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ABLASSBÜCHLEIN

ERBARMET EUCH DER ARMEN SEELEN!

 

ABLASSBÜCHLEIN

ABLASSLEHRE

ABLASS-STOSSGEBETE

ABLASSÜBUNGEN

 

Die Ablässe sind unermessliche Geschenke für unsere lieben Verstorbenen

Die Armen Seelen kommen heute gewaltig zu kurz. Früher ging man regelmäßig zu den Gräbern der Angehörigen. Jedes Gebet, das man dort verrichtete, bewirkte einen Nachlass der Sündenstrafen für die Verstorbenen. Manche Seelen konnten unmittelbar in den Himmel kommen, die heute in den unvorstellbaren Peinen des Läuterungsortes Monate, Jahre, Jahrzehnte und länger ausharren müssen, «bis der letzte Heller ihrer Versäumnisse im Erdenleben bezahlt ist» (Mt 5,26).

Was ein Papst, erleuchtet vom Heiligen Geist, der Quelle der Liebe und Barmherzigkeit, als Ablass einmal gewährt hat, bleibt bestehen und wird niemals von einem anderen Papst zurückgenommen, wie begnadigte Seelen künden mussten.

So habe ich denn ein altes Ablassbüchlein, das man mir in abgegriffenem Zustand überreichte, neu auflegen lassen, auf dass es jene benützen, welche diese grösste Tat der Nächstenliebe, die Hilfe für die ganz hilflosen Armen Seelen, vollbringen wollen.  Bonaventur Meyer

 

Marianisches Schriftenwerk CH-4632 Trimbach

 

 

INHALT

Vorwort

ERSTER TEIL

ABLASSLEHRE

1. Was geschieht bei einem Ablass?

2. Worin besteht die zeitliche Sühneleistung, die der Ablass tilgt?

3. Worauf beruht die Ablassgewalt der Kirche?

4. Was bewirkt ein vollkommener Ablass?

5. Gewinnt ein vollkommener Ablass, wem auch nur die geringste lässliche Sünde nicht leid tut?

6. Was bewirkt ein unvollkommener Ablass?

7.Entheben Ablässe von anderen Bußwerken?

8. Sind Ablässe notwendig?

9. Für wen kann man Ablässe gewinnen?

10. Muss, wer einen Ablass gewinnen will, im Stande der Gnade sein?

11. Was gilt von den Ablässe für die Armen Seelen?

12. Muss man jedesmal an den Ablass denken, den man gewinnen kann?

13. Genügt es, ein Ablassgebet bloss in Gedanken zu verrichten?

14. Wie oft lässt sich ein Ablass gewinnen?

 

NÄHERES ÜBER DIE VOLLKOMMENEN ABLÄSSE

15. Wann muss man beichten, wenn die Beicht Bedingung ist?

16. Wann muss man kommunizieren?

17. Wo ist der Kirchenbesuch zu machen und wie?

18. Wann gilt der Kirchenbesuch?.

19. Welcher Kirchenbesuch gilt? - Welche Meinung ist dabei nötig?

20. Was heisst beten nach Meinung des Papstes?

21. Muss man jedesmal an diese Meinungen denken?

22. Wieviel ist nach Meinung des Papstes zu beten?

23. Wo und wann ist nach Meinung des Papstes zu beten?

24. In welcher Reihenfolge sind die einzelnen Bedingungen zu erfüllen?.

25. Was gilt, wenn eine Bedingung krankheitshalber oder sonst aus einem »rechtmäßigen Grund» nicht erfüllbar ist?

 

ZWEITER TEIL

ABLASS-STOSSGEBETE

Wichtige Vorbemerkungen.

Zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit.

Zu Gott Vater

Zu Gott Sohn

Zu Gott dem Heiligen Geist

Zum leidenden Heiland

Zum Herzen Jesu

Zur Heiligen Familie

Zu Maria

Zu den heiligen Engeln

Zu verschiedenen Heiligen

Für Verstorbene

Für gewisse Stände

Zwei Gebete mit täglichem vollkommenem Ablass

Einige längere Ablassgebete

Familienweihe an das göttliche Herz Jesu

Ablassgebete vor der heiligen Kommunion.

 

DRITTER TEIL

ABLASSÜBUNGEN

Vollkommener Ablass in der Todesstunde

Engel des Herrn

Der heilige Rosenkranz

Die Päpstlichen (Apostolischen) Ablässe

Der heilige Kreuzweg

Das Stationskruzifix

Der Heldenmütige Liebesakt

Portiunkula und Allerseelen

Für die Armen Seelen

Friedhofbesuch

Krankenbesuch

Krankenkommunion

Versehung

Sterbende

Gewissenserforschung

Bei geistiger Arbeit oder Handarbeit

Betrachtung

Bibellesung

Breviergebet vor dem Allerheiligsten

Kniebeugung vor dem Allerheiligsten

Besuch des Allerheiligsten

Beim Betreten der Kirche

Grüßen der Kirche

Wandlungsläuten

Aussetzung

Sakramentsprozession

Geistliche Kommunion

Erstkommunion

Erstkommunionunterricht

Predigt und Religionsunterricht

Exerzitien und Einkehrtag

Erneuerung der Taufgelübde

Missionskreuz

Messdienen

Primiz

Um Priester- und Ordensberufe

Gebet für Geistliche im Militärdienst

Priestersamstag

Für die Missionen

Missionssonntag

Papstsonntag

Aloisianische Sonntage

Heilige Stunde

Sühnenovene

Erster Monatsmittwoch - Herz-Jesu-Freitag

Erster Monatssamstag

Freitagsheiligung

Tod-Christi-Läuten

Neuntägige Andachten zu beliebiger Zeit

Neuntägige Andachten vor gewissen Festen

Das geheiligte Jahr

Jahresende und Jahresanfang

Bei Kirchenbesuch an gewissen Festen

Päpstlicher Segen durch Rundfunk

 

VORWORT

«Aus dem Wesen der Ablässe ergibt sich von selbst, dass man sie hochschätzen muss» (Kirchenrecht, Kanon 911). Anderseits ist nicht die Zahl der gewonnenen Ablässe das Maß der Heiligkeit, sondern die Größe der Selbstverleugnung.

Schon immer sind die Ablässe nicht nur das Aschenbrödel des Glaubensgebietes gewesen, sondern oft Streit punkt und führten zum Abfall des Glaubens. So waren die Ablässe in der Reformation ein Vorwand zur Auslösung derselben. Bis heute und zum Teil heute besonders schämt man sich fast ihrer, kümmert sich wenig oder gar nicht um sie. Trotz mancher gut gemachten und gehörten Erklärung versteht man sie nicht. Im Zeichen der Ökumene sind sie heute bei vielen wieder der Anlass zu negativen Angriffen und Herabsetzungen. Bei denen, die sich dieselben zunutze machen, glaubt man die Profitgier rügen zu müssen, wegen des einfachen Mechanismus, der bei der Ablassgewinnung und den Ablassangaben angewendet wird. Unglücklicherweise bringt der Schein und viele abwertende Erklärungen und Änderungen diese negative Bewertung. Doch ist bei genauer Kenntnis des Ab lasses in all diesen negativen Angriffen der Hass und der Zorn der Hölle gegen den großen Schatz der Ablässe zu sehen und zu spüren.

Allen diesen vielen Übeln soll diese Ausgabe helfen, entgegen zu steuern durch eine kurze, aber vollständige Ablasslehre. Das große Gewicht wurde hierbei auf äußerste Genauigkeit gelegt trotz aller Kürze der Ausdrücke.

Nach der Ablasslehre sind im zweiten Teil fast alle gültigen Stossgebete aufgeführt. Die Stossgebete sind in der beliebtesten und möglichst mundgerechten Verdeutschung aufgeführt. Die Ablässe der Bruderschaf ten und Skapuliere, die den Mitgliedern bei der Aufnahme im besonderen bekannt gemacht werden, und die meisten zahlreich längeren Ablassgebete wurden nicht mitaufgeführt.

Im dritten Teil sind die im besonderen in Betracht kommenden Ablassübungen zusammengestellt.

Bei den angeführten Gebeten und Übungen sind nicht immer alle Ablässe genannt worden, um nicht durch mehrfaches Vielerlei zu verwirren.

Diese Aufstellung möge allen Gläubigen helfen, die Freude und den grossen Schatz des Ablasses zu finden, doch besonders die unerschöpfliche Sühneleistung unseres Herrn Jesus Christus mit derjenigen seiner Heiligen von der Kirche erkannt und erschlossen um uns und den armen Seelen zuzuwenden. Nur das und nichts anderes bedeutet die Gewinnung der Ablässe. So möge besonders auch diese Broschüre beitragen, dass wir die Ablässe grossmütig den Armen Seelen schenken.

 

ERSTER TEIL

ABLASSLEHRE

Wichtige Abkürzungen:

E. Ind. = Enchiridion Indulgentiarum, die amtliche Ablasssammlung

can. = Canon = Kirchengesetz

AAS. = Acta Apostolicae Sedis, Amtsblatt des Heiligen Stuhles

 

1. Was geschieht bei einem Ablass?

Bei einem Ablass lässt das Oberhaupt der Kirche Sündenstrafen nach, für bereits bereute Sünden die noch abzutragen gewesen wären.

Um dies besser zu verstehen, sei an eine Tatsache aus den ersten christlichen Jahrhunderten erinnert. Von den Christen, die damals um ihres Glaubens willen vor den heidnischen Richter gestellt wurden, blieben leider nicht alle standhaft. Viele verleugneten, wenigstens äußerlich, ihren Glauben, streuten den Göttern Weihrauch und wurden daraufhin freigelassen. Doch nicht wenige von ihnen ergriff bald darnach tiefe Reue. Was tun, um vor der christlichen Gemeinde wieder als Mitglied zu gelten? Die Abgefallenen verschafften sich Einlass in einen Kerker, wo standhaft gebliebene Glaubensbrüder dem Martertod entgegensahen. «Brüder, habt Mitleid mit uns, bittet den Bischof für uns um Gnade», so flehen die Schwachgewordenen. Und die treu gebliebenen Brüder erbarmen sich. Mit bebender Hand schreiben sie dem Bischof ein Bittgesuch, worin sie ihn, um ihrer eigenen Treue willen, anflehen, den Abgefallenen zu verzeihen.

Der Bischof liest und - verzeiht. Er erlässt den Schuldigen die lange, strenge Sühne in Form einer Kirchenbusse, die er ihnen sonst für den Abfall hätte auflegen müssen. Er verleiht ihnen auch deren Ablass. Dabei stützt er sich auf die Verdienste der treu gebliebenen künftigen Blutzeugen.

So berichten alte Kirchenschriftsteller, wie Tertullian, + 222, und der hl. Zyprian, + 258.

Ähnliches wie im erwähnten Fall geschieht bei einem eigentlichen Ablass. Wir wurden durch die Sünde Gott untreu und schuldbar. Jesus Christus dagegen und, kraft seiner Gnade, auch Maria und die übrigen Heiligen leisteten in ihrem heldenhaften Tugendleben überreiche Sühne. Sie büssten weit mehr als sie sündigten. Diese überschüssige Sühneleistung ging in den Besitz der Kirche über. Sie kann kraft der überzeitlichen Zusammengehörigkeit von Haupt (Christus) und Gliedern (Gläubigen) den fehlerhaften Gliedern zugute kommen. Was oben der Bischof tat, vollzieht bei einem eigentlichen Ablass das sichtbare Oberhaupt der Kirche der Papst. Kraft der Gewalt, die ihm Christus übertragen (vgl. Frage 3), entnimmt er, wenn er einen Ablass gewährt, dem «Kirchenschatz», d.h. der Sühneleistung Christi und seiner Heiligen, den Ersatz für unsere Sühneleistung und bietet ihn Gott an.

Bei lebenden Christen hat diese Übertragung die volle Kraft einer Lossprechung: wie die Kirche bei der Beicht von Sündenschuld losspricht, so spricht sie bei den Ablässen von Sündenstrafen los; can. 911. Anders verhält es sich bei den Ablässen für die Verstorbenen: da diese dem Machtbereich der streitenden Kirche entzogen, können ihnen nur noch «fürbittweise» Ablässe zufliessen: can. 911. vgl. Frage 11.

Man könnte fragen: Warum fällt die Sündenstrafe nicht zugleich mit der Sündenschuld, wenn man seine Verfehlungen beichtet oder bereut? Wenn eine Mutter dem Kind verzeiht, so erlässt sie ihm doch auch die Strafe.

Bei einem privaten Vergehen, wie das genannte, geht dies an. Nicht aber bei einem öffentlichen Verstoss, wie ihn jede Sünde darstellt. Jede Sünde verstösst gegen das Gemeinwohl: Gott, der Schöpfer und Erhalter aller Dinge und das letzte Ziel aller, wird dadurch verletzt. Die Sünde ist ein Majestätsverbrechen im tiefsten Sinn des Wortes. Nicht einmal Gott kann deshalb, wenn er seine weise Gerechtigkeit sprechen lässt, auf die Sühne verzichten. Auch bei den Ablässen verzichtet er nicht; er lässt bloss einen Ersatz zu. Statt unserer Genugtuung wird die Sühne Christi und seiner Heiligen auf die Waagschale geworfen. So wird das Gleichgewicht in der Weltordnung, das durch unseren Fehltritt gestört worden war, wieder hergestellt.

Also nochmals: nicht Sündenschuld verschwindet bei einem Ablass, sondern Sündenstrafe. Sündenschuld erlischt nur durch Taufe, Beichte, Reue. Diese drei allein befreien auch von den ewigen Strafen der Hölle. Doch selbst die «zeitliche», d.h. zeitlich begrenzte Sündenstrafe wird bei den Ablässen nur für diejenigen Sünden gestrichen, die wir aufrichtig bereut haben und zu meiden fest entschlossen sind. Mit einem Wort: nur dann und in dem Mass fällt uns ein Ablass zu, als wir wahre Bussgesinnung im Herzen tragen.

So verstanden, erkennt man die Ablassgewalt der Kirche als grosse Wohltat Gottes. Bei richtiger Deutung hätten vor 440 Jahren Ablassfragen die Glaubensspaltung nicht mitveranlassen können und bildeten auch heute keinen Stein des Anstosses.

 

2. Worin besteht die zeitliche Sühneleistung, die der Ablass tilgt?

Sie besteht drüben in der Fegfeuerpein; hienieden in Krankheiten, Not, Trübsal und Leiden aller Art. Zeitlich wird diese Strafe genannt, weil sie - im Gegensatz zur Hölle, die ewig währt - früher oder später endet. Die genannten Leiden bilden für den Einzelnen oft, für die Gesamtheit als Folge der Erbsünde immer irgendwie eine Strafe der Sünde: und stelle man sich diese Strafen der Sünde nur nicht zu kurz oder zu gelinde vor! Treffen uns trotz gewonnener Ablässe noch solche Leiden, so treffen sie uns nicht mehr als persönliche Strafe. Sie stellen dann lediglich Folgen der Erbsünde dar. Sie sind Prüfungen, worin sich unsere Liebe zu Gott bewähren kann und soll. Gelehrt ausgedrückt: sie können fortan physische Folgen begangener persönlicher Sünden sein, aber nicht mehr moralische. Sie bilden nicht mehr die Zuchtrute des strafenden Vaters, sondern ein Sprungbrett der Liebe.

 

3. Worauf beruht die Ablassgewalt der Kirche?

Auf den Worten Christi zum Apostel Petrus: «Dir gebe ich die Schlüssel zum Himmelreich. Was immer du auf Erden bindest, wird auch im Himmel gebunden sein; was du auf Erden lösest, wird auch im Himmel gelöst sein» Matth. 16,19.

Christus sagt «Was immer». Mit dieser allgemeinen Wendung überträgt er Petrus und seinen Nachfolgern auf dem römischen Bischofsstuhl die Gewalt, im Namen Gottes zu lösen oder nicht zu lösen, «was immer» dem geistlichen Machtbereich der Kirche untersteht. Ihr untersteht, als Heilsgemeinschaft, nicht bloss Sündenschuld, sondern auch Sündenstrafe. Denn auch diese hält uns von der Anschauung Gottes, dem Ziel der Kirche, zurück. Die Sündenstrafe wird «gelöst» durch Ablässe. Aus Christi Worten «wird auch im Himmel gelöst sein» geht hervor, dass Gott im Himmel anerkennt, was die Kirche auf Erden verfügt. Ein Ablass streicht also nicht nur eine äussere Kirchenbusse; er hebt eine Sühneleistung auf, die sich innerlich aus der Sünde ergab; can.911.

 

4. Was bewirkt ein vollkommener Ablass?

Man unterscheidet vollkommene und unvollkommene Ablässe. Ein vollkommener Ablass befreit an sich von allen Sündenstrafen, die wir auf dieser Welt oder im Fegfeuer zu erleiden gehabt hätten. Wer also einen vollkommenen Ablass, z.B. den Sterbeablass, wirklich gewonnen hat und darauf stirbt, gelangt unverzüglich in den Himmel. Man beachte jedoch sorgfältig folgende Fragen!

 

5. Gewinnt ein vollkommener Ablass, wem auch nur die geringste lässliche Sünde nicht leid tut?

Niemals. Kein Ablass der Strafe, ohne dass zuvor die Schuld aufrichtig bereut wurde. Jedoch kommt einem bei ungenügender Reue der vollkommene Ablass soweit zugute, als die Seele dafür empfänglich ist: der Ablass erstreckt sich auf alle wahrhaft bereuten Sünden; can. 926. - Demnach wird ein vollkommener Ablass wohl ziemlich selten ganz gewonnen. Unsere Reue ist wohl selten umfassend genug. Denn Sünde schafft Gewohnheit, und an Gewohnheit klebt der Mensch.

 

6. Was bewirkt ein unvollkommener Ablass?

Bei einem unvollkommenen Ablass, von z.B. 300 Tagen, werden uns kraft der Genugtuung Christi, in zweiter Li-

nie auch Marias und der Heiligen, so viele Sündenstrafe:: erlassen, als wir in den ersten christlichen Jahrhunderten durch eine 300tägige Kirchenbusse hätten tilgen können. (Diese Kirchenbusse bestand in Fasten, Almosengeben. Verdemütigungen vor der christlichen Gemeinde.) Der Sinn ist also nicht, dass man 300 Tage weniger lang ins Fegfeuer muss!

 

7. Entheben Ablässe von anderen Busswerken?

Keineswegs. Durch Ablässe werden unsere bösen Neigungen, die Wurzeln der Sünden, nicht so geschwächt wie durch andere, strengere Busswerke. (Wir sagen «andere, strengere Busswerke», da ja auch ein Ablassgebet oder eine Ablassübung, wie jedes gute Werk hienieden, irgendwelche Überwindung von uns fordert.) «Zwar kürzt die Kirche heute weise die lange Probezeit, die sie einst den Sündern auferlegte, und deren Sinn darin bestand, sie im Zustand der Busse fest zu begründen. Aber auch heute will sie einen Sünder nicht davon befreien, um die Last seiner Sünde zu wissen. Die Busse soll nicht zum Spiel, die Lossprechung nicht zum Vergnügen werden» (H. Bremond, Das wesentliche Gebet, S. 143). Der Ablass darf nicht als Freibrief für zukünftige Sünden aufgefasst werden.

Busswerke bleiben ferner auch deshalb unentbehrlich, weil ein höheres übernatürliches Leben nie zu verwirklichen ist, ohne dass der Christ sich innerlich und äusserlich umfassend abtötet. - Endlich machen uns Busswerke dem leidenden Heiland, in dessen Fussstapfen allein wir zur Vollkommenheit gelangen, ähnlicher als das blosse Gewinnen von Ablässen.

 

8. Sind Ablässe notwendig?

Notwendig, um selig zu werden, sind sie nicht. Zudem stehen uns noch andere Mittel zur Verfügung, die Sündenstrafen schon auf Erden zu tilgen, so Almosengeben, Fasten, sich überwinden, die Leiden, die Gott uns schickt, geduldig annehmen, usw. Die Ablässe stellen jedoch den leichtesten und sichersten Weg zur Tilgung der Sündenstrafen dar. Ja, wer einen Ablass für sich gewinnt, sich zuwendet, die nötigen Bedingungen erfüllt und genügend Reue hat, erreicht dieses Ziel unfehlbar. -Wir können deshalb Gott nicht genug danken, dass er die Gewalt, Ablässe zu gewähren, seiner Kirche verliehen hat.

 

9.  Für wen kann man Ablässe gewinnen?

1. Für sich. - Das gilt von allen Ablässen, wo nicht ausdrücklich das Gegenteil betont wird, wie z. B. beim Allerseelenablass.

2.  Für die Armen Seelen. - Alle vom Heiligen Stuhl verliehenen Ablässe ohne Ausnahme sind den Armen Seelen zuwendbar; can. 913 und 930; In diesem Büchlein stehen nur solche. Von den Bischöfen verliehene Ablässe sind nur dem Empfänger erspriesslich; can. 913.

3.  Für andere Lebende lassen sich keine Ablässe gewinnen; can.930.

 

10.  Muss, wer einen Ablass gewinnen will,

im Stande der Gnade sein?

Wer den Ablass sich selber zuwenden will, muss, wenigstens am Schluss der letzten Ablassbedingung, die er erfüllt, - wo der Ablass einem zufällt - im Stande der Gnade sein, d.h. darf keine Todsünde auf dem Gewissen

haben; can. 925. - Der Gnadenstand ist auch erfordert, falls es, wie neuerdings oft, beim Ablassgebet heisst, «wenn reumütig verrichtet». Ebenso, wenn der Ablass verliehen wird «in der gewohnten Form» (in forma Ecclesiae consueta). - Wo das nicht steht, und man den Ablass den Armen Seelen zuwendet, hat sich die Kirche nicht darüber ausgesprochen, ob der Gnadenstand nötig sei.

Nur Getaufte und nicht bewusst im Kirchenbann befindliche gläubige Menschen können übrigens Ablässe gewinnen; can. 925. Also unter Umständen auch Andersgläubige, die sich im guten Glauben und Gnadenstand befinden. (So lehrt, mit Leitner, P. Vermeersch S.J., Epitome Iur. Can., I ed. 1934, N.214. Nota.)

 

11. Was gilt von den Ablässen für die Armen Seelen?

Es ist überaus ratsam, den Armen Seelen möglichst viele Ablässe zuzuwenden. Wir kommen nicht länger ins Fegfeuer, ob wir nur einen einzigen vollkommenen Ablass in der Todesstunde uns zuwenden oder im Leben unzählige vollkommene und unvollkommene. Wer am Lebensende alles tilgt, hätte für das Jenseits nicht mehr tun können. Die Armen Seelen jedoch leiden ohne sich selbst helfen zu können. Nun wissen wir zwar nicht, in welchem Masse Gott ihnen unsere Ablässe zufliessen lässt. Denn während ein Lebender durch einen Ablass von der Kirche eigentlich losgesprochen wird vom entsprechenden Mass Sündenstrafen, can. 911, und zwar mit unfehlbarer Wirkung, kann die Kirche Verstorbene nicht davon lossprechen, da sie ihr nicht mehr unterstehen. Nur fürbittweise», can. 911, vermag sie ihnen durch Ablässe zu Hilfe kommen. D.h. sie bittet Gott, den Ablass für die Armen Seelen anzunehmen.

Diese Bitte der Kirche wiegt schwerer als irgendein privates Gebet. Sie wirkt für Verstorbene ähnlich, wie für

Lebende ein Sakramentale wirkt. Doch kann Gott Gründe haben, den Ablass zwar anzunehmen, ihn aber ganz oder teilweise für andere Seelen zu gebrauchen, als wir es wollten.

Was die Kirche betrifft, so ist dies ihre Absicht: bei einem vollkommenen Ablass so viele Genugtuungen aus .dem geistlichen Kirchenschatz Gott anzubieten, als die betreffende Seele braucht, um unverzüglich zur Anschauung Gottes zu gelangen.

Das Gesagte möge uns nun keineswegs abhalten, auch für bestimmte Arme Seelen Ablässe zu gewinnen. Im Gegenteil veranlasse es uns, es nicht bei einem einzigen vollkommenen Ablass für einen bestimmten Verstorbenen bewenden zu lassen.

 

12. Muss man jedesmal an den Ablass denken, den man gewinnen kann?

Nein. Die allgemeine Absicht (intentio generalis), Ablässe zu gewinnen, genügt; can. 925. Selbst wer gar nicht weiss, dass mit einem Gebet oder einer Übung ein Ablass verbunden ist, gewinnt ihn doch (Vermeersch S. J., Theol. mor. ed. 3, III, N. 577, 2).

Lehmkuhl, Vermeersch u.a. lehren, dass schon die Betätigung des katholischen Glaubens die von can. 925 § 2 erforderte «allgemeine zur Ablassgewinnung nötige Absicht» enthalte (Vermeersch, Theol. mor. ed. 3, III, N. 577, 2). Jone nennt diese Ansicht «praktisch sicher» (Kathol. Mo-raltheol. 1937, Nr. 778.)

Ein für allemal kann und sollte man die Absicht erwecken, möglichst reiche Ablässe gewinnen zu wollen. Dies deshalb, weil.mit einem Gebet oder einer Übung zuweilen unter verschiedenen Titeln Ablässe verknüpft sind, unter denen man zu wählen hat. Denn durch ein und dasselbe Werk kann nur ein Ablass gewonnen werden, ausser das Gegenteil sei gesagt; can. 933.

 

13. Genügt es, ein Ablassgebet bloss in Gedanken zu verrichten?

Bei «Anrufungen und Stossgebeten» genügt es (AAS. 1934, p.35; E. Ind. p.XVI). Eine überraschende neue Verfügung!

Unter diesen «Anrufungen und Stossgebeten» dürfen wir sicher nicht nur jene verstehen, die im E. Ind. unter diesem Titel angeführt sind, sondern auch alle übrigen im E. Ind. enthaltenen kurzen Gebetchen, wie «Mein Gott, ich liebe Dich», s. S.24, das im E.Ind. unter dem Titel «Akte der göttlichen Tugenden» steht.

Längere Ablassgebete müssen, wenigstens leise, ausgesprochen werden, so z.B. das Gebet Zum gekreuzigten Heiland nach der Kommunion (s. S. 34). - Betet jemand mit, wie beim Rosenkranz, kann es wechselseitig geschehen. Betet jemand vor, wie bei den Segensandachten, genügt es zur Ablassgewinnung, zuzuhören; can. 934. - Stumme gewinnen alle Ablässe schon durch blosses Durchdenken oder Durchlesen der Ablassgebete, can. 936, bzw. fromme Teilnahme, wo solche vorgebetet werden; can. 936.

Kein Ablassgebet darf, wenn es übersetzt oder verrichtet wird, «wesentlich» verändert werden (AAS. 1934, p.643; E.Ind. p.XVI), sonst büsst es den Ablass ein; can.934.

Wir haben uns diese milderne amtliche Auslegung von can. 934 beim Übersetzen gerne zunutze gemacht. Eine unbedeutende Weglassung jedoch, so von drei Gegrüsset beim Rosenkranz, verhindert den Ablass nicht.

Das bei vollkommenen Ablässen meist vorgeschriebene Gebet nach Meinung des Papstes kann teilweise rein gedanklich sein; can. 934.

 

14. Wie oft lässt sich ein Ablass gewinnen?

Vollkommene Ablässe sind nur einmal im Tage zu gewinnen, ausser es sei ausdrücklich das Gegenteil gesagt, wie bei den Oftmaligen (Toties-quoties) vollkommenen Ablässen; can.928.

Unvollkommene Ablässe dagegen kann man beliebig oft im Tag gewinnen, ausser das Gegenteil sei bemerkt, indem es z.B. heisst: nur einmal täglich; can.928.

 

NÄHERES ÜBER DIE VOLLKOMMENEN ABLÄSSE

 

Zu einem vollkommenen Ablass sind meist vier Bedingungen erfordert. Sie heissen die «gewöhnlichen Bedingungen». Gemeint sind: Beicht, Kommunion, Kirchenbesuch, Gebet nach Meinung des Papstes. So bestimmt ausdrücklich die amtliche Sammlung Enchiridion Indul-gentiarum (Praenotanda n.4).

Während jedoch eine einzige Beicht und eine einzige Kommunion für verschiedene vollkommene Ablässe dienen können, müssen Kirchenbesuch und Gebet nach Meinung des Papstes für jeden vollkommenen Ablass wiederholt werden; can. 933. Steht bei einem Ablass keine der genannten vier Bedingungen, oder nur die eine oder andere, sind die andern nicht erforderlich; E. Ind. Praenotanda n.4.

 

15. Wann muss man beichten, wenn die Beicht Bedingung ist?

1. Entweder am Ablasstag oder an den acht vorhergehenden oder an den sieben folgenden Tagen; can. 931: 16 Tage Zeit. - So z.B. für Allerseelen (2.November) vom 25. Oktober bis 9. November einschliesslich. Auch bei vollkommenen Ablässen, die mit einer mehrtägigen Andacht verbunden sind, sind Beicht und Kommunion noch sieben Tage nach Schluss der mehrtägigen Andacht zulässig; can. 931.

2. Wer jedoch gewöhnlich wenigstens fünfmal wöchentlich zur Kommunion geht, muss nicht eigens beichten; can.931.

3. Ebenfalls ist von der Beicht als Ablassbedingung befreit, wer gewöhnlich zweimal monatlich beichtet; can.931.

16. Wann muss man kommunizieren?

Entweder am Vortag oder am Ablasstag oder an den sieben folgenden Tagen; can. 931. 9 Tage Zeit. - So z. B. für Allerseelen (2. November) vom 1. November bis 9. November einschliesslich.

Eine einzige Beicht genügt auf neun Tage für beliebig viele vollkommene Ablässe; eine einzige Kommunion genügt auf zwei Tage für alle vollkommenen Ablässe.

So P. Steinen in der Linzer Quartalschrift 1929, S. 382, sich berufend auf die Auffassung im päpstlichen Bussamt.

17. Wo ist der Kirchenbesuch zu machen und wie?

In irgendeiner Kirche oder öffentlichen Kapelle, falls nicht ein besonderer Ort vorgeschrieben ist. (Eine öffentliche Kapelle ist eine solche, die zwar Privatleuten oder einer Gemeinschaft gehört, jedoch, wenigstens zur Zeit des Gottesdienstes, allen Gläubigen offen steht; can. 1188.)

Falls ein Kloster, eine Anstalt, ein Institut, ein Krankenhaus, kirchlich errichtet ist, aber keine Kirche oder öffentliche Kapelle besitzt, können alle Insassen dem vorgeschriebenen Kirchenbesuch auch in der Hauskapeile nachkommen; can. 929.

Kann die Kirche oder Kapelle aus irgendeinem Grund nicht betreten werden, genügt es, davor zu beten.

Nachdem schon der hl. Alfons dies gelehrt und Rom es für das Jubiläum vom Jahre 1925 ausdrücklich anerkannt, ist diese Ansicht «moralisch sicher» zu nennen (Vermeersch, Epit. Iur. Can., ed. 1934, II n. 218. Auch E. Ind. fordert bei Erklärung dieser Bedingung nicht «ingressum», sondern bloss «accessum ad ecclesiam» E. Ind. XIII, nota).

18. Wann gilt der Kirchenbesuch?

Am Tage, wo der Ablass zu gewinnen ist; ebenso am vorhergehenden Nachmittag von mittags 12 Uhr an; can. 923: 36 Stunden Zeit.

Wurde ein Fest seiner äusseren Feier nach für immer oder vorübergehend verlegt - z.B. Dreikönigen auf den folgenden Sonntag - so gelten die Ablässe für den Tag (und vorhergehenden Nachmittag), auf den es verlegt wurde; can. 922.

19. Welcher Kirchenbesuch gilt? - Welche Meinung ist dabei nötig?

Jeder beliebige fromme Kirchenbesuch gilt. - Es ist nicht erfordert, dabei zu denken, man wolle ihn vornehmen, um einen Ablass zu gewinnen. Es genügt, ihn nicht aus blosser Neugierde, sondern mit Erhebung des Herzens zu Gott zu vollziehen; mag er noch so kurz sein; AAS. 1933, p. 446; E. Ind. p. XIII. Auch der Kirchenbesuch anlässlich der Sonntagsmesse gilt, da der Messe beiwohnen und der Messe in der Kirche beiwohnen zwei verschiedene und trennbare Dinge sind; man denke an die Feldmessen.

 

20. Was heisst beten nach Meinung des Papstes?

Für das beten, was dem Heiligen Vater besonders am Herzen liegt. Vor allem: dass die heilige Kirche mehr Geltung erlange, der wahre Glaube sich ausbreite, die Irrlehren verschwinden, die Sünder sich bekehren, der Friede unter den christlichen Regierenden herrsche. - Also die besten Meinungen, die sich denken lassen!

 

21. Muss man jedesmal an diese Meinungen denken?

Nein, die allgemeine Absicht, nach Meinung des Papstes beten zu wollen, reicht hin. Man könnte sich auch ein für allemal gewisse Gebete festlegen, die nach Meinung des Papstes gelten sollen, z.B. den Engel des Herrn; eine Litanei; die ersten Vaterunser, die man täglich betet, usw.

 

22. Wieviel ist nach Meinung des Papstes zu beten?

Ein Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei genügt! So hat nach langer Ungewissheit nun Rom entschieden; AAS. 1933, p.446; E.Ind. p.XV. Doch lässt sich das Vaterunser usw. mit beliebigen anderen Gebeten vertauschen, die wenigstens ebenso lang dauern; can. 934; AAS. und E.Ind. ebenda, z.B. mit einer Litanei. Sowohl das Vaterunser usw. als die Ersatzgebete dürfen teilweise rein gedanklich sein; can. 934.

Nur bei den Oftmaligen vollkommenen Ablässen, d.h. solchen, die mehrmals im Tage zu gewinnen sind, wie an Portiunkula und Allerseelen, sind 6 Vaterunser, Gegrüsst und Ehre-sei vorgeschrieben, und zwar beim Kirchenbesuch; AAS. 1930, p.363; E.Ind. p.XV. Andere Gebete gelten dann nicht.

 

23. Wo und wann ist nach Meinung des Papste? zu beten?

Wo man will. Also nicht notwendigerweise in der Kirche; ausser das Gegenteil sei gefordert, wie an Portiunkula und Allerseelen.

Als Zeit gelten dieselben 36 Stunden wie für den Kirchenbesuch; vgl. Frage 18.

Letztere Behauptung leitet P. Steinen S.J., der Fortsetzer des berühmten P. Behringer S.J., privatbrieflich an uns mit Bestimmtheit ab aus Decr. auth.291 ad 4 und can. 923.

 

24. In welcher Reihenfolge sind die einzelnen Bedingungen zu erfüllen?

In welcher man will. So könnte jemand zuerst nach Meinung des Heiligen Vaters beten, dann kommunizieren, usw.

 

25. Was gilt, wenn eine Bedingung krankheitshalber oder sonst aus einem «rechtmässigen Grund» nicht erfüllbar ist?

Dann muss man sie von irgendeinem zum Beichthören bevollmächtigten Priester in etwas anderes umwandeln lassen; can. 935.

Der Priester kann also nicht einfach dispensieren; er muss umwandeln. Diese Vollmacht gilt für alle vier Bedingungen. Sie erstreckt sich auch auf die oftmaligen vollkommenen Ablässe, wie Portiunkula und Allerseelen; AAS. 1940, p.62.

 

ZWEITER TEIL

ABLASS-STOSSGEBETE

 

Wichtige Vorbemerkungen:

1.  Alle nachstehenden unvollkommenen Ablässe kann man täglich beliebig oft gewinnen; ausser das Gegenteil sei bemerkt.

2.  Alle nachstehenden Ablässe sind den Armen Seelen zuwendbar.

3.  Zur Ablassgewinnung genügt es, die folgenden Stossgebete bloss zu denken; man muss sie nicht aussprechen; vgl. Frage 13.

4.  Ein * hinter einem Ablass bedeutet: wer das betreffende Gebetchen einen Monat lang (an dreissig aufeinanderfolgenden Tagen) verrichtet, hat am Schluss, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen, auf einen vollkommenen Ablass Anrecht; über diese Bedingungen vgl. Näheres nach Frage 14.

5.  E. Ind. mit Ziffer verweist auf die Nummer in der amtlichen Sammlung Enchiridion Indulgentiarum (Rom 1952), wo das betreffende Gebetchen samt den Verleih- und Veränderungsdaten seiner Ablässe zu finden ist.

6.  Werden die nachstehenden Gebetchen als sakramentale Busse auferlegt, so kann man die Ablässe mitgewinnen; can. 932.

 

Zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit

 

Mein Gott und mein Alles.                                            300Tage, e. Ind. 5

Mein Gott, ich liebe Dich.

Letzte Worte der Kleinen hl. Theresia.                   300 Tage, E. Ind. 39

Gott, sei mir Sünder gnädig.

Lk. 18,13. Gebet des Zöllners.    ^                          500 Tage, E. Ind. 14

Herr, rette mich vor meinen Feinden.

Ps. 58,2.                                                                    500 Tage, E. Ind. 22

Dir sei Lob, Dir Preis, Dir Dank gesagt auf ewig, o selige Dreifaltigkeit.     500 Tage *E. Ind. 16b

Dreimal heiliger, starker, unsterblicher Gott: erbarme Dich unser.

                                                                               500 Tage * E. Ind. 16a

Herr, in Deine Hände empfehle ich meinen Geist.

                                                                Ps. 306.   500 Tage * E. Ind. 19

Herr, vermehre uns den Glauben. Lk.17,5.           500 Tage * E. Ind. 38

Mein Gott, mein einzig Gut, Du bist alles für mich, möge ich ganz Dir gehören.  300Tage * E.ind.7

Herr, vergilt uns nicht nach unsern Sünden und nicht nach unsern Missetaten.             Ps. 102,10.      500Tage*E.ind.23

Allerheiligste Dreifaltigkeit, Du wohnst durch Deine Gnade in meiner Seele: ich bete Dich an.                                                                            300 Tage, E. Ind. 12a

Allerheiligste Dreifaltigkeit, Du wohnst durch Deine Gnade in meiner Seele: gib, dass ich immer mehr Dich liebe.                                         300 Tage, E. Ind. 12b

Allerheiligste Dreifaltigkeit, Du wohnst durch Deine Gnade in meiner Seele: heilige mich immer mehr.                                                            300 Tage, E. Ind. 12c

Herr, bleib bei mir, sei meine wahre Freude.       300 Tage, E. Ind. 12d

An Dich glaube ich, auf Dich hoffe ich, Dich liebe ich, Dich bete ich an, selige Dreifaltigkeit, dreieiniger Gott: erbarme Dich meiner, jetzt und in meiner Todesstunde, und rette mich.                                                            300Tage, E. Ind.40

O Gott, Du bist allmächtig: mach mich heilig.

                                           Hl. Alfons von Liguori.    500 Tage, E.Ind. 15

Mein Gott, vereine die Geister in der Wahrheit; vereine die Herzen in der Liebe.         300 Tage, e. Ind. 10

Mein Gott, ich danke Dir für das, was Du gibst, und für das, was Du nimmst. Dein Wille geschehe.                                                                  300 Tage, E. Ind. 9

Heilig, heilig, heilig bist Du, Herr, Gott der Heerscharen; Himmel und Erde sind voll Deiner Herrlichkeit.

                                                       Röm. Messbuch.   500 Tage, E.Ind.2

Heilige Dreifaltigkeit, ein einiger Gott, erbarme dich unser.

                                                                                 500 Tage * E. Ind. 26

Vor jeder Sünde, bewahre mich, o Herr.               500 Tage * E. Ind. 27

Alles für Dich, mit Dir, und in Dir, mein Gott.          300 Tage* E. Ind. 29

Herr, rette uns, wir gehen zugrunde.                        500Tage * E.Ind. 31

Dein Wille geschehe.                                                               500 Tage*,

wenn bei Widerwärtigkeiten mit Gottvertrauen gebetet,         E. Ind. 32.

Es geschieht mir recht, Herr, denn ich habe gesündigt.

300 Tage, wenn andächtig bei irgendeiner Trübsal verrichtet, E. Ind. 721.

 

Zu Gott Vater

 

Ewiger Vater, ich opfere Dir auf das kostbare Blut Jesu Christi zur Sühne für meine Sünden, für die Armen Seelen im Fegfeuer und für die Anliegen der heiligen Kirche. 500 Tage *; im Juli 3 Jahre *, E. Ind. 219

 

Zu Gott Sohn

 

Bemerkung: Wenn sich so viele Gebete an Gott Sohn wenden, und nur wenige an den Vater und den Heiligen Geist, so rührt das daher, dass der menschgewordene Sohn Gottes unser ausgesprochener Mittler beim Vater ist. Aus einem ähnlichen Grund wenden sich so viele Gebete an Maria.

Beim Kreuzzeichen, wobei man sagt: Im Namen des Vaters usw.:

                    3 Jahre; geschieht es mit Weihwasser: 7 Jahre, E.Ind.678

Jesus!                                                                    300 Tage *, E.Ind. 113

Gelobt sei Jesus Christus. - In Ewigkeit.                                300 Tage *

sooft man sich mit dieser oder ähnlicher Formel begrüsst.   E. Ind. 69"

Jesus, Dir leb ich - Jesus, Dir sterb ich - Jesus, Dein bin ich im Leben und im Tod. Amen.                                                                                 300Tage *, E. Ind. 76

Mein Jesus, Barmherzigkeit.

Hl. Leonhard von Porto Maurizio.                            300 Tage *, E.Ind.70

Guter Jesus, sei mir nicht Richter, sondern Seligmacher.

                                       Hieronymus Ämilianus.    300 Tage * , E.Ind.72

Jesus, Sohn Davids, erbarme Dich meiner.

                                                             Lk. 18,38.    500 Tage *, E.Ind.73

Herr, sende Arbeiter in Deinen Weinberg.

                                              Röm. Messbuch.    500 Tage *, E. Ind. 606

Hochgelobt und gebenedeit sei das allerheiligste Sakrament des Altars von nun an bis in Ewigkeit.

                                                                              300 Tage *, E. Ind. 135

Du bist Christus, der Sohn des lebendigen Gottes.

Mt. 16,16. Bekenntnis des hl. Petrus. 500 Tage *, wenn vor dem Aller-heiligsten (auch im Tabernakel) verrichtet.                                                               E. Ind. 79

Herr, sende Deiner Kirche heilige Priester und eifrige Ordensleute.

                                                                                   300 Tage, E.Ind.605

Jesus, Dir zulieb, mit Dir, für Dich.                                300Tage,E.ind.8i

Dass Du alle Irrenden zur Einheit der Kirche zurückrufen und alle Ungläubigen zum Licht des Evangeliums führen wollest: wir bitten Dich, o Herr, erhöre uns. 300 Tage, E. Ind. 621

Herr Jesus, beschütze durch Dein göttliches Herz unsern Heiligen Vater, den Papst, erleuchte ihn, stärke ihn, tröste ihn.                       300 Tage, E. Ind. 650

Kinderfreund Jesus, segne die Kinder der ganzen Welt.

                                                                                   300 Tage, E. Ind. 78

Gebenedeit sei Jesus Christus und seine reinste Mutter.

                                                                                   300 Tage, E. Ind. 80

Jesus, mein Gott, ich liebe Dich über alles.           300 Tage, E. Ind. 72

Dass Du die Feinde der heiligen Kirche demütigen wollest: wir bitten Dich, erhöre uns.

                                                       Röm. Rituale    300 Tage, E. Ind. 717

Jesus, König und Mittelpunkt aller Herzen, durch die Ankunft Deines Reiches gib uns den Frieden.                                                                   300 Tage, E. Ind. 268

Mein Herr und mein Gott.

Beim gläubigen Ansehen der Hostie zur Wandlung oder Aussetzung: 7 Jahre. Vollkommener Ablass wöchentlich einmal, wenn es täglich geschah; Bedingung: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.                  E. Ind. 133

Die Kirche hat es aber abgelehnt, dass das Gebetchen laut gemeinsam bei der Wandlung verrichtet werde.

Vor einem plötzlichen und unvorhergesehnen Tode, bewahre uns, O Herr.        300Tage, E. Ind. 637

 

Zu Gott dem Heiligen Geist

 

Heiliger Geist, Geist der Wahrheit, komm in unser Herz; gib den Völkern Dein strahlendes Licht, damit sie Dir in der Einheit des Glaubens Wohlgefallen.   300 Tage, e. Ind. 277

Heiliger Geist, lieber Seelengast, bleib bei mir, und gib, dass ich immer bei Dir bleibe.                                                                                     300 Tage, e. Ind. 278

Gott, Heiliger Geist, erbarme Dich unser.          500 Tage *, E. Ind. 279

Bei siebenmaligem Ehre sei dem Vater usw., um die sieben Gaben des Heiligen Geistes zu erlangen: 3 Jahre, E.Ind.285.

 

Zum leidenden Heiland

 

Sei gegrüsst, Kreuz, Du einzige Hoffnung.        500 Tage», E. Ind. 187

Gott, lass durch des Kreuzes Zeichen unsere Feinde von

Uns weichen.                                Röm. Brevier.    3 Jahre *, E. Ind. 188

Herr, ich danke Dir, dass Du für meine Sünden am Kreuz gestorben bist.

                                             Hl. Paul vom Kreuz.    300Tage*, E.Ind.192

Wir beten Dich an, Herr Jesus Christus, und benedeien Dich, denn durch Dein heiliges Kreuz hast Du die ganze Welt erlöst.

3 Jahre, E. Ind. 191. - Wird das Glaubensbekenntnis zu Ehren des Leidens Christi damit verbunden: 10 Jahre *, E. Ind. 191.

Wir bitten Dich, komm Deinen Dienern zu Hilfe, die Du mit Deinem kostbaren Blute erlöst hast.                                                     Te Deum.    300 Tage, E. Ind.215

Guter Jesus, verbirg in Deinen Wunden mich.    300 Tage, E. Ind. 199

 

Zum Herzen Jesu

 

Süsses Herz Jesu, sei meine Liebe.                    300 Tage, E. Ind. 237

Alles für Dich, heiligstes Herz Jesu. 300 Tage, E. Ind. 234 Herz Jesu, ich vertraue auf Dich.           300 Tage *, E.ind.226

Süsses Herz meines Jesus, gib, dass ich immer mehr Dich lieb.

                                                                              300 Tage *, E. Ind. 224

Heiliges Herz Jesu, ich schenke mich Dir durch Maria.

                                                                              300 Tage *, E. Ind. 238

Jesus, sanft und demütig von Herzen, mache unser Herz gleich Deinem Herzen.      Röm. Brevier.    500 Tage *, E. Ind. 227

Heiliges Herz Jesu, beschütze unsere Familien.

                                                                              300 Tage *, E. Ind. 236

Heiligstes Herz Jesu, erbarme Dich unser.        500 Tage*, E. Ind. 242

Am Schluss der heiligen Messe, bei dreimaliger Wiederholung: 7 Jahre; für die vorangehenden letzten Messgebete: 20 Jahre. Kniend mit dem Priester zu verrichten.                                                                                                     E. Ind. 675

Herz Jesu, brennend vor Liebe zu uns, entflamme unser Herz mit Liebe zu Dir. Röm.Brevier.    500 Tage *,E. Ind. 225

Liebevolles Herz, ich vertraue vollständig auf Dich; ich fürchte zwar alles von meiner Schwachheit, hoffe aber auch alles von Deiner Güte.

Hl. Margareta Maria Alacoque.                            300 Tage *, E. Ind. 232

Heiliges Herz Jesu, zu uns komme Dein Reich.  300 Tage, E. Ind. 228

Heiliges Herz Jesu, ich glaube, dass Du mich lieb hast.

                                                                                 300 Tage, E. Ind. 230

Göttliches Herz Jesu, bekehre die Sünder, rette die Sterbenden, befreie die Armen Seelen aus dem Fegfeuer.                                   300 Tage, E. Ind. 229

Süsses Herz Jesu, erbarme Dich unser und unserer irrenden Brüder.

                                                                                 300 Tage, E. Ind. 233

Lob, Liebe, Dank dem heiligen Herzen Jesu.        300 Tage, E.Ind.231

Heiliges Herz Jesu, Dich stärkte ein Engel in Deiner Todesangst, steh uns bei in der unsern.                                                                     300 Tage, e. Ind. 239

 

Zur Heiligen Familie

 

Jesus, Maria und Josef.                                           7 Jahre *, e. Ind. 274

Jesus, Maria und Josef, Euch schenke ich mein Herz und meine Seele.

Jesus, Maria und Josef, steht mir bei im Todeskampfe.

Jesus, Maria und Josef, mit Euch möge meine Seele in Frieden scheiden.

7 Jahre für jede Anrufung; monatlich 3 vollkommene Ablässe bei täglicher Verrichtung, unter den 4 Bedingungen.                                                        E. Ind. 636

Jesus, Maria und Josef, wir flenn,

wollt jetzt und im Tode zur Seite uns stehn.         300 Tage, E. Ind. 273

 

Zu Maria

 

Maria!                                                                      300 Tage *,E.Ind. 292

Meine Mutter, meine Zuversicht.                            300 Tage, E.Ind. 302

Mutter der Barmherzigkeit, bitt für uns.                  300 Tage, E. Ind.304

' Schmerzhafte Jungfrau, bitt für uns.                     300 Tage, E.ind. 377

Maria, mit dem Kinde lieb,

uns allen Deinen Segen gib.                                 300 Tage, E. Ind. 309

Süsses Herz Maria, sei meine Rettung.              300 Tage*, E. Ind. 386

Jungfräuliche Gottesgebärerin Maria,

bitte Jesus für mich.                                            300 Tage *, E. Ind. 305

O Maria, ohne Sünde empfangen, bitte für uns, die zu Dir ihre Zuflucht nehmen.         300 Tage *, E. Ind. 357

Heil'ge Mutter, drück die Wunden,

die Dein Sohn am Kreuz empfunden,

tief in meine Seele ein.                                         500 Tage *, e. Ind. 375

Werden 5 Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei zu Ehren der hl. fünf Wunden Christi damit verbunden: 3 Jahre *, E. Ind. 198. - Für das «Sta-bat Mater»: 7 Jahre *, E. Ind. 378.

Reinstes Herz der heiligen Jungfrau Maria, erlange mir von Jesus ein reines und demütiges Herz.                                                    300 Tage *,E. Ind. 387

Königin der Apostel, bitt für uns.                            300 Tage, E. Ind.437

Jungfrau Maria, Mutter Jesu, mach uns heilig.

                         Hl. Josef Benedikt Cottolengo.    300 Tage, E. Ind. 303

Maria, unsre Hoffnung, hab Mitleid mit uns.          300 Tage, E. Ind. 299

Heilige Maria, bewahre uns vor den Höllenstrafen. 300 Tage, E. Ind.301

Maria, bewirke, dass ich in Gott, mit Gott, und für Gott lebe.

                                                                                   300Tage, E.Ind. 306

Liebe, schmerzhafte und barmherzige Mutter, bitt für uns.

                                                                                 300 Tage, E. Ind. 300

Maria, schmerzhafte Mutter der Christgläubigen, bitt für uns.

                                                                                  300 Tage, E.Ind. 376

Mutter von der immerwährenden Hilfe, bitt für uns. 300 Tage, E. Ind. 426

Mutter der Waisen, bitt für uns.                                300 Tage, E.ind.432

Makellose Königin des Friedens, bitt für uns.      300 Tage, E. Ind. 430

Königin des heiligen Rosenkranzes, bitt für uns. 300 Tage, E. Ind. 394

Unsere Liebe Frau von Lourdes (oder Einsiedeln, Altötting, von der immerwährenden Hilfe usw., kurz, unter irgendeinem kirchlich gebilligten Titel), bitt für uns.  300 Tage, E. Ind. 296

Freu dich, Jungfrau Maria, du allein hast alle Irrlehren auf Erden ausgerottet.     300 Tage, e. ind. 316

O Maria, mögen deine Kinder dich immerdar lieben.

                                                                                 300 Tage, E. Ind. 317

 

Zu den heiligen Engeln

 

Heiliger Schutzengel, dem mich Gottes Güte übergab, erleuchte mich heute (oder: diese Nacht), bewahre, lenke, führemich. Amen.

                                                                                 300 Tage*, E.ind. 452

Engel, Erzengel, Throne, Herrschaften, Fürstentümer, Gewalten, Kräfte der Himmel, Cherubim und Seraphim: preiset den Herrn ewiglich.

                                                                                  300Tage *, E.ind.440

Heiliger Erzengel Michael, verteidige uns im Kampfe, damit wir nicht zuschanden werden beim furchtbaren Gerichte.

                                                    Röm.Messbuch.    300Tage*,E.Ind.442

Heiliger   Michael, erster Verteidiger des  Königtums Christi, bitte für uns.

                                                                                  300 Tage, E. Ind.443

 

Zu verschiedenen Heiligen

 

Heiliger Josef, schirme und schütze unablässig unser Leben.

                                                  Röm.Messbuch.    300Tage *, E.ind.458

" Wird vor einem Bild des hl. Josef 1 Vaterunser, Gegrüsset, Ehre-sei gebetet samt der Anrufung:

Heiliger Josef, bitt für mich.                                    300Tage *, E.ind.469

Heiliger Josef, Nährvater unseres Herrn Jesus Christus und wahrer Gatte der Jungfrau Maria, bitt für uns.

                                                         300 Tage einmal täglich, E. Ind. 459

Schütze, Herr, Dein Volk, das auf die Fürsprache Deiner heiligen Apostel Petrus und, Paulus baut; verteidige es unablässig. Durch Christus, unsern Herrn. Amen.                                                 Röm.Messbuch.    300 Tage *, E.Ind.480

Heilige Theresia vom Kinde Jesus, Schutzheilige der Missionen, bitt für uns.     100 Tage, E.ind.474

 

Für Verstorbene

 

Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen: lass sie ruhen in Frieden. Amen.

                       300 Tage, nur den Armen Seelen zuwendbar, E.ind. 582

Guter Herr Jesus, gib ihnen die ewige Ruhe.

                        300 Tage, nur den Armen Seelen zuwendbar, E.ind.583

 

Für gewisse Stände

 

Für alle, die sich aufs Priestertum vorbereiten:

Guter Jesus, gib, dass ich ein Priester nach Deinem Herzen werde.

                                                                                 300 Tage, E. ind. 727

Für Priester:

Guter Jesus, gib, dass ich ein Priester nach Deinem Herzen sei.

                                                                                 300 Tage, E. Ind. 739

Für Priester und alle, die sich zum Priestertum vorbereiten:

Herz Jesu, Schlachtopfer der Liebe, mach mich für Dich zu einem lebendigen, heiligen, gottgefälligen Opfer.                                              300 Tage, E. Ind. 729

Bekleide mich, Herr, mit dem neuen Menschen, gottgefällig in Gerechtigkeit und wahrer Heiligkeit. Amen.

300 Tage, beim Anziehen des Chorrockes, wobei man das Kreuzzeichen macht.      E. Ind. 728

Für Ordensleute:

Herz Jesu, Schlachtopfer der Liebe, mach mich für Dich zu einem lebendigen, heiligen, gottgefälligen Opfer.

300 Tage, wenn verrichtet, damit die Ordensgelübde treuer gehalten werden.   E. Ind. 755

Für Unterweisende:

Herr, lehr mich gute Sitte und Erkenntnis,

denn Deinen Vorschriften habe ich vertraut.

                                                           Ps. 118,66.    300 Tage, E.Ind.759

 

Zwei Gebete mit täglichem vollkommenem Anlass

 

Zum gekreuzigten Heiland

Lieber, guter Jesus, ich knie vor Dir nieder und bitte Dich aus tiefster Seele: präge meinem Herzen lebendigen Glauben, lebendige Hoffnung und Liebe ein, wahre Reue über meine Sünden und den festen Willen, mich zu bessern. Voll Schmerz und Liebe betrachte ich Deine heiligen fünf Wunden. Ich erinnere mich dabei der Worte, die Dir, lieber Jesus, schon der Prophet David in den Mund gelegt hat: Sie haben meine Hände und Füsse durchbohrt, sie haben all meine Gebeine gezählt.

Jedesmal 10 Jahre Ablass, wenn vor einem Kreuzbild verrichtet. - Täglich einmal vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.                                                                                    E. Ind. 201

Dass man das Gebet kniend verrichte, ist nicht mehr vorgeschrieben.

Zu Christus, dem König

Jesus Christus, ich huldige Dir als dem König der Welt. ,-Vlles, was geschaffen ist, wurde für Dich gemacht. Verfüge über mich als über Dein Eigentum. Ich erneuere meine Taufgelübde, widersage dem Teufel, seiner Pracht und seinen Werken; ich verspreche als guter Christ zu leben. Ganz besonders verpflichte ich mich, alle Kräfte aufzubieten, um den Rechten Gottes und Deiner Kirche zum Siege zu verhelfen. Göttliches Herz Jesu, Dir übergebe ich meine armseligen Handlungen in der Absicht, dass alle Dein heiliges Königtum anerkennen und so Dein Friedensreich auf der ganzen Welt begründet werde. Amen.

Vollkommener Ablass täglich einmal, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen. E. Ind.272

 

Einige längere Ablassgebete

 

Allmächtiger Herr, Du lässt das Böse zu, um Gutes daraus zu ziehen, höre unsere demütigen Gebete, worin wir Dich anflehen, uns Dir treu zu erhalten bis zum Tod, indem wir uns immer Deinem heiligen Willen fügen.

                                                                                   500 Tage, E. Ind. 51

Nimm an, o Herr, meine ganze Freiheit, mein Gedächtnis, meinen Verstand, und all meinen Willen. Was immer ich habe oder besitze, hast Du mir geschenkt; das alles r.elle ich Dir zurück und überlasse es ganz der Leitung Deines heiligen Willens. Nur Deine Liebe und Deine Gnade gib mir; dann bin ich reich genug und verlange weiter nichts mehr. Amen.

                                             Hl.Ignatius von Loyola.    3 Jahre, E. Ind. 52

Seele Christi, heilige mich; Leib Christi, erlöse mich; Blut Christi, tränke mich; Wasser der Seite Christi, wasche mich; Leiden Christi, stärke mich; O gütiger Jesus, erhöre mich; Verbirg in Deinen Wunden mich; Von Dir lass nimmer scheiden mich; Vor dem Bösen Feind beschütze mich; In der Todesstunde rufe mich; Zu Dir zu kommen heisse mich; Mit Deinen Heiligen zu loben Dich in Deinem Reiche ewiglich. Amen.

                 300 Tage *. - Nach der hl. Kommunion: 7 Jahre.   E.Ind. 131

Allmächtiger, ewiger Gott, vermehre uns Glauben, Hoffnung und Liebe. Und damit wir erlangen, was Du verheissen hast, lass uns lieben, was Du geboten. Durch Christus, unsern Herrn. Amen.

                                                      Röm. Messbuch.    5 Jahre *, E.Ind.42

Gott, Du hast durch das Leiden Deines Sohnes und das seinen fünf Wunden entströmte Blut die menschliche Natur, die in Sünde verdorben war, wiederhergestellt. Lass uns, die seine Wunden auf Erden verehren, im Himmel die Wirkung seines kostbaren Blutes erfahren. Durch Christus, unsern Herrn. Amen. Röm. Messbuch.    5 Jahre *, E. Ind. 202

Um die Macht des Feindes in uns zu brechen, hast Du, o Gott, Deinen Sohn der Kreuzespein überliefert. Schenke nun Deinen Dienern die Gnade der Auferstehung. Durch Christus, unsern Herrn. Amen.

                                                   Röm. Messbuch.    5 Jahre *, E.Ind.211

Herr Jesus Christus, vom Himmel, aus des Vaters Schoss, bist Du zur Erde herabgestiegen und hast Dein kostbares Blut zur Sühne unserer Sünden vergossen. Demütig bitten wir Dich, am Tage des Gerichtes zu Deiner Rechten gehören zu dürfen: Kommt, ihr Gesegneten. Der Du lebst und regierst in Ewigkeit. Amen.

                                                   Röm. Messbuch.    5 Jahre *, E.Ind.221

 

Familienweihe an das göttliche Herz Jesu

 

Heiliges Herz Jesu, Du hast der heiligen Margareta Maria Dein Verlangen kundgetan, über die christlichen Familien zu herrschen. Um Dir zu gefallen, sind wir heute hier vereint und möchten Deine volle Herrschaft über unsere Familie verkünden. Wir wollen fortan Dein Leben leben, wollen, dass im Schosse unserer Familie die Tugenden erblühen, denen Du auf Erden den Frieden verheissen hast, wollen von uns den Weltgeist weit entfernen, den Du verteilt hast. Du sollst in unserem Geist herrschen durch fic Einfalt unseres Glaubens, in unserem Herzen durch die Liebe zu Dir allein. Davon soll es entzündet sein und dessen lebendige Flamme wollen wir durch den häufigen Empfang der heiligen Kommunion wachhalten. Göttliches Herz Jesu, würdige Dich, unserer Gemeinschaft vorzustehen, segne unsere geistlichen und zeitlichen Obliegenheiten, halte alles Widrige fern, heilige die Freuten, befreie von Züchtigung. Sollte jemand von uns je ias Unglück haben, Dich zu betrüben, erinnere ihn daran, Herz Jesu, dass Du gegen den reuigen Sünder voll Güte und Barmherzigkeit bist. Schlägt dann die Scheidewände, und bringt der Tod in unsere Familie Trauer, so wollen wir uns alle, Scheidende und Bleibende, Deinem ewigen Ratschluss unterwerfen. Der Gedanke wird uns trösten, dass einst der Tag anbricht, an dem unsere ganze Familie vereint im Himmel Deine Herrlichkeit und Deine Wohltaten ewiglich preisen kann. Möge das unbefleckte Herz Marias, möge der glorreiche Patriarch, der hl. Josef, Dir diese Weihe darbringen und deren lebendiges Andenken in uns zeitlebens wachhalten. Es lebe das Herz Jesu, unseres Königs und Vaters.

Am Tage, an dem sich die Familie zum erstenmal so dem Herzen Jesu vor einem Herz-Jesu-Bild weiht: 7 Jahre; vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.

Wird dasselbe Gebet am Jahrestag der Weihe vor dem Herz-Jesu-Bild erneuert: für alle Familienangehörigen 3 Jahre; vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.

Dieselben Ablässe gelten für die Mitglieder einer religiösen Genossenschaft, Pfarrei, Vereinigung, Schute usw., wenn sie eine bischöflich gutgeheissene Weiheformel benützen.                                                                                   E. Ind. 705

 

Ablassgebete vor der heiligen Kommunion

Komm, Herr, zögere nicht.                                    500 Tage *, E.ind. 154

Der Genuss Deines Leibes, Herr Jesus Christus, den ich Unwürdiger zu empfangen wage, gereiche mir nicht zum Gerichte und zur Verdammnis, sondern durch Deine Güte zum Schutz für Leib und Seele und zu meiner Heilung: der Du lebst und herrschest in Ewigkeit. Amen.

                                                   Röm. Messbuch.     5 Jahre *, E.ind.155

Herr, ich bin nicht würdig, dass Du eingehest unter mein Dach, aber sprich nur ein Wort, so wird meine Seele gesund.

                            500 Tage bei dreimaliger Wiederholung *, E. Ind. 156

 

DRITTER TEIL

ABLASSÜBUNGEN

 

• = vollkommener Ablass einmal monatlich, wenn die betreffende Übung einen Monat hindurch täglich verrichtet wurde; unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen; siehe darüber Näheres nach Frage 14 des I.Teils.

 

Vollkommener Ablass in der Todesstunde

Wer einmal im Leben die 4 Bedingungen erfüllt und dabei mit wahrer Gottesliebe sich vornimmt, den Tod, welker Art auch, mit allen Ängsten und Leiden, aus Gottes Hand willig anzunehmen, dem fällt im Augenblick des Verscheidens ein vollkommener Ablass zu. - Sooft dieses Vornehmen reumütig wiederholt wird: 7 Jahre Ablass.

                                                                                                    E. Ind.638

Ablehnung und Erneuerung können so ausgedrückt werden:

Mein Herr und Gott, schon jetzt nehme ich jede Art des Todes, wie es Dir gefällt, mit allen Ängsten und Leiden ergeben und bereitwillig aus Deiner Hand an.

Es gibt wohl zehn verschiedene Arten, sich einen vollkommenen Ablass für die Todesstunde zu sichern. Mit der genannten leichten Art glauben wir dem Leser am besten gedient zu haben.

 

Engel des Herrn

 

Neben dem Morgen- und Abendgebet und den Tischgebeten ist keine Übung wärmer zu empfehlen, als täglich dreimal den Engelsgruss zu wiederholen. Wird «in der Früh, mittags und abends, oder baldigst darnach» der Engel des Herrn gebetet: jedesmal 10 Jahre*        E.ind. 331

Als Engel des Herrn dienen: 1. Das Jahr hindurch drei Gegrüsset mit den Vorsprüchen und dem dazu gehörigen Gebet (s. unten). 2. Zur Osterzeit - Ostern bis Dreifaltigkeitssonntag - das «Himmelskönigin, Dich freue» (Regina coeli). 3. Das ganze Jahr hindurch fünf Gegrüsset, ohne dass man etwas anderes hinzufügen müsste.                                                                                                     E.Ind.331

Da vom Knien beim Beten nicht mehr die Rede, fällt es als Ablassbedingung weg. So auch Periodica de re canonica et morali, Romae 1933, p.89*. Ebenso wird das Läuten als Zeitpunkt nicht mehr erwähnt.

 

Gewöhnliche Gebetsweise

 

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft. - Und sie empfing vom Heiligen Geiste. - Gegrüsset...

Maria sprach: Siehe, ich bin eine Magd des Herrn. -Mir geschehe nach Deinem Worte. - Gegrüsset...

Und das Wort ist Fleisch geworden. - Und hat unter uns gewohnt. - Gegrüsset...

Bitte für uns, o heilige Gottesgebärerin. - Auf dass wir würdig werden der Verheissungen Christi.

Lasset uns beten. Wir bitten Dich, o Herr, Du wollest Deine Gnade in unsere Herzen eingiessen, damit wir, die wir durch die Botschaft des Engels die Menschwerdung Christi, Deines Sohnes, erkannt haben, durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen mögen. Durch denselben Christus, unseren Herrn.

Amen.

Löblicherweise fügt man dem Engel des Herrn drei Ehre sei dem Vater... bei, um Gott für die erhabenen Gunstbezeugungen zu danken, die er Maria verliehen hat. Dafür sind 500 Tage * Ablass gewährt.                                                         E.ind.47

 

Der heilige Rosenkranz

 

Wie die Priester Gott mit 150 Psalmen lobpreisen, so wollten die Gläubigen die liebe Gottesmutter 150mal grossen mit dem Gruss des Erzengels Gabriel. Sie winden ifamit Maria gleichsam einen Kranz von Rosen. Dieser Rosenkranz - aus dem erwähnten Grund auch Psalter

an Psalm) genannt - besteht heute aus 150, oder 100, ~der 50 Gegrüsset seist Du Maria. Jedes Gesetzchen von I Gegrüsset ist mit dem folgenden durch ein Vaterunser erbunden. (Das Ehre-sei gehört auch heute noch, streng genommen, nicht zum Rosenkranz, so wenig wie das Glaubensbekenntnis oder die drei Gegrüsset bei den Körnern für Glaube, Hoffnung und Liebe.)

Erst verhältnismässig spät kam der Rosenkranz aus Perlen oder Körnern auf, um leichter zählen zu können. Die Rosenkranzweihe fällt aber nur auf die 55 eigentlichen Rosenkranzkörner. Bei den einzelnen Zehnern beginnen die Gläubigen nach und nach die wichtigsten Geheimnisse aus dem Leben und Leiden Jesu und Maria zu betrachten. So wurde der Rosenkranz zu einem Abriss unserer Heilsgeschichte.

 

Heutige Ablässe

 

Wer 5 Gesetzchen betet, auch ohne Rosenkranz oder mit einem ungeweihten - gewinnt folgende Ablässe:

Jedesmal 5 Jahre - im Oktober jedesmal 7 Jahre -beim beten mit andern: einmal täglich 10 Jahre E.Ind. 395 a und b; 398; am letzten Monatssonntag vollkommener Ablass, wenn man in den vorhergehenden Wochen den Rosenkranz wenigstens dreimal wöchentlich mit andern gebetet hat; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Kirchenbesuch.
                                                                                                  E.ind. 395b

Wer den Rosenkranz vor dem verschlossenen oder ausgesetzten Allerheiligsten betet, kann jedesmal (toties quoties) einen vollkommenen Ablass gewinnen; Bedingungen dabei nur: Beicht und Kommunion.       E.ind. 395c Die Gesetzchen kann man mit Unterbruch beten, wenn   nur   fünf   an   einem   Tag   vollendet   werden; E.ind. 395, nota 1. Benützt jemand einen geweihten Rosenkranz, so kommen, entsprechend den Ablässen, womit er versehen ist, «.ausser den obengenannten Ablässen noch andere hinzu» E.ind. 395 nota 2. (Aus welchem Stoff der Rosenkranz bestehen muss, um geweiht werden zu können, s. S. 44.)

 

Die hinzukommenden Ablässe sind:

1. Die Dominikanerablässe: 100 Tage bei jeder Perle. - Um dieses Ablasses teilhaftig zu werden, muss man über die einzelnen Geheimnisse wenigstens kurz nachdenken, und zwar während oder unmittelbar vor, oder unmittelbar nach dem betreffenden Gesetzchen. Auch muss der Rosenkranz beim Beten durch die Finger gleiten, nicht etwa nur in der Hand gehalten werden (bei gemeinsamem Beten wenigstens bei einer Person).

Merke: Wer jedoch «wegen Handarbeit oder aus einem andern vernünftigen Grund verhindert ist», den Rosenkranz zu halten, gewinnt die Rosenkranzablässe dennoch, falls er ihn beim Beten «irgendwie bei sich trägt». Eine sehr bemerkenswerte Verfügung Roms; AAS. 1933, p. 502; E.ind. p.XVI.

Zusammen mit den Dominikanerablässen sind die Kreuzherren- und die Päpstlichen Ablässe gewinnbar, Pius X., 12. Juni 1907; AAS. 1922, p. 394 und 1939, p. 132. Es ist dies eine Ausnahme, da sonst durch ein Werk nur ein Ablass zur gleichen Zeit gewinnbar ist, vgl. Frage 12.

2. Der Kreuzherrenablass besteht in 500 Tagen für jede Perle. Dabei ist es nicht nötig, über die Geheimnisse nachzudenken, auch nicht, den Rosenkranz durch die Finger gleiten zu lassen. Man wird des Ablasses deshalb such ausserhalb des Rosenkranzgebetes teilhaft bei jedem Vaterunser oder gegrüsset, wobei man irgendeine ier 55 geweihten Perlen festhält.

3. Die Päpstlichen Ablässe. Sie sind unten auszugsweise aufgezählt.

Weihe. Jeder Priester kann leicht die Vollmacht zu den genannten Weihen, durch das Ordinariat, von Rom erhalten. Die unter 2. und 3. genannten Ablässe werden zusammen durch ein einziges Kreuzzeichen gespendet, ohne Weihwasser und ohne jede Formel. Nur die Dominikanerablässe erfordern die längere oder kurze Formel, wie sie im Röm. Rituale steht, ed. 1935, Appendix n. 36.

Die kurze Formel lautet: «Ad laudem et gloriam Deiparae Virginis Manie, in memoriam mysteriorum vitae, mortis et resurrectionis ejusdem Dominini nostri Jesu Christi, bene+ dicatur et sancti +  ficetur haec sacratissimi Rosarii Corona in nomine Patris, et Filii, + et Spiritus Sancti. Amen.»

Merke: Man darf jetzt einen geweihten Rosenkranz, wie jeden andern geweihten Gegenstand, auch ausleihen oder verschenken, ohne dass die Ablässe dadurch verlorengehen, wie dies früher der Fall war. Nur dann büsst der Rosenkranz die Weihe ein, wenn er verkauft oder vernichtet wird; can. 924. Einzelne Perlen mag man immer wieder ohne Schaden ergänzen; ebenso die Kette erneuern; denn nicht die Kette, sondern die Perlen sind geweiht.

 

Die Päpstlichen (Apostolischen) Ablässe

auszugsweise

Diese Ablässe, die jeder Papst neu festlegt, sind mit gereihten Gegenständen verknüpft. Nicht bloss der Besitzer, sondern auch andere, denen er sie zur Verfügung seilt, können ihrer teilhaft werden. Sie werden (durch blosses Kreuzzeichen) mit: Kreuzen, Kruzifixen, Rosenkränzen, kleinen Statuen, religiösen Medaillen verbunden. Diese müssen aus solidem Stoff sein (Holz, Eisen, Marmor, Vollglas). Ungültig wären «Zinn, Blei, hohles Glas oder sonst ein leicht zerbrechlicher oder leichtabnützbarer Stoff», z.B. Gips. Man muss die Gegenstände «mit sich tragen oder bei sich im Hause würdig aufbewahren». Ist dies der Fall und betet man wöchentlich wenigstens einmal den Rosenkranz, oder hört man die Messe, oder beichtet man, oder vollbringt man sonst ein Werk der Barmherzigkeit, hat man Anrecht auf einen vollkommenen Ablass an: Weihnachten, Dreikönigen, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Fronleichnam, Herz-Jesu-Fest, Lichtmess, Maria Verkündigung (25.März), Maria Himmelfahrt (15. August), Maria Geburt (8. September), Maria Empfängnis (8. Dezember), am Fest des heiligen Johannes des Täufers (24. Juni), an beiden Josefsfesten, an allen Apostelfesten, an Allerheiligen; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. - Ohne Beicht und Kommunion, aber bei reumütigem Gebet: 7 Jahre. - Ausserdem 3 Jahre für jedes oben genannte gute Werk; AAS.

1939, 132-134.

Priester gewinnen bei jeder heiligen Messe: 5 Jahre Ablass. Beten sie reumütig das Brevier: 5 Jahre (1. c).

Durch die genannten Ablässe sollen nach ausdrücklicher Erklärung des Erlasses von 1939 andere Ablässe, die an die betreffenden geweihten Gegenstände geknüpft sind, keine Einbusse erleiden.

 

Der heilige Kreuzweg

 

Vielleicht die älteste Übung christlicher Frömmigkeit ist der heilige Kreuzweg.

Während früher die Errichtung der 14 Kreuzwegstationen an verschiedene Förmlichkeiten gebunden war, genügt es heute zur Gültigkeit, dass f-n Priester, der von Rom (z.B. durch das Ordinariat) die Vollmacht erhalten hat, ihn nach der Formel des Römischen Rituales errichtet; AAS. 1938, p. 111. Es «geziemt» sich lediglich, dass der Bischof um die Errichtung wisse. Alle früher etwa ungültig errichteten Kreuzwege wurden am 12.März 1938 vom Papste saniert. Die 14 Kreuzwegstationen bestehen wesentlich aus 14 hölzernen Kreuzen; weder Bilder noch Kreuze aus anderem Stoff können sie ersetzen.

Um der Kreuzwegablässe teilhaftig zu werden, sind r»ei, und nur zwei Dinge nötig: 1. Man muss reumütig d.h. im Gnadenstand) von einer Station zur andern gehen. - 2. Bei jeder Station ist etwas nachzudenken über das Leiden Christi.

Diese beiden Bestimmungen gelten noch heute, obwohl sie in I b i. 194 nicht erwähnt werden, denn es heisst dort, der Kreuzweg sei zu jenen «nach Vorschrift des Heiligen Stuhles».

Zu 1. In einigen Bistümern, z.B. in München-Freising, -s: es gestattet, an seinem Platze bleibend, für jede Station aufzustehen und niederzuknien. Sonst muss man -^bedingt herumgehen. Nur beim öffentlichen Kreuzweg reicht es hin, dass der Priester allein mit zwei Begleitern die Stationen besuche (Röm. Bussamt, 14. Dezember 1917). Vorbeten kann er selber oder ein anderer Priester in der Kanzel aus. - In klösterlichen Genossenschaften genügt es, dass ein Mitglied herumgeht, laut Erlass vom 27. Februar 1901 und 7. März 1902.

Zu 2. Die vorgeschriebene Betrachtung bei den einzelnen ; 11donen hat sich bloss irgendwie auf das Leiden Christi zu beziehen. Es liesse sich also während des ganzen Kreuzweges z.B. über die Geisselung nachdenken. Auch die Reihenfolge, in der man die Stationen besucht, ist dem Belieben überlassen. Nur müssen alle 14 Stationen ohne grössere Unterbrechung besucht werden. Eine grössere Unterbrechung hätte man gemacht, so dass man von neuem anfangen müsste: a) wenn man aufhörte, um nicht mehr fortzufahren, b) Wenn man etwa eine Viertelstunde mit weltlichen Beschäftigungen zubrächte, oder viel über eine halbe Stunde mit geistlichen Dingen, z.B. einer geistlichen Lesung. Man darf jedoch den Kreuzweg unterbrechen, um der heiligen Messe beizuwohnen oder um zu beichten.

Kein mündliches Gebet ist für die Ablassgewinnung vorgeschrieben; auch keine der 4 gewöhnlichen Bedingungen!

 

Ablässe

1. Bei jedem Kreuzweg (toties quoties) ein vollkommener Ablass (also auch mehrmals täglich).

2. Ein weiterer vollkommener Ablass, einmal täglich, wenn man am nämlichen Tag zum Tisch des Herrn geht.

Es ist gleich, ob der Kreuzweg vor oder nach der Kommunion gebetet wird; Periodica 1932, p. 117*.

3 Wer den begonnenen Kreuzweg aus irgendeinem vernünftigen Grund nicht vollendet, gewann 10 Jahre für jede besuchte Station; E.Ind. 194. Ein solcher «vernünftiger Grund» liegt auch vor, wenn man bei einer Station völlig zerstreut war und sie nicht mehr gut nachholen kann.

 

Das Stationskruzifix

Kruzifix nennt man ein Kreuz mit dem Heiland daran. -Wer rechtmässig verhindert ist - durch Hausarbeit, Krankheit, Zeitmangel, kurz, irgendeinen vernünftigen Grund - den Kreuzweg zu gehen, kann die Kreuzwegablässe ohne Stationenbesuch überall mit einem Kruzifix gewinnen. Es muss von einem bevollmächtigten Priester (durch blosses Kreuzzeichen) geweiht sein. Man muss das Kreuz «in der Hand halten», ausser «Handarbeit oder sonst ein vernünftiger Grund» hindere einen daran; AAS, 1933, p.502; E.Ind. p. XVI. Dabei betet man reumütig und im Gedanken an Christi Leiden 20 Vaterunser. Gegrüsset und Ehre-sei. 14 davon anstatt der 14 Stationen; 5 zu Ehren der heiligen fünf Wunden; eines nach Meinung des Papstes.» E. ind. 194a

Jedes beliebige Kreuz mit dem Heiland darauf, auch das des Rosenkranzes, kann als Stationskruzifix dienen. Nur darf es nicht allzuklein sein. Der Christuskörper, auf ;den allein die Weihe fällt, muss aus festem Stoff bedstehen, siehe oben, und sich vom Kreuz wenigstens in Reliefform abheben.

Die Ablässe sind dieselben wie beim Kreuzweg. Anstatt Nr. 3 gilt: Wer «aus einem vernünftigen Grund» ilie 20 Vaterunser usw. nicht vollenden kann, gewinnt für jedes gebetete Vaterunser usw. 10 Jahre.

Es kann vorkommen, dass «Kranke weder den Kreuzweg gehen, noch ohne bedeutende Schwierigkeit» mit dem Stationskruzifix die erwähnten 20 Vaterunser usw. zu beten vermögen. Für diese reicht es hin, dass sie «reumütig» ein geweihtes Stationskruzifix «küssen oder wenigstens anblicken, das ihnen von einem Priester oder sonst jemand dargereicht wird. Dabei müssen sie, wenn möglich, irgendein Stossgebetchen zu Ehren des Leidens Christi verrichten». Z.B.: Gekreuzigter Heiland, erbarme Dich meiner  e. Ind. 194b

Dasselbe Kreuz kann nacheinander beliebig vielen Kranken dienen. Doch ist das Darreichen durch jemand anders gemäss dem Wortlaut von E. Ind. unerlässlich.

 

Der Heldenmütige Liebesakt

Er besteht darin, dass jeder Ablass, den man gewinnt, ferner der volle genugtuende Wert alles Guten, das man tut, endlich alles, was wir nach dem Tode empfangen, für die Armen Seelen aufgeopfert wird. - Kein geringer Verzicht! Viele heilige Seelen taten dies jedoch, und die Kirche hat es ausdrücklich gutgeheissen.

Zum Verständnis diene folgendes. Der Heldenmütige Liebesakt hindert nicht, für uns oder andere zu beten. Auch bleibt uns das volle Verdienst unserer guten Werke gewahrt. Vom dreifachen Wert eines jeden guten Werkes wie Beten, Leiden, Arbeiten usw., überlassen wir dabei nur den genugtuenden Wert den Armen Seelen, d.h. den, wodurch wir Sühne leisten können. Über den erlangenden Wert verfügen wir nach wie vor frei. Der Verdienstwert haftet unsern Werken unveräusserlich an: eben weil wir und nicht jemand anders sie vollbracht haben.

Der Heldenmütige Liebesakt schliesst nicht aus, Ablässe und Genugtuungen bestimmten Armen Seelen, z.B. verstorbenen Verwandten, zuzuwenden. Er ist kein Gelübde. Auch könnte er jederzeit ohne Sünde widerrufen werden. Allerdings Hesse sich durch ein Gelübde auf diesen Widerruf verzichten. Der Heldenmütige Liebesakt ist durchaus vereinbar mit der vollkommenen Hingabe an Maria im Sinne des sei. Grignon von Montfort. Denn niemand verlangt sehnlicher, die Armen Seelen zu befreien, als deren himmlische Mutter.

Immerhin verdient dieser Liebesakt vollauf das Beiwort «Heldenmütig». Wir versetzen uns dadurch in die Lage, alle Strafen für unsere Sünden erleiden zu müssen, sei es hienieden oder im Fegfeuer. Nun wird sich freilich Gott an Grossmut nicht übertreffen lassen. Erklärte doch Christus: Selig die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen. Zudem erhalten wir die Armen Seelen, denen durch unsere Ablässe und Genugtuungen geholfen wurde, zu besonderen Fürsprechern bei Gott. Endlich wird uns, wenn wir den Liebesakt ablegen, im Himmel auf ewig eine grössere Glorie zuteil, als dies ohne diesen Liebesakt der Fall gewesen wäre. Dies allein schon würde jedes hienieden oder im Fegfeuer zu erduldende Leiden unendlich aufwiegen. Deshalb verstösst der Liebesakt nicht gegen die geordnete Selbstliebe, während er zugleich ein Werk heldenhafter Nächstenliebe darstellt.

Folgende Formel kann dazu dienen:

Mein Gott, durch die Hände Maria, und in Vereinigung mit den Verdiensten Christi, opfere ich Dir für die Armen Seelen alle Ablässe auf, die ich von heute an gewinnen kann. Ich übergebe Dir für sie den vollen genugtuenden Wert des Guten, das ich tue. Ebenso soll ihnen alles, was nach meinem Tode für mich gebetet und geopfert wird, zukommen. Durch Christus, unseren Herrn. Amen.

 

Ablässe nach dem Liebesakt

1. Vollkommener Ablass bei jeder heiligen Kommunion nach beliebiger Meinung); Bedingungen: Beicht, Kirchenbesuch, Gebet nach Meinung des Papstes. -

2.  Vollkommener Ablass jeden Montag, wenn man die heilige Messe für die Armen Seelen aufopfert; unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen. -

3.  Priester haben täglich das Vorrecht des privilegierten Altars.

                                                                                                    E. Ind.593

 

Portiunkula und Allerseelen

An Portiunkula, 2. August, ist mancherorts ein oftmaliger vollkommener Ablass gewinnbar. Jede Kirche und Kapelle kann heute dieses Vorrecht durch den Bischof von Rom erlangen; E. Ind. 698. - Bedingungen: Beicht, Kommunion, und beim Kirchenbesuch 6 Vaterunser, 6 Gegrüsset, 6 Ehre-sei.                                  E. Ind. 698

An Allerseelen, 2. November, ist in allen Kirchen und Kapellen (vgl. Frage 17 und 18) ein oftmaliger vollkommener Ablass gewährt, aber nur für die Armen Seelen; E. Ind. 590. - Bedingungen: Beicht, Kommunion und beim Kirchenbesuch 6 Vaterunser, 6 Gegrüsset, 6 Ehresei.

                                                                                                    E. Ind.590

An den festgesetzten Tagen kann also der Portiunkula- und Allerseelenablass bei jedem Kirchenbesuch gewonnen werden. Für die Unterbrechung des Kirchenbesuches genügt ein kurzes Verlassen der Kirche, sei es ins Freie, in die Sakristei oder Vorhalle.

Sowohl an Portiunkula als an Allerseelen ist der Vorsteher der betreffenden Kirche oder Kapelle berechtigt, den Ablass auf den folgenden Sonntag zu verlegen.          E. Ind. 698

 

Für die Armen Seelen

Im November: Bei beliebigen Gebeten oder Andachtsübungen zum Tröste der Armen Seelen: einmal täglich 3 Jahre * E. Ind. 589. - Bei einer Armenseelenandacht in der Kirche: täglich 7 Jahre.                                                              E.Ind. 589

Das ganze Jahr hindurch: Wer mit «einigen Gebeten» eine 7- oder 9tägige Andacht zum Trost der Armen Seelen beginnt, kann täglich einmal 3 Jahre Ablass gewinnen; am Schluss vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.   E.ind. 588

 

Friedhofbesuch

Sooft jemand den Gottesacker fromm besucht und dabei, wenigstens innerlich, für die Verstorbenen betet: 7 Jahre, nur den Armen Seelen zuwendbar.

An Allerseelen sowie an den folgenden acht Tagen beim erwähnten Besuch und Gebet: täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen, unter den gewöhnlichen Bedingungen.                                                                            E.ind. 592

 

Krankenbesuch

Wer in einem Spital zur Betätigung christlicher Nächstenliebe einen Krankenbesuch macht: 7 Jahre.                                                                             .Ind. 667

 

Krankenkommission

Bei Begleitung des Allerheiligsten, wenn es feierlich (vom Priester in Chorrock und Stola) zu Kranken getragen wird: vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.

                                                                                                        Ind. 144

Dieser Ablass gilt zweifellos auch für den Priester selbst.

 

Versehung

Beim privaten Versehgang: für Priester und Begleiter: 5 Jahre.

                                                                                                    E.ind. 143

 

Sterbende

Wer die Sterbenden auf der ganzen Welt Gott anempfiehlt: 300 Tage; E.Ind.669. Z.B. so: Herr, gib allen Sterbenden die Gnade einer vollkommenen Reue.

 

Gewissenserforschung

Bei Gewissenserforschung,  verbunden mit Reue und Vorsatz:  500Tage», E.ind.690

Bei geistiger Arbeit oder Handarbeit

Bei jeder Gemütserhebung zu Gott, verbunden mit irgendeiner Anrufung: 300 Tage, e. ind. 766

 

Betrachtung

Für jedes mindestens viertelstündige innere Beten: 5 Jahre* E.ind.688

 

Bibellesung

3 Jahre *, wenn man wenigstens eine Viertelstunde ehrfurchtsvoll die Bibel zur geistlichen Lesung nimmt.                                                                           E. Ind.694

 

Breviergebet vor dem Allerheiligsten

1. Für Kleriker und Ordensleute beiderlei Geschlechtes, auch vor der Verpflichtung, die das Brevier vor dem Allerheiligsten beten: vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. .Ind. 731,736a und758a

2.  Für das teilweise vor dem Allerheiligsten gebetete Brevier: 500Tage für jede Tagzeit.                                                                                           .ind. 756b, 758b

3.  Wenn das Brevier in andere Gebete umgewandelt wurde, gewinnt für diese, vor dem Allerheiligsten verrichtet, einen vollkommenen Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.

                                                                                                      .Ind.736c

 

Kniebeugung vor dem Allerheiligsten

300 Tage bei Kniebeugung vor dem Tabernakel. 500 Tage bei doppelter Kniebeugung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten. Doch ist in beiden Fällen dies oder ähnliches zu beten: Jesus, ich bete Dich an im Sakramente Deiner

Liebe.                                                                                 E.Ind.l46aundb

 

Besuch des Allerheiligsten

Wer bei frommem Besuch des Heilandes im Tabernakel: 5 Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei betet (nach beliebi-

ger Meinung) und ein weiteres Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei beifügt nach Meinung des Papstes: 10 Jahre; vollkommener Ablass einmal wöchentlich, wenn der genannte Besuch täglich gemacht wurde; Bedingungen: Beicht und Kommunion.    E. Ind. 143

 

Beim Betreten der Kirche

300 Tage, falls man beim Betreten eines Gotteshauses zuerst das Allerheiligste aufsucht und, wenigstens kurz, anbetet.                                                    E.md.i47

 

Grüssen der Kirche

300 Tage, wenn man beim Vorübergehen an einer Kirche oder Kapelle, worin das Allerheiligste aufbewahrt wird, eine Ehrfurchtsbezeugung erweist (Kniebeugung, Kopfneigung, Hutabnehmen).                                                    E.Ind.146

 

Wandlungsläuten

Wer etwas betet, wenn er irgendwo zur Wandlung läuten -ort: 300Tage.

                                                                                                    E.Ind. 142

 

Aussetzung

Abgesehen von grösseren Ablassgewährungen bei mehrtägiger Aussetzung sind für jeden anderen frommen Besuch des ausgesetzten Allerheiligsten 10 Jahre Ablass gewährt.                                                                                      E.Ind. 169

Das gilt also auch für Segensandachten.

 

Sakramentsprozession

Wer innerhalb oder ausserhalb der Kirche an einer Sakrmentsprozession teilnimmt: 5 Jahre; vollkommener Ablass bei Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.                                                                                                       E.ind.150

 

Geistliche Kommunion

Wer mit beliebigen Worten geistlicherweise kommuniziert: 3 Jahre * Ablass.     E.ind. 164

Unter der geistlichen Kommunion versteht man die Sehnsucht, sich mit Jesus zu vereinigen.

 

Erstkommunion

Bei der ersten heiligen Kommunion; ebenso bei Teilnahme an der Erstkommunionfeier: vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen E. Ind. 151

 

Erstkommunionunterricht

Wer wenigstens eine halbe Stunde lang Erstkommunikanten unterrichtet:          500 Tage.  E.Ind. 152

 

Predigt und Religionsunterricht

1. 7 Jahre Ablass, falls man «Sonntags und an den höheren Festen der Evangelienerklärung bei der Messe aufmerksam beiwohnt. Vollkommener Ablass zweimal monatlich, wenn es wenigstens zweimal monatlich geschah»; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.      E.Ind. 692

Wer eine Viertel- bis halbe Stunde Religionsunterricht erteilt oder empfängt: 3 Jahre *.                                                                                                    e.Ind. 693

 

Exerzitien und Einkehrtag

Bei gemeinsamen Exerzitien: Vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.

Bei gemeinsamem monatlichen Einkehrtag: 10 Jahre.         E. Ind.689

 

Erneuerung der Taufgelübde

Werden nach Missionen und Exerzitien oder sonst irgendwann in einer Kirche oder Kapelle mit bischöflicher Erlaubnis und in hiefür gutgeheissener Form die Taufgelübde erneuert: vollkommener Ablass für alle Teilnehmer; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters.                                E.ind.679

 

Missionskreuz

Bei frommem Besuch des Missionskreuzes: vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen: am Tag der Errichtung oder Weihe und an jedem Jahrestag. Ferner an Kreuzauffindung, 3. Mai, und an Kreuzerhöhung, 14. September, oder an einem der sieben folgenden Tage.                           E. Ind. 635

Bei jedem frommen Gruss des Missionskreuzes, verbunden mit 1 Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei: 5 Jahre.                                                               E. Ind.635

Das Kreuz muss aus solidem Stoff bestehen und an einem ständigen

Ort hängen oder befestigt sein. Einer der Missionsprediger hat es mit Zu-

ung des Ordinariates zu weihen.                                    E. Ind. 635, Nota

 

Messdienen

Beim Dienen der heiligen Messe: 3 Jahre.                              E.Ind. 674

 

Primiz

Wenn man einer Primiz beiwohnt: 7 Jahre. E. Ind. 676. -Für den Blutsverwandten des Priesters bis zum 3. Grad einschliesslich: vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes E. Ind. 676. - Für den Priester selber: vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht und Gebet nach Meinung des Papstes.                                                                                                      E.Ind. 742

 

Um Priester- und Ordensberufe

Vollkommener Ablass, wenn man vor dem Allerheiligsten wenigstens eine halbe Stunde lang um Priesterberufe betet; Bedingungen: Beicht und Kommunion. E. Ind. 607

Wer irgendein gutgeheissenes Gebet (z.B. das Vaterunser) für Priester- oder Ordensberufe aufopfert: 7 Jahre*.                                           E. Ind.608

 

Gebet für Geistliche im Militärdienst

Wer zu Ehren des Herzens Jesu für Geistliche und Kleriker im Militärdienst 5 Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei verrichtet, damit Gott sie rein und vorbildlichen Lebenswandels erhalte: 300 Tage..                                                                   E. Ind. 661

 

Priestersamstag

Die Gepflogenheit, den ersten Monatssamstag den Priestern zu widmen, hat sich rasch verbreitet. Ablässe: Wer dann in einer Kirche oder Kapelle (s. Frage 17) die heilige Messe und Kommunion aufopfert, damit «Christus die Priester und angehenden Diener des Heiligtums heilige und zu Priestern nach seinem Herzen mache, und die übrigen guten Werke und Gebete des Tages in dieser Meinung vollbringt», hat Anrecht auf einen vollkommenen Ablass; Bedingungen: Beicht und Gebet nach Meinung des Papstes.                                                                                                     E.Ind.657

Der erste Samstag darf mit dem ersten Donnerstag vertauscht werden; E.Ind. 657. Ausserdem gilt dasselbe am Gründonnerstag, am Feste Maria, der Königin der Apostel (Samstag in der Himmelfahrtsoktav) und an allen eigentlichen Apostelfesten.    E.ind. 657

An allen übrigen Tagen des Jahres: 7 Jahre für dieselbe Übung (ohne Beicht und Gebet nach Meinung des Papstes).                                                   E. Ind. 657

 

Für die Missionen

500 Tage für alle, die zugunsten der Missionen Gaben ;r enden, arbeiten oder bei anderen darum werben, sooft ;:e das Gebetchen verrichten: Jesus, unser Weg, unsere heit und unser Leben, erbarme Dich unser.

                                                                                                     E.ind.609

Wer einmal monatlich zur Kommunion geht und für die Missionen etwas betet (z.B. 1 Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei), hat Anrecht auf einen vollkommenen Ablass: Bedingungen: Beicht und Kirchenbesuch.

                                                                                                       E.ind.6io

 

Missionssonntag

7 Jahre Ablass, falls man einem diesbezüglichen Gottesdienst beiwohnt und für die Heidenbekehrung betet I Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei genügt hiefür). Kommen Beicht und Kommunion dazu: vollkommener Ariass.

Wo der Missionssonntag nicht gehalten wird, gelten dieselben Ablässe unter denselben Bedingungen schon beim blossen Kirchenbesuch.

                                                                                                    E.ind. 611

 

Papstsonntag

10 Jahre Ablass für alle, die an diesem Tag einem diesbezüglichen Gottesdienst beiwohnen und nach Meinung des Heiligen Vaters beten. Kommen Beicht, Kommunion und Gebet nach Meinung des Papstes dazu: vollkommener Ablass. E.ind.651

 

Aloisianische Sonntage

Wenn an den sechs aloisianischen Sonntagen, oder sonst an sechs aufeinanderfolgenden Sonntagen, «zu Ehren des hl. Aloisius Betrachtungen, Gebete oder fromme Übungen verrichtet werden»: an jedem Sonntag vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.                                 E. Ind.495

 

Heilige Stunde

Vollkommener Ablass, wenn man in einer Kirche oder Kapelle (s. Frage 17) einer öffentlich gehaltenen vollständigen Heiligen Stunde zu Ehren des Leidens Christi und der Einsetzung des Altarssakramentes beiwohnt; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. - Ohne diese Bedingungen: 10 Jahre für jede Heilige Stunde, die man öffentlich oder privat reumütig hält.                           E. Ind. 168

Besonderer Tag oder besondere Tagesstunde sind für diese Übung im E.Ind. nicht vorgeschrieben.

 

Sühnenovene

Wer «betrachtend oder betend» eine Sühnenovene zum allerheiligsten Altarssakrament hält: 7 Jahre,                                                                            E. Ind. 174a

Bei jedem Messebesuch während dieser Zeit: 10 Jahre.     E.Ind.174b

Am Schluss der neuntägigen Andacht: vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.                                                                         E. Ind. 174c

 

Erster Monatsmittwoch - Herz-Jesu-Freitag

 

Erster Monatssamstag

1. Für irgendeine fromme Übung am ersten Mittwoch des Monats zu Ehren des hl. Josef: 5 Jahre; vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen. E.Ind.468

2.  Herz-Jesu-Freitag. Bei Kommunionempfang und Besuch einer öffentlichen Herz-Jesu-Andacht: vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht und Gebet nach Meinung des Papstes; E.Ind.252a. - Findet keine öffentliche Andacht statt, oder ist man verhindert ihr beizuwohnen, genügen zum vollkommenen Ablass «einige Sühnegebete» und die gewöhnlichen 4 Bedingungen.                                                E.Ind.252a

3.  Erster Monatssamstag. Bei besonderen Andachtsübungen zu Ehren der Unbefleckten Empfängnis, um die Verunglimpfungen des Namens und der Vorrechte Marias zu sühnen: vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.   e. ind. 367a

 

Freitagsheiligung

7 Jahre einmal jeden Freitag, falls man etwas betet, um die Unbilden zu sühnen, die dem Herzen Jesu zugefügt erden.                                                 E.Ind. 252b

7 Jahre einmal, wenn man freitags, wenigstens eine Viertelstunde, betrachtend oder mündlich betend, der Todesnot und letzten Worte Christi eingedenk ist. Vollkommener Ablass jeden letzten Monatsfreitag, falls es im vergangenen Monat jeden Freitag geschah; unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.                                 E.Ind. 195

5 Jahre, wenn man zwischen Freitag 15 Uhr und Sonnig mittag eine Zeitlang betend oder betrachtend bei der Schmerzensmutter verweilte. Vollkommener Ablass allmonatlich (wie oben), unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen; E.Ind.379. - Zwischen Karfreitag 15 Uhr und Karsamstagmittag: vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.                                                                                                    E. ind. 379

 

Tod-Christi-Läuten

10 Jahre Ablass, wenn man freitags beim Tod-Christi-Läuten kniend, wenn gut möglich, und reumütig 5 Vaterunser und Gegrüsset betet. Geschah es einen Monat lang jeden Freitag: vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.    E. Ind. 197

Wo das Tod-Christi-Läuten nicht üblich ist, können die 5 Vaterunser usw. in den ersten Nachmittagsstunden des Freitags gebetet werden oder sonst zu einer Zeit, wo man des Todes Christi irgendwo zu gedenken pflegt.                           E. Ind.197

Die 5 Vaterunser und Gegrüsset dürfen nach beliebiger Meinung aufgeopfert werden. Doch ist ihnen nach Meinung des Papstes folgende Anrufung zu Ehren des leidenden Heilandes beizufügen:

Wir beten Dich an, Herr Jesus Christus, und benedeien Dich, denn durch Dein heiliges Kreuz hast Du die ganze Welt erlöst.                                          E.ind.i97

 

Neuntägige Andachten zu beliebiger Zeit

1. Wer mit «einigen Gebeten» (z.B. 3 Gegrüsset und Ehre-sei) eine neuntägige Andacht zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit begann: täglich einmal 7 Jahre; am Schluss vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen E. Ind.48

Dasselbe gilt bei neuntägiger Andacht zur hl. Anna.             E. Ind.493b

Gleiche Ablässe bei neuntägiger Andacht zum Heiligen Geist, E. Ind. 284, und zum Herzen Jesu, E. Ind. 250. Doch, falls zur selben Zeit am betreffenden Ort eine öffentliche Novene stattfindet, muss man ihr beiwohnen, ausser man sei rechtmässig daran verhindert.                                                                            E.Ind Ic

2. Täglich einmal 5 Jahre und am Schluss, unter der gewöhnlichen 4 Bedingungen, vollkommener Ablass bei neuntägiger Andacht zu Maria unter einem der folgenden Titel:  Maria  Geburt, Opferung, Verkündigung, Heimsuchung, Erwartung, Lichtmess, Himmelfahrt, H.Ind. 326, zur Schmerzhaften Mutter, E.Ind. 380, zum reinsten Herzen Maria, E.Ind. 388, zu Unserer Lieben Frau vom heiligen Rosenkranz, E. Ind. 396.

3. Täglich 5 Jahre, und am Schluss vollkommener Ablass unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen, bei neuntägiger Andacht zum hl. Erzengel Michael, E. Ind. 445, Gabriel, E. Ind. 453,  zum  hl.  Johannes dem  Täufer E. Ind. 456.

4. Täglich 3 Jahre und am Schluss vollkommener Ablass. unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen, bei neuntägiger Andacht zum: hl. Paul vom Kreuz E. Ind. 508, zum hl. Franziskus, E. Ind. 515c.

 

Neuntägige Andachten vor gewissen Festen

Vor Weihnachten bei öffentlicher Andacht zu Ehren des Jesuskindes: 10 Jahre täglich; vollkommener Ablass nach wenigstens fünfmaliger Anwesenheit; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. - Bei privater Novene: 7 Jahre täglich; am Schluss Novene vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen. Dieser Ablass kann jedoch nur gewonnen werden, wo keine öffentliche Novene stattfindet oder man an deren Teilnahme rechtmässig verhindert ist.

                                                                                                    E. Ind.124

Vor Pfingsten: alles wie vor Weihnachten; E. Ind. 284. Ebenso Fronleichnam, E. Ind. 170, und Herz-Jesu-Fest, E. Ind. 250. Vor dem Christkönigsfest: alles wie vor Weihnachten; gilt jedoch auch bei dreitägiger Andacht. E. Ind. 270.

Vor dem Fest der Unbefleckten Empfängnis (S.Dezember) alles wie vor Weihnachten, jedoch 7 Jahre bei öffentlicher Novene und 5 Jahre bei privater Novene E. Ind. 361. Vor dem Fest des hl. Josef, 19. März, alles wie vor Weihnachten, jedoch 7 Jahre bei öffentlicher Novene und 5 Jahre bei privater Novene; E. Ind. 467. Vor Peter und Paul, 29. Juni, alles wie vor Weihnachten, jedoch 5 Jahre bei öffentlicher Novene und 3 Jahre bei privater Novene; E. Ind. 481.

Vor dem Fest des hl. Aloisius, E.Ind.495c, des hl. Stanislaus Kostka, E. Ind. 501c, des hl. Johannes Berch-mans, E. Ind. 526c; bei neuntägiger Andacht 500 Tage täglich; am Schluss vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.

 

Das geheiligte Jahr

Januar.   Bei beliebiger  «besonderer Andachtsübung» zum Heiligen Namen Jesu täglich einmal 7 Jahre *.                                                             E.Ind.118

Februar oder April können, wie jeder andere Monat, als eucharistischer Monat genommen werden. Bei «einigen Gebeten oder anderen frommen Übungen» zu Ehren des Allerheiligsten Sakramentes einmal täglich 7 Jahre *.   E. Ind.175

März. Bei «Gebeten oder anderen frommen Übungen» zum hl. Josef täglich einmal 5 Jahre *. Doch findet eine öffentliche Andacht statt, kann der Ablass nur bei Teilnahme gewonnen werden, ausser man sei rechtmässig daran verhindert. - Bei öffentlicher Andacht: 7 Jahre. Nach wenigstens 10maliger Anwesenheit: vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.     E.Ind. 466

Mai. Zu Ehren Marias. Alles wie für März.                              E. Ind. 325

Juni. Zum heiligen Herzen Jesu. Alles wie für März, jedoch: 7 Jahre bei privater, 10 Jahre bei öffentlicher Andacht.                                                E. Ind. 253

Juli. Zu Ehren des kostbaren Blutes Christi. Alles wie für Juni. E.Ind.217

August. Bei «einigen Gebeten oder anderen frommen Übungen» zu Ehren des Unbefleckten Herzens Maria: glich einmal 5 Jahre *.

                                                                                                    E.ind. 389

September. Zu Ehren der Schmerzhaften Mutter. Alles wie für August.

                                                                                                     E.Ind.381

Oktober. Siehe Rosenkranz, S.40.

November. Siehe: Friedhofbesuch, S.51, Arme Seelen, S.50, Allerseelen, S.50, Für Verstorbene, S.33.

Dezember. Zu Ehren der Unbefleckten Empfängnis. Alles wie für August.

                                                                                                   E. Ind. 361

 

Jahresende und Jahresanfang

Bei halbstündiger Dankandacht zur allerheiligsten Dreistigkeit an Silvester und ebensolcher Neujahrsandacht: 10 Jahres; Bedingung: Gebet nach Meinung des Papstes; E. Ind. 685; kommen Beicht und Kommunion hinzu: vollkommener Ablass.        E.ind.685

 

Bei Kirchenbesuch an gewissen Festen

1. Wer der Mitternachtsmesse an Weihnachten beiwohnt, «um Gott-Vater für die Wohltaten der Menschwerdung seines Sohnes zu danken», kann 10 Jahre Ablass gewinnen; «ausserdem»: vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.                                           E.ind.123

2.  Am Namen-Jesu-Fest (Sonntag zwischen Neujahr und Dreikönigen): vollkommener Ablass, unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen.

                                                                                                   E. Ind. 120

3.  Wer an Fronleichnam, ebenso an den folgenden acht Tagen, vor dem Tabernakel 5 Vaterunser, Gegrüsset und Ehre-sei betet, und ein 6. nach Meinung des Papstes, kann täglich einen vollkommenen Ablass gewinnen; Bedingungen: Beicht und Kommunion.                                                                                                    E. Ind. 171

4.  Herz-Jesu-Fest. Bei Besuch einer Kirche, wo es gefeiert wird, obwohl bischöflich verlegt (z.B. auf den folgenden Sonntag): vollkommener Ablass; Bedingungen: Beicht, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes.                    E. Ind.249

 

Päpstlicher Segen durch Rundfunk

Vollkommener Ablass beim Empfang unter den gewöhnlichen 4 Bedingungen. E. Ind. 695