. 1853 wurde er selig-, 1867 heiliggesprochen. Die Passionisten (CP, Congregado Passionis) legen als viertes Gelübde das Versprechen ab, die Andacht zum Leiden Christi zu fördern, besonders in Volksmissionen, Exerzitien und geistlichen Übungen. Das Leiden Jesu wird als „ deutlichster Ausdruck der Liebe Gottes zu uns Menschen“ betrachtet. Auf dem Ordensgewand, dem schwarzen Habit der Passionisten, ist das Passionisten- abzeichen angebracht.

Deutsch-österreichische Niederlassungen der Passionisten sind in Dinslaken, Frankfurt, Maria Schutz/Semme- ring, Marienmünster, Regensburg und Schwarzenfeld. Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Passionisten oder Passionistinnen zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

1.-8. November

Ablass für die Armen Seelen

Andächtiger Besuch eines Friedhofes

und Gebet für die verstorbenen Gläubigen

Ein vollkommener Ablass, der nur den Seelen im Fegefeuer zugewandt werden kann, wird demjenigen Christgläubigen an jedem Tag vom 1. bis 8. November gewährt, der einen Friedhof andächtig besucht und, zu- mindest im Geiste, für die Verstorbenen betet.

(EI 1999, Nr. 29, § 1, 1°, S. 74; vgl. HA 1989, Nr. 13, S. 44)

Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt: „Aus der tiefen Anerkennung dieser Gemeinschaft des ganzen mystischen Leibes Jesu Christi hat die pilgernde Kirche seit den Anfängen der christlichen Religion das Gedächtnis der Verstorbenen mit großer Ehrfurcht gepflegt und hat auch Fürbitten für sie dargebracht, , weil es ein heiliger und heilsamer Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren Sünden erlöst werden ‘ (2 Makk 12,46) “ (»Lumen gentium« 50).

Bereits im Frühmittelalter gab es Ansätze für einen Allerseelentag; das Gedächtnis der Verstorbenen am Termin 2. November wurde vom hl. Abt Odilo von Cluny (994-1048) eingeführt. Er bestimmte 1028/30 für alle seine Klöster, am Tag nach dem Allerheiligenfest das Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen durch Messen, Psalmen und Almosen zu begehen. Unter dem Einfluss des bedeutenden Benediktinerklosters Cluny verbreitete sich der Allerseelentag schnell in der gesamten Kirche.

Um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, einen Friedhof andächtig zu besuchen und zumindest still für die Verstorbenen zu beten. Dieser vollkommene Ablass kann an jedem Tag vom 1. bis 8. November gewonnen werden.

2. November

Allerseelentag - für die verstorbenen Gläubigen

Besuch einer Kirche oder Kapelle

Ein vollkommener Ablass, der nur den Seelen im Fegefeuer zugewandt werden kann, wird dem Christgläubigen gewährt ... an Allerseelen (oder, auf Beschluss des Ordinarius, am darauffolgenden oder vorhergehenden Sonntag oder an Allerheiligen), wenn er eine Kirche oder öffentliche Kapelle in frommer Gesinnung besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis betet.

(EI 1999, Nr. 29, § 1,2°, S. 74f; vgl. HA 1989, Nr. 67, S. 62f)

Um diesen Ablass den Verstorbenen zukommen lassen zu können, ist es erforderlich, am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr) eine Kirche oder öffentliche Kapelle aufzusuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu beten.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

9. November

Weihe der Lateranbasilika

Besuch der Kathedrale

 

Christkönigsfest

(Letzter Sonntag im Kirchenjahr)

Weihegebet »O liebster Jesus, Erlöser«

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Hochfest unseres Herrn Jesus Christus, des universalen Königs, (Christkönigsfest) den Akt der Weihe des Menschengeschlechtes an Jesus Christus, den König, mit dem Gebet „O liebster Jesus, Erlöser“ (Iesu dulcissime, Redemptor) öffentlich vollzieht; in anderen Fällen ist es ein Teilablass.

(EI 1999, Nr. 2, S. 50; vgl. HA 1989, Nr. 27, S. 50)

Papst Pius XI. führte im Jahre 1925, als weithin die Königreiche in der Welt untergingen, das Christkönigfest in der Kirche ein. Den Anstoß dazu gab die 1870 in Paray-le-Monial gegründete Gesellschaft vom Königtum Jesu Christi. Ursprünglich war die Einführung des Festes eine Weiterführung und Ergänzung der Herz- Jesu-Frömmigkeit. Doch an diesem Sonntag, dem letzten im Kirchenjahr, soll auch bewusst werden, dass Jesus Christus, wie es im Tagesgebet heißt, „alle Gewalt gegeben [ist] im Himmel und auf Erden und [Gott] ihn zum Haupt der neuen Schöpfung gemacht“ hat. Wir bitten ihn an diesem Tag: „Befreie alle Geschöpfe von der Macht des Bösen, damit sie allein dir dienen und dich in Ewigkeit rühmen

Um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, das folgende Weihegebet in Gemeinschaft zu beten (vgl. Herz-Jesu-Bild, S. 217).

O

 liebster Jesus, Erlöser des Menschengeschlechtes, blicke gnädig auf uns herab, die wir in Demut vor deinem Altäre knien. Dein sind wir, dein wollen wir bleiben. Damit wir aber noch inniger mit dir verbunden werden, so weiht sich heute jeder von uns freudig deinem heiligsten Herzen. Viele haben dich leider niemals erkannt, viele haben deine Gebote verachtet und dich von sich gestoßen.

A: Erbarme dich ihrer, o gütiger Jesus, und ziehe alle an dein heiligstes Herz.

V: Sei du, o Herr, König nicht nur der Gläubigen, die nie von dir gewichen sind, sondern auch der verlorenen Söhne, die dich verlassen haben.

A: Gib, dass sie bald ins Vaterhaus zurückkehren, damit sie nicht vor Elend und Hunger zugrunde gehen.

V: Sei du König auch über die, welche durch Irrtum getäuscht oder durch Spaltung von dir getrennt sind. A: Rufe sie zum sicheren Hort der Wahrheit und zur Einheit des Glaubens zurück, auf dass bald eine Herde und e i n Hirt werde.

V: Verleihe, o Herr, deiner Kirche Wohlfahrt, Sicherheit und Freiheit. Schenke allen Völkern Ruhe und Ordnung. Gib, dass von einem Ende der Erde bis zum andern der gleiche Ruf erschalle:

A: Lob sei dem göttlichen Herzen, durch das uns Heil gekommen ist. Ihm sei Ruhm und Ehre in Ewigkeit. Amen.

(HA 1989, Nr. 27, S. 49f)

 

Advent und Weihnachtszeit

12. Dezember

Fest der hl. Johanna Franziska von Chantal

Besuch einer Salesianerinnen-Kirche

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Salesianerinnen am Festtag der hl. Johanna Franziska von Chantal, der heiligen Gründerin dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das

Glaubensbekenntnis andächtig betet.   

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, § 1, 7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Die hl. Johanna Franziska von Chantal (1572-1641) war Tochter des burgundischen Parlamentspräsidenten und heiratete den Baron Christoph de Chantal, mit dem sie vier Kinder hatte. Als ihr Mann bei einem Jagdunfall ums Leben kam, wollte die 29-Jährige fortan Gott ungeteilt angehören und sich dem Gebet, den Werken der Nächstenliebe und der Erziehung ihrer Kinder widmen. Sie erkannte aufgrund innerer Leiden und Versuchungen gegen den Glauben die Notwendigkeit, einen Seelenführer zu haben, den sie im hl. Franz von Sales fand. Mit ihm verband sie eine tiefe geistliche Freundschaft. 1604 gründete sie mit ihm den Orden von der Heimsuchung Mariens (BMV, OVM, Salesianerinnen) in Anne- cy, zu dem bis zu ihrem Tod weitere 81 Klöster hinzukamen. Ihr Leben war von rastloser Tätigkeit und großen mystischen Gnaden bestimmt; ihre inneren Leiden wuchsen in den letzten Jahren ihres Lebens zu einem

 

schweren Martyrium an. 1751 wurde sie selig-, 1767 heiliggesprochen.

Der Orden der Salesianerinnen gehörte zu den blühendsten Orden Frankreichs. Von Franz von Sales zunächst mit milder Klausur und Lebensweise gedacht, verfügte Paul V. die Anerkennung der Augustinusregel und feierliche Gelübde im Orden mit päpstlicher Klausur. Durch die zahlreichen Pensiónate gewann der Orden Einfluss auf die adeligen und höheren bürgerlichen Kreise. Im Konvent von Paray-le-Monial entstand die Andacht zum heiligsten Herzen Jesu in der von Margaretha-Maria Alacoque verbreiteten Form.

In Deutschland gibt es Salesianerinnen in Dietramszell, Eurasburg, Niedernfels, Obermarchtal, Rottenburg, Pielenhofen, Uedem und Zangberg.

 

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Salesianerinnen zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

14. Dezember

Fest des hl. Johannes vom Kreuz

Besuch einer Kirche der Unbeschuhten Karmeliter

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder Hauskapelle der Unbeschuhten Karmeliter am Festtag des hl. Johannes vom Kreuz, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(Vgl. EI 1999, Nr. 33, §1,7°, S. 76f; HA 1989, Nr. 68, S. 63)

Der hl. Johannes vom Kreuz (1542-1591) trat bei den Karmeliten ein. Nach seiner Priesterweihe wollte er zu den strengeren Kartäusern übertreten, wurde jedoch von der hl. Theresia von Avila (vgl. 15. Oktober, S. 173ff) davon überzeugt, den Karmeliten-Orden zu reformieren. Gegen viele kirchliche Widerstände kämpfend und unter kirchlichen Sanktionen leidend, vollzog er die Trennung zwischen dem reformierten und dem nichtreformierten Karmelorden. Er verfasste den »Aufstieg zum Berge Karmel«, die »Dunkle Nacht der Seele«, den »Geistlichen Gesang«, die »Lebendige Liebes- flamme« und viele kleinere Schriften. Der Gründer der Unbeschuhten Karmeliten starb unter unwürdiger Behandlung in heroischer Geduld. 1675 wurde er selig-, 1726 heiliggesprochen. 1926 wurde er zum Kirchenlehrer erhoben.

Die Unbeschuhten Karmeliten (OCD, Ordo Carmelitar- um Discalceatorum) trennten sich 1593 völlig vom Stammorden der Karmeliten ab. Es handelt sich um einen beschaulichen Orden, dessen Mitglieder nach dem Vorbild ihres Vaters Elias und der Mutter Gottes in der Vereinigung mit Gott wachsen wollen.

Der männliche Zweig ist nicht an die Klosterklausur gebunden und kann daher vielfältige Seelsorgsaufgaben wahrnehmen. In Deutschland gibt es Karmelitenklöster in Bad Reichenhall, Bamberg, Beilstein, Essen, Fürth, Kamp-Lintfort, Köln, Mainz, Springiersbach, Straubing, und Wegberg.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, eine Kirche oder Kapelle der Unbeschuhten Karmeliten zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Weihnachten

Päpstlicher Segen »urbi et orbi«

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den vom Papst „urbi et orbi“ (der Stadt und dem Erdkreis) ... gespendeten Segen in frommer Weise empfängt, auch wenn er aus vernünftigen Gründen bei den heiligen Riten nicht körperlich anwesend ist, sofern er nur den Riten, während sie vollzogen werden, durch Fernsehen oder Radio gesendet, in frommer Gesinnung beiwohnt.

(EI 1999, Nr. 4, S. 53; vgl. HA 1989, Nr. 12, S. 44)

An Ostern und Weihnachten und bei anderen feierlichen Anlässen spendet der Papst vom Balkon der Peterskirche aus der Stadt Rom (lateinisch: urbs) und dem Erdkreis (lateinisch: orbis), d.h. der gesamten Kirche, den päpstlichen Segen, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist (vgl. S. 134). Eigens wird dabei darauf aufmerksam gemacht, dass der Ablass auch empfangen werden kann, wenn man via Radio oder Fernsehen an der Segenshandlung teilnimmt.

Wie die Lateranbasilika „ Omnium ecclesiarum urbis et orbis mater et caput" - „ Mutter und Haupt aller Kirchen der Stadt Rom und des Erdkreises “ ist, so nennt man die Peterskirche „urbis et orbis ecclesiarum spe- culum et decus “ - „Abbild und Zierde der Kirchen der Stadt Rom und des Erdkreises “.

31. Dezember

Letzter Tag des Jahres

Dankgebet: Hymnus »Te deum«

Hm vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am letzten Tag des Jahres in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle am feierlichen Gesang oder Gebet des Hymnus „Te Deum“ teilnimmt, um Gott Dank zu erweisen für die im Verlauf des ganzen Jahres

empfangenen Wohltaten.             

EI 1999, Nr. 26, § 1, 2°, S. 70; vgl. HA 1989, Nr. 61, S. 60)

Am letzten Tag des Jahres gedenken wir dankbar der Gnade Gottes, die er im vergangenen Jahr uns und der ganzen Kirche geschenkt hat. Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, das »Te Deum« in deutscher oder lateinischer Fassung gemeinsam zu beten oder zu singen.

©

D

ich, Gott, loben wir, dich, Herr, preisen wir. Dir, dem ewigen Vater, huldigt das Erdenrund. Dir rufen die Engel alle, dir Himmel und Mächte insgesamt, die Kerubim dir und die Serafim, mit niemals endender Stimme zu: Heilig, heilig, heilig der Herr, der Gott der Scharen! Voll sind Himmel und Erde von deiner hohen Herrlichkeit.

Dich preist der glorreiche Chor der Apostel; dich der Propheten lobwürdige Zahl; dich der Märtyrer leuchtendes Heer; dich preist über das Erdenrund die heilige Kirche; dich, den Vater unermessbarer

Majestät; deinen wahren und einzigen Sohn; und den Heiligen Fürsprecher Geist.

Du König der Herrlichkeit, Christus. Du bist des Vaters allewiger Sohn. Du hast der Jungfrau Schoß nicht verschmäht, bist Mensch geworden, den Menschen zu befreien. Du hast bezwungen des Todes Stachel und denen, die glauben, die Reiche der Himmel aufgetan.

Du sitzest zur Rechten Gottes in deines Vaters Herrlichkeit. Als Richter, so glauben wir, kehrst du einst wieder. Dich bitten wir denn, komm deinen Dienern zu Hilfe, die du erlöst mit kostbarem Blut. In der ewigen Herrlichkeit zähle uns deinen Heiligen zu. (Rette dein Volk, o Herr, und segne dein Erbe; und führe sie und erhebe sie bis in Ewigkeit. An jedem Tag benedeien wir dich und loben in Ewigkeit deinen Namen, ja in der ewigen Ewigkeit. In Gnaden wollest du, Herr, an diesem Tag uns ohne Schuld bewahren. Erbarme dich unser, o Herr, erbarme dich unser. Lass über uns dein Erbarmen geschehn, wie wir gehofft auf dich. Auf dich, o Herr, habe ich meine Hoffnung gesetzt. In Ewigkeit werde ich nicht zuschanden.)

©

T

e Deum laudamus:* te Dominum confitemur. Te aeternum Patrem, * omnis terra venerätur. Tibi omnes ängeli, * tibi caeli et universae po- testätes:

tibi Cherubim et Seraphim * incessäbili voce pro- clämant:

Sanctus, * Sanctus, * Sanctus * Dominus Deus Säba- oth.

7 leni sunt caeli et terra * maiestátis glóriae tuae.

Te gloriósus * Apostolórum chorus, e prophetárum * laudábilis númerus, te mártyrum candidátus * laudat exércitus.

T e per orbem terrárum * sancta confítétur Ecclésia. ^atrem * imménsae maiestátis; enerándum tuum verum * et únicum Filium; Sanctum quoque * Paráclitum Spiritum.

Tu rex glóriae, * Christe.

Tu Patris * sempitérnus es Fílius.

Tu, ad liberándum susceptúrus hóminem, * non r.orruísti Vírginis úterum.

Tu. devícto mortis acúleo, * aperuisti credéntibus regna caelórum.

Tu ad déxteram Dei sedes, * in gloria Patris.

Iudex créderis * esse ventúrus.

Te ergo quaesumus, tuis fámulis súbveni, quos pre- tióso sánguine redemísti.

ítérna fac cum sanctis tuis * in gloria numerari.

(Salvum fac pópulum tuum, Dómine, * et benedic he- reditáti tuae.

Et rege eos, * et extólle illos usque in aetérnum.

Per síngulos dies * benedícimus te;

et laudámus nomen tuum in saeculum, * et in saecu-

lum saeculi.

Dignáre, Dómine, die isto * sine peccáto nos custo-

díre.

Miserére nostri, Dómine, * miserére nostri.

Fiat misericordia tua, Dómine, super nos, * quemád- modum sperávimus in te.

In te, Dómine, sperávi: * non confúndar in aetérnum.)

 

Weltkirche

Pilgerfahrt nach Rom

Besuch einer Patriarchalbasilika

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der folgende Stätten besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet: eine der vier Patriarchalbasiliken in Rom, wenn er entweder mit anderen dorthin pilgert oder wenigstens während seines Besuches einen Akt der kindlichen Unterwerfung unter den Papst erweckt.

(EI 1999, Nr. 33, § 1, 1°, S. 76; vgl. HA 1989, Nr. 11, S. 44)

Gemäß dem Enchiridion indulgentiarum von 1986 (dt. 1989) konnte dieser vollkommene Ablass nur am Titu- larfest der jeweiligen Patriarchalbasilika, an einem kirchlichen Feiertag und einmal im Jahr an einem beliebigen Tag nach Wahl der Gläubigen gewonnen werden, wenn dabei das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gesprochen wurde. Seit der 4. Auflage des Enchiridion indulgentiarum (1999) kann der vollkommene Ablass an jedem Tag gewonnen werden, wenn man beim Besuch einer dieser Patriarchalbasiliken das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis spricht und ,, einen Akt der kindlichen Unterwerfung unter den Papst erweckt“.

Besondere Kennzeichen dieser Patriarchalbasiliken sind der Papstaltar und der Papstthron sowie die »Heilige Pforte«, die alle 25 Jahre zum Heiligen Jahr geöffnet wird.

 

Folgende römische Basiliken führen den Titel einer »Patriarchalbasilika«:

? St. Johann im Lateran

Die Weltkirche feiert am 9. November das Fest »Weihetag der Lateranbasilika«. Die um 324 erbaute, dem allerheiligsten Erlöser und seit dem 12. Jahrhundert auch dem hl. Johannes dem Täufer geweihte Lateranbasilika ist die älteste Papstkirche. Am Hauptportal künden zwei große Medaillons den Ehrentitel dieser Basilika: „Omnium Ecclesiarum Urbis et Orbis Mater et Caput“ - „Mutter und Haupt aller Kirchen der Stadt Rom und des Erdkreises“. Im anliegenden Lateranpalast residierten die Päpste 1000 Jahre lang - vom 4. bis zum 14. Jahrhundert. Der Überlieferung nach feierten der hl. Petrus und seine ersten Nachfolger an jenem altehrwürdigen Altar aus Holz, der heute mit Marmor verkleidet ist, die heiligen Geheimnisse.

? St. Peter im Vatikan

Die alte Basilika von St. Peter wurde im Jahre 319 begonnen und im Jahre 326 geweiht. Im 16. Jahrhundert entstand die neue Basilika mit den immensen Ausmaßen (40.220 m2, 136,57 m Höhe, 140,66 m Breite), die am 18. November 1626 geweiht wurde (vgl. Bild S. 190). Die Basilika ist ein überwältigendes Symbol der katholischen Kirche, die in der Kuppel, einer riesigen Tiara, geeint und gekrönt wird. In der Kuppel lesen wir die Stiftungsurkunde des Papsttums in Goldmosaik: ,, Tu es Petrus ... Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen“ (Mt 16,18). In der Krypta des Petersdomes befindet sich das Grab des hl. Apostelfürsten Petrus. Daher ist der Bischof von Rom immer auch

Oberhaupt und Bischof der Gesamtkirche. Über dem Grab des hl. Apostels Petrus steht der Papstaltar. In der -.psis befindet sich die Kathedra, die noch Reste des alten Bischofsstuhls aus Eichenholz enthält, den nach uralter römischer Überlieferung der Senator Pudens dem hl. Petrus geschenkt haben soll. Die Weltkirche feiert am 22. Februar das Fest »Kathedra Petri«, das an die Berufung des hl. Apostels Petrus zum Lehramt in der Kirche erinnert.

? St. Paul vor den Mauern

Die dritte Patriarchalbasilika ist dem Völkerapostel Paulus geweiht. Die aus dem 4. Jahrhundert stammende Kirche brannte 1823 völlig ab, wurde aber erneut aufgebaut und 1854 feierlich konsekriert. Unter dem gotischen Hochaltar aus dem 13. Jahrhundert ruhen die sterblichen Überreste des hl. Apostels Paulus, der wohl um 66/67 das Martyrium erlitt. Die Weltkirche begeht am 18. November den »Weihetag der Basiliken St. Peter und St. Paul zu Rom«.

? Santa Maria Maggiore

Die Basilika Santa Maria Maggiore ist die bedeutendste und prachtvollste Muttergotteskirche in der Ewigen Stadt; sie wurde im Jahr 352 erbaut und vier Jahre nach dem Konzil von Ephesus (431), das die Gottesmutterschaft Mariens (theotökos - Gottesgebärerin) dogmatisierte, der Mutter Gottes geweiht. In der Cappella Borghese wird das berühmte Gnadenbild der »Madonna, Salus Populi Romani« - »Maria, Heil des römischen Volkes«, das einer frommen Überlieferung nach dem hl. Evangelisten Lukas zugeschrieben wird, aufbewahrt und verehrt. Unter dem Hochaltar befindet

sich ein Schrein mit den Reliquien der Krippe von Bethlehem. Die Weltkirche feiert am 5. August den Gedenktag der »Weihe der Basilika Santa Maria Maggiore in Rom«.

Beim Besuch einer der Patriarchalbasiliken beten wir:

A

ls treuer Sohn/treue Tochter der Kirche unterwerfe ich mich in Demut dem Papst, Bischof von Rom, Nachfolger des heiligen Petrus, Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden. Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Eucharistischer Kongress

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, ... der am feierlichen eucharistischen Ritus, der zum Schluss eines Eucharistischen Kongresses gewöhnlich stattfindet, in andächtiger Weise teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 7, § 1,4°, S. 54; vgl. HA 1989, Nr. 23, S. 47)

Eucharistische Kongresse haben das Ziel, die Gläubigen über diözesane und regionale Grenzen hinweg zur gemeinsamen Feier und Verehrung der allerheiligsten Eucharistie zusammenzuführen. Bei den Vorträgen und Beratungen werden Fragen zum Verständnis der Eucharistie und ihrer Verehrung behandelt. Die Initiatorin Emilie Tamisier aus Tours (1834-1910) war inspiriert vom Gründer der Eucharistiner, dem hl. Peter Julian Eymard (vgl. 2. August, S. 165). Neben den internationalen Kongressen (seit 1881, Lille) gibt es auch nationale Eucharistische Kongresse. Im deutschen Sprachraum gab es Eucharistische Kongresse in Köln (1909), Wien (1912) und München (Pro mundi vita, 1960). Der 45. Eucharistische Kongress (1993) fand in Sevilla unter dem Motto »Christus, Licht der Völker« und dem Thema »Eucharistie und Evangelisierung« statt (Literatur: Christus - lumen gentium, Speyer 1993). Der 46. Eucharistische Weltkongress (1997) fand in Breslau/Polen zum Thema »Eucharistie und Freiheit - zur Freiheit hat uns Christus befreit« statt (Lit.: Deutsche Bischofskonferenz: Arbeitshilfen 134). Der 47. Eucharistische Weltkongress findet vom 18.-25. Juni 2000 in Rom statt (»Jesus Christus, einziger Erlöser der Welt, Brot für das neue Leben«).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, mit Andacht am feierlichen eucharistischen Ritus zum Abschluss des Eucharistischen Kongresses teilzunehmen.

Besuch eines Heiligtums

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ein von der zuständigen Autorität errichtetes internationales, nationales oder diözesanes Heiligtum besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest des Titels (Patrozinium),

(b) einmal im Jahr an einem Tag nach Wahl des Gläubigen,

(c) jedesmal während einer Pilgerfahrt, an der viele Menschen teilnehmen.

(EI 1999,Nr. 33, § l,4°,S.76f)

Bistum und Pfarrgemeinde

Besuch der Kathedrale

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der die Kathedralkirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus (29. Juni),

(b) am Hochfest des Titels (Patrozinium),

(c) bei der Feier der Liturgie von „Kathedra Petri“ (22. Februar),

(d) am Weihetag der Erzbasilika des Heiligsten Erlösers, der „Lateranbasilika“ (9. November),

(e) am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass an- geboten wird.

(EI 1999, Nr. 33, § 1,3°, S. 761)

Die Kathedrale ist als Kirche des Bischofs Haupt und Mutter aller anderen Kirchen des Bistums. Sie wird in feierlichem Ritus geweiht (c. 1217, §2 CIC). Hier ergreift der neuernannte Bischof mit einem liturgischen Ritus, bei dem Klerus und Volk anwesend sind, von seinem Bistum kanonisch Besitz (c. 382, § 4 CIC). Hier feiert der Bischof - vor allen an gebotenen Feiertagen und bei anderen feierlichen Anlässen - die Eucharistie (c. 389 CIC). Hier finden schließlich auch die Exequien für den verstorbenen Diözesanbischof und seine Bestattung statt (cc. 1178, 1242 CIC).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an einem der genannten Tage die Käthe-

drale zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Besuch einer päpstlichen Basilika (Basilica minor)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine „päpstliche Basilika“ (basilica minor) besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus (29. Juni),

(b) am Titelfest (Patrozinium),

(c) am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass an- geboten wird,

(d) einmal im Jahr an einem Tag nach Wahl des Gläubigen.

(EI 1999, Nr. 33, § 1,2°, S. 76)

Neben den vier Patriarchalbasiliken in Rom - St. Johann im Lateran (Lateranbasilika), St. Peter im Vatikan, St. Paul vor den Mauern und Santa Maria Maggiore — hinzu kommen noch St. Laurentius in Rom sowie San Francesco und Santa Maria degli Angeli in Assisi gibt es weitere päpstliche Basiliken, sogenannte Basili- cae minores (kleine Basiliken). Die erste Kirche, die diesen Titel erhielt, war im Jahre 1783 das Heiligtum des hl. Nikolaus in Tolentino. Außer einer Reihe römischer Hauptkirchen und älterere Dome haben diese Auszeichnung in jüngerer Zeit hauptsächlich Wallfahrtskirchen erhalten; sie sind am päpstlichen Wappen zu erkennen, das über dem Hauptportal angebracht ist.

 

Im Bistum Augsburg gibt es sechs päpstliche Basiliken: Augsburg, Basilika St. Ulrich u. Afra Altenstadt, Basilika St. Michael Benediktbeuern, Basilika St. Benedikt Dillingen, Basilika St. Peter Kempten, Basilika St. Lorenz Ottobeuren, Basilika St. Alexander und Theodor Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an einem der genannten Tage eine Basilika zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Besuch eines Heiligtums

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ein von der zuständigen Autorität errichtetes internationales, nationales oder diözesanes Heiligtum besucht und dort das Vatemnser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest des Titels (Patrozinium),

(b) einmal im Jahr an einem Tag nach Wahl des Gläubigen,

(c) jedesmal während einer Pilgerfahrt, an der viele Menschen teilnehmen.

(EI 1999, Nr. 33, § 1,4°, S. 76f)

Unter einem Heiligtum (sanctuarium) ,,versteht man eine Kirche oder einen anderen heiligen Ort, zu dem aus besonderem Frömmigkeitsgrund zahlreiche Gläubige mit Gutheißung des Orts Ordinarius [Diözesanbi- schofs]pilgern“ (c. 1230 CIC).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an einem der genannten Tage ein Heiligtum zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Diözesansynode

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen einmalig gewährt, der während einer Diözesansynode die Kirche, in der die Synode gefeiert wird, in frommer Gesinnung besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis betet.

(EI 1999, Nr. 31, S. 76; vgl. HA 1989, Nr. 58, S. 58f)

,,Die Diözesansynode ist eine Versammlung von ausgewählten Priestern und anderen Gläubigen der Teilkirche, die zum Wohl der ganzen Diözesangemeinschaft dem Diözesanbischof ... hilfreiche Unterstützung gewähren“ (c. 460 CIC). Die Diözesansynode dient der geistlichen Erneuerung eines Bistums und der Festlegung eines Pastoralplanes für die nächsten Jahre.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, die Kirche, in der die Synode tagt, zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Vom Bischof erteilter

Päpstlicher Segen

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den ... vom Bischof den seiner Sorge anvertrauten Gläubigen gemäß Norm 7, Nr. 2 des Handbuches gespendeten Segen in frommer Weise empfängt, auch wenn er aus vernünftigen Gründen bei den heiligen Riten nicht körperlich anwesend ist, sofern er nur den Riten, während sie vollzogen werden, durch Fernsehen oder Radio gesendet, in frommer Gesinnung beiwohnt.

(EI 1999, Nr. 4, S. 53; vgl. HA 1989, Nr. 12, S. 44)

Die Metropolitan- oder Diözesanbischöfe und andere, ihnen von Rechts wegen Gleichgestellte, haben, auch wenn sie die bischöfliche Würde nicht besitzen, von Beginn ihres Hirtenamtes an das Recht: ... in ihrer Metropolie oder Diözese den päpstlichen Segen mit vollkommenem Ablass nach der vorgeschriebenen Formel zu erteilen, und zwar dreimal im Jahr, an von ihnen festzulegenden Hochfesten, auch wenn sie der Messe nur assistieren. Dieser Segen wird am Schluss der Messe anstelle des gewöhnlichen Segens erteilt, gemäß den Normen des Zeremoniale für die Bischöfe.

(EI 1999, Normae, N. 7, 2°, S. 22; vgl. HA 1989, Nr. 10 § 2, S. 20)

In den einführenden Worten zum Allgemeinen Schuldbekenntnis weist der Bischof die Gläubigen darauf hin, dass er am Ende der Messfeier den Segen mit vollkommenem Ablass spenden wird, und lädt sie ein, ihre Sünden zu bereuen und sich vorzubereiten, um an diesem Ablass Anteil zu erhalten. Anstelle des Textes, mit dem das Allgemeine Schuldbekenntnis üblicherweise schließt, wird der folgende verwendet:

Bischof:

A

uf die Fürbitte der seligen Jungfrau Maria, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und aller Heiligen und um ihrer Verdienste willen gewähre euch der allmächtige und barmherzige Gott wahre und fruchtbare Umkehr, ein allzeit bußfertiges Herz, Besserung des Lebens und Ausdauer in guten Werken. Er lasse euch die Sünden nach und führe euch zum ewigen Leben.

A: Amen.

Bei den Fürbitten soll das Gebetsanliegen für die Kirche nicht übergangen und eine eigene Fürbitte für den Papst eingefügt werden.

Nach dem Schlussgebet erhält der Bischof die Mitra. Der Diakon kündigt den Segen mit folgenden oder ähnlichen Worten an:

Diakon:

Unser (Erz-)Bischof N., durch Gottes Gnade und nach dem Willen des Apostolischen Stuhles (Erz-) Bischof der Kirche von N., erteilt jetzt im Namen des Papstes allen Anwesenden, die zur Umkehr bereit sind und das Bußsakrament und die heilige Kommunion empfangen haben, den Segen mit vollkommenem Ablass.

Bittet Gott für unseren Papst N., für unseren (Erz-) Bischof N. und die ganze Kirche, und trachtet danach, in voller Einheit mit ihr ein heiliges Leben zu führen.

Dann breitet der Bischof stehend, mit Mitra, die Hände aus und grüßt die Gläubigen mit den Worten: „Der Herr sei mit euch. “ Alle antworten: „ Und mit deinem Geiste. “ Der Diakon aber kann mit folgenden oder ähnlichen Worten die Einladung aussprechen: „ Wir knien nieder zum Segen. “ Der Bischof breitet die Hände über die Gläubigen aus und singt oder spricht den feierlichen Segen aus dem Messbuch. Dann nimmt er den Stab und beschließt den Segen mit den Worten:

Bischof:

A

uf die Fürbitte der heiligen Apostel Petrus und Paulus segne euch der allmächtige Gott, der Vater + und der Sohn + und der Heilige

+ Geist.

A: Amen.

Während er die letzten Worte spricht, macht er dreimal das Kreuzzeichen über die Gläubigen.

(Zeremoniale für die Bischöfe, Freiburg 1998, Nr. 1137-1141)

Bischofs- oder Priesterjubiläum

Ein vollkommener Ablass wird gewährt

1. den Priestern, die den 25., 50., 60. oder 70. Jahrestag ihrer Priesterweihe feiern, wenn sie öffentlich vor Gott den Vorsatz erneuern, den Pflichten ihrer Berufung treu nachzukommen;

2. den Bischöfen, die am 25., 40. oder 50. Jahrestag ihrer Bischofsweihe öffentlich vor Gott den Vorsatz erneuern, den Pflichten ihrer Berufung treu nachzukommen;

3. den Christgläubigen, die an der Jubiläumsmesse in frommer Gesinnung teilnehmen.

(EI 1999, Nr. 27, § 2, S. 73; vgl. HA 1989, Nr. 49, S. 56)

Beim festlich begangenen »silbernen«, »goldenen«, »diamantenen« oder »gnadenhaften« Jahrestag der Priesterweihe bzw. beim »silbernen«, »rubinernen« oder »goldenen« Jahrestag der Bischofsweihe gedenken der Jubilar und die Gläubigen dankbar der großen Gnadengabe des Sakramentes der Weihe, die der Jubilar treu bewahrt hat. Bei der Weihe hatte der Weihespender nach dem Versprechen des Weihekandidaten, die priesterlichen bzw. bischöflichen Pflichten treu zu erfüllen, gesagt: „ Gott selbst vollende das gute Werk, das er in dir begonnen hat".

Um anlässlich eines Priester- oder Bischofsjubiläums einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es für die Gläubigen lediglich erforderlich, an der Festmesse andächtig teilzunehmen.

 

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Der „Jubelpriester“ gewinnt den vollkommenen Ablass, wenn er vor Gott den Vorsatz erneuert, seinen priesterlichen Pflichten getreu nachzukommen. Dies kann in der folgenden Form geschehen, die dem Versprechen bei der Priesterweihe nachgebildet ist:

ch bin bereit,

den priesterlichen Dienst, den ich bei der Priesterweihe auf mich genommen habe, mein ganzes weiteres Leben lang zu erfüllen.

Ich bin bereit,

das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so unter der Führung des Heiligen Geistes die Gemeinde des Herrn umsichtig zu leiten.

Ich bin bereit,

in der Verkündigung des Evangeliums und in der Darlegung des katholischen Glaubens den Dienst am Wort Gottes treu und gewissenhaft zu erfüllen.

Ich bin bereit,

die Mysterien Christi, besonders die Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung, gemäß der kirchlichen Überlieferung zum Lobe Gottes und zum Heil seines Volkes in gläubiger Ehrfurcht zu feiern.

Ich bin bereit,

zusammen mit dem Bischof im Gebet, das uns aufgetragen ist, Gottes Erbarmen für die mir anvertraute Gemeinde zu erflehen.

Ich bin bereit,

den Armen und Kranken beizustehen und den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen.

Ich bin bereit,

mich mit Christus, dem Hohenpriester, der sich um unseretwillen dem Vater dargebracht hat, von Tag zu Tag enger zu verbinden und so zum Heil der Menschen für Gott zu leben.

Der „Jubelbischof“ gewinnt den vollkommenen Ablass, wenn er vor Gott den Vorsatz erneuert, seinen bischöflichen Pflichten getreu nachzukommen. Dies kann in der folgenden Form geschehen, die dem Versprechen bei der Bischofsweihe nachgebildet ist:

ch bin bereit,

in dem Amt, das von den Aposteln auf uns gekommen ist, und das ich vor 25/40/50 Jahren durch Handauflegung übertragen bekam, mit der Gnade des Heiligen Geistes bis zum Tod zu dienen. Ich bin bereit,

das Evangelium Christi treu und unermüdlich zu verkünden.

Ich bin bereit,

das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche bewahrt wurde, rein und unverkürzt weiterzugeben.

Ich bin bereit,

am Aufbau der Kirche, des Leibes Christi, mitzuwirken und zusammen mit dem Bischofskollegium unter dem Nachfolger des heiligen Petrus stets ihre Einheit zu wahren.

Ich bin bereit,

dem Nachfolger des Apostels Petrus treuen Gehorsam zu erweisen.

 

Ich bin bereit,

zusammen mit meinen Mitarbeitern, den Presbytern und Diakonen, für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen und es auf dem Weg des Heiles zu führen.

Ich bin bereit,

um des Herrn willen den Armen und den Heimatlosen und allen Notleidenden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein.

Ich bin bereit,

den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen.

Ich bin bereit,

für das Heil des Volkes unablässig zum allmächtigen Gott zu beten und das hohepriesterliche Amt untadelig auszuüben.

Erste Messe der Priester (Primiz)

Ein vollkommener Ablass wird gewährt

1. dem Priester an dem Tag, an dem er die erste Messe in Gegenwart des Volkes feiert,

2. den Gläubigen, die in andächtiger Weise an der Primizmesse teilnehmen.

(EI 1999, Nr. 27, § 1, S. 73; vgl. HA 1989, Nr. 43, S. 54)

Die Primiz ist die erste Messe, die ein Priester nach seiner Weihe mit der (Heimat-)Gemeinde feiert. Der heutige Ritus der Primiz ist regional verschieden, doch gehört allgemein die feierliche Abholung des Primizianten vom Elternhaus sowie der festliche Einzug in die Kirche dazu. Das Gemeinsame der Primizbräuche ist die Idee einer Art geistlichen Hochzeit: der Neupriester

als Bräutigam, die Kirche als Braut, dargestellt durch das Primizbräutchen, das den Primizianten beim Festzug zur Kirche begleitet und auf weißem Kissen die Primizkrone trägt; ebenso wird das Primizmahl als Hochzeitsmahl gestaltet. Das mancherorts übliche Myrtenkränzchen oder -Sträußchen erinnert ebenfalls an eine Hochzeit (oder Erstkommunion). Der Primizsegen wird nach der Priesterweihe und bei der Primiz erteilt; meist wird jeder einzeln sowie unter Handauflegung und Anrufung seiner Namenspatrone gesegnet.

Den vollkommenen Ablass erlangen der zelebrierende Primiziant und die mitfeiernden Gläubigen.

Oberhirtliche Visitation / Besuch des Bischofs

Ein einmaliger vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der während einer Pastoralvi- sitation an der heiligen Handlung teilnimmt, der der Visitator vorsteht.

(EI 1999, Nr. 32, S. 76; vgl. HA 1989, Nr. 69, S. 63)

Die kanonische Visitation ist der Besuch des aufsichtsberechtigten kirchlichen Oberen zur Feststellung und Abstellung von Mängeln. Das Konzil von Trient legte fest, dass die Bischöfe innerhalb von einem oder zwei Jahren die gesamte Diözese visitieren sollten. Nach geltender kirchlicher Ordnung müssen die Diözesanbi- schöfe persönlich (oder im Falle rechtmäßiger Verhinderung durch einen Weihbischof den Generalvikar, einen Bischofsvikar oder einen anderen Priester) wenigstens alle fünf Jahre die gesamte Diözese visitieren. Der Pastoralvisitation, die mit gebotener Sorgfalt durchzuführen ist, unterliegen Personen, katholische

Einrichtungen, heilige Sachen und Orte innerhalb der Diözese (vgl. cc. 396-398 CIC). Die Visitation der Pfarrgemeinden ist zumeist mit der Spendung des Firmsakramentes verbunden.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist erforderlich, am Gottesdienst teüzunehmen, dem der Visitator vorsteht.

Kirchweihtag / Altarweihtag

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Tag der Weihe eine Kirche oder einen Altar besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(EI 1999, Nr. 33, § 1, 6°, S. 76f; vgl. HA 1989, Nr. 66, S. 62)

Bei einer Kirchweihe nimmt Gott von einem Gebäude Besitz und macht es zu einem heiligen Ort, der zum Gottesdienst bestimmt ist. An diesem heiligen Ort darf fortan nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient; verboten ist, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist (vgl. cc. 1205-1222 CIC). Die Segnung (Benediktion) einer Kirche ist dem Di- özesanbischof Vorbehalten, der dazu jedoch einen anderen Priester delegieren kann; Kathedral- und Pfarrkirchen werden in feierlichem Ritus geweiht (Dedikation); in ihnen muss die heiligste Eucharistie aufbewahrt werden (vgl. c. 934 CIC).

Durch die Weihe und die Feier der heiligen Mysterien werden Kirchenraum und Altarstein dem profanen Gebrauch entzogen und erhalten eine Heiligkeit auf Dauer. Schon beim Betreten der noch ungeweihten Kirche

zeichnet der Bischof mit seinem Stab ein Kreuz auf die Schwelle und zieht so eine Grenze zwischen dem Pro- Fanum (wörtlich: dem »vor« dem »Heiligtum« liegenden weltlichen Bereich) und dem Sacrum (dem heiligen Kultraum). Die Kirche wird mit hl. Chrisam gesalbt, das auch bei der Taufe, der Firmung sowie der Bischofsund Priesterweihe verwendet wird.

Der Altar (von lateinisch: adolere=verbrennen [Brandopfer] und altus=hoch) ist der Ort, auf dem das Kreuzesopfer Christi auf sakramentale Weise unblutig vergegenwärtigt wird (vgl. AEM 259). Seit dem 4. Jhdt. gilt der Altar als Symbol für Christus. Nach altem liturgischen Brauch werden im Altar Reliquien von Märtyrern oder anderen Heiligen beigesetzt. Der Altar wird bei seiner Weihe mit Weihwasser besprengt und mit heiligem Chrisam gesalbt; dann wird Weihrauch auf ihm verbrannt.

Zum Zeichen der Ehrfurcht vor dem heiligen Haus Gottes bezeichnen wir uns beim Betreten einer Kirche mit dem Kreuzzeichen und machen eine Kniebeuge vor dem Tabernakel, in dem Jesus Christus wahrhaft, wirklich und wesenhaft unter der Gestalt des Brotes gegenwärtig ist; vor dem Altar, der Christus symbolisiert, verbeugen wir uns ehrfürchtig beim Vorübergehen.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, die Kirche oder den Altar am Jahrestag der Weihe zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

 

Besuch der Pfarrkirche

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der die Pfarrkirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest des Titels (Patrozinium),

(b) am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass an- geboten wird.

(EI 1999, Nr. 33, § 1, 5°, S. 76f; vgl. HA 1989, Nr. 65, S. 62)

Nach einem Wort des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Pfarrei eine „Zelle des Bistums“ (vgl. »Apostolicam actuositatem« 10). „Da der Bischof nicht immer und überall in eigener Person den Vorsitz über das gesamte Volk seiner Kirche führen kann, so muss er diese notwendig in Einzelgemeinden aufgliedern. Unter ihnen ragen die Pfarreien hervor, die räumlich verfasst sind unter einem Seelsorger, der den Bischof vertritt; denn sie stellen auf eine gewisse Weise die über den ganzen Erdkreis hin verstreute sichtbare Kirche dar “ (»Sacro- sanctum Concilium« 42). Es ist Vorschrift, dass die Pfarrkirche, das Zentrum der Pfarrgemeinde, in einem feierlichen Ritus geweiht wird (c. 1217, § 2 CIC).

„Jede Kirche, die geweiht werden soll, muss einen Titel haben. Titel der Kirche können sein: die Heiligste Dreifaltigkeit; unser Herr Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namens; der Heilige Geist; die selige Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel; die heiligen Engel; schließlich jeder und jede in das Römische Martyrolo- gium oder in dessen approbierten Anhang aufgenommene Heilige, Selige jedoch nur mit Genehmigung des

 

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Apostolischen Stuhles“ (Zeremonielle für die Bischöfe, Nr. 866).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist erforderlich, die eigene Pfarrkirche am Patrozinium oder am 2. August bzw. dem darauffolgenden Sonntag (s. S. 162ff) zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Volksmission

Teilnahme an Predigten und

am Schlussgottesdienst

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der anlässlich einer Volksmission einigen Predigten zuhört und am feierlichen Abschluss der Mission teilnimmt.  

(EI 1999, Nr. 16, § 1, S. 61; vgl. HA 1989, Nr. 41, S. 54)

Bei einer »Volksmission« sind Priester, Laien und Missionare gemeinsam bemüht, innerhalb einer Pfarrge- meinde eine sittlich-religiöse Erneuerung zu bewirken. Dies geschieht mittels Gebet, Predigt, Liturgie, Bußsakrament, Hausbesuchen und Laienapostolat. Lautete früher die Parole von Volksmissionen »Rette deine Seele!«, so steht heute mehr die Gemeinschaft der Gläubigen im mystischen Leib Christi, der Kirche, im Vordergrund. Nach geltendem Recht müssen die Pfarrer zu bestimmten Zeiten solche Volksmissionen halten (c. 770 CIC).

Bei der „praedicatio sacra “ (heiligen Predigt) übt die Kirche ihr Lehramt aus. Eine besondere Form der Pre- 213

digt ist die Homilie, ,,die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon Vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text [der Bibel] die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen “ (c. 767, § 1 CIC). Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss man einigen anlässlich der Volksmission gehaltenen Predigten zuhören sowie deren feierlichen Schlussgottesdienst besuchen.

Das Leben des Christen

Weihe der Familie

an das Heiligste Herz Jesu oder

an die Heilige Familie

Ein vollkommener Ablass wird den Mitgliedern einer Familie an dem Tag gewährt, an dem sie sich zum ersten Mal dem Heiligsten Herzen Jesu oder der Heiligen Familie Jesu, Mariens und Josefs weihen, indem sie ein approbiertes Gebet vor dem Bild des Heiligsten Herzens Jesu oder der Heiligen Familie andächtig sprechen; den Ritus sollte, wenn möglich, ein Priester oder Diakon vollziehen. Am Jahrestag erlangen sie dabei einen Teilablass.

(EI 1999, Nr. 1, S. 50)

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) und Papst Johannes Paul II. haben sich die Förderung der christlichen Ehe und Familie zu einem Herzensanliegen gemacht. Das Konzil behandelt die „ Förderung der Würde der Ehe und der Familie “ in einem eigenen Kapitel

der Pastoralkonstitution »Gaudium et spes« (Nr. 47- 52). Der Papst stellt am Ende seines Apostolischen Schreibens »Familiaris consortio« über die Aufgaben in der Familie in der Welt von heute die christlichen Familien ausdrücklich unter den Schutz der heiligen Familie von Nazaret: ,,Durch den geheimnisvollen Ratschluss Gottes hat in ihr für viele Jahre der Sohn Gottes verborgen gelebt. Sie ist deshalb Urbild und Beispiel für alle christlichen Familien. Diese Familie, einzig in der ganzen Welt, hat unerkannt und still in einer kleinen Ortschaft Palästinas gelebt; sie ist von Armut, Verfolgung und Verbannung heimgesucht worden, und sie hat auf unvergleichlich erhabene und lautere Weise Gott verherrlicht. Diese Familie wird den christlichen Familien ihre Hilfe nicht versagen, ja sie wird allen Familien in der Welt beistehen in der Treue zu ihren täglichen Pflichten, im Ertragen der Ängste und Bedrängnisse des Lebens, in der hochherzigen Zuwendung zu den Nöten der anderen, in der freudigen Erfüllung ihrer Berufung. Möge der heilige Josef, der , Gerechte', der unermüdliche Arbeiter, der getreue Hüter des ihm anvertrauten doppelten Schatzes, sie stets behüten, schützen und erleuchten!

Möge die Jungfrau Maria, wie sie Mutter der Kirche ist, so auch die Mutter der ,Hauskirche' sein! Möge dank ihrer mütterlichen Hilfe jede christliche Familie wahrhaft eine , Kirche im kleinen ‘ werden, in der sich das Geheimnis der Kirche widerspiegelt und gelebt wird! Sie, die Magd des Herrn, sei das Beispiel für eine demütige und hochherzige Annahme von Gottes Willen; sie, die Schmerzhafte Mutter zu Füßen des Kreuzes, lindere die Schmerzen aller, die an den Schwierigkeiten ihrer Familien leiden, und trockne ihre Tränen.

Und Christus, der Herr, der König des Alls, der König der Familien, sei wie in Kana in jedem christlichen Haus zugegen als Quelle von Licht, Freude, froher Zuversicht und Kraft. Am Fest seines Königtums bitte ich ihn, dass jede Familie hochgemut das Ihre beitrage zur Ankunft seines Reiches in dieser Welt, ,Reich der Wahrheit und des Lebens, der Heiligkeit und der Gnade, der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens'. Dieses Reich ist das Ziel der Geschichte.

Ihm, Maria und Josef überantworte ich jede Familie ...; mögen sie eure Herzen öffnen für das Licht, das vom Evangelium her in jede Familie leuchtet!“ (Johannes Paul II., »Familiaris consortio« 86).

Um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, weiht sich die Familie dem Heiligsten Herzen Jesu oder der Heiligen Familie. Dazu wird vor dem Bild des Heiligsten Herzens Jesu oder der Heiligen Familie eines der folgenden Gebete andächtig gesprochen. Wenn möglich, sollte diesen Ritus ein Priester oder Diakon vollziehen. Am Jahrestag der Familienweihe erneuern die Familienmitglieder ihre Weihe mit dem entsprechenden Weihegebet und erlangen dabei einen Teilablass.

WEIHE DER FAMILIE

AN DAS HEILIGSTE HERZ JESU

H

eiligstes Herz Jesu, / Du hast der heiligen Margareta Maria [Alacoque] / Dein Verlangen kundgetan, / über die christlichen Familien zu herrschen. / Deinem Wunsche gemäß / sind wir heute hier, / um Deine volle Herrschaft / über unsere Familie anzuerkennen. / Wir wollen von jetzt an Dein Leben leben. / Im Schoße unsrer Familie /

 

sollen die Tugenden erblühen, / denen Du auf Erden den Frieden verheißen hast. / Der Geist der Welt, den Du verwirfst, / soll fernbleiben von uns. / Du sollst herrschen in unsrem Verstand / durch einen kindlichen Glauben, / in unsrem Herzen / durch eine ungeteilte Liebe zu Dir. / Sie soll glühen in uns; / wir wollen sie stets lebendig erhalten / durch häufigen Empfang der heiligen Eucharistie.

Leite uns, göttliches Herz, / wenn wir Zusammenkommen; / segne, was wir unternehmen / in geistlichen und weltlichen Dingen; / halte alles Missgeschick von uns fern, / heilige unsere Freuden, / lindere unsere Leiden!

Und sollte einer von uns das Unglück haben / und Dich beleidigen, / dann erinnere ihn daran, / dass Du, Herz Jesu, / voll Güte und Erbarmen bist / gegen jeden Sünder, der Buße tut!

Und wenn die Stunde der Trennung schlägt / und der Tod Trauer in unsre Familie bringt, / dann wollen wir alle, / die hinübergehen und die Zurückbleiben, / uns Deinem ewigen Ratschluss unterwerfen. / Trösten soll uns der Gedanke, / dass der Tag kommen wird, / da unsre Familie im Himmel vereinigt ist / und Deine Herrlichkeit und Deine Segnungen / preisen kann in Ewigkeit.

Das makellose Herz Mariä / und der ruhmreiche heilige Vater Josef / mögen Dir unsere Weihe überbringen / und die Erinnerung daran alle Tage unseres Lebens / in uns lebendig erhalten.

Gepriesen sei das Herz Jesu, / unseres Königs und Vaters!

WEIHE DER FAMILIE AN DIE HL. FAMILIE

Jesus, unser liebenswürdigster Erlöser, / du bist vom Himmel gesandt, / um die Welt durch deine Lehre und dein Beispiel zu erleuchten. / Du hast den größten Teil deines irdischen Lebens / im ärmlichen Haus von Nazaret zubringen wollen / und warst Maria und Josef untertan. / So hast Du jene Familie geheiligt, / die allen christlichen Familien ein Vorbild werden sollte. / Nimm unsere Familie gnädig auf, / die sich dir jetzt mit Leib und Seele weiht. / Beschütze und bewahre uns, / festige uns in der heiligen Ehrfurcht vor dir. / Erhalte in unserer Familie Frieden und Eintracht / im Geiste der christlichen Liebe, / damit sie dem göttlichen Beispiel deiner Familie ähnlich werde, / und damit alle, die ihr angehören, / zur ewigen Seligkeit gelangen.

Heilige Maria, / liebreichste Mutter Jesu Christi / und auch unsere Mutter, / erwirke uns durch deine gütige und milde Fürbitte die Gnade, / dass Jesus unsere Weihe annehme / und uns seine Wohltaten und Segnungen verleihe.

Heiliger Josef, / treuester Beschützer Jesu und Mariens, / komm uns in allen Nöten der Seele und des Leibes / durch deine Fürbitte zu Hilfe, / damit wir mit dir und der seligen Jungfrau Maria / dem göttlichen Erlöser Jesus Christus / Lob und Dank darbringen können in alle Ewigkeit. / Amen.

Vater unser. Gegrüßet seist du, Maria. Ehre sei dem Vater.

Am Abend kann man passenderweise aus dem Gotteslob Lied Nr. 703, 1.-3. Strophe singen (oder GL 609).

Tauftag

Erneuerung des Taufversprechens

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... am Jahrestag seiner Taufe das Taufversprechen nach irgendeiner approbierten Formel erneuert.

(EI 1999, Nr. 28, § 1, S. 74; vgl. HA 1989, Nr. 70, S. 63)

Die Verbindung mit Christus, die in der Taufe grundgelegt wurde, will sich in unserem Leben auswirken; wir sollen Christus immer ähnlicher werden. Der einzelne Christ wird sich dankbar immer wieder seiner Taufe erinnern. Besonders wird ihn der Jahrestag seiner Taufe zu einer bewussten Tauferneuerung führen. Man kann im Familienkreis dazu die Taufkerze anzünden.

1. Formel:

Der Vater oder die Mutter sprechen:

A

lle Christen sind einst durch das österliche Geheimnis der Taufe mit Christus begraben worden, damit sie mit ihm auferstehen zu einem neuen Leben. Heute, am Tauftag von N.N. (an meinem Tauftag), wollen wir darum das Taufversprechen erneuern, mit dem wir einst dem Satan abgeschworen und Gott versprochen haben, ihm, unserem Herrn, in der heiligen katholischen Kirche zu dienen.

Deshalb frage ich euch:

V: Widersagt ihr dem Satan?

A: Ich widersage.

V: Und all seiner Bosheit?

Vater oder Mutter schließen mit einem Gebet:

Der allmächtige Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, hat uns aus dem Wasser und dem Heiligen Geist neues Leben geschenkt und uns alle Sünden vergeben. Er bewahre uns durch seine Gnade in Christus Jesus, unserem Herrn, zum ewigen Leben. A: Amen.

Vater oder Mutter besprengen die Anwesenden mit dem gesegneten Wasser, oder alle bekeuzigen sich mit Weihwasser, währenddessen beten sie die Antiphon:

(in der Osterzeit:)

Ich sah ein Wasser ausgehen vom Tempel, von dessen rechter Seite. Halleluja, Halleluja.

Und alle, zu denen das Wasser kam, wurden gerettet, und sie werden rufen: Halleluja, Halleluja.

oder lateinisch:

Vidi äquam egredientem de templo, a latere dextro, allelüja:

et ömnes, ad quos pervenit aqua ista, sälvi facti sunt, et dicent: allelüja, allelüja. (GL 424,2)

(in der übrigen Zeit:)

Besprenge mich, Herr, und ich werde rein.

Wasche mich, und ich werde weißer als Schnee.

oder lateinisch:

Asperge me, Dömine, hyssöppo, et mundäbor: laväbis me, et süper nivem dealbäbor. (GL 424,1)

Ps 51,9

Oder:

Ich gieße reines Wasser über euch, damit ihr rein werdet.

Von all euren Unreinheiten reinige ich euch.

Ich schenke euch ein neues Herz - spricht der Herr.

Ez 36,25f

Oder:

Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht,

eine königliche Priesterschaft, ein heiliges Volk.

Verkündet die großen Taten dessen,

der euch aus der Finsternis

in sein wunderbares Licht gerufen hat.

1 Petr 2,9

Oder:

Aus deiner Seite, Christus, brach ein Wasserquell hervor.

Er wäscht die Menschheit rein und schafft das Leben neu. Halleluja.

(MB 1175/1211) 2. Formel:

Erneuerung des Tauftmndes

H

eute am Tauftag von N.N. erneuern wir feierlich unser Taufversprechen, das die Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend für den Täufling abgelegt haben. Wir bekennen unseren Glauben an den dreifältigen Gott und seine Kirche und geloben feierlich, als treue katholische Christen leben zu wollen.

1. Glaubt ihr an Gott, den allmächtigen Vater, den Schöpfer des Himmels und der Erde?

Antwort: Wir glauben.

2. Glaubt ihr an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, der um unsertwillen Mensch geworden ist und den Tod am Kreuze für uns gelitten hat? Wir glauben.

3. Glaubt ihr, dass Jesus Christus am dritten Tage von den Toten auferstanden ist, dass er in den Himmel aufgefahren ist und wiederkommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten? Wir glauben.

4. Glaubt ihr an den Heiligen Geist, der durch die Propheten, Apostel und Evangelisten geredet hat? Wir glauben.

5. Glaubt ihr an eine heilige, katholische, apostolische Kirche und an die Gemeinschaft der Heiligen? Wir glauben.

6. Glaubt ihr an die Nachlassung der Sünden, die Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben? Wir glauben.

7. Glaubt ihr, dass die Heilige Schrift und die Erblehre der Kirche als Offenbarungen Gottes zu achten und zu befolgen sind? Wir glauben.

8. Glaubt ihr, dass der Heilige Geist bei der Kirche bis an das Ende der Zeiten verbleiben und sie in aller Wahrheit erhalten wird? Wir glauben.

9. Glaubt ihr, dass die Kirche allein die Heilige Schrift recht auslegen und jeden Glaubensstreit unfehlbar entscheiden kann? Wir glauben.

10. Glaubt ihr, dass es sieben heilige Sakramente gibt, die Jesus Christus zum Heile der Gläubigen eingesetzt hat? Wir glauben.

11. Glaubt ihr, dass Jesus Christus in seinem heiligsten Sakramente wahrhaft, wirklich und wesentlich gegenwärtig ist? Wir glauben.

12. Glaubt ihr, dass Jesus das heilige Messopfer eingesetzt hat, um sein Opfer am Kreuze immerfort zu erneuern? Wir glauben.

13. Glaubt ihr, dass ihr durch das heilige Sakrament der Firmung vom Heiligen Geiste in eurem Glauben gestärkt werdet? Wir glauben.

14. Glaubt ihr, dass es zur Erlangung der ewigen Seligkeit auch notwendig ist, die Gebote Gottes zu halten? Wir glauben.

15. Gelobt ihr, diese Gebote stets treu zu erfüllen? Wir geloben.

16. Gelobt ihr, nach Christi Befehl und Beispiel Gott zu lieben über alles und euren Nächsten wie euch selbst? Wir geloben.

17. Gelobt ihr, die Sünde immer zu hassen und unbefleckte Tempel des Heiligen Geistes sein zu wollen? Wir geloben.

18. Gelobt ihr, als gute katholische Christen leben und sterben zu wollen? Wir geloben.

Du hast nun, dreieiniger Gott, das feierliche Treugelöbnis Deiner Kinder gehört. Nimm es gnädig an und hilf uns, dass wir unser Versprechen treu bis zum Ende unseres Lebens halten können! Deine Wahrheit erleuchte uns, Deine Gnade stärke uns, Deine Liebe führe uns! So werden wir Dein eigen sein im Leben und im Tode. -

Auch dich, o heilige Mutter Maria, bitten wir in dieser Stunde, du mögest uns bei dem dreieinigen Gott Beharrlichkeit im Guten erflehen! Und ihr, unsere heiligen Namenspatrone, unter deren besonderen Schutz wir bei der heiligen Taufe gestellt worden sind, bittet mit uns, dass Gottes Segen uns auf

unserem Lebensweg begleiten möge! Dann werden wir am Ende dieses Lebens den Heiland, (der heute in uns Wohnung nahm,) in himmlischer Glorie wirklich schauen dürfen. Wir werden ihn und den Vater und den Heiligen Geist mit allen Auserwählten des himmlischen Hofes dankbar preisen durch alle Ewigkeit. Amen.

Erstkommunionfeier

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... selbst zum ersten Mal zur heiligen Kommunion hinzutritt (Erstkommunion) oder, wenn andere zum ersten Mal hinzutreten, andächtig daran teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 8, § 1, 1°, S. 55; vgl. HA 1989, Nr. 42, S. 54)

Die Erstkommunion stellt im Leben eines jeden katholischen Kindes ein unvergessliches Ereignis dar. Das etwa 9-10 Jahre alte Kind darf nun, meist gemeinsam mit den übrigen Kindern der dritten Schulklasse, erstmals das Sakrament des Leibes Christi empfangen. Traditionsgemäß findet die feierliche Erstkommunion in der Pfarrgemeinde am »Weißen Sonntag«, dem Sonntag nach Ostern, statt. Seinen Namen verdankt dieser Tag den weißen Gewändern der neuen Christen, die in der Osternacht getauft wurden und ihr weißes Taufkleid zum Zeichen der Sündenfreiheit eine Woche lang trugen. Als man im 17. Jahrhundert gemeinsame Erstkommunionfeiern der Kinder einführte und dafür einen festen Tag im Kirchenjahr suchte, wurde an einzelnen Orten der Weiße Sonntag dafür gewählt. Der aus Are- sing bei Schrobenhausen stammende spätere Bischof von Regensburg, Johann Michael Sailer (1751-1832), empfahl den Weißen Sonntag für die Erstkommunionfeier, da er darin in erster Linie die Erneuerung des Taufbundes und das bewusste Sicheingliedern in die christliche Gemeinde sah.

Als Zulassungsvoraussetzung für die Erstkommunion fordert die Kirche, dass die Kinder „ eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so dass sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind“. Die Kirche geht davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse diese Voraussetzungen erfüllen.

Die Kirche hält es allerdings nicht für geboten, dass Kinder erst im dritten Schuljahr zum ersten Mal zur heiligen Kommunion gehen. Sie empfiehlt vielmehr die frühzeitige Kommunion der 4- oder 5-Jährigen, die freilich in diesem Fall nicht vom Pfarrer, sondern von den Eltern auf den ersten Empfang der hl. Kommunion vorbereitetwerden. Als Voraussetzung für diese »Frühkommunion« gilt, dass die Kinder die wichtigsten Glaubensgeheimnisse entsprechend ihrem geistigen Fassungsvermögen kennen, dass sie das eucharistische Brot vom gewöhnlichen Brot unterscheiden und so mit Frömmigkeit das Sakrament der Eucharistie empfangen können. Gemäß den Verlautbarungen der Päpste und Bischöfe hat die Augsburger Diözesansynode im Jahre 1990 nochmals die rechtzeitige Erstkommunion (Frühkommunion) für Kinder in gläubigen christlichen Familien ausdrücklich begrüßt und empfohlen.

Die meisten Kinder werden jedoch nach wie vor am Weißen Sonntag zum ersten Mal zur hl. Kommunion

geführt. Als zweiter Schritt auf dem Weg der vollen Eingliederung in die Kirche nach der Taufe und vor der Firmung dürfen die Kinder nun Jesus Christus mit Gottheit und Menschheit, mit Leib und Seele empfangen. Daher ist es notwendig, dass die Kinder in den Wochen der Vorbereitung auf dieses große Fest Jesus Christus als ihren Freund und Heiland immer mehr kennen und lieben lernen.

Der Weiße Sonntag soll auch in der Familie als Fest gefeiert werden. An diesem Tag steht das Kind, das zum ersten Mal den Herrn des Lebens empfangen darf im Mittelpunkt. Nicht nur an der festlichen Kleidung, vor allem am Umgang miteinander sollte man an diesem Tag erkennen, dass Jesus Christus die Mitte der christlichen Familie ist. Es ist daher sehr begrüßenswert, dass an diesem heiligen Tag alle Familienmitglieder nach einer würdigen Beichte gemeinsam mit ihrem Erstkommunionkind den Leib des Herrn empfangen. Der Empfang der hl. Kommunion muss der Mittel- und Höhepunkt des Tages sein. Zusätzlich gewährt die heilige Mutter Kirche den Erstkommunionkindern und „ ebenso denjenigen, die an der Feier der Erstkommunion anderer andächtig teilnehmen “, unter den üblichen Bedingungen einen vollkommenen Ablass.

Geistliche Exerzitien

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an geistlichen Exerzitien für die Dauer von mindestens drei vollen Tagen teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 10, § 1, S. 57; vgl. HA 1989, Nr. 23, S. 47f)

 

Schon im Mittelalter verstand man unter »Exercitia spiritualia« Übungen des geistlichen Lebens, die durch Gebet und äußerste Einsamkeit in die geglaubten Mysterien einführen sollen. Die klassische Form der geistlichen Übungen sind die Exerzitien des hl. Ignatius von Loyola (vgl. 31. Juli, S. 159j), die sich in einsamer Abgeschlossenheit unter Anleitung eines geistlichen Meisters während eines Zeitraumes von etwa vier Wochen vollziehen. In der ersten Woche werden Ziel und Sinn des christlichen Menschendaseins, die Sündigkeit und die Gewissensformung erwogen; in der 2. bis 4. Woche geht es darum, das Leben Jesu zu meditieren und den Ruf der Gnade und der Nachfolge zu erkennen, um dann das Ja zum endgültigen Lebensstand (»Wahl«) zu sprechen bzw. zur Vervollkommnung des gewählten Lebensstandes (»Reformwahl«) zu finden. Die nur drei oder acht Tage dauernden Exerzitien sind spätere Nachbildungen der ignatianischen Exerzitien (seit 1548). Die Errichtung von Exerzitienhäusern, die vielfach von Jesuiten geleitet wurden, förderte die Exerzitienbewegung (seit Mitte des 17. Jh.). Exerzitien waren in diesem Jahrhundert zunächst geprägt vom Vortragsstil vor einem möglichst homogenen Publikum zur Lebensordnung und Hinführung zur Beichte. Später wurde die geistlich-mystische Dimension der Exerzitien betont, dann fanden die begleiteten Einzelexerzitien größere Beachtung. Neuerdings entdeckt man die »Exerzitien im Alltag«.

Um einen vollkommenen Ablass zu erlangen, ist es erforderlich, an wenigstens dreitägigen Exerzitien teilzunehmen.

Sterben des Christen

§ 1. Der Priester, der einem in Todesgefahr geratenen Christgläubigen die Sakramente spendet, soll nicht versäumen, ihm den Apostolischen Segen zu spenden, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.

§ 2. Wenn aber kein Priester da ist, gewährt die barmherzige Mutter Kirche dem recht vorbereiteten Gläubigen im Augenblick des Todes liebevoll die Erlangung eines vollkommenen Ablasses, wenn er nur während seines Lebens irgendwelche Gebete zu sprechen gewohnt war; in diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses gewöhnlich notwendigen Bedingungen.

§ 3. Löblicherweise soll zur Erlangung dieses vollkommenen Ablasses ein Bild des Gekreuzigten oder ein Kreuz benutzt werden, [s. S. 124]

§ 4. Diesen vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch dann erlangen, wenn er am selben Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

§ 5. Über diese heilsame Verfügung der Kirche sollen die Gläubigen in der Katechese, wo es angebracht ist, oft unterwiesen werden.

(EI 1999, Nr. 12, S. 58f; vgl. HA 1989, Nr. 28, S. 50)

NACHLASS DER SÜNDEN

Die Erlangung des ewigen Heiles (die „salus anima- rum“) ist das oberste Gesetz (die „lex suprema“), das heißt, das Allerwichtigste in der Kirche (c. 1752 CIC). Daher ist es von allerhöchster Bedeutung, dass die Gläubigen im Stande der Gnade, also ohne eine unver- gebene schwere Sünde, aus dem irdischen Leben scheiden. Denn im Augenblick des Todes bricht Gott das „irdische Zelt“ ab; die unsterbliche Seele des Verstorbenen gelangt, bevor sie in das „ ewige Haus im Himmel“ (2 Kor 5,1) ziehen kann, vor das Antlitz des göttlichen Richters, der das endgültige Urteil spricht (vgl. Mt 25). Dabei müssen wir alle „vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder seinen Lohn empfängt für das Gute oder Böse, das er im irdischen Leben getan hat“ (2 Kor 5,10). So, wie der Mensch bis zum Eintritt des Todes geworden ist, so bleibt er für die ganze Ewigkeit: Mit dem Tod tritt die „Nacht ein, in der niemand mehr etwas wirken kann “ (Joh 9,4).

In articulo mortis - angesichts des Todes, lässt die Kirche ihre Gläubigen nicht allein. Priester und andere Mitchristen sollen dem Sterbenden beistehen. Wenn der Sterbende nicht mehr die Möglichkeit hat, durch das Sakrament der Buße (Beichte) von seinen Sünden losgesprochen zu werden, erlangt er durch einen Akt der Liebesreue die „ Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen“ (KKK1452).

Erwecke einen Akt vollkommener Reue:

B

armherziger Gott, aus Liebe zu Dir bereue ich alle meine Sünden und bitte Dich um Vergebung all meiner Schuld!

NACHLASS DER SÜNDENSTRAFEN

Auch nach der Vergebung aller Sünden im Bußsakrament bzw. durch die ,, vollkommene “ oder „Liebesreue " (contritio) bleiben dem Sterbenden noch zeitliche Sündenstrafen, die er nach dem Tod im Fegefeuer abbüßen müsste. Damit er aber auch davon befreit wird, gewährt die Kirche einen „vollkommenen Ablass in der Todesstunde Dieser kann auf zweierlei Weise erlangt werden:

1. Ist ein Priester zugegen, so soll er ihm den Päpstlichen Segen erteilen, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.

Jeder Priester ist bevollmächtigt, einem Sterbenden den Päpstlichen Segen zu spenden, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist. Der Priester soll nach Möglichkeit den Sterbenden darauf hinweisen, welche Voraussetzungen für die Gewinnung des Ablasses notwendig sind: Reue über alle Sünden des Lebens, willige Annahme des Todes, Glauben an die Heilsgemeinschaft der Gläubigen in der Kirche und die apostolische Vollmacht der Vergebung; dies kann er wie folgt ausdrük- ken:

D

er Mensch kann sich nicht selbst aus seiner Schuld befreien. Wenn wir aber unsere Sünden bereuen, vergibt uns Gott. Der Päpstliche Segen, den ich Ihnen nun erteile, ist ein besonderer Dienst der Kirche an den Kranken. Die Kirche hilft Ihnen durch die ganze Kraft ihrer Fürbitte in der endgültigen Bewältigung der Schuld. Vertrauen Sie daher auf Gott; er vergibt Ihnen, und seine liebende Hand führt Sie durch den Tod zum Leben.

Der Päpstliche Segen mit dem vollkommenen Ablass wird in einer der beiden folgenden Formen erteilt: ®

P: Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes + und des Heiligen Geistes.

A: Amen.

®

P: Durch die heiligen Geheimnisse unserer Erlösung erlasse dir der allmächtige Gott alle Strafen des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens. Er öffne dir die Pforten des Paradieses und führe dich zu der immerwährenden Freude.

A: Amen.

2. Ist kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat. Zur Gewinnung des Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen [s. S. 124], Die Bedingung, „wenn der Gläubige in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat“, ersetzt in diesem Falle die drei zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes). Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am gleichen Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

Die Tatsache, dass die Kirche einen solchen Ablass in der Todesstunde gewährt, zeigt zweierlei:

a) Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Gläubigen während ihres Lebens die Gewohnheit haben, regelmäßig zu beten. Denn dann erlangen sie auch in dem Falle, dass bei ihrem Sterben kein Priester zugegen ist, der ihnen den Päpstlichen Segen erteilen könnte, den vollkommenen Ablass in der Todesstunde.

b) Wer aufgrund des regelmäßigen Gebetes während seines Lebens weiß, dass er den Ablass in der Todesstunde erlangen wird, der kann während seines irdischen Lebens so oft er will, sogar täglich, einen vollkommenen Ablass gewinnen und diesen den Verstorbenen zuwenden. Wie es in den „Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses “ zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen damit „eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe ..., kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben. “

Zur Sterbebegleitung und zur Auseinandersetzung mit der christlichen Sicht des Todes werden folgende Kleinschriften empfohlen:

Die Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Eine Handreichung für Angehörige und gläubige Laien. Hg. vom Bischöflichen Ordinariat Augsburg, Augsburg ^2000. ISBN 3-89639-148-8.

P.C. Düren, Gast auf Erden, Sterben und Tod aus christlicher Sicht, Augsburg 21998. ISBN 3-89639-064-

3.

Vollkommene Ablässe im

Heiligen Jahr 2000

 

Das Heilige Jahr 2000

Beginn des Heiligen Jahres:

in der Weihnachtsnacht 24./25.12.1999 mit der Öffnung der Heiligen Pforte der Petersbasilika in Rom;

Ende des Heiligen Jahres:

    06.01.2001, Hochfest der Erscheinung des Herrn Aktuell im Internet: http://www.jubil2000.org/minimo/home.de.html

Warum feiert man Heilige Jahre?

Die Juden feierten gemäß dem Wort des Herrn auf dem Berg Sinai alle 50 Jahre ein »Jubeljahr«:

„Du sollst sieben Jahreswochen, siebenmal sieben Jahre, zählen; die Zeit von sieben Jahreswochen ergibt für dich neunundvierzig Jahre ... Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig, und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus! Es gelte euch als Jubeljahr“ (Lev 25,8.10).

Das fünfzigste Jahr wurde von den Priestern durch das Blasen eines Widderhomes (hebräisch: Jöbhel) angekündigt. Darauf geht die Bezeichnung Jübl- oder Jubiläumsjahr zurück. Die dahinter liegende Idee ist: Gott, der Herr der Welt und der Zeit, hat die Welt den Menschen nur auf Zeit übergeben; alle 50 Jahre muss alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Im Christentum knüpfte man an diese jüdische Tradition an. Allerdings ging es dabei nicht mehr um die irdischen Besitzverhältnisse, sondern um Sündenvergebung und Schuldnachlass. So führte die Kirche in Erinnerung an das jüdische Jubeljahr die Heiligen Jahre als Jahre des Friedens und der Vergebung ein. Das erste Heilige Jahr wurde von Papst Bonifaz VIII. (1294-1303) im Jahre 1300 ausgerufen, der erklärte: Jeder, der reumütig

gebeichtet und kommuniziert sowie das Petrusgrab im Vatikan und das Grab des hl. Apostels Paulus an der Via Ostiense besucht habe, erhalte einen vollkommenen Ablass. Zuvor hatte sich das Gerücht verbreitet, dass allen, die zur Jahrhundertfeier der Geburt Christi nach Rom kommen würden, ein vollkommener Ablass gewährt würde. Dabei berief man sich darauf, dass dies auch schon vor hundert Jahren so gewesen wäre, was sich allerdings nicht beweisen ließ. Seitdem fanden Heilige Jahre in den Jahren 1350, 1390, 1400, 1423, 1450 und seitdem alle 25 Jahre (bis auf 1800 und 1850) statt, zuletzt im Jahr 1975. Neben den 25 ordentlichen Heiligen Jahren fanden 86 außerordentliche Heilige Jahre statt, zuletzt das Heilige Jahr der Erlösung 1983 in Erinnerung an das 1950 Jahre zurückliegende Jahr 33, in dem Jesus Christus das Opfer am Kreuz darbrachte. Der besondere Ablass im Heiligen Jahr 2000 kann weltweit erlangt werden - in Rom, im Heiligen Land (Jerusalem, Betlehem und Nazaret), in den Bischofskirchen rund um den Erdkreis und an jedem Ort. Der vollkommene Ablass kann also täglich gewonnen werden, ohne dass man sich dazu in Rom befinden müsste.

Literatur zum Heiligen Jahr 2000:

Andrea Braghin, Heiliges Jahr 2000. Rom. Die vier Basiliken, Citt'a del Vaticano o.J. [1999], ISBN88-209-2578-8. Werner Chrobak, Heiliges Jahr. Woher - wohin? Stationen vom ersten Jubiläumsjahr 1300 bis zum Jubiläumsjahr 2000, o.O. [Regensburg] 1999.

E.M. Jung-Inglessis, Das Heilige Jahr in Rom. Geschichte und Gegenwart, Vatican 1997. ISBN88-209-2260-6. Antonio Serrano, Die Heiligen Jahre. Deutsch - Italiano - English - Français - Espanol, Dachau 1999. ISBN 3- 89251-272-8.

Der Jubiläumsablass im Überblick

Alle Gläubigen können täglich einen vollkommenen

Ablass gewinnen, und zwar

• entweder für sich selbst oder

• für die Seelen der Verstorbenen.

Generell sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

(1) sakramentale Beichte: während einer angemessenen Zeitfrist (20 Tage vorher und nachher) können damit mehrere vollkommene Ablässe erlangt werden;

(2) Freisein von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch der lässlichen;

(3) Empfang der heiligen Eucharistie: sie soll am selben Tag erfolgen, an dem die vorgeschriebenen Werke erfüllt werden;

(4) Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (z.B. Vaterunser; Gegrüßet seist du, Maria);

(5) Handlungen der Frömmigkeit, Barmherzigkeit oder Buße nach den weiter unten gegebenen Anweisungen.

Ausnahmen:

(A) Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die geforderten Bedingungen ändern.

(B) Für die klausurierten Ordensmänner und Ordensfrauen und die Kranken und alle, die nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen, gilt:

statt des Besuches einer bestimmten Kirche ein Besuch der Hauskapelle oder, falls das nicht möglich ist, sich geistig mit denen verbinden, die das vorgeschriebene Werk in ordentlicher Weise erfüllen und Gott die Gebete, Leiden und Entbehrungen aufop- fem.

Die unter (5) genannten Handlungen der Frömmigkeit, Barmherzigkeit oder Buße sind:

1) Rom:

Wallfahrt zu einer der Patriarchalbasiliken

• Basilika Sankt Peter im Vatikan

• Erzbasilika des Heiligsten Erlösers am Lateran

• Basilika Santa Maria Maggiore

    • Basilika Sankt Paul an der Via Ostiense oder zu folgenden Stätten:

• Basilika Santa Croce in Gerusalemme,

• Basilika San Lorenzo al Verano,

• Heiligtum der Muttergottes von der Göttlichen Liebe (Madonna del Divino Amore),

    • christliche Katakomben, und

• Hl. Messe oder

• andere liturgische Feier (Laudes, Vesper) oder

• Frömmigkeitsübung (z.B, Kreuzweg, Rosenkranz, Hymnus Akäthistos) oder

• Anbetung der Eucharistie und andächtige Betrachtung für angemessene Zeit sowie Vaterunser, Glaubensbekenntnis und Anrufung Mariens.

2) Im Heiligen Land:

Gleiche Bedingungen und Besuch der

• Grabeskirche in Jerusalem oder

• Geburtskirche in Betlehem oder

• Verkündigungsbasilika in Nazaret.

3) In allen Bistümern:

Wallfahrt zur

• Kathedrale oder

• zu anderen vom Bischof bestimmten Kirchen oder Orten

und

• Hl. Messe oder

• andere liturgische Feier (Laudes, Vesper) oder

• Frömmigkeitsübung (z.B. Kreuzweg, Rosenkranz, Hymnus Akäthistos) oder

• andächtige Betrachtung für angemessene Zeit sowie Vaterunser, Glaubensbekenntnis und Anrufung Mariens.

4) überall:

• Notleidende besuchen (Kranke, Gefangene, einsame alte Menschen, Behinderte usw.) und Vaterunser, Glaubensbekenntnis sowie Anrufung der seligen Jungfrau Maria; oder

• sich wenigstens einen Tag lang überflüssigen Konsums enthalten (z.B. nicht rauchen, keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen, fasten oder Enthaltsamkeit üben) und eine angemessene Geldsumme den Armen zuwenden; oder

• mit einem ansehnlichen Beitrag Werke religiösen oder sozialen Charakters unterstützen (besonders zu Gunsten verwahrloster Kinder, in Schwierigkeiten geratener Jugendlicher, bedürftiger alter Menschen und Fremder in den verschiedenen Ländern auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen); oder

Anweisungen für die

Erlangung des Jubiläumsablasses

(Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls,

Heft 136, Bonn 1999, S. 21-24)

Mit vorliegendem Dekret, das in dem vom Heiligen Vater in der Verkündigungsbulle des Großen Jubiläums des Jahres 2000 zum Ausdruck gebrachten Willen verfasst ist, und kraft der ihr von demselben Papst übertragenen Vollmacht legt die Apostolische Pönitentiarie die Ordnung fest, die für die Erlangung des Jubiläumsablasses einzuhalten ist.

Alle Gläubigen können, wenn sie entsprechend vorbereitet sind, während des ganzen Jubeljahres gemäß den im folgenden ausgefuhrten Bestimmungen in den reichlichen Genuss des Ablassgeschenkes gelangen.

Unter der Voraussetzung, dass die sowohl in allgemeiner Form wie auf besonderes Reskript hin gewährten Ablässe während des Großen Jubiläums in Kraft bleiben, wird daran erinnert, dass der Jubiläumsablass den Seelen der Verstorbenen durch Fürbittgebet zugewendet werden kann: mit diesem Angebot wird eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe vollbracht, kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben. Auch während des Jubeljahres bleibt überdies die Regelung in Geltung, dass ein vollkommener Ablass nur einmal am Tag gewonnen werden kann.

Der Höhepunkt des Jubiläums ist die Begegnung mit Gott Vater durch den Erlöser Jesus Christus, der in seiner Kirche besonders in ihren Sakramenten gegen-

 

wärtig ist. Deswegen hat der ganze Weg des Jubeljahres, von der Wallfahrt vorbereitet, als Ausgangs- und Endpunkt die Feier des Bußsakramentes und der Eucharistie, des Paschamysteriums Christi also, der unser Friede und unsere Versöhnung ist: das ist die verwandelnde Begegnung, die auf das Geschenk des Ablasses für sich und für andere hin öffnet.

Nach Ablegung der sakramentalen Beichte, die ordentlicherweise nach can. 960 CIC und nach can. 720 § 1 CCEO persönlich und vollständig sein muss, kann der Gläubige durch Erfüllung der verlangten Anordnungen das Geschenk des vollkommenen Ablasses während einer angemessenen Zeitfrist auch täglich empfangen oder zuwenden, ohne die Beichte wiederholen zu müssen. Es ist jedoch besser, dass die Gläubigen häufig die Gnade des Bußsakramentes empfangen, um in der Bekehrung und Reinheit des Herzens zu wachsen. Die Teilnahme an der Eucharistie, die für jeden Ablass notwendig ist, soll am selben Tag erfolgen, an dem die vorgeschriebenen Werke erfüllt werden.

Mit diesen zwei herausragenden Momenten müssen vor allem das Zeugnis der Gemeinschaft mit der Kirche einhergehen, das durch ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bekundet wird, sowie auch die Ausführung von Handlungen der Nächstenliebe und der Buße nach den weiter unten gegebenen Anweisungen: solche Handlungen sollen jene echte Umkehr des Herzens zum Ausdruck bringen, zu der die Gemeinschaft mit Christus in den Sakramenten hinführt. Denn Christus ist unsere Vergebung und die Sühne für unsere Sünden (vgl. 1 Joh 2,2). Indem er den Heiligen Geist, der „die Vergebung aller Sünden ist“, in die Herzen der Gläubigen ausgießt, bringt er jeden zu einer kindlichen und vertrauensvollen Begegnung mit dem Vater des Erbarmens. Dieser Begegnung entspringen die Bemühungen um Umkehr und Erneuerung, um kirchliche Gemeinschaft und Liebe zu den Brüdern und Schwestern.

Auch für das kommende Jubiläum wird die Regelung bestätigt, wonach die Beichtväter für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die geforderten Bedingungen ändern können. Die klausurierten Ordensmänner und Ordens- frauen, die Kranken und alle, die nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen, können statt des Besuches einer bestimmten Kirche die Kapelle ihres Hauses aufsuchen; sollte auch das nicht möglich sein, können sie den Ablass dadurch erlangen, dass sie sich geistig mit denen verbinden, die das vorgeschriebene Werk in ordentlicher Weise erfüllen, und dass sie Gott ihre Gebete, Leiden und Entbehrungen aufopfem.

Was die Erfüllung der Bedingungen betrifft, so werden die Gläubigen den Jubiläumsablass erlangen können:

1) In Rom, wenn sie eine Wallfahrt zu einer der Patriarchalbasiliken - der Basilika Sankt Peter im Vatikan oder der Erzbasilika des Heiligsten Erlösers am Lateran oder der Basilika Santa Maria Maggiore oder der Basilika Sankt Paul an der Via Ostiense - unternehmen und dort mit Andacht an der hl. Messe oder an einer anderen liturgischen Feier, wie den Laudes oder der Vesper, oder an einer Frömmigkeitsübung (z. B. Kreuzweg, Rosenkranz, Gebet des Hymnus Akäthistos zu Ehren der Muttergottes) teilnehmen; außerdem, wenn sie als Gmppe oder einzeln eine der vier Patriarchalbasiliken besuchen und dort für eine angemessene Zeit in Vereh-

rung der Eucharistie und in andächtiger Betrachtung verweilen und diese dann mit dem »Vaterunser«, mit einer anerkannten Form des Glaubensbekenntnisses und mit der Anrufung der seligen Jungfrau Maria abschließen. Zu den vier Patriarchalbasiliken kommen bei diesem besonderen Anlass des Großen Jubiläums folgende andere Stätten zu denselben Bedingungen hinzu: die Basilika Santa Croce in Gerusalemme, die Basilika San Lorenzo al Verano, das Heiligtum der Muttergottes von der Göttlichen Liebe (Madonna del Divino Amore), die christlichen Katakomben.

2) Im Heiligen Land, wenn sie unter Beachtung derselben Bedingungen die Grabeskirche in Jerusalem oder die Geburtskirche in Betlehem oder die Verkündigungsbasilika in Nazaret besuchen.

3) ln den anderen kirchlichen Jurisdiktionsbereichen, wenn sie eine Wallfahrt zur Kathedrale oder zu anderen vom Bischof bestimmten Kirchen oder Orten machen und dort andächtig an einer liturgischen Feier oder einer anderen Frömmigkeitsübung teilnehmen, wie sie oben für die Stadt Rom angegeben wurden; außerdem, wenn sie als Gruppe oder einzeln die Kathedrale oder ein vom Bischof bestimmtes Heiligtum besuchen, dort für eine angemessene Zeit in andächtiger Betrachtung verweilen und diese dann mit dem »Vatemnser«, mit einer anerkannten Form des Glaubensbekenntnisses und mit der Anrufung der seligen Jungfrau Maria abschließen.

4) An jedem Ort, wenn sie für eine angemessene Zeit Brüder und Schwestern, die sich in Not oder Schwierigkeiten befinden (Kranke, Gefangene, einsame alte Men

schen, Behinderte usw.), besuchen, dabei gleichsam zu Christus pilgern, der in diesen Menschen gegenwärtig ist (vgl. Mt 25,34-36), und die üblichen geistlichen und sakramentalen Bedingungen, einschließlich der vorgeschriebenen Gebete, erfüllen. Die Gläubigen werden sicher solche Besuche im Laufe des Heiligen Jahres wiederholen; bei jedem dieser Besuche können sie den vollkommenen Ablass erlangen, natürlich nur einmal am Tag.

Den vollkommenen Jubiläumsablass kann man auch durch Unternehmungen erlangen, welche die Bußgesin- nung, die gleichsam die Seele des Jubiläums ist, konkret und hochherzig in die Tat umsetzen. Sie bestehen unter anderem darin, dass die Gläubigen sich wenigstens einen Tag lang überflüssigen Konsums enthalten (z. B. nicht rauchen,' keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen, entsprechend den allgemeinen Normen der Kirche und den Einzelbestimmungen der Bischofskonferenzen fasten oder Enthaltsamkeit üben) und eine angemessene Geldsumme den Armen zuwenden; dass sie mit einem ansehnlichen Beitrag Werke religiösen oder sozialen Charakters unterstützen (besonders zu Gunsten verwahrloster Kinder, in Schwierigkeiten geratener Jugendlicher, bedürftiger alter Menschen und Fremder in den verschiedenen Ländern auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen); dass sie einen angemessenen Teil ihrer Freizeit Tätigkeiten widmen, die der Gemeinschaft zugute kommen, oder dass sie andere ähnliche Formen persönlichen Opfers auf sich nehmen.

Rom, aus der Apostolischen Pönitentiarie,

am 29. November 1998, dem ersten Adventssonntag.

 

Das Geschenk des Ablasses

Das Geschenk des Ablasses bekundet die Fülle der Barmherzigkeit Gottes, die vor allem im Sakrament der Buße und Versöhnung ihren Ausdruck findet.

Diese althergebrachte Praxis, hinsichtlich derer es zu nicht wenigen historischen Missverständnissen kam, muss recht verstanden und angenommen werden.

Die Versöhnung mit Gott beinhaltet, obgleich sie ein Geschenk der Barmherzigkeit Gottes ist, einen Prozess, in den der Mensch mit seinem persönlichen Einsatz und die Kirche mit ihrem sakramentalen Auftrag einbezogen sind. Der Weg der Wiederversöhnung findet seinen Mittelpunkt im Sakrament der Buße. Der Mensch bleibt jedoch auch nach der Vergebung der Sünden, die durch dieses Sakrament erlangt wird, durch jene »Überreste« gezeichnet, die ihn nicht gänzlich auf die Gnade hin öffnen, und er bedarf der Reinigung und jener totalen Erneuerung des Menschen durch die Gnade Gottes. Um diese zu erreichen, ist das Geschenk des Ablasses von großer Hilfe.

Unter Ablass versteht man den »Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet« (Enchiridion indulgentiarum, Normae de indulgentiis, Libreria Edi- trice Vaticana 1999, S. 21; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1471).

Die folgende Verlautbarung der Apostolischen Pöniten- tiarie ruft die Bedingungen in Erinnerung, die für die

fruchtbringende Erlangung des Jubiläumsablasses notwendig sind.

Die Feier des Jubiläumsjahres ist nicht nur eine einzigartige Gelegenheit, um das große Geschenk zu nutzen, das der Herr uns durch Vermittlung seiner Kirche im Ablass zukommen lässt, sondern es ist auch eine gute Gelegenheit, die Lehre über den Ablass in das Bewusstsein der Gläubigen zurückzurufen. Daher veröffentlicht die Apostolische Pönitentiarie zum Nutzen all jener, die die Stätten des Jubiläumsjahres besuchen, folgende Ankündigungen.

Anmerkungen allgemeiner Natur über die Ablässe

1. Der Ablass ist im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert: »Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.«

2. Im allgemeinen erfordert die Gewinnung von Ablässen bestimmte Bedingungen (nachstehend unter den Punkten 3-4 angeführt) und die Erfüllung bestimmter Werke (unter den Punkten 8-9-10 werden die besonderen Werke des Heiligen Jahres angeführt).

3. Zur Gewinnung von Ablässen, sowohl von vollkommenen als auch von Teilablässen, ist es notwendig, dass sich der Gläubige zumindest kurz bevor er die Ablasswerke erfüllt, im Stande der Gnade befindet.

4. Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag

gewonnen werden. Um ihn zu erhalten, ist es jedoch - über den Gnadenstand hinaus - notwendig, dass der Gläubige:

die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche,

hat;

die sakramentale Beichte seiner Sünden vornimmt;

die Allerheiligste Eucharistie empfängt (zweifelsohne ist es besser, die Eucharistie bei der Teilnahme an der Heiligen Messe zu empfangen; für den Ablass ist jedoch lediglich die Heilige Kommunion notwendig);

nach Meinung des Heiligen Vaters betet.

5. Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte, und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird; es reicht aus, dass diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablasswerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der Hei- ligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt.

6. Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der Sünde, auch der lässlichen Sünde).

7. Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden.

Besondere Aspekte des Heiligen Jahres

Unter Voraussetzung der notwendigen Bedingungen, auf die unter den Punkten 3-4 Bezug genommen wird, können die Gläubigen den Jubiläumsablass erlangen, indem sie eines der folgenden, nachstehend in drei Kategorien aufgeteilten Werke vollbringen:

8. Werke der Frömmigkeit oder Religion:

eine Wallfahrt zu einem Heiligtum oder einer Stätte des Jubiläums unternehmen: für Rom eine der vier Patriarchalbasiliken (Sankt Peter, Sankt Johannes im Lateran, Santa Maria Maggiore, Sankt Paul) oder die Basiliken zum Hl. Kreuz in Jerusalem, Sankt Laurentius vor den Mauern und das Heiligtum der Muttergottes von der Göttlichen Liebe (»Madonna del Divino Amore«), eine der römischen Katakomben;

und dort an der Heiligen Messe oder an einer anderen liturgischen Feier (wie den Laudes oder der Vesper) oder an einer Frömmigkeitsübung (Kreuzweg, Rosenkranz, Gebet des Hymnus »Akathistos« usw.) teilnehmen;

oder in frommer Gesinnung eine der Stätten des Jubiläums - entweder in der Gruppe oder allein - besuchen und dort in Anbetung der Eucharistie oder in andächtiger Betrachtung verweilen und diese dann mit dem »Vaterunser«, dem Glaubensbekenntnis und einer Anrufung der Jungfrau Maria beschließen.

9. Werke der Barmherzigkeit oder Nächstenliebe:

für eine angemessene Zeit Brüder und Schwestern, die sich in Schwierigkeiten befinden, besuchen (Kranke, Gefangene, einsame alte Menschen, Behinderte usw.) und damit gleichsam zu Christus pilgern, der in ihnen gegenwärtig ist; mit einem angemessenen Betrag Werke religiöser oder sozialer Art zu unterstützen (zu Gunsten verwahrloster Kinder, Jugendlicher in Notlagen, bedürftiger alter Menschen und Fremder in den verschiedenen Ländern auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen);

einen angemessenen Teil der Freizeit Tätigkeiten widmen, die der Gemeinschaft zugute kommen, oder andere Formen persönlichen Opfers auf sich nehmen.

10. Werke der Buße:

Wenigstens für einen Tag

den übermäßigen Konsum von Genussmitteln meiden (z.B. Rauchen, alkoholische Getränke); fasten;

auf den Genuss von Fleisch verzichten (oder auf andere Nahrungsmittel, entsprechend den Einzelbestimmungen der Bischofskonferenzen), wobei ein entsprechender Teil den Armen zukommen soll.

Gegeben zu Rom,

am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 29. Januar 2000

William Wakefield Kardinal Baum Großpönitentiar

Luigi De Magistris Titularbischof von Nova Regens

(Oss. Romano [dt.] v. 25.02.2000, S. 12; v. Orig. ital. v. 10.02.2000)

 

Kirchliche Dokumente

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Quellennachweis

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S. 243-247: Der Verband der Diözesen Deutschlands erteilte für die Texte aus dem »Handbuch der Ablässe« (Bonn 1989) und den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 136 (Bonn 1998) die Abdruckerlaubnis (AZ 1843/6149/99 v. 24.08.1999).

Liedtextnachweis:

S. 113-115; 128; 139; 142f: Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. erteilte die Abdruckerlaubnis für die Lieder aus dem Gotteslob, Nr. 241 und 542 (Hu/ha v. 16.08.1999).

S. 129; 140: Die VG-Musikedition Kassel erteilte i.A. des Christo- phorus Verlages, Freiburg/Br. die Abdruckgenehmigung für das Lied aus dem Gotteslob, Nr. 544 (Nr. 1453 v. 19.08.1999).

S. 112f; 115f; 129; 139; 141f; 144: Die Texte aus dem Gotteslob, Nr. 240, 245 und 543 sind rechtefrei (Ständige Kommission für die Herausgabe der liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebeit, Trier, G 5898/99 v. 09.08.1999).

Bildnachweis:

Umschlag: Coetivy-Meister, Französisches Stundenbuch, Miniatur zum Totenoffiz, um 1460. Baltimore/USA, Walters Art Gallery,

 

Ablass-Bücher 17 Ablasshandel 27 Abstinenz 123,172,247 Akathistos 6, 24, 49, 62, 63, 64, 240, 241,245,262, 263

Alacoque 147, 182 Alfons Maria von Liguori 105,160

Allerseelentag 177, 178 Altarssakrament 50 Altarweihtag 6, 209 alte Menschen 247 Amnestie 43

Anbetung 6, 19, 49, 50, 69, 70,71, 165,255 Angela Merici 103,118 Arme Seele 29,35,37,41, 177

Asperge me 222 Augustinus 52 Barmherzige Brüder 126, 127

Barmherzige Schwestern 169

Basilika 24, 120, 162, 164, 190, 192, 193,198, 199, 240, 245, 246, 264 Bedingungen 44, 239, 252, 254

Begnadigung 32 Behinderte 247 Beichte 28, 44, 228, 229, 233, 239, 244, 253

 

Beichtväter 38, 161,239, 245,254

Benedikt von Nursia 102, 104, 155

Benediktiner 104, 155, 156 Betlehem 238, 246 Birgitta von Schweden 105, 158

Birgittenorden 158, 159 Bischof 98, 144, 150, 151, 161, 192, 201,202, 203, 205,210, 226, 246 Bischofskonferenz 22, 25, 123, 195,247,256, 257 Bischofsweihe 24, 204, 206 Bonifaz VIII. 237 Bruno 106, 172 Bußzeit 27, 122, 123 Calvin 14

Christkönigsfest 179 Christliche Schulbrüder 136 CIC 22,32,35,44, 122, 123, 131,200, 209,212, 230, 244, 257 Clemens VI. 33 Diözesansynode 200, 227 Dominikaner 105, 166, 167 Dominikus 105, 166 Don Bosco 120 DzH 257

Einheit der Christen 24,

117, 118

Enchiridion indulgentiarum 22, 24, 43, 191,251,257

Enchiridion symbolorum 257

Erstkommunion 208, 226, 227, 228

Eucharistie 44, 49, 50, 144, 165, 174, 194, 205,209, 227, 244, 246, 253, 255 Eucharistiner 105, 165, 194 Eucharistischer Kongreß 194

Exerzitien 116,117,159, 160, 161, 169, 176, 228, 229

Familie 9, 24, 49, 57, 62, 119,213,214,215,216, 218, 228

Fasten 17,18,29,123,172, 241,247, 256

Fasten- und Osterzeit 6, 122 Fastenzeit 97, 98, 122, 131 Fegefeuer 5, 14, 23, 29, 30, 32,34,35,37,40,41,43, 48,56, 177, 178, 231 Fernsehen 24, 53, 55, 57,

   58, 135, 184, 201 Franz von Sales 103,181, 182

Franziskaner 7, 106, 170, 171

Franziskanerinnen 170, 171 Franziskus 162, 164, 170, 171

Freizeit 121,241,247 Friedhof 178 Fronleichnam 7, 50, 143, 144

 

Gefangene 246 geistliche Berufe 110,137 geistliche Lesung 49 Geldgeschäft 16 Gotteslob 23,51, 113, 115, 116, 128, 129, 140, 142, 143, 145, 146, 263 Gregorsmesse 42 Großes Glaubensbekenntnis 152

Heilige Familie 219 Heilige Schrift 52, 53, 224 Heiliges Land 240 Heiligsprechung 107, 108, 109, 110, 261

Heiligtum 70,78, 195, 196, 198, 199, 200,210, 240, 246

Herz Jesu 9,24, 146,213, 215,216,217, 263 Herz-Jesu-Fest 146, 147 Hieronymus 52 Honorius III. 164 Ignatius von Loyola 105, 159, 174, 229

Incamationis mysterium 13, 33,36,41,257 indulgentia 32 Indulgentiarum doctrina 20, 29, 30, 35, 257 Jahreskreis 6, 7, 116, 143 Jerusalem 54,98, 100,238, 246

Jesuiten 105,159,160,229

Jesus 39,44,50,51,52,55,

56, 59,61,65,79, 102,

 

122, 125, 129, 132, 133, 144, 146, 147, 149, 152, 179, 180, 195,210,211, 218, 221-224, 227, 228, 238, 243

Johanna Franziska von Chantal 106, 181 Johannes Baptist de La Salle 104, 136

Johannes Paul II. 12, 13, 20, 33,36,41, 108, 109, 134, 158,213,215,236, 257 Johannes vom Kreuz 107, 173, 182, 183

Johannes von Gott 104,126 Josef 69, 105,214,215, 216,218

Jubelbischof 206 Jubeljahr 13,237 Jubelpriester 205 Jubiläumsablass 239, 243, 245, 247, 252, 254, 257 Kamillianer 105, 156, 157 Kamillus von Leibs 105, 156, 157

Kapuziner 157, 171 Karfreitag 122,123,130 Kartäuser 106, 172, 173 Kathedra Petri 121,193,

197

Kathedrale 24,50, 121, 154, 164, 197, 246 Kirchenschatz 33 Kirchweihtag 209 KKK 23, 28, 29, 30, 32, 50, 231,257

 

Klara 105, 164, 167, 168, 171

Klarissen 105, 106, 167, 168, 170, 171

Komm, Heilger Geist 113, 141

Kommunionempfang 44, 122, 239, 253 Konventualen 171 Konzil von Trient 15,23, 208

Kranke 38, 110, 138, 157, 168, 175,239, 241,245, 246, 255

Kreuzverehrung 13 0 Kreuzweg 24, 49, 53, 54, 55,240, 241,245 Laudate 17, 263 Laudes 240,241,245 Läuterung 22, 23, 25, 29 LeoX. 15

Liebreicher Jesus 146, 147 Luther 5, 14, 15,20,261 Maria 44, 48, 57-60, 63, 64, 68, 75,76, 78,81,98- 101, 104-107, 112, 120, 129, 132, 146, 149, 152- 156, 160, 162, 168, 171, 176, 182, 193, 198,202, 211,214,215,218,221, 225, 239

Martin von Cochem 18 Melanchthon 14 Missbrauche 15, 16, 27 Nächstenliebe 29, 138, 181, 239, 240, 244