Auszüge aus der Instruktion „Memoriale Domini“ von Papst Paul VI. vom 29.5.1969
„über die Art und Weise der Kommunionspendung“

 

1894 Ausführlich bezeugten jedoch die kirchlichen Vorschriften und die Lehren der Väter die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der heiligen Eucharistie gegenüber. Denn „niemand genießt dieses Fleisch, er habe es denn zuvor angebetet“. (Augustinus, Enarrationes in Psalmos 98,9: PL 37, 1264) Jeder wird ermahnt beim Empfange: „Nimm es entgegen! Aber achte darauf, daß dir nichts verloren gehe“, (Cyrill von Jerusalem, Catecheses Mystagogicae 5,21: PG 33, 1126) „Denn es ist Christi Leib“ (Hippolyt; Traditio Apostolica 37; B. Botte. 1963, 84). Bald wurde der Dienst, die heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, allein den Geistlichen übertragen. So sollte beiden besser gedient sein: der dem Leib Christi schuldigen Ehrfurcht und der Situation der Gläubigen. Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich, dass der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des Empfangenden legte.

1895 Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen (Anm. die Mundkommunion), soll — beim gegenwärtigen Stand der Kirche ganz allgemein betrachtet — erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert. (Vgl. Augustinus, Enarrationes in Psalmos, 98,9: PL 37, 1264 f.) Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen „Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd“ (Vgl. ebd., Nr. 9: AAS 59 (1967) 547.); sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt: „Denn was du zugrunde gehen lässt, sollst du so betrachten, als ginge dir eines deiner eigenen Glieder verloren“. (Cyrill von Jerusalem, Catecheses Mystagogicae 5, 21: PG, 33, 1126.)

1897 Es wurden daher den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum 12. März 1969 … geantwortet wurde.

… Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis (Anm. die Mundkommunion) solle geändert werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.

1898 In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die „der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen“ (vgl. Apg 20,29.), um die (Orts-)Kirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.

Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen. Daher sollen sie beachten:

‑ die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;

‑ die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;

‑ schließlich das Wohl der Kirche selbst.

1899 Um jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen. Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden. Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.

 

Gebet der Heiligen Theresia vom Kinde Jesu

Jesus, ewiger Hoherpriester, bewahre Deine Priester im Schutze Deines Heiligsten Herzens, wo ihnen niemand schaden kann.

Bewahre unbefleckt ihre gesalbten Hände, die täglich Deinen Heiligen Leib berühren.

Bewahre rein die Lippen, die gerötet sind von Deinem Kostbaren Blute.

Bewahre rein und unirdisch ihr Herz, das gesiegelt ist mit dem erhabenen Zeichen Deines glorreichen Priestertums. Lass Sie wachsen in der Liebe und Treue zu Dir und schütze sie vor der Ansteckung der Welt.

Gib ihnen mit der Wandlungskraft über Brot und Wein auch die Wandlungskraft über die Herzen. Segne ihre Arbeiten mit reichlicher Frucht und schenke ihnen dereinst die Krone des ewigen Lebens. Amen.