Tägliche vollkommene Ablässe
aus dem Buch "Der Ablass in Lehre und Praxis"
Peter Christoph Düren
Die Kirche ist sehr großzügig bei der Gewährung von Ablässen; dies zeigt sich besonders bei den „Gewährungen, die mit Werken verbunden sind, durch die der Gläubige - und zwar jeder für sich allein und an allen Tagen des Jahres - einen vollkommenen Ablass erlangen kann ... Die besagten Werke sind:
· die Anbetung des Allerheiligsten Altarssakramentes, wenigstens eine halbe Stunde lang;
· die Kreuzwegandacht;
· das Rosenkranzgebet oder der Hymnus „Akäthistos“ in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, einer religiösen Gemeinschaft, einer christlichen Vereinigung und überhaupt, wenn mehrere zu irgendeinem ehrenhaften Zweck Zusammenkommen;
· die andächtige Lesung der Heiligen Schrift, wenigstens eine halbe Stunde lang.“
(EI 1999, S. 49; vgl. HA 1989, S. 38, EI 1986, S. 440
Wer alle sechs Wochen beichten geht, sich von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde lossagt, täglich das Sakrament der Eucharistie empfängt und ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (*) spricht, kann jeden Tag einen vollkommenen Ablass gewinnen, den er entweder für sich selbst gewinnen oder den Verstorbenen zuwenden kann; dazu ist entweder eine halbstündige eucharistische Anbetung erforderlich oder eine halbstündige geistliche Lesung der Heiligen Schrift oder eine Kreuzwegandacht an den 14 Stationen oder das Rosenkranzgebet bzw. der Hymnus „Akäthistos“ in einer Kirche, in der Familie oder in frommer Gemeinschaft.
(*) Vorschlag dieses Apostolates:
Da Bergoglio nach den Botschaften des "Buch der Wahrheit" kein gültiger Papst ist, betet man am Besten nach Meinung von Papst Benedikt oder im Anliegen der katholischen Kirche, also der Restkirche, die an der unveränderbaren Wahrheit festhält.
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