Die Beichte

Aus dem Katechismus des Heiligen Kardinal Robert Bellarmin

 

 

L: Wie reinigt man die Seele von der Todsünde?

S: Mit einer guten Beichte.

L: Worum muss man sich für eine gute Beichte bemühen?

S: Um fünf Dinge.

1.  Man muss sein Gewissen gut erforschen.

2.  Reue darüber haben, dass man Gott beleidigt hat.

3.  Einen festen Vorsatz fassen, ihn von jetzt an nie mehr zu beleidigen und die Gelegenheit, ihn zu beleidigen, zu vermeiden.

4.  All seine Sünden dem Beichtvater bekennen und erklären.

5. Gott mit der auferlegten Buße Genugtuung leisten und, wenn es nötig ist, auch dem Nächsten mit der Wiedergutmachung.

L: Was muss man tun, um sein Gewissen gut zu erforschen?

S: Zweierlei.

Erstens Gott um Erleuchtung bitten, seine Sünden zu erkennen. Zweitens sich für eine genaue Nachforschung über die Sünden, die man in Gedanken, Worten, Werken und Unterlassungen begangen hat, etwas Zeit nehmen.

L: Muss man dem Beichtvater unbedingt genau die Zahl sagen, wie oft man gesündigt hat?

S: Bei den Todsünden ist es unbedingt nötig, genau die Zahl sagen, wie oft man gesündigt hat. Wenn man diese Zahl aber nicht mehr genau kennt, muss man die Zahl sagen, die man dafür am wahrscheinlichsten hält.

L: Aber ist es dann nicht besser, in der Beichte eine größere Zahl dafür, was man falsch gemacht hat, zu nennen?

S: Es ist überhaupt nicht besser. Denn dann würde man ja dem Beichtvater in einer schwerwiegenden Sache eine Lüge sagen.

L: Wie soll derjenige aber die Zahl der Sünden nennen, der sich noch nicht einmal in etwa erinnern kann, wie oft er gefallen ist?

S: In diesem Fall muss er sagen, für einen wie langen Zeitraum er gesündigt hat und wie oft er dabei normalerweise jede Woche oder jeden Monat gesündigt hat.

L: Welcher verschiedenen Art kann die Reue sein, die man bei der Beichte haben muss?

S:  Zweierlei Art, nämlich die unvollkommene und die vollkommene Reue.

L: Was ist die unvollkommene Reue?

S: Die unvollkommene Reue ist die Reue, mit der man die Sünde insgesamt verabscheut. Das geschieht entweder aus Furcht vor der Hölle oder für den Verlust des Paradieses oder für die Hässlichkeit der Sünde selbst. Sie nennt sich Furchtreue.

L: Wie macht man einen Akt der Furchtreue?

S: Mein Gott, ich habe mit meinen Sünden die Hölle verdient und das Paradies verloren. Deshalb bereue ich, und es schmerzt mich von ganzem Herzen, dich beleidigt zu haben. Mit deiner allerheiligsten Gnade nehme ich mir fest vor, dich nie mehr zu beleidigen.

L: Was ist die vollkommene Reue?

S:  Die vollkommene Reue ist die Reue, mit der man die Sünde mehr als alles Übel aus Liebe zu Gott, dem höchsten Gut, verabscheut. Sie nennt sich Liebesreue.

L: Wie können wir eine solche Reue erwerben?

S: Zunächst dadurch, dass wir sie vom Herrn erbitten, denn sie ist seine Gabe. Dann dadurch, dass wir aufmerksam daran denken, dass die Todsünde eine höchste Beleidigung für Gott darstellt. Dabei verdient er es doch für seine unendliche Vollkommenheit, über alles geliebt zu werden und dass alle Geschöpfe ihm mit all ihren Kräften dienen.

L: Wie macht man also einen Akt der Liebesreue?

S:  Man spricht mit aufrichtigem Herzen zum Herrn: Mein Gott, du bist die unendliche Güte und würdig, über alles geliebt zu werden. Darum liebe ich dich aus ganzem Herzen und über alles. Deshalb bereue ich und es schmerzt mich von ganzem Herzen, dich beleidigt zu haben. Mit deiner allerheiligsten Gnade nehme ich mir fest vor, dich nie mehr zu beleidigen.

L: Welchen größeren Wert hat diese vollkommene Reue im Vergleich zur unvollkommenen Reue?

S: Wer einen Akt der vollkommenen Reue macht, dem ist die Sünde sofort vergeben, auch wenn er noch verpflichtet ist, sie zu gegebener Zeit zu beichten. Wer dagegen einen Akt der unvollkommenen Reue macht, dem ist sie noch nicht vergeben, bis er die Lossprechung vom Priester erhält.

L: Wenn sich jemand ohne Beichte in Todesgefahr befindet, wie kann er sich dann von der Sünde befreien?

S: Er könnte sich mit einem Akt vollkommener Reue befreien. Man muss sich jedoch daran gewöhnen, ihn häufig zu sprechen, um ihn im Notfall auch sofort zu können.

L: Wenn jemand ohne Reue und ohne Vorsatz beichten würde, erhielte er dann die Vergebung seiner Sünden?

S:  Er würde sie nicht erhalten, und wenn er in diesem Zustand ohne Reue sterben würde, würde er wie gesagt für immer verloren gehen.

L: Wenn jemand in einer Beichte eine Todsünde ausgelassen hätte, wäre die Beichte dann gültig?

S: Wenn er sie auslässt, weil er sich nicht daran erinnert hat, ist die Beichte gültig. Wenn er sich aber wieder daran erinnert, muss er sie auch beichten. Wenn er sie aber aus Schlechtigkeit oder aus Scham oder wegen einer ungenügenden Gewissenserforschung auslässt, ist die Beichte ungültig, und er beginge ein Sakrileg. Die Sünden wären ihm nicht vergeben.

L: Was muss jemand demnach tun, der in dieser Art und Weise schlecht gebeichtet hat?

S: Drei Dinge muss er tun.

Erstens muss er die Sünde bekennen, die er nicht gebeichtet hat, und dabei ausdrücklich sagen, dass er sie absichtlich ausgelassen hat, nämlich aus Schlechtigkeit, aus Scham oder wegen einer ungenügenden Gewissenserforschung.

Zweitens muss er noch einmal alle Sünden, die er bei dieser Beichte bekannt hat, von neuem sagen.

Drittens muss er sagen, wie oft er gebeichtet oder die Kommunion empfangen hat, seitdem er diese Sünde bei der Beichte ausgelassen hat.

L: Erläutere uns jetzt, wie man das Bekenntnis unserer Sünden vor dem Beichtvater machen soll!

S: Es soll folgendermaßen vor sich gehen.

Erstens vollständig mit allen Sünden: Dabei sagt man die Zahl, die Art und die Umstände, die die Art verändern.

Zweitens demütig, ohne sich zu entschuldigen, sondern indem man sich anklagt und bereitwillig den Tadel des Beichtvaters entgegennimmt.

Drittens aufrichtig, indem man auf die Fragen des Beichtvaters die Wahrheit sagt.

Außerdem rasch, indem man nichts Überflüssiges sagt, die Sünden anderer aufzählt oder diejenigen nennt, die bei der Sünde mitgewirkt haben.

L: Wann soll man die Buße, die der Beichtvater einem auferlegt hat, verrichten?

S: Sobald wie möglich. Man soll sie auch fromm, demütig und in der Weise, wie sie der Beichtvater auferlegt hat, verrichten.

L: Kann der Priester jemals die Sünden, die er in der Beichte vernommen hat, einem anderen preisgeben?

S: Er kann sie in keinem Fall preisgeben, noch nicht einmal, wenn er sonst sein Leben verlieren müsste oder die ganze Welt zugrunde ginge. Ebenso wäre jemand in der Nähe, der eine Sünde von jemandem in de Beichte mithören würde, dazu mit ähnlicher Strenge verpflichtet, sie für immer geheim zu halten.

L: Wann soll man beichten?

S: Das Gebot verpflichtet dazu einmal im Jahr. Ein guter Rat leitet dazu an, zur Beichte zu gehen, bevor man wieder in die Sünde fällt oder zumindest sofort danach. Es ist ja schrecklich, auch nur einen Augenblick in der Todsünde zu leben, wenn der Sünder doch jederzeit sterben könnte und dann verloren ginge.

L: Welches große Gut verschafft eine so verrichtete Beichte der Seele?

S: Sie verschafft sieben Güter.

1.  Sie tilgt die Todsünde.

2.  Sie versetzt uns wieder in die Freundschaft Gottes.

3.  Sie verwandelt die ewige Strafe der Hölle in eine zeitliche Strafe in dieser Welt oder im Fegfeuer.

4.  Sie macht den Verdienst der guten Werke wieder lebendig, die man vor der Sünde getan hat oder die die Sünde hat sterben lassen.

5.  Sie verschafft das Recht auf das Erbe des Paradieses.

6.  Sie gibt die Kraft, den Versuchungen zu widerstehen und ihnen nicht von neuem zu erliegen.

7.  Für gewöhnlich bringt sie auch einen großen Frieden mit sich, ein ruhiges Gewissen in unserem Herzen.