Argumentationshilfen zur ehrfürchtigen Feier der Heiligen Messe

 

Liturgischer Wildwuchs ohne Grenzen

Wer hat sich nicht schon geärgert, wie so manche Gottesdienste zelebriert, besser gesagt, verunstaltet werden? Phantasiegeschichten statt biblischer Lesungen, übermäßiges Gerede von Gemeinschaft und Mitmenschlichkeit, Laienpredigten, selbstgemachte Glaubensbekenntnisse und Hochgebete, unnötige Kommunionhelfer und feministische Pastoralhelferinnen, bis hin zu regelrechten Theater-, Karnevals-, Rock- und Technomessen, die an alles andere erinnern als an die würdige Feier des heiligen Messopfers. Das Gefühl für das Heilige, das Geheimnisvolle und die Ehrfurcht im Gotteshaus sind mancherorts nahezu verschwunden. Viele wissen gar nicht mehr, was das Wesentliche der Messfeier ist. Vielmehr zelebriert sich der Mensch selbst: er soll im Mittelpunkt stehen, nicht Gott. Er will etwas fühlen, indem der Gottesdienst ihm etwas bieten muss, deshalb soll dieser interessant und unterhaltsam gestaltet sein.

 

Was ist davon zu halten?

Eine höchst bedenkliche Entwicklung, die die Liturgie immer mehr entartet und die Menschen längerfristig aus der Kirche vertreibt, denn Spiel, Spaß und Theater können an anderen Orten viel besser erreicht werden. Der Mensch kann aber das Wort Gottes nicht mehr als Kraftnahrung für seine Seele aufnehmen, weil es manchmal bis zur Unkenntlichkeit entstellt ist. Die heilige Eucharistie kann ihren Gnadenreichtum nicht entfalten, weil vieles von ihrem würdigen und andächtigen Empfang abhält. Verantwortlich sind hier in erster Linie die Bischöfe und Priester, denn sie wissen um den eigentlichen Sinn und das Wesen des heiligen Messopfers und sie wissen auch, wie die rechte Feier der Heiligen Messe auszusehen hat und wo die Grenzen ihrer Befugnisse sind. Folgende Argumentationshilfen bestehen aus einer Auswahl kirchenamtlicher Texte, die man zitieren sollte, wenn es um die ehrfürchtige Feier der Heiligen Messe geht.

 

ARGUMENTATIONSHILFEN:

·      „Aus der Liturgie, besonders aus der Eucharistie, fließt uns wie aus einer Quelle die Gnade zu: in höchstem Maß werden in Christus die Heiligung der Menschen und die Verherrlichung Gottes verwirklicht, auf die alles Tun der Kirche als auf sein Ziel hinstrebt.“ (II. Vatikanum, SC 7)

·      „Die Eucharistiefeier ist niemals ein privater Akt der Versammelten, sondern stets ein Handeln der Kirche. Sie muss darum in Einheit und Gemeinschaft mit der Gesamtkirche vollzogen werden.“ (Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz, 1970)

·      „Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof. [...] Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.“ (II. Vatikanum, SC 22)

·      „Der Wortgottesdienst der Heiligen Messe ist seinem Wesen nach eine Versammlung um das Wort Gottes, in dem der Herr gegenwärtig wird. Darum können die biblischen Lesungen nicht durch andere ersetzt werden.“ (Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz, 1970)

·      „Unter den formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Test die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen ist in allen Messen, die unter Beteiligung des Volkes gefeiert werden, eine Homilie zu halten; sie darf nur aus schwerwiegendem Grund ausfallen.“ (Kirchliches Gesetzbuch von 1983, CIC Can. 767 $1+2)

·      „Der Gläubige, Ordenschrist oder Laie, der als außerordentlicher Kommunionhelfer beauftragt ist, darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester, Diakon oder Akolyth fehlen, wenn der Priester durch Krankheit oder wegen vorgeschrittenen Alters behindert ist oder wenn die zur Kommunion hinzutretenden Gläubigen so zahlreich sind, dass die Messfeier allzusehr in die Länge gezogen würde. Zu missbilligen ist daher das Verhalten jener Priester, die sich trotz ihrer Anwesenheit bei der Zelebration an der Austeilung der Kommunion nicht beteiligen und diese Aufgabe den Laien überlassen.“ (Instruktion „Inaestimabile Donum“, 1980)

·      „Es ist ein schmerzliches Problem, wenn mitunter die freie Wahl und der Wille jener nicht berücksichtigt werden, die auch dort, wo die Handkommunion amtlich gestattet ist, es vorziehen, ihrerseits die Mundkommunion zu wählen.“ (Papst Johannes Paul II., 1980)